Rechtsprechung
| BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken oder Lebensmitteln während der Mittagspause - Grenze des Versicherungsschutzes - Außentür - öffentlicher Verkehrsraum
- Judicialis
SGG § 163
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsunfall; Zusammenhang zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit; Weg zur Nahrungaufnahme; Versicherungsschutz während der Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 17.05.2001 - S 2 U 67/00
- LSG Bayern, 06.03.2002 - L 18 U 202/01
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (13)
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Darüber hinaus stehen Wege zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit unter Versicherungsschutz, weil sie dadurch gekennzeichnet sind, dass sie regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm zu ermöglichen, die jeweilige betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (stRspr BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).Das Essen und Trinken selbst sowie der Aufenthalt am Ort der Nahrungsaufnahme sind in der Regel dem persönlichen Bereich zuzuordnende nicht versicherte Betätigungen (BSGE 11, 267, 268;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zB die Wohnung oder Gaststätte liegt (vgl zur Wohnung: BSGE 2, 239, 243 f; 22, 240, 242 f; 63, 212, 213;… SozR 3-2700 § 8 Nr. 3; zur Kantine, Gaststätte: BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).
Hinsichtlich der Wohnung ist auch dann, wenn diese in einem Mehrfamilienhaus liegt, die Außentür des Gebäudes maßgebend (vgl schon BSGE 2, 239, 243 f); bei einer Gaststätte, die sich in dem Obergeschoss eines Einkaufszentrums befindet, ist auf die Außentür des Einkaufszentrums abgestellt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).
- BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R
Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser - …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zB die Wohnung oder Gaststätte liegt (vgl zur Wohnung: BSGE 2, 239, 243 f; 22, 240, 242 f; 63, 212, 213; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3;… zur Kantine, Gaststätte: BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).Etwas anderes könnte nur ggf bei einem sog Frühstücksholer gelten, der im Auftrag des Unternehmers zB für die gesamte Maurerkolonne das Frühstück einkauft und sich aufgrund dieses Auftrags auf einem Betriebsweg (…vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 63; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) befindet.
- BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93
Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Dieser innere bzw sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (…BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).Bei dieser Wertung, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Verrichtung ausgeübt hat, stehen Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
- BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zB die Wohnung oder Gaststätte liegt (vgl zur Wohnung: BSGE 2, 239, 243 f; 22, 240, 242 f; 63, 212, 213;… SozR 3-2700 § 8 Nr. 3;… zur Kantine, Gaststätte: BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).Hinsichtlich der Wohnung ist auch dann, wenn diese in einem Mehrfamilienhaus liegt, die Außentür des Gebäudes maßgebend (vgl schon BSGE 2, 239, 243 f); bei einer Gaststätte, die sich in dem Obergeschoss eines Einkaufszentrums befindet, ist auf die Außentür des Einkaufszentrums abgestellt worden (…BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten - …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Dieser innere bzw sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (…BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Dieser innere bzw sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (…BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Dieser innere bzw sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (…BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10). - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Dieser innere bzw sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10). - BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87
Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zB die Wohnung oder Gaststätte liegt (vgl zur Wohnung: BSGE 2, 239, 243 f; 22, 240, 242 f; 63, 212, 213;… SozR 3-2700 § 8 Nr. 3;… zur Kantine, Gaststätte: BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15). - BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Darüber hinaus stehen Wege zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit unter Versicherungsschutz, weil sie dadurch gekennzeichnet sind, dass sie regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm zu ermöglichen, die jeweilige betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (stRspr BSGE 4, 219, 223;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15). - BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56
Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
- BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71
- BSG, 29.01.1965 - 2 RU 39/64
Rechte der Krankenkasse - Klage auf Ersatzleistung - Recht auf Feststellung der …
- LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
Gesetzliche Unfallversicherung
Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).Es handelt sich beim Verzehr oder Einkauf von Lebensmitteln regelmäßig um eine unaufschiebbare, notwendige Handlung, die geeignet ist, die Arbeitskraft der Versicherten zu erhalten und die es ihr ermöglicht, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (stRsp, vgl etwa: BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; LSG Darmsatdt, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10 - juris Rn 23).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich danach nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zum Beispiel die Wohnung, die Gaststätte, das Einzelhandelsgeschäft oder das Einkaufszentrum liegt (vgl etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 15f; BSG, Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - juris Rn 20).
