Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 368 BGB, § 493 Abs 5 S 2 Nr 2 BGB
Wirksamkeit zweier Preisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse in Bezug auf Kreditverträge - Betriebs-Berater
AGB-Sparkasse - Unwirksamkeit einer Aufwandspauschale für Siegelung von Urkunden und für die Erstellung von Saldenbestätigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unterlassung der Verwendung von Kreditverträge betreffende AGB Kostenpflichtige Pauschalen für die Erstellung von Saldenbestätigungen und die Siegelung von Urkunden Abgrenzung von kontrollfähiger Preisnebenabrede und kontrollfreier Preisabrede
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Unwirksamkeit von Klauseln einer Sparkasse über Aufwandspauschalen für Siegelung von Urkunden und Erstellung von Saldenbestätigungen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 25.08.2021 - 13 O 119/20
- OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 1638
- MDR 2022, 1104
- WM 2022, 1829
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (31)
- BGH, 10.09.2019 - XI ZR 7/19
Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Das gelte nach dem Urteil des BGH vom 10. September 2019 - XI ZR 7/19 - auch in Bezug auf den mit der Freigabe der Sicherheit und damit mit der vertragsmäßigen Abwicklung des Darlehensvertrages verbundenen Aufwand, der bei dem Darlehensgeber bei der Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht anfalle.Das Landgericht ziehe aus dem zitierten Urteil des BGH vom 10.09.2019 - XI ZR 7/19 - falsche Schlüsse.
Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen (BGHZ 223, 130 Rn. 16;… BGHZ 219, 35 Rn. 36;… BGHZ 212, 329 Rn. 22;… BGHZ 207, 176 Rn. 16) sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt (…BGHZ 219, 35 Rn. 36;… BGHZ 201, 168 Rn. 24;… BGHZ 195, 298 Rn. 13;… BGHZ 187, 360 Rn. 26,, BGH, Urteile vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15 -, jeweils juris; ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 -, juris).
Diese hat sich nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich danach zu richten, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (BGHZ 223, 130 Rn. 17;… BGHZ 215, 172 Rn. 25;… BGHZ 201, 168 Rn. 25 ).
Dies schließt es - zumal im Verbandsprozess - aus, ein hiervon abweichendes, einseitiges Verständnis des Klauselverwenders zum Maßstab der Auslegung zu machen (BGHZ 223, 130 Rn. 17; BGH WM 1991, 2055, 2056).
Unklar im Sinne dieser Vorschrift sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (BGHZ 223, 130 Rn. 18;… BGH NJW-RR 2017, 992 Rn. 12 und WM 2017, 2390 Rn. 5).
Dabei kann der Darlehensnehmer frei wählen, ob er eine Löschungsbewilligung, eine löschungsfähige Quittung oder die Abtretung der Grundschuld an sich oder einen Dritten wünscht (BGHZ 223, 130 Rn. 23;… BGH WM 2018, 1501 Rn. 9 m.w.N.).
Lässt sich der Darlehensgeber seine insoweit geschuldete Leistung vergüten, handelt es sich bei der Entgeltklausel um eine Preisnebenabrede, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt (BGHZ 223, 130 Rn. 23 für ein Bearbeitungsentgelt für Ablösung eines Darlehens bei Treuhandauftrag; BGHZ 114, 330, 333 für eine Löschungsbewilligung).
Die Freigabe der Sicherheit durch Erteilung der Löschungsbewilligung ist nur die Kehrseite der Bestellung einer dem Darlehensgeber zuvor in dessen alleinigem Interesse bestellten Sicherheit (BGHZ 223, 130;… BGH, Urteile vom 8. Mai 2012, a.a.O.).
Rn. 85 4. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hat seine Rechtsgrundlage in § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 UWG (BGHZ 223, 130 Rn. 27;… BGHZ 215, 23 Rn. 55, BGHZ 190, 66) und wird der Höhe nach von der Beklagten als solches nicht angegriffen.
- BGH, 07.05.1991 - XI ZR 244/90
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausfertigung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Diese Kosten könnten zulässigerweise pauschal mit der fraglichen Klausel geltend gemacht werden (Verweis auf AG Husum, Urteil v. 24.11.1995 - 2 C 1090/95 -, LG Frankfurt, Urt. v. 19.4.1998 - 2/13 O 438/87 - juris, was auch im Rahmen des nachfolgenden Berufungs- und Revisionsverfahrens nicht genügt worden sei, vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 20.09.1990 - 6 U 117/88 - juris und BGH, Urt. v. 7.5.1991 - XI ZR 244/90 - juris).Lässt sich der Darlehensgeber seine insoweit geschuldete Leistung vergüten, handelt es sich bei der Entgeltklausel um eine Preisnebenabrede, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt (…BGHZ 223, 130 Rn. 23 für ein Bearbeitungsentgelt für Ablösung eines Darlehens bei Treuhandauftrag; BGHZ 114, 330, 333 für eine Löschungsbewilligung).
