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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5254
OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,5254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,5254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,5254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kündigungen der Lieferverträge über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in Datteln sind unwirksam

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung eines Liefervertrages über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in Datteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (25)

  • OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15

    Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Insoweit fehlt es an konkretem Vortrag zu den damaligen Marktanteilen, der einen Rückschluss auf eine marktbeherrschende Stellung zuließe, in welche die Beklagte durch den Erwerb der Nutzungsrechte an einer Scheibe des Kraftwerks E2 4 eingerückt sein könnte (vgl. OLG München, Urteil v. 27.04.2017, U 3922/15 Kart "ENTEGA").

    Diese Grundsätze greift eine Entscheidung des OLG München vom 27.04.2017 (U 3922/15 Kart - "ENTEGA") auf, die sich über die Risikoverteilung bei der Beteiligung an einem virtuellen Kraftwerk für die Dauer von 33 Jahren (2009 bis Ende 2031) verhält und mit Ausnahme der Ausführungen zu einem Verstoß gegen das PreisklauselG auf den Streitfall übertragbar ist.

    Rn. 212 (d) Ferner ist die hiesige Konstellation insoweit nicht mit dem vom OLG München am 27.04.2017 (U 3922/15 Kart) entschiedenen Sachverhalt zu vergleichen, als dort ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 PrKG festgestellt worden ist.

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von gewissen gegenwärtigen oder künftigen Umständen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGH, 10.09.2009, VII ZR 82/08).

    Gleiches gilt für ein Kalkulationsrisiko, das der Vertragsgegner ohne anderslautende Anhaltspunkte nicht in seinen Geschäftswillen einbezieht (vgl. erneut: BGH, Urteil v. 10.09.2009, VII ZR 82/08), sowie für die Vereinbarung eines Festpreises in einem Energielieferungsvertrag, mit der die Parteien das Risiko künftiger Veränderungen in beide Richtungen übernommen haben (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013, VIII ZR 47/12 "AOS").

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Gleiches gilt für ein Kalkulationsrisiko, das der Vertragsgegner ohne anderslautende Anhaltspunkte nicht in seinen Geschäftswillen einbezieht (vgl. erneut: BGH, Urteil v. 10.09.2009, VII ZR 82/08), sowie für die Vereinbarung eines Festpreises in einem Energielieferungsvertrag, mit der die Parteien das Risiko künftiger Veränderungen in beide Richtungen übernommen haben (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013, VIII ZR 47/12 "AOS").

    Rn. 144 (f) Der Senat verkennt nicht, dass der Entscheidung des BGH vom 23.01.2013 (VIII ZR 47/12 "AOS") insofern andere Parameter zugrunde lagen, als sie einen Erdgaslieferungsvertrag über die Dauer von nur drei Jahren betraf, der ohne signifikanten Vorlauf vollzogen werden konnte.

  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 245/68

    Vertragsanpassung auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Anpassung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Allenfalls bei außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb der Verantwortungssphäre der Beteiligten kann bei einer Überschreitung der Opfergrenze einer Partei eine Anpassung oder Beendigung des Vertrags angezeigt sein, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer und damit unzumutbarer Folgen unabweislich ist (vgl. BGH, Urteil v. 27.10.2004, XII ZR 175/02; BGH, Urteil v. 09.12.1970, VIII ZR 245/68).

    Dies ändert aber nichts daran, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage nur außerhalb der bewusst gewählten Risikoverteilung und des vorhersehbaren Laufs der Dinge in Betracht kommt (vgl. BGH, a.a.O., erneut: BGH, Urteil v. 09.12.1970, VIII ZR 245/68).

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Unter dieser Prämisse hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 21.02.2014 (V ZR 164/13) ein Erlöschen gem. § 673 Satz 1 BGB für den Fall der Verschmelzung einer zur WEG-Verwalterin bestellten juristischen Person verneint.

    Bleibt die sachliche Betreuung aus Kundensicht im Wesentlichen gleich, scheidet eine fristlose Kündigung regelmäßig aus, da das Erhaltungsinteresse des Übernehmers höher zu bewerten ist als das Beendigungsinteresse der Gegenseite (vgl. erneut BGH, Urteil v. 21.02.2014, V ZR 164/13).