Das BSG hat außerdem selbst bei der Anwendung des Grundsatzes der Begrenzung des Versicherungsschutzes mit der "Außentür des Gebäudes" zum Besorgen von Lebensmitteln und zur Nahrungsaufnahme zahlreiche Ausnahmen erwogen bzw. anerkannt, etwa im Fall eines sogenannten "Frühstücksholers", der im Auftrag des Unternehmers das Frühstück einkauft und sich aufgrund dieses Auftrags auf einem Betriebsweg befindet (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 16).
Das BSG hat sich allerdings bei seiner Rechtsprechung zur "Außentür des Gebäudes" ausdrücklich von dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und dem Streben nach einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung leiten lassen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 15f; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R - juris Rn 16).
- BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
Denn Wege zur Nahrungsaufnahme im Laufe eines Arbeitstages sind im Normalfall der versicherten Tätigkeit zuzurechnen und damit versicherte Wege, weil sie der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienen und deswegen mit dieser Handlungstendenz von dem Beschäftigten unternommen werden (stRspr: BSG vom 22. Januar 1957 - 2 RU 92/55 - BSGE 4, 219, 223;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; zuletzt BSG vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - USK 2003 -101;… ebenso die Literatur: vgl nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 215 mwN). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2025 - L 6 U 45/23
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Die Nahrungsaufnahme und damit auch das Trinken sei in der Regel eine dem persönlichen Bereich zuzuordnende, nicht versicherte Betätigung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris, Rn. 14).
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Rn. 32 Diese auf objektiven Merkmalen gegründete klare Grenzziehung entspricht der Rechtsprechung des BSG zu zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten bezüglich der Abgrenzung von versicherten Wegen, die während einer Arbeitspause außerhalb des Betriebsgeländes mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme (privatnützige Verrichtung) zurückgelegt wurden und dem unversicherten Aufenthalt in Gebäuden, in denen die Nahrungsaufnahme erfolgen sollte, wobei letzterer mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes beginnt (Außentür Gaststätte: Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 24/02 R; Außentür Einkaufszentrum: Urteil vom 02.07.1996, B 2 RU 34/95; Außentür des Gebäudes einer Werkskantine eines anderen Unternehmens: Urteil vom 26.04.1973, 2 RU 213/71). - SG Heilbronn, 27.12.2017 - S 13 U 1826/17
Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert!
Entsprechende Abgrenzungskriterien hat die Rechtsprechung auch für den Versicherungsschutz hinsichtlich der ebenfalls eigenwirtschaftlichen Tätigkeit der Nahrungsaufnahme aufgestellt und auch hier nicht nur die Nahrungsaufnahme selbst, sondern den Aufenthalt in der Kantine als grundsätzlich unversichert angesehen und die Grenze zum versicherten Weg sowohl bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine als auch außerhalb des Betriebes jeweils an der Außentür der Kantine bzw. der Gaststätte gesehen (…LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.7.2015, Az.: L 6 U 526/13 u.Verw.a. BSG, Urteil v. 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; Urteil v. 24.03.2003 - B 2 U 24/02 R - zitiert nach Juris). - SG Karlsruhe, 05.03.2013 - S 1 U 4282/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - externe …
Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf Wegen zur und von der Nahrungsaufnahme endet bzw beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem die Kantine oder Gaststätte liegt, dh mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums (Anschluss an BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 24/02 R = HVBG-INFO 2003, 2451).Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (…vgl. BSGE 63, 273, 274 und BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG vom 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R - m.w.N. ).