Sie ist gegenüber einer löschungsfähigen Quittung sowohl ihrem Inhalt als auch ihrer rechtlichen Wirkung nach ein Minus (BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - XI ZR 244/90 - BGHZ 114, 330 Rn. 14).
Ein Entgelt für die Erteilung der löschungsfähigen Quittung kann der Gläubiger nach allgemeiner Meinung nicht verlangen (BGHZ 114, 330 Rn. 14;… Fetzer, MüKo, BGB 9. Aufl. § 369 Rdn. 2;… Staudinger/Kern, BGB, 2022, § 369 Rn. 2;… Erman/Buck-Heeb, BGB, 16. Aufl., § 369 Rn. 1).
Für die Erteilung einer Löschungsbewilligung kann der Gläubiger nach der gesetzlichen Regelung daher erst recht kein Entgelt verlangen (BGHZ 114, 330 Rn. 15;… Kerwer in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl.,§ 369 Rn.2).
Dementsprechend hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 7. Mai 1991 eine Kostenpauschale als unwirksam angesehen, durch die eine Bank ein Entgelt für die "Ausfertigung Löschungsbewilligung" erhoben hat (BGHZ 114, 330 Rn. 15).
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen (…BGHZ 223, 130 Rn. 16;… BGHZ 219, 35 Rn. 36;… BGHZ 212, 329 Rn. 22;… BGHZ 207, 176 Rn. 16) sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt (…BGHZ 219, 35 Rn. 36; BGHZ 201, 168 Rn. 24;… BGHZ 195, 298 Rn. 13;… BGHZ 187, 360 Rn. 26,, BGH, Urteile vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15 -, jeweils juris; ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 -, juris).Diese hat sich nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich danach zu richten, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (…BGHZ 223, 130 Rn. 17;… BGHZ 215, 172 Rn. 25; BGHZ 201, 168 Rn. 25 ).
Außer Betracht bleiben dabei solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (…BGHZ 215, 172 Rn. 25; BGHZ 201, 168 Rn. 25).
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Diese hat sich nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich danach zu richten, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (…BGHZ 223, 130 Rn. 17; BGHZ 215, 172 Rn. 25;… BGHZ 201, 168 Rn. 25 ).Außer Betracht bleiben dabei solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGHZ 215, 172 Rn. 25;… BGHZ 201, 168 Rn. 25).
- BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19
Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Rn. 48 Wie der Verwender die Klausel tatsächlich handhabt, ist dagegen für die Auslegung im Verbandsprozess ohne Belang; entscheidend ist vielmehr wie der Verwender die Klausel nach ihrem objektiven Regelungsinhalt handhaben könnte (BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19 -, juris Rn. 29; BGHZ 123, 83 (91); BGH NJW 2003, 1237).Rn. 49 Eine Klausel ist dabei auch im Verbandsprozess vor dem Hintergrund des gesamten Formularvertrags zu interpretieren; sie darf nicht aus einem ihre Beurteilung mit beeinflussenden Zusammenhang herausgerissen werden Es sind daher auch Formularbestimmungen eines "Gesamtklauselwerks", bei der Auslegung zu berücksichtige (BGH, Urteil vom 10. Juni 2020, a.a.O., Rn. 30).
- OLG Schleswig, 17.09.2020 - 5 U 8/20
Förde Sparkasse muss vereinnahmte Gebühren erstatten
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Auch der Bankensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts habe in einem Urteil vom 17. September 2020 - 5 U 8/20 - die als "Urkundengebühr" bezeichnete Gebühr nicht beanstandet.Sollte sich der Auszug auf den Rechtsstreit 5 U 8/20 beziehen, ergebe sich daraus lediglich, dass der Bankensenat deren Hinweis auf § 307 BGB übergangen hat.
- LG Frankfurt/Main, 19.04.1988 - 13 O 438/87
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Diese Kosten könnten zulässigerweise pauschal mit der fraglichen Klausel geltend gemacht werden (Verweis auf AG Husum, Urteil v. 24.11.1995 - 2 C 1090/95 -, LG Frankfurt, Urt. v. 19.4.1998 - 2/13 O 438/87 - juris, was auch im Rahmen des nachfolgenden Berufungs- und Revisionsverfahrens nicht genügt worden sei, vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 20.09.1990 - 6 U 117/88 - juris und BGH, Urt. v. 7.5.1991 - XI ZR 244/90 - juris).Rn. 80 cc) Ohne Erfolg verweist die Beklagte auf die Urteile des LG Frankfurt vom 19. April 1988 - 2 13 O 438/87 - juris Rn. 21 und des OLG Frankfurt vom 20. September 117/88 - juris Rn. 18 f.).