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 175/02

    Anpassung einer Staffelmiete an die Marktentwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Allenfalls bei außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb der Verantwortungssphäre der Beteiligten kann bei einer Überschreitung der Opfergrenze einer Partei eine Anpassung oder Beendigung des Vertrags angezeigt sein, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer und damit unzumutbarer Folgen unabweislich ist (vgl. BGH, Urteil v. 27.10.2004, XII ZR 175/02; BGH, Urteil v. 09.12.1970, VIII ZR 245/68).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Insbesondere fällt die Vorstellung von einem gewinnbringenden Geschäft grundsätzlich in die Risikosphäre des Betroffenen, zumal sich kein Vertragspartner darauf einlassen würde, den Bestand oder Inhalt des Vertrags vom Erfolg des Anderen abhängig zu machen (vgl. BGH, Urteil v. 16.02.2000, XII ZR 279/97; BGH, Urteil v. 20.05.1970, VIII ZR 197/68).
  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Zwar ist unbeschadet ausdrücklicher gegenteiliger Abreden im Regelfall davon auszugehen, dass bei gegenseitigen entgeltlichen Verträgen der Gedanke der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung auch dann zur Geschäftsgrundlage gehört, wenn dies bei den Vertragsverhandlungen nicht besonders besprochen worden ist (vgl. BGH, Urteil v. 23.05.2014, V ZR 208/12 "Erbbauzins").
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Ferner ist die Regelung trotz des auslegungsbedürftigen Begriffs "soweit gesetzlich zulässig" hinreichend transparent und verstößt nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, zumal die Anforderungen an die Einhaltung des Transparenzgebots nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH, Urteil v. 05.11.2003, VIII ZR 10/03).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Der Antrag zu 1) betrifft jedoch kein i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern nur ein einzelnes Element, das einer Berechnung der Kostenlast der Beklagten dient (vgl. BGH, Urteil v. 03.05.1983, VI ZR 79/80;… Zöller - Greger, ZPO, 32. Aufl., § 256, Rn. 4 ff. m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 56/14

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen …

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die …

  • OLG Hamm, 15.02.2017 - 30 U 149/15

    Ausgleichsansprüche; Belastungsausgleich; Bilanzkreis; …

  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 120/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68

    Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters …

  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den …

  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen …

  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 344/13

    Formularmäßiger Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber: Unwirksamkeit einer …

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

  • BGH, 10.10.2006 - KVR 32/05

    National Geographic I

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

  • LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17

    Feststellungsklage betreffend den Fortbestand geschlossener Verträge über die …

  • OLG Hamburg, 24.11.2022 - 15 U 103/21

    Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen - Vollwartungsvertrag für …

    Rn. 109 Auch der Umstand der Ausgliederung eines Vertragsverhältnisses auf einen neuen Rechtsträger stellt an sich keinen wichtigen Grund dar (vgl. zur Verschmelzung BGH…, Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 164/13 -, BGHZ 200, 221-229, Rn. 28; BGH…, Urteil vom 26. April 2002 - LwZR 20/01 -, BGHZ 150, 365-372, Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2019 - 2 U 56/18, BeckRS 2019, 13412, Rn. 57).

    Rn. 110 Erforderlich ist daher, dass der kündigende Vertragspartner konkrete Umstände darlegt, die ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen; diese können insbesondere in einer konkreten Gefährdung seiner Ansprüche (BGH…, Urteil vom 26. April 2002 - LwZR 20/01 -, BGHZ 150, 365-372, Rn. 17) oder konkreten nachteiligen Änderungen in der Zusammenarbeit, die nicht unerheblich sind, liegen (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 164/13 -, BGHZ 200, 221-229, Rn. 28; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2019 - 2 U 56/18, BeckRS 2019, 13412, Rn. 57).