Darüber hinaus stehen Wege zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit unter Versicherungsschutz (…vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97), weil sie dadurch gekennzeichnet sind, dass sie regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm zu ermöglichen, die jeweilige betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des BSG, u.a. BSG vom 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R - m.w.N. ).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem z.B. die Kantine selbst liegt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 und BSG vom 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R - ).
An dieser Rechtsprechung hat das BSG in seinem weiteren Urteil vom 24.06.2003 (B 2 U 24/02 R ) ausdrücklich festgehalten und zu Recht darauf hingewiesen, dass bei dieser auf objektive Merkmale gegründeten klaren Grenzziehung zwischen dem versicherten Weg und dem unversicherten Bereich maßgebend der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und das Streben nach einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung waren und insoweit keine Ausnahmen zugelassen sind.
Rn. 20 Die von der Klägerin gegen die Rechtsprechung des BSG, insbesondere im Urteil vom 24.06.2003 (B 2 U 24/02 R), zuletzt im Schriftsatz vom 21.02.2013 vorgebrachten Einwände greifen nicht durch.
- LSG Hessen, 28.04.2026 - L 3 U 189/24
Mittagspause im Home-Office: Auch der Weg zum Essen kann versichert sein
Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl. etwa BSG…, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn. 30 m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/ Lebensmittelgeschäft) führt (…vgl. zur Rechtsprechung: BSG, Urteile vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn. 20;… vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn. 15; vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn. 14;… vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn. 19;… vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn. 13;… ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteile vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn. 17 …und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn. 18). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2023 - L 14 U 29/22
LSG entscheidet zu Hähnchenkauf im Homeoffice
Bei dieser Wertung, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Verrichtung ausgeübt hat, stehen Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - Az.: B 2 U 24/02 R - Rn. 13 m.w.N. - zitiert nach juris,).Darüber hinaus stehen Wege zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit (z.B. Weg zur Gaststätte, um dort Essen einzunehmen, Weg zum Lebensmittelgeschäft, um dort Lebensmittel oder Getränke zum Verzehr während der Mittagspause zu erwerben - siehe BSG…, Urteil vom 11. Mai 1995 - Az.: 2 RU 30/94 - Rn. 16 und BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - Az.: B 2 U 24/02 R - Rn. 14 m.w.N.) unter Versicherungsschutz, weil sie dadurch gekennzeichnet sind, dass sie regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm zu ermöglichen, die jeweilige betriebliche Tätigkeit fortzusetzen.
Das Essen und Trinken selbst sowie der Aufenthalt am Ort der Nahrungsaufnahme sind in der Regel dem persönlichen Bereich zuzuordnende nicht versicherte Betätigungen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - Az.: B 2 U 24/02 R - Rn. 14 m.w.N. - zitiert nach juris).
- BSG, 27.06.2024 - B 2 U 8/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher …
Rn. 23 Entgegen dem LSG ist die ausdrücklich arbeitsvertraglich vereinbarte Nebenpflicht zur Besorgung von Ersatzbatterien nicht deshalb unbeachtlich, weil Verrichtungen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten grundsätzlich dessen persönlichem Lebensbereich und nicht der versicherten Tätigkeit wertend zuzuordnen sind (…so für die Reparatur von Hilfsmitteln BSG Urteil vom 18.2.1987 - 2 RU 33/86 - juris RdNr 14, für gesundheitsfördernde Maßnahmen BSG Urteile vom 28.6.2022 - B 2 U 16/20 R - BSGE 134, 203 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 82, RdNr 20 und vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 RdNr 14, für Essen und Trinken BSG Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 24/02 R - juris RdNr 14). - LSG Hessen, 19.05.2026 - L 3 U 176/25
Kein Arbeitsunfall beim Essenskauf: Warum nicht jeder Weg im Homeoffice …
Das Zurücklegen eines Weges durch einen Versicherten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl. etwa BSG…, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn. 30 m.w.N.) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird (dann Betriebsweg) oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/ Lebensmittelgeschäft) führt (…vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn. 20;… vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn. 15; vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn. 14;… vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn. 19;… vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn. 13;… ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteile vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn. 17 …und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn. 18). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