- BGH, 09.05.2017 - XI ZR 308/15
Formularklausel betreffend eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens zu zahlende …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Rn. 85 4. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hat seine Rechtsgrundlage in § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 UWG (…BGHZ 223, 130 Rn. 27; BGHZ 215, 23 Rn. 55, BGHZ 190, 66) und wird der Höhe nach von der Beklagten als solches nicht angegriffen. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Rn. 48 Wie der Verwender die Klausel tatsächlich handhabt, ist dagegen für die Auslegung im Verbandsprozess ohne Belang; entscheidend ist vielmehr wie der Verwender die Klausel nach ihrem objektiven Regelungsinhalt handhaben könnte (BGH…, Urteil vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19 -, juris Rn. 29; BGHZ 123, 83 (91); BGH NJW 2003, 1237). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11
BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr. …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21
Darunter fallen nur solche Aufwendungen, die der Geschäftsherr nach sorgfältiger Prüfung der ihm bekannten Umstände vernünftigerweise aufzuwenden hatte (BGH NJW 2012, 2337). - OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch
- BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des …
- BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 437/11
BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr. …
- BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …
- BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16
Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich …
- BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10
Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde
- BGH, 24.04.2018 - XI ZR 207/17
Klageantrag auf "Freigabe" einer Sicherheit: Anforderungen an die Bestimmtheit …
- BGH, 07.11.2017 - II ZR 127/16
Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Pflichten des …
- OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
Wirksamkeit der Vergütungsklauseln einer Sparkasse
- AG Steinfurt, 26.07.1994 - 21 C 275/94
Entgelt für die Erteilung einer Löschungsbewilligung durch eine Sparkasse in der …
- BGH, 05.11.1991 - XI ZR 246/90
Prüfungsmaßstab im Kontrollverfahren nach § 13 AGB im Hinblick auf das …
- BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14
Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen …
- BGH, 08.05.2018 - XI ZR 790/16
Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 9/15
Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für geduldete Überziehungen
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11
Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten
- BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig
- OLG Schleswig, 12.12.2019 - 2 U 3/19
- LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
- OLG Frankfurt, 20.09.1990 - 6 U 117/88
- OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 17 U 132/21
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle für eine …
Auch außerhalb der Informationspflichten des § 493 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BGB besteht als Nebenpflicht der Bank ein - unentgeltlich zu erbringender - Auskunftsanspruch über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aus § 488 BGB i.V.m. §§ 241 Abs. 2, 242 BGB (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Juli 2022 - 2 U 43/21 -, Rn. 59, juris;… Schürnbrand/Weber in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2019, § 500 Rn. 14;… Staudinger/Kessal-Wulf (2012) BGB § 500, Rn. 2;… BeckOGK/Knobs, BGB (15.08.2022), § 502 Rn. 50; s. auch LG Düsseldorf…, Urteil vom 25. Juli 2019 - 8 S 5/18 -, Rn. 31-33, juris). - LG Frankfurt/Main, 18.11.2022 - 25 O 228/21
Klauseln über Verwahrentgelte (sog. "Strafzinsen") unwirksam
Zudem greift die Rahmenvereinbarung im Gesamtgefüge der Geschäftsbeziehung gerade auf den Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis als jeweils eindeutig klauselhaft gefasste Vertragsinhalte zurück (BGH NJW 1990, 761 [764]; BGH NJW-RR 1990, 1075; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Juli 2022 - 2 U 43/21 -, Rn. 45 - 49, juris). - LG Kiel, 04.11.2022 - 12 O 198/21
Verbraucherdarlehen: Rückzahlung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung; …
Auf die Wirksamkeit einer etwaigen derartigen Klausel kommt es daher nicht an (vgl. dazu (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Juli 2022 - 2 U 43/21 -, juris).