  • AG Erkelenz, 14.09.2023 - 8 C 252/22
    Rn. 48 aaa) Altklauseln aus der Zeit zwischen dem 01.01.1999 und dem 13.09.2007, für die entgegen § 9 Abs. 2 PreisklG (Preisklauselgesetz) noch kein Genehmigungsantrag gestellt wurde, sind an den preisklauselrechtlichen Regelungen der §§ 1-8 PreisklG zu messen (…vgl. Leidner, in: BeckOGK, Stand 1.1.2023, § 9 PreisklG Rn. 17; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2019, Az.: 2 U 56/18, BeckRS 2019, 13412 Rn. 134).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16006
OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,16006)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.04.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,16006)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. April 2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,16006)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    UrhG § 15 Abs. 3, § 20b Abs. 1
    Gebührenpflichtige Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher Ferienvermietung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher Ferienvermietung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    UrhG §§ 15 Abs. 3, 20b Abs. 1
    Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher Ferienvermietung

  • rechtsportal.de

    UrhG § 15 Abs. 3 ; UrhG § 20b Abs. 1
    Begriff der öffentlichen Wiedergabe i.S. von § 15 Abs. 3 UrhG und der Kabelweitersendung i.S. von § 20b Abs. 1 UrhG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    In Ferienhausanlage ist Weiterübertragung von Sendesignalen durch WEG öffentliche Wiedergabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher Ferienvermietung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Ramses" reloaded - Kabelsalat a la WEG? (IMR 2019, 464)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 48
  • ZMR 2019, 704
  • ZUM 2019, 775
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Eine öffentliche Wiedergabe nach § 15 Abs. 3 UrhG und damit eine Kabelweitersendung nach § 20b Abs. 1 UrhG liegen vor, wenn eine WEG die über Satellit ausgestrahlten Programmsignale über eine zentrale Satelliten-Kopfstation empfängt und diese sodann über das von ihr betriebene Hausverteilnetz an die angeschlossenen Wohnungen weiterleitet, sofern die Wohnungen in substantiellem Umfang an wechselnde Feriengäste vermietet werden (Abgrenzung BGH, Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 228/14, GRUR 2016, 71 - Ramses).

    Mit anwaltlichem Schreiben vom 25.08.2016 hat die Beklagte unter Hinweis auf das sogenannte "Ramses-Urteil" des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2015 (I ZR 228/14) die fristlose, hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Lizenzvertrags erklärt.

    Von daher läge eine Störung der Geschäftsgrundlage vor, wenn diese Sichtweise nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2015 (I ZR 228/14, GRUR 2016, 71 - Ramses) unzutreffend (geworden) und überholt wäre.

    Bei dem Recht zur Kabelweitersendung handelt es sich also um einen besonderen Fall des Senderechts und damit um einen besonderen Fall der öffentlichen Wiedergabe (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.).

    Rn. 39 Dabei ist der Begriff der öffentlichen Wiedergabe in Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und des Artikels 8 Abs. 1 u. 2 S. 1 der Richtlinie 2006/115/EG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe auszulegen (vgl. a. dazu BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.).

    Dabei reicht es aus, wenn Dritte einen Zugang zu dem geschützten Werk oder der geschützten Leistung haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diesen tatsächlich nutzen (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2006 - C-306/05, GRUR 2007, 225 - SGAE; BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.).

    Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe nach einem spezifischen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet, braucht nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird, sondern bedarf die Wiedergabe, sofern sie sich nur überhaupt an eine Öffentlichkeit richtet, der Erlaubnis des Urhebers (vgl. EuGH…, Urteil vom 07.12.2006, a. a. O.; BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.).

    Bei der Übermittlung einer Sendung durch Satellit und deren Weiterverbreitung über Kabel handelt es sich vielmehr um zwei unterschiedliche technische Verfahren und damit zwei Wiedergaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O., Rn. 55).

    Einen Erwerbszweck verfolgen nur die ihre Wohnungen vermietenden Eigentümer, die die Ausstattungsqualität der Wohnung und damit ihre Vermietbarkeit durch das Bestehen eines Kabelanschlusses verbessern, worauf es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs allerdings ebenso wenig ankommt, weil zwischen den Erwerbszwecken der betreffenden Wohnungseigentümer und einem etwaigen Erwerbszweck der Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterscheiden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O., Rn. 57).

    Rn. 51 ((1)) Dies gilt auch im Lichte des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2015 (I ZR 228/14), der allerdings angenommen hat, dass es sich mangels "Unbestimmtheit" der Öffentlichkeit nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weiterleitet.

    Wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer anstelle zahlreicher Einzelantennen eine Gemeinschaftsantenne installiere und die empfangenen Sendesignale über Kabel an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungen weiterleite, sei dies gleichfalls als eine Wiedergabe anzusehen, die auf "besondere Personen" beschränkt sei, denn im Ergebnis leiteten die einzelnen Eigentümer die Sendungen nur an sich selbst weiter (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O., Rn. 64 ff).

    Auch darin liegt ein entscheidender Unterschied zur "Ramses"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der bei seiner wertenden Betrachtung maßgeblich und ausdrücklich darauf abgestellt hat, dass die Sendesignale "ausschließlich" in die Wohnungen der der betreffenden Eigentümergemeinschaft angehörenden Wohnungseigentümer übermittelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O., Rn. 67).

  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Nach Auffassung des EuGH vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" eines Werkes und seine "öffentliche" Wiedergabe (vgl. EuGH, Urteil vom 31.05.2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 - Reha Training).

    Rn. 43 (d) Endlich ist der gewerbliche Charakter der Verbreitung eines geschützten Werks für die Einstufung einer solchen Verbreitung als "öffentliche Wiedergabe" nach der Rechtsprechung des EuGH zwar mit Sicherheit nicht ausschlaggebend, doch andererseits hierfür auch nicht unerheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 31.05.2016, a. a. O., Rn. 49).

    Ihre Berücksichtigung ist auch insbesondere unter Beachtung der kumulativen Wirkung vonnöten, weil es darauf ankommt, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. EuGH, Urteil vom 31.05.2016, a. a. O., Rn. 44).

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Dabei reicht es aus, wenn Dritte einen Zugang zu dem geschützten Werk oder der geschützten Leistung haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diesen tatsächlich nutzen (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2006 - C-306/05, GRUR 2007, 225 - SGAE; BGH…, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.).

    Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe nach einem spezifischen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet, braucht nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird, sondern bedarf die Wiedergabe, sofern sie sich nur überhaupt an eine Öffentlichkeit richtet, der Erlaubnis des Urhebers (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2006, a. a. O.; BGH…, Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Zwar handelt es sich um eine Entgeltforderung, doch gehören der Beklagten auch Verbraucher an, so dass sie im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13, NJW 2015, 3228).
  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Rn. 74 Für die Frage der Sachdienlichkeit kommt es allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886;… MK-Rimmelspacher, ZPO, 5. Aufl., § 533 Rn. 13).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-162/10

    Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Ebenso wie die Gäste eines Hotels als Öffentlichkeit anzusehen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - C-16/10, GRUR 2012, 597 - PPL/Irland), muss gleiches für die Gäste von Ferienwohnungen gelten.
  • OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
    Das gemeinsame Ziel der Weiterleitung besteht, anders als sonst bei typischen Wohnungseigentümergemeinschaften, mangels einer allen Mitgliedern der Antennengemeinschaft gemeinsam gehörenden Liegenschaft nicht in deren gemeinsamer Verwaltung, sondern ergibt sich generell aus dem gleichgerichteten Interesse an Empfang und Weiterleitung der Sendesignale (ähnlich auch OLG Dresden, Urteil vom 22.11.2016 - 14 U 530/16, MDR 2017, 837).
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OLG Hamm, 03.06.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,18707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,18707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,18707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30851
OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2018,30851)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.09.2018 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2018,30851)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. September 2018 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2018,30851)
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Volltextveröffentlichung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    AktG § 93, AktG §§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG, Geschäftschancenlehre, Haftung des Vorstands, Haftung für Wettbewerbsverstöße, Haftung nach § 93 Abs. 2 AktG, Haftung nach § 93 AktG, Haftung Vorstand, Verstoß gegen die Geschäftschancenlehre, Verstoß gegen Geschäftschancenlehre, Verstoß ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95

    Ungesicherte Anlagegeschäfte eines Finanzvorstands einer AG L

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18
    Daraus folgt, dass der Beklagte als Vorstandsmitglied stets allein den Vorteil des Unternehmens zu wahren und seine Aufgaben mit der Sorgfalt wahrzunehmen hatte, die notwendig war, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 -, Rn. 83 - 94, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1997 - 11 U (Kart) 68/96

    Schadensersatz und Eintrittsrecht im Verhältnis elektiver Anspruchskonkurrenz ; …

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18
    Entscheidend ist die abstrakte Gefährdung der lnteressen der Gesellschaft im Einzelfall (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Mai 1997 - 11 U (Kart) 68/96 -, Rn. 24, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4667
OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2021,4667)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2021 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2021,4667)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2021,4667)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • LG Cottbus, 29.06.2018 - 3 O 22/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.06.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az. 3 O 22/17, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 25.05.2018 ( 3 O 22/17) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen,.