Wegeunfall - Außentür - Durchreiten der Außentür - Sturz im Treppenhaus
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 119/07
Wegeunfall; Einkauf von Lebensmitteln in der Pause; Vollbeweis
- SG Nürnberg, 14.06.2023 - S 18 U 12/23
Versicherte Tätigkeit, Arbeitsunfall, Widerspruchsbescheid, Versicherungsschutz, …
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- SG Aachen, 15.01.2016 - S 6 U 284/14
Berufsgenossenschaft zahlt nicht für Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik
- KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1506/13
Treppensturz auf dem Weg zur Kantine kein Arbeitsunfall
- LSG Hessen, 22.03.2024 - L 9 U 128/22
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall eines Beschäftigten während einer …
- LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 U 4419/11
- LSG Hessen, 18.03.2010 - L 3 U 134/08
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Wegeunfall - häuslicher Bereich - Ende …
- LSG Bayern, 28.03.2007 - L 2 U 258/06
Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines …
- LSG Hessen, 22.03.2024 - L 9 U 128/22
- OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 12 U 111/13
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Einstandspflicht einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - L 4 U 60/05
Arbeitsunfall bei einer unversicherten Vorbereitungshandlung; Wertende Ermittlung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter …
- LSG Hamburg, 06.08.2025 - L 2 U 28/24
- LSG Sachsen, 30.11.2016 - L 6 U 241/14
Unfallversicherungsrecht; Kein Arbeitsunfall bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit; …
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 U 445/18
- SG Frankfurt/Main, 04.08.2010 - S 23 U 252/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Hamburg, 10.04.2017 - L 3 U 9/14
Unfallversicherungsrecht; Arbeitsunfall; Beweislastverteilung; Beweislosigkeit …
- LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02
- LSG Bayern, 14.10.2003 - L 3 U 165/03
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen …
- SG Gießen, 19.06.2024 - S 1 U 105/22
- SG Regensburg, 11.07.2006 - S 4 U 170/04
Voraussetzungen für einen i.R.d. gesetzlichen Unfallversicherung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Berufswidrige Werbung für Online-Rechtsberatung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43b BRAO; § 1 UWG; § 3 UWG
Beratungserteilung; Berufspflichtverletzung; berufswidrige Werbung; Dienstleistungsanbieter; Einzelfallwerbung; Fragen kostet nichts; gemeinschaftliche Werbung; Internet; irreführende Werbung; Irreführung; Kostenvoranschlag; Mandatswerbung; Online; Online-Anbieter; ... - JurPC
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtsanwaltswerbung im Internet
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - zur Irreführung einer Internetwerbung für Online-Rechtsberatung
- rechtsportal.de
BRAO § 43b; UWG § 3
Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts im Internet - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig - 9 O 641/01
- OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Papierfundstellen
- MMR 2003, 276
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98
Anwaltsrundschreiben
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Rn. 7 Für Werbemaßnahmen, die individuell an den Empfänger adressiert wurden, hat der BGH angenommen, dass eine verbotene direkte Mandatswerbung dadurch geprägt wird, dass es bei ihr um unmittelbar auf Erteilung eines Auftrages in einem konkreten Einzelfall gerichtete Maßnahmen gehen muss, diese also speziell daran anknüpfen, dass jedenfalls einzelne der angesprochenen Werbeempfänger eine Beratung oder Vertretung in einer bestimmten rechtlichen Angelegenheit bedürfen, und darauf abzielen, den so angesprochenen Beratungs- oder Vertretungsbedarf zielgerichtet auf den Werbenden hin zu kanalisieren (vgl. BGH 01.03.2001 NJW 2001, 2087, 2089; 15.03.2001 WM 2001, 1870, 1872).Die Grenze, ob die Werbung auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist, zieht der BGH (Urteil vom 15.03.2001 WM 2001, 1870, 1872) danach, ob einzelne der angesprochenen Werbeempfänger eine Beratung oder Vertretung in einer bestimmten rechtlichen Angelegenheit benötigen und der Werbende sie aus diesem Grunde gezielt anspricht, oder ob er sich mit seiner Werbung nur an Personen wenden will, bei denen er ein generelles Interesse an seinen Leistungen erwarten darf und sie deshalb als Auftraggeber zu gewinnen hofft.