- OLG Bremen, 27.02.2024 - 1 U 32/23
Rückzahlung einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung einer …
Zudem kann der Darlehensnehmer auch außerhalb der gesetzlichen Sonderregeln aufgrund vertraglicher Nebenpflichten des Darlehensgebers aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB einen unentgeltlich zu erfüllenden Auskunftsanspruch über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen (siehe OLG Frankfurt…, Urteil vom 14.12.2022 - 17 U 132/21, juris Rn. 55, WM 2023, 329; OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2022 - 2 U 43/21, juris Rn. 59, WM 2022, 1829), der nicht auf die Berechnung aufgrund der ursprünglichen Vertragskonditionen beschränkt ist, so dass der Darlehensnehmer auch für den Fall des Abschlusses einer Anschlusszinsvereinbarung nicht schutzlos gestellt ist, wenn auch die Regelung des § 502 Abs. 2 BGB aus den vorstehend dargelegten Gründen keine Anwendung findet. - KG, 16.10.2023 - 8 U 175/21
AGB-Recht: Wirksamkeit von Preisklauseln einer Bank
Er enthält nur die Information, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen zu leisten sind, und gibt dem Darlehensnehmer damit in die Zukunft vorausschauend Auskunft darüber, wie sich das Darlehen im Laufe der planmäßigen Rückzahlung entwickeln wird bzw. soll (s. OLG Schleswig, Urt. v. 07.07.2022 -2 U 43/21, WM 2022, 1829 -juris Rn 53). - OLG Celle, 31.01.2024 - 3 U 82/23
Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung i.R.e. …
Für die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung darf der Darlehensgeber dabei kein gesondertes Entgelt verlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2023 - 3 U 20/23 -, n.v.;… Jungmann in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl. 2022, § 58 Rn. 152;… Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl. (Stand: 01.02.2023), § 493 Rn. 25; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Juli 2022 - 2 U 43/21 -, Rn. 67, juris; ebenso für eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht: OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 17 U 132/21 -, Rn. 54 ff., juris). - OLG München, 11.09.2023 - 17 U 355/23
Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensgeber, …
Soweit einzelne Gerichte (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2022, 2 U 43/21, WM 2022, 1829, 1832, Randziffer 66; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.12.2022, 17 U 132/21, NJW 2023, 851, 852, Randziffer 37) und Literatur (vgl. Beck-Online-Großkommentar, Stand: 15.01.2023, § 502 Randziffer 52;… Münchener Kommentar-Weber, 9. Auflage. § 493 BGB, Randziffer 19) anderer Ansicht sein sollten, teilt der Senat diese Ansicht für den hier konkreten Sachverhalt nicht.
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Oberlandesgericht Bremen
BGB § 826
Sonstiges Zivilrecht - rechtsportal.de
BGB § 826
Zu den Folgen einer Offenlegung einer Abschalteinrichtung oder eines Thermofensters - Sonstiges Zivilrecht; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; Dieselmotor; unzulässige Abschalteinrichtung; Offenlegung; Thermofenster - rechtsportal.de
BGB § 826
Zu den Folgen einer Offenlegung einer Abschalteinrichtung oder eines Thermofensters - Sonstiges Zivilrecht; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; Dieselmotor; unzulässige Abschalteinrichtung; Offenlegung; Thermofenster - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Maßbeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung objektiver Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Motorenherstellers gegenüber Typengenehmigungsbehörde
Verfahrensgang
- LG Bremen, 25.03.2021 - 3 O 1296/19
- OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
- BGH, 14.05.2025 - VIa ZR 421/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Hierfür trägt der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris Rn. 19, NJW 2021, 921;… Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 28 f., WM 2021, 652; Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 13, WM 2021, 1609).Jedoch wäre der Kläger, der für die Tatsachen, auf die er den Rückschluss auf einen bewussten Gesetzesverstoß stützen will, darlegungs- und beweisbelastet ist, gehalten gewesen, der Darstellung der Beklagten, sie habe dem KBA eine solche ausführliche BES/AES-Dokumentation nachgereicht, in substantiierter Weise entgegen zu treten; der pauschale Vortrag jedenfalls, eine Abschalteinrichtung sei im Typengenehmigungsverfahren verschwiegen worden, reicht nicht aus, wenn der Hersteller vorträgt, dass im Typengenehmigungsverfahren die Parameter der Steuerung des Emissionskontrollsystems offen gelegt worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 17, juris).
Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich - wie hier der Kläger - nur auf vermutete Tatsachen stützen kann, weil sie mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Fahrzeugmotors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835;… Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 8, NJW 2020, 1740; Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.).
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 283/99, juris Rn. 13, NJW-RR 2004, 337;… Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835;… Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 7, NJW 2020, 1740; Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.).