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03 - NJW-RR 2004, 706 ; Urteil vom 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138 ; Urteil vom 03.06.1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061 ).
  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH…, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377 , Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03 - NJW-RR 2004, 706 ; Urteil vom 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138 ; Urteil vom 03.06.1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061 ).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH…, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377 , Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03 - NJW-RR 2004, 706 ; Urteil vom 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138 ; Urteil vom 03.06.1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061 ).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 56/13

    Zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377 , Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH…, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377 , Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Eine gegenteilige Feststellung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.01.1986 - III ZR 77/84 - NJW 1986, 1924 ) ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht deshalb gerechtfertigt, weil das beklagte Land im vorliegenden Rechtsstreit das Verhalten der pflichtwidrig handelnden Beamtin unter Hinweis auf eine - nicht einschlägige - Dienstanweisung des Finanzministeriums vom 04.03.2013 zu entschuldigen versucht hat.
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 56/18
    Der Bürger braucht deshalb, solange er nicht hinreichenden Anlass zu Zweifeln hat, nicht anzunehmen, dass die Behörden falsch handeln (BGH, Urteil vom 18.10.1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171 ).
  • BFH, 10.02.1989 - III R 78/86

    Aktiengesellschaft - Vergleichsvolumen - Teilbarkeit - Gewerblicher Betrieb - …

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   OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18   

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https://dejure.org/2021,4309
OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2021,4309)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2021,4309)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2021,4309)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • LG Cottbus, 29.06.2018 - 3 O 22/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.06.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az. 3 O 22/17, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 25.05.2018 (3 O 22/17) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen,.

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03 - NJW-RR 2004, 706; Urteil vom 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138; Urteil vom 03.06.1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061).
  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH…, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377, Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03 - NJW-RR 2004, 706; Urteil vom 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138; Urteil vom 03.06.1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH…, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377, Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03 - NJW-RR 2004, 706; Urteil vom 09.10.1997 - III ZR 4/97 - NJW 1998, 138; Urteil vom 03.06.1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 56/13

    Zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377, Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Die in der Rechtsprechung ausschließlich für die gewerbliche Tätigkeit natürlicher Personen zu § 2 Abs. 1 GewStG entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U - BeckRS 1965, 21003152; Urteil vom 15.09.2010 - X R 21/08 - BeckRS 2010, 25016744; Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10 - BeckRS 2012, 96576) waren deshalb für die Veranlagung der Klägerin, einer rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaft, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von vornherein offensichtlich nicht einschlägig (vgl. zum Beispiel BFH…, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 56/13 - DStR 2016, 2377, Rn. 22; Urteil vom 09.08.1989 - X R 130/87 - BeckRS 1989, 22009124; Urteil vom 10.02.1989 - III R 78/86 - BeckRS 1989, 22008877, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Eine gegenteilige Feststellung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.01.1986 - III ZR 77/84 - NJW 1986, 1924) ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht deshalb gerechtfertigt, weil das beklagte Land im vorliegenden Rechtsstreit das Verhalten der pflichtwidrig handelnden Beamtin unter Hinweis auf eine - nicht einschlägige - Dienstanweisung des Finanzministeriums vom 04.03.2013 zu entschuldigen versucht hat.
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 2 U 56/18
    Der Bürger braucht deshalb, solange er nicht hinreichenden Anlass zu Zweifeln hat, nicht anzunehmen, dass die Behörden falsch handeln (BGH, Urteil vom 18.10.1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171).
  • BFH, 10.02.1989 - III R 78/86

    Aktiengesellschaft - Vergleichsvolumen - Teilbarkeit - Gewerblicher Betrieb - …

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