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Rn. 3 Zwar wendet der BGH (06.04.2000, WRP 2000, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung - und GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I -) § 13 Abs. 5 UWG auch auf eine Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber an, um auf diesem Wege Fälle auszuschließen, in denen die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, und zwar etwa auch weil das Vorgehen von einer unzulässigen Gebührenerzielungsabsicht getragen wird. - BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98
Anwaltswerbung II
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Rn. 7 Für Werbemaßnahmen, die individuell an den Empfänger adressiert wurden, hat der BGH angenommen, dass eine verbotene direkte Mandatswerbung dadurch geprägt wird, dass es bei ihr um unmittelbar auf Erteilung eines Auftrages in einem konkreten Einzelfall gerichtete Maßnahmen gehen muss, diese also speziell daran anknüpfen, dass jedenfalls einzelne der angesprochenen Werbeempfänger eine Beratung oder Vertretung in einer bestimmten rechtlichen Angelegenheit bedürfen, und darauf abzielen, den so angesprochenen Beratungs- oder Vertretungsbedarf zielgerichtet auf den Werbenden hin zu kanalisieren (vgl. BGH 01.03.2001 NJW 2001, 2087, 2089; 15.03.2001 WM 2001, 1870, 1872).
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Rn. 3 Zwar wendet der BGH (06.04.2000, WRP 2000, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung - und GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I -) § 13 Abs. 5 UWG auch auf eine Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber an, um auf diesem Wege Fälle auszuschließen, in denen die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, und zwar etwa auch weil das Vorgehen von einer unzulässigen Gebührenerzielungsabsicht getragen wird. - OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96
Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Ebenso wenig ist Anlass zur Beanstandung gesehen worden, wenn dem Serienrundschreiben eine Antwortkarte beigefügt war, mittels derer bei Bedarf nähere Informationen über die werbende Anwaltskanzlei angefordert werden konnten (OLG Stuttgart 21.03.1997 NJW 1997, 2529 ff.). - OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92
Mißbrauch; Antragsbefugnis
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Insoweit gilt, dass der Umfang der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen als solcher regelmäßig noch nicht auf einen Missbrauch schließen lässt, für eine etwaige Indizwirkung also eher indifferent ist (OLG Köln 15.01.1993 GRUR 1993, 571;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 13 UWG Rn. 47). - OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 20 U 89/98
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Rn. 9 Anders verhält es sich hingegen, wenn die Werbemaßnahme eine zielgerichtete Ausrichtung auf Personen enthält, die zum angesprochenen Themenkreis einen konkreten Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, oder wenn die auf bestimmte rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten abzielende Werbeinformation in einen als Aufforderung zur direkten Aufnahme eines Beratungskontakts hinauslaufenden Hinweis mündet (OLG Düsseldorf 22.09.1997 NJW-RR 1999, 136; 24.11.1998 NJW-RR 1999, 1076, 1077 f.). - OLG Düsseldorf, 22.09.1997 - 20 W 62/97
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Rn. 9 Anders verhält es sich hingegen, wenn die Werbemaßnahme eine zielgerichtete Ausrichtung auf Personen enthält, die zum angesprochenen Themenkreis einen konkreten Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, oder wenn die auf bestimmte rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten abzielende Werbeinformation in einen als Aufforderung zur direkten Aufnahme eines Beratungskontakts hinauslaufenden Hinweis mündet (OLG Düsseldorf 22.09.1997 NJW-RR 1999, 136; 24.11.1998 NJW-RR 1999, 1076, 1077 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - I-2 U 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentverletzung betreffend eine "Kokille zum Stranggießen von Stahlband"; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer einstweiligen Verfügung; Schadenersatzbegehren aufgrund des Vollzugs der einstweiligen Verfügung; Substantiierte Darlegung eines Schadens in Form ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00
- OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - I-2 U 24/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Die Frage, ob Aufwendungen einen Schaden darstellen, läßt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Haftungsgrundlage beurteilen (vgl. BGHZ 99, 182 ff).Rn. 53 Dabei umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, in den Fällen, in denen für enttäuschtes Vertrauen gehaftet wird (§§ 122, 179 Abs. 2, 307, 309 BGB), der zu ersetzende Schaden auch Aufwendungen, die infolge des schädigenden Ereignisses nutzlos geworden sind (vgl. BGH, NJW 1983, 442, 443; BGHZ 71, 234, 237; 99, 182, 200).