Außerdem belegen die Messungen nur Diskrepanzen zwischen den Schadstoffemissionen im Prüfstand und im tatsächlichen Betrieb, aus denen sich aber kein Anhalt für die behauptete Verwendung der konkreten Steuerungsstrategie ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, juris Rn. 23, WM 2021, 1609).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren (vgl. BGH…, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 16, NJW 2020, 1962; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 33, NJW 2020, 2798;… Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris Rn. 12 f., NJW 2020, 2804;… Urteil vom 26.01.2021 - VI ZR 405/19, juris Rn. 12 f., ZIP 2021, 368).aa) Im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung ist das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 30, NJW 2020, 2798).
Ausgehend hiervon ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer anderen Konstellation - in Bezug auf den Motor EA 189 - die objektive Sittenwidrigkeit des Inverkehrbringens einer Motorsteuerung, die auf Täuschung der Zulassungsbehörden gerichtet war und die Arglosigkeit der Käufer ausnutzte und diese zugleich in die Gefahr der Betriebsuntersagung der von ihnen erworbenen Fahrzeuge brachte, dadurch entfallen, dass die Beklagte durch Veröffentlichung einer entsprechenden Mitteilung gegenüber der Öffentlichkeit wesentliche Elemente, die ihr bisheriges Verhalten gegenüber bisherigen Käufern von Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Baureihe EA189 als besonders verwerflich erscheinen ließen, derart relativiert hat, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf ihr Gesamtverhalten gegenüber den Käufern der Fahrzeuge und im Hinblick auf den Schaden, der diesen durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden sein könnte, nach Veröffentlichung der Mitteilung nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 32 ff., NJW 2020, 2798;… Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, juris Rn. 14 ff., ZIP 2021, 84;… Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 15 ff.).
Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB scheitert an der fehlenden der Bereicherungsabsicht und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 17 ff., NJW 2020, 2798).
Das - auch hier geltend gemachte - Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich der Norm (vgl. BGH…, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, juris Rn. 76; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 11 ff., NJW 2020, 2798).
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Ausgehend hiervon ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer anderen Konstellation - in Bezug auf den Motor EA 189 - die objektive Sittenwidrigkeit des Inverkehrbringens einer Motorsteuerung, die auf Täuschung der Zulassungsbehörden gerichtet war und die Arglosigkeit der Käufer ausnutzte und diese zugleich in die Gefahr der Betriebsuntersagung der von ihnen erworbenen Fahrzeuge brachte, dadurch entfallen, dass die Beklagte durch Veröffentlichung einer entsprechenden Mitteilung gegenüber der Öffentlichkeit wesentliche Elemente, die ihr bisheriges Verhalten gegenüber bisherigen Käufern von Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Baureihe EA189 als besonders verwerflich erscheinen ließen, derart relativiert hat, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf ihr Gesamtverhalten gegenüber den Käufern der Fahrzeuge und im Hinblick auf den Schaden, der diesen durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden sein könnte, nach Veröffentlichung der Mitteilung nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 32 ff., NJW 2020, 2798;… Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, juris Rn. 14 ff., ZIP 2021, 84; Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 15 ff.).Denn eine solche temperaturabhängige Steuerung zielt nicht auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ab und steht auch nicht einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugerwerber gleich (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris Rn. 17 f., NJW 2021, 921; Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 27, WM 2021, 652).
Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen entspricht die Rate der Abgasrückführung im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 27, WM 2021, 652).
Hierfür trägt der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris Rn. 19, NJW 2021, 921; Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 28 f., WM 2021, 652;… Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 13, WM 2021, 1609).
- BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich - wie hier der Kläger - nur auf vermutete Tatsachen stützen kann, weil sie mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Fahrzeugmotors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835; Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 8, NJW 2020, 1740;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.).Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 283/99, juris Rn. 13, NJW-RR 2004, 337;… Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835; Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 7, NJW 2020, 1740;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.).
Zwar mag der Kläger, soweit er geltend macht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde, im Allgemeinen nicht gehalten sein, deren genaue technische Funktionsweise darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 9, NJW 2020, 1740).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 15, NJW 2020, 1962 m.w.N.).Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 16, NJW 2020, 1962; vgl. auch BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 33, NJW 2020, 2798;… Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris Rn. 12 f., NJW 2020, 2804;… Urteil vom 26.01.2021 - VI ZR 405/19, juris Rn. 12 f., ZIP 2021, 368).
Das - auch hier geltend gemachte - Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich der Norm (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, juris Rn. 76;… Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 11 ff., NJW 2020, 2798).
- BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess: …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich - wie hier der Kläger - nur auf vermutete Tatsachen stützen kann, weil sie mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Fahrzeugmotors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835;… Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 8, NJW 2020, 1740;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.).Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 283/99, juris Rn. 13, NJW-RR 2004, 337; Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835;… Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 7, NJW 2020, 1740;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Denn eine solche temperaturabhängige Steuerung zielt nicht auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ab und steht auch nicht einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugerwerber gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris Rn. 17 f., NJW 2021, 921;… Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 27, WM 2021, 652).Hierfür trägt der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris Rn. 19, NJW 2021, 921;… Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, juris Rn. 28 f., WM 2021, 652;… Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 13, WM 2021, 1609).
- BGH, 26.10.2016 - IV ZR 52/14
Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess einer Wohngebäudeversicherung gegen die …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Das gilt insbesondere dann, wenn die Partei keine unmittelbare Kenntnis von den Vorgängen hat (BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 52/14, juris Rn. 27, NJW-RR 2017, 22). - BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99
Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 283/99, juris Rn. 13, NJW-RR 2004, 337;… Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 13, VersR 2019, 835;… Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 7, NJW 2020, 1740;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 21, WM 2021, 1609 jeweils m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 6 U 15/20
Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung …
Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2021 - 2 U 43/21
In diesem Fall verlangt die Schlüssigkeit des Klagevorbringens die prozessual beachtliche Darlegung eben dieser Ausgestaltung der Abschalteinrichtung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 2021 - 6 U 15/20 -, Rn. 87, juris). - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19
Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem …
- BGH, 08.12.2020 - VI ZR 244/20
VW haftet nicht bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Aufdeckung des Dieselskandals
- BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. …
- OLG Hamm, 18.01.2022 - 4 U 156/20 Das gilt insbesondere dann, wenn die Partei keine unmittelbare Kenntnis von den Vorgängen hat (BGH…, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 52/14 -, juris, Rdnr. 27; HansOLG Bremen, Urteil vom 24.09.2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 36).
Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich - wie hier der Kläger - nur auf vermutete Tatsachen stützen kann, weil sie mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Beklagten hergestellten und verwendeten Fahrzeugmotors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder Abgasverminderung keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17 -, juris, Rdnr. 13; BGH…, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, juris, Rdnr. 8; BGH…, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 -, juris, Rdnr. 21; HansOLG Bremen, Urteil vom 24.09.2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 36).
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlichen Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 283/99 -, juris Rdnr. 13; BGH…, Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17 -, juris, Rdnr. 13; BGH…, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, juris, Rdnr. 7; BGH…, Urteil vom 13.072021 - VI ZR 128/20 -, juris, Rdnr. 21; HansOLG Bremen, Urteil vom 24.09.2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 36).
Die Messungen belegen Diskrepanzen zwischen den Schadstoffemissionen im Prüfstand und im tatsächlichen Betrieb, ein Anhaltspunkt für die behauptete Verwendung der konkreten Steuerungsstrategie ergibt sich daraus jedoch nicht (vgl. HansOLG Bremen, Urteil vom 24.09.2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 38).
Im Übrigen zeigen die Messungen der M. zwar einen signifikanten Anstieg der NOx-Emissionen, je niedriger die Außentemperaturen ausfallen, jedoch belegt auch dies beispielsweise nicht die Verwendung eines Thermofensters des von der Klägerin behaupteten konkreten Zuschnitts (vgl. HansOLG Bremen, Urteil vom 24.09.2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 38) oder einer anderen unzulässigen Abschalteinrichtung.
- OLG Saarbrücken, 05.01.2022 - 2 U 86/21
Dieselabgasskandal: Haftung eines Fahrzeugherstellers bei Kauf des …
Damit kann jedenfalls zum Zeitpunkt des hier in Rede stehenden Kaufvertrags von vornherein nicht von einem sittenwidrigen Verhalten auf Seiten der Beklagten ausgegangen werden, da von dort aus berechtigter Weise davon ausgegangen werden durfte, dass die zuständige Typgenehmigungsbehörde über die Funktionsweise des sog. "Thermofensters" hinreichend informiert war und dieses gebilligt hat (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24. September 2021 - 2 U 43/21, BeckRS 2021, 31879 Rn. 22).Dies gilt erst recht für den hier maßgeblichen Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses im Dezember 2016, zu dem die Beklagte nach ihrem - insoweit durch den Kläger nicht bestrittenen - Vortrag dem Kraftfahrt-Bundesamt die Verwendung einer Fahrkurvenerkennung längst - nämlich bereits Ende 2015 - offengelegt hatte, ohne dass diesbezüglich eine Beanstandung erfolgt wäre (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24. September 2021 - 2 U 43/21, BeckRS 2021, 31879 Rn. 22).