Überdies erfasst im Vertragsrecht der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen, obgleich diese auch bei vertragstreuem Verhalten des Schuldners entstanden wären, wobei diese Rechtsprechung auf der sog. Rentabilitätsvermutung beruht, wonach der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte (vgl. BGHZ 71, 235; 99, 182; BGH, NJW 1979, 2034, 2035; NJW 1983, 442, 443).
- BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Rn. 53 Dabei umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, in den Fällen, in denen für enttäuschtes Vertrauen gehaftet wird (§§ 122, 179 Abs. 2, 307, 309 BGB), der zu ersetzende Schaden auch Aufwendungen, die infolge des schädigenden Ereignisses nutzlos geworden sind (vgl. BGH, NJW 1983, 442, 443; BGHZ 71, 234, 237; 99, 182, 200).Überdies erfasst im Vertragsrecht der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen, obgleich diese auch bei vertragstreuem Verhalten des Schuldners entstanden wären, wobei diese Rechtsprechung auf der sog. Rentabilitätsvermutung beruht, wonach der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte (vgl. BGHZ 71, 235; 99, 182; BGH, NJW 1979, 2034, 2035; NJW 1983, 442, 443).
Auch hat er die Erstattungsfähigkeit von infolge unberechtigter Sicherstellung des Führerscheins fehlgeschlagener PKW-Aufwendungen verneint (BHGZ 65, 170, 174) Auch hat er den Anspruch eines Architekten, der wegen angeblich verspäteter Einreichung seiner Arbeiten rechtswidrig von der Teilnahme an einem Architektenwetbwerb ausgeschlossen wurde, auf Ersatz der ihm für Teilnahme entstandenen Aufwendungen als nicht begründet angesehen (BGH, NJW 1983, 442), wobei er u.a. darauf hingewiesen hat, dass die Zulassung des Architekten zu dem Wettbewerb nicht den Schluss gestatte (§ 252 S. 2 BGB), dass er damit wenigstens seine Aufwendungen für die Teilnahme hereingeholt hätte.
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Rn. 51 Im allgemeinen ermittelt der Bundesgerrichtshof, wie vor ihm schon das Reichsgericht, Vermögensschaden am subjektbezogenen Zuschnitt des betroffenen Gesamtvermögens nach der Differenzmethode durch einen rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (vgl. BGHZ 98, 212, 217).Eine auf den Ausgleich von Vermögensschäden ausgerichtete Differenzrechnung kann nicht außer Acht lassen, dass Wesen und Bedeutung des Vermögens sich nicht in dessen Bestand - dem "Haben" - erschöpfen, sondern dass sie auch die im Vermögen verkörperten Möglichkeiten für den Vermögensträger umfassen, es zur Verwirklichung seiner Lebensziele zu nutzen (vgl. BGHZ 98, 212, 218).
Rn. 62 Nach der oben zitierten Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 212) enthebt die Differenzmethode als wertneutrale Rechenoperation nicht davon, am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes die in die Differenzbilanz einzusetzenden Rechnungsposten wertend zu bestimmen.
- BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91
Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Da das Hauptsacheverfahren zu dem Eilverfahren 4 O 300/99 LG Düsseldorf = 2 U 165/99 OLG Düsseldorf durch das klageabweisende Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. September 2000 (Az: 4 O 424/99), das die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat rechtkräftig werden lassen, beendet worden ist, mußte der Senat von der fehlenden Rechtfertigung der einstweiligen Verfügung von Anfang an ausgehen (vgl.auch BGHZ 122, 172 - 180 = BGH, GRUR 1993, 998-1000).Zu ergänzen ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes im Rahmen des nach § 945 ZPO zu ersetzenden Schadens allerdings auch Werbeaufwendungen als erstattungsfähig angesehen werden, nämlich dann, wenn sie zur Abwendung oder Verminderung eines Schadens erforderlich waren, der sonst aus dem Vollzug der ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung enstanden wäre (vgl. BGH, GRUR 1993, 998).
- LG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 O 424/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
- Im Hauptsacheverfahren wurde die Patentverletzungklage der Rechtsvorgängerin der Beklagten durch rechts-kräftig gewordenes Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. September 2000 abgewiesen (Az: 4 O 424/99).Da das Hauptsacheverfahren zu dem Eilverfahren 4 O 300/99 LG Düsseldorf = 2 U 165/99 OLG Düsseldorf durch das klageabweisende Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. September 2000 (Az: 4 O 424/99), das die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat rechtkräftig werden lassen, beendet worden ist, mußte der Senat von der fehlenden Rechtfertigung der einstweiligen Verfügung von Anfang an ausgehen (vgl.auch BGHZ 122, 172 - 180 = BGH, GRUR 1993, 998-1000).
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Rn. 54 So hat der Bundesgerichtshof Aufwendungen für die Jagdpacht, Jagdsteuer, Versicherungen und Revieraufsicht, die durch eine unfallbedingte Körperverletzung des Jagdpächters nutzlos geworden waren, als nicht erstattungsfähig angesehen (BGHZ 55, 146, 151). - BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Rn. 53 Dabei umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, in den Fällen, in denen für enttäuschtes Vertrauen gehaftet wird (§§ 122, 179 Abs. 2, 307, 309 BGB), der zu ersetzende Schaden auch Aufwendungen, die infolge des schädigenden Ereignisses nutzlos geworden sind (vgl. BGH, NJW 1983, 442, 443; BGHZ 71, 234, 237; 99, 182, 200). - BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Überdies erfasst im Vertragsrecht der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen, obgleich diese auch bei vertragstreuem Verhalten des Schuldners entstanden wären, wobei diese Rechtsprechung auf der sog. Rentabilitätsvermutung beruht, wonach der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte (vgl. BGHZ 71, 235; 99, 182; BGH, NJW 1979, 2034, 2035; NJW 1983, 442, 443). - BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02
Rn. 41 Der Schadensersatzrichter ist bei seiner Beurteilung, ob die Anordnung der einstweiligen Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt im Sinne von § 945 Altern. 1 ZPO war, an eine Entscheidung der Hauptsache im Umfang von deren materieller Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) gebunden (vgl. BGH, Urt. vom 28.11.1991, veröffentlicht u. a. in GRUR 1992, 203, 205 - Roter mit Genever).
- OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19
Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate
Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es keinesfalls streitentscheidend darauf an, ob vorliegend ggf. eine Rentabilitätsvermutung greifen könnte (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2003 - 2 U 24/02). - LG Münster, 30.10.2019 - 21 O 76/17 Rn. 122 Der von der Beklagten geltend gemachte Schaden ist dieser gemäß § 945 ZPO bereits nicht zu ersetzen, da Aufwendungen des Schuldners, die vor der Zustellung der Unterlassungsverfügung anfallen, nur nach den §§ 823 ff. BGB zu ersetzen sind (…Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 945 Rdnr. 24; OLGR Köln 2003, 194; OLG Düsseldorf v. 04.09.2003, Az. 2 U 24/02).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzung der Anerkennung von Unfallfolgen; Feststehen des Inbetrachtkommens nicht betrieblich bedingter Umstände neben der versicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit als Ursachen für eine ...