- OLG Koblenz, 20.07.2022 - 9 U 301/22 Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der die Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (…vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 9 U 631/21 - und - 9 U 975/21 - BGH, a.a.O., 2802, Rdnr. 29, m.w.N.; OLG Bremen, Urteil vom 24. September 2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 21; OLG Naumburg…, Urteil vom 13. September 2021 - 12 U 26/21 -, juris, Rdnr. 37; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 23. Juni 2021 - 6 U 142/20 -, juris, Rdnr. 60).
Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. zu allem Vorstehenden BGH…, Urteil vom 23. September 2021 - III ZR 200/20 -, Rdnr. 22;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, NZV 2021, 525, 526, Rdnr. 13;… Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 -, NJW 2021, 1814, 1817, Rdnr. 26 und Rdnr. 28;… Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, NJW 2021, 921, 923, Rdnr. 19; OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 28. September 2021 - 24 U 208/20 -, juris, Rdnr. 45, m.w.N.; OLG Bremen, Urteil vom 24. September 2021 - 2 U 43/21 -, juris, Rdnr. 31).
- OLG Bremen, 04.02.2022 - 2 U 87/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VII mit einem Motor der …
Dies hat zur Folge, dass jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Offenlegung ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten nicht mehr in Betracht kommt, selbst wenn man die vom Kläger behauptete Regenerationsstrategie feststellen würde und diese auch als unzulässige Abschalteinrichtung ansehen wollte (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 24. September 2021 - 2 U 43/21 -, juris Rn. 27). - OLG Saarbrücken, 05.01.2022 - 2 U 61/21
Sittenwidrige Schädigung durch Entwicklung und Einsatz eines so genannten …
Damit kann zum Zeitpunkt des hier in Rede stehenden Kaufvertrages von vorneherein nicht von einem sittenwidrigen Verhalten auf Seiten der Beklagten ausgegangen werden; dort durfte berechtigter Weise davon ausgegangen werden, dass die zuständige Typgenehmigungsbehörde über die Funktionsweise des sog. Thermofensters hinreichend informiert war und dieses gebilligt hat (siehe OLG Bremen, Urteil vom 24.09.2021 - 2 U 43/21, BeckRS 2032, 31879 Rn. 22).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 826 BGB, § 852 S 1 BGB, § 852 S 2 BGB
Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach Eintritt der Verjährung von Schadensersatzansprüchen - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach Eintritt der Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 15.01.2021 - 4 O 222/20
- OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
- BGH, 12.09.2022 - VIa ZR 230/22
- BGH - VIa ZR 230/22 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15
Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Die Verjährung des Ersatzanspruchs erfasst mithin auch solche nachträglich eintretenden Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als möglich voraussehbar waren (BGH, Urteil vom 08. November 2016 - VI ZR 200/15, juris Rn. 15). - BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Rn. 13 Zwar haftet die Beklagte wegen Inverkehrbringens des Fahrzeugs, dessen Betriebserlaubnis im Hinblick auf die im Rahmen des EG-Typgenehmigungsverfahrens nicht offengelegte Umschaltlogik in Frage stand, aus den vom Landgericht genannten Gründen dem Grunde nach aus § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 13 ff.). - BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20
VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Die dem Kläger bekannt gewordenen Tatsachen reichten aus, den Schluss nahe zu legen, dass der Einbau der Motorsteuerungssoftware, die nach ihrer Funktionsweise ersichtlich auf Täuschung der zuständigen Genehmigungsbehörde abzielte, auf einer am Kosten- und Gewinninteresse ausgerichteten Strategieentscheidung beruhte (zu Kenntnissen, die aus einer Medienberichterstattung gezogen wurden: BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20, juris Rn. 22).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Dahinstehen kann daher, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein der Umstand, dass ein Fahrzeug über ein sog. Thermofenster verfügt, für sich genommen noch keine Haftung des Fahrzeugherstellers gem. § 826 BGB begründet (BGH, Beschluss vom 19.01.2021, VI ZR 433/19). - BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08
Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Diese Bestimmung ist jedoch nicht auf die erstmals in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede anzuwenden, wenn zwischen den Parteien sowohl die Erhebung der Einrede als auch die sie begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig sind (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, juris Rn. 9). - BGH, 13.10.2015 - II ZR 281/14
Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an Individualisierung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Grund hierfür ist, dass es sich bei § 852 BGB nicht um einen Bereicherungsanspruch handelt, sondern um einen sogenannten Restschadensersatzanspruch, also einen Anspruch aus unerlaubter Handlung, der in Höhe der Bereicherung nicht verjährt ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 281/14, Rn. 32). - BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Dazu muss der Zufluss beim Ersatzpflichtigen mit einem entsprechenden Nachteil - in Form eines Abflusses oder eines entgangenen Zuflusses - beim Geschädigten korrespondieren, wobei es allerdings unerheblich ist, ob der Zufluss unmittelbar und ohne Zwischenschritte aus dem Vermögen des Geschädigten zum Ersatzpflichtigen erfolgt (BGH, Urteil vom 14.02.1978, X ZR 19/76, juris, Rn. 62 f. - Fahrradgepäckträger II). - OLG Stuttgart, 02.02.2021 - 10 U 229/20
Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Käufers eines vom VW-Abgasskandal …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Dieser Zufluss wird durch den Weiterverkauf des Fahrzeugs als Gebrauchtfahrzeug an einen Dritten nicht mehr berührt (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2021 - 2 U 168/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Februar 2021 - 10 U 229/20 ). - OLG Köln, 15.12.2021 - 16 U 63/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Rn. 30 Zwar wird vertreten, dass beim Weiterverkauf des Fahrzeugs durch den Ersterwerber an die weiteren Käufer des Fahrzeugs der Vermögensschaden des Ersterwerbers, dem der Vermögenszufluss auf Seiten der Beklagten unmittelbar gegenübersteht, in der Kette der weiteren Erwerber weitergereicht wird und bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der dem Letzterwerber entstandene Schaden daher mit dem Vermögenszufluss bei dem Hersteller korrespondiere (OLG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 16 U 63/21, juris Rn. 62). - BGH, 29.11.1956 - III ZR 121/55
Allgemeines Vertragsrecht - Einrede der Verjährung; Nötigung zum Abschluss d. KV
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 43/21
Darin liegt nicht zugleich ein Verzicht auf die Verteidigungsmöglichkeit, die sich aus dem Gegenrecht ergibt (BGH, Urteil vom 29. November 1956 - III ZR 121/55, juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigter einer Zeitarbeitsfirma - Probearbeitsverhältnis - Handlungstendenz - fremdnütziges Interesse des Arbeitgebers: geeignete Personalauswahl
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 11.04.2021 - S 36 U 188/18
- SG Hamburg, 11.11.2021 - S 36 U 188/18
- LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21
Papierfundstellen
- NZS 2023, 233
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - kein Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21
Rn. 13 Zum anderen habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 20. August 2019 (Az. B 2 U 1/18 R) bereits entschieden, dass selbst ein unentgeltlicher Probearbeitstag (hier für die Firma V. GmbH) eines Arbeitsuchenden zumindest im Rahmen einer "Wie-Beschäftigung" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe.Das BSG führt zur Änderung seiner Rechtsprechung in Bezug auf Probearbeitsverhältnisse aus (BSG, Urteil vom 20. August 2019 - B 2 U 1/18 R, juris, Rn. 18):.
Gleichfalls nicht ersichtlich sind Sonderbeziehungen zwischen den Beteiligten (Erfüllung gesellschaftlicher Pflichten, insbesondere familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher, mitgliedschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher oder körperschaftlicher Art, vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R, juris) oder konkurrierende Versicherungstatbestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 14 SGB VII (hierzu: BSG, Urteil vom 20. August 2019, a.a.O.).
Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr. des BSG, zuletzt Urteil vom 20. August 2019, a.a.O., m.w.N.) Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.
- BSG, 31.03.2022 - B 2 U 13/20 R
Gesetzliche Unfallversicherung - grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21
Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird nämlich nur ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 31. März 2022 - B 2 U 13/20 R, juris m.w.N.). - BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21
Gleichfalls nicht ersichtlich sind Sonderbeziehungen zwischen den Beteiligten (Erfüllung gesellschaftlicher Pflichten, insbesondere familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher, mitgliedschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher oder körperschaftlicher Art, vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R, juris) oder konkurrierende Versicherungstatbestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 14 SGB VII (hierzu: BSG…, Urteil vom 20. August 2019, a.a.O.). - LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21
Vielmehr werden hier in der Regel auch eigenwirtschaftliche Interessen vorliegen (am Lohn, sozialen Status etc.), ohne dass dadurch der Versicherungsschutz in Frage gestellt würde (vgl. dazu auch Schütz, NZS 2018, 418)". - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 43/21
Rn. 29 Soweit der Senat hier bislang (insbesondere im Falle einer Pferdewirtin beim Vorreiten zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, vgl. BSG vom 20.1.1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119) darauf abgestellt hat, dass bei Probearbeiten das eigene Interesse des Handelnden im Vordergrund stehe, eine dauerhafte Beschäftigung zu erhalten, kann hieran - jedenfalls für Konstellationen wie die Vorliegende - nicht festgehalten werden.
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Rechtsprechung
| BSG, 20.07.2021 - B 2 U 43/21 B |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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