Verfahrensgang
- SG Dresden, 06.12.2001 - S 5 U 54/99
- LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87
Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten - …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
Urteil vom 27.10.1987 - 2 RU 35/87 - SozR 2200 § 589 Nr. 10:."Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung bereits so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221; BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).
Daran fehlt es, wenn die Gefäßmißbildung so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - = HVBG-Info 1992, 586 = Meso B 90/93).
- BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod - …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
Urteil vom 18.03.1997 - 2 RU 8/96 - HVBG-INFO 1997, 1279:.Diese ursächliche Bedeutung für den Eintritt des tödlichen Erfolges hat eine Krankheitsanlage zB dann, wenn die akuten Erscheinungen zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen auftreten könnten oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSG Urteile vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 - HVBG-Info 1997, 1279 …und vom 2. Febru ar 1999, aaO).".
- BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91
Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
"Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung bereits so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221; BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).Daran fehlt es, wenn die Gefäßmißbildung so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (…BSGE 62, 220, 221 = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - = HVBG-Info 1992, 586 = Meso B 90/93).
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R
Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R - HVBG-INFO 2001, 1713:. - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
Dabei müssen sowohl die betriebsbedingte Ursache, die versicherte Tätigkeit, als auch die andere, z.B. körpereigene Ursache, sicher feststehen, wogegen für deren jeweilige Ursächlichkeit das Vorliegen der Wahrscheinlichkeit ausreicht (BSG, Urteil vom 20.01.1987 - 2 RU 27/86 - SozR 2200 § 548 Nr. 84). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 24/02
Für die Feststellung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsstörung reiche Wahrscheinlichkeit aus, die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhanges genüge jedoch nicht (Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77 - BSGE 45, 285, 286).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Bayern, 05.11.2003 - L 2 U 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßgebliche Höhe des Jahresarbeitsverdienstes bei Anspruch auf Verletztenrente; Berücksichtigung des Arbeitsentgelts von Strafgefangenen bei der Bemessung der Verletztenrente; Rechtfertigung eines bewusst falschen Sachvortrags; Belegung eines Einkommens in ausländischer ...
Verfahrensgang
- SG München, 15.11.2001 - S 24 U 329/99
- LSG Bayern, 05.11.2003 - L 2 U 24/02
- BSG, 05.11.2003 - B 2 U 5/04 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.10.1984 - 2 RU 72/83
Jahresarbeitsverdienst - Berufskrankheit - Arbeitsunfall
Auszug aus LSG Bayern, 05.11.2003 - L 2 U 24/02
Lässt sich für den maßgeblichen Zeitraum vom 01. bis 26.08.1991 kein tatsächlich bezogenes Arbeitseinkommen feststellen, scheidet eine Berechnung des JAV nach § 571 Abs. 1 Satz 2 RVO aus (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 571 Nr. 23). - BSG, 30.10.1980 - 8a RU 16/80
Jahresarbeitsverdienst eines Selbständigen - Betriebsausgabe - Gewinnberechnung - …
Auszug aus LSG Bayern, 05.11.2003 - L 2 U 24/02
Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, welche Verhältnisse des Klägers hierbei zu berücksichtigen sind, insbesondere ob dies eine frühere unternehmerische Betätigung betrifft (vgl. BSG SozR 2200 § 571 Nr. 19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 29.07.2005 - 2 U 24/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 K 1759/06
Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 47 KStG ohne Änderung der …
Die Eintragung wirkt konstitutiv (OLG N Beschluss vom 28. Januar 2000 2 Ww 74/97, AgrarR 2001, 402; OLG N Urteil vom 29. Juli 2005 2 U 24/02, juris, BGH-Urteil vom 02. Dezember 1994 V ZR 23/94, ZIP 1995, 422 für die Umwandlung einer LPG in eine GmbH).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".