Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art... . 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 21 Abs. 2, Art. 101 Abs. 1 Satz 2; SG § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 6 Satz 1, § 8 Alt. 1 und 2, § 10 Abs. 1 und 6, § 17 Abs. 2 Satz 3, § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1; StGB §§ 130, 185; StPO § 170 Abs. 2; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WBO § 17; WDO 2002 § 17 Abs. 2 und 5, §§ 22, 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 und 7, § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 82 Abs. 2 Satz 4, § 108 Abs. 3 Satz 1, § 121 Abs. 2, § 123 Abs. 1 Satz 3, § 126 Abs. 5 Satz 3, § 138 Abs. 3, § 139 Abs. 3, § 140 Abs. 1
Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten disziplinargerichtlichen Berufungsverfahrens
- rechtsinformationen.bund.de
Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten disziplinargerichtlichen Berufungsverfahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 21 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten disziplinargerichtlichen Berufungsverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarische Relevanz der beleidigenden Äußerungen von Soldaten i.R.v. Chatbeiträgen in privaten WhatsApp-Gruppen; Untergraben des Vertrauens von Untergebenen und der Öffentlichkeit in die Verfassungstreue eines Offiziers durch die zweideutige Verwendung ...
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Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten disziplinargerichtlichen Berufungsverfahrens
Verfahrensgang
- TDG Nord, 25.11.2020 - TDG S 5 VL 32/20
- TDG Süd, 25.11.2020 - TDG S 5 VL 32/20
- BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 385
Wird zitiert von ... (83) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19
"Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Denn ein Soldat muss sich insbesondere dann in seinem privaten Verhalten mäßigen, wenn dabei ein besonderer Bezug zur Dienstausübung, d.h. zu seinem militärischen Auftrag, zu seinen Kameraden oder zur Bundeswehr besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 23 m.w.N.).Ein solch besonderer Bezug zum Dienstgeschehen besteht hier darin, dass der Soldat die Postings in eine ausschließlich aus 10 bis 20 Offizieranwärtern seines Hörsaals bestehende WhatsApp-Gruppe eingebracht und damit auch auf die weltanschauliche Willensbildung seiner Kameraden Einfluss genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 23).
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 37).
Ein Soldat darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 39).
- BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie grundsätzlich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - juris Rn. 30 m.w.N.).Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 32 m.w.N.).
Entscheidend für den grundrechtlichen Schutz der Vertrauensbeziehung ist, dass ein Verhältnis besteht, welches für den Betroffenen in seiner Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann, dem Verhältnis vergleichbar ist, wie es in der Regel zu Eheleuten, Eltern oder auch anderen Familienangehörigen besteht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 34).
- BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 957/04
Gesetzlicher Ausschluss vom Richteramt wegen Vorbefassung
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht zwischen den in § 17 WBO erwähnten Verfahren der Beschwerde und weiteren Beschwerde einerseits und dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung andererseits unterschieden und klargestellt, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gerade kein "Beschwerdeverfahren" im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c WDO ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 957/04 - juris Rn. 2).Denn § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c WDO ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die einer analogen Anwendung auf andere Verfahrensarten nicht zugänglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 957/04 - juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192 Rn. 33;… Dau/Schütz, WDO, 8. Aufl. 2022, § 77 Rn. 25).
Die Annahme, dass allein dieser Sachverhalt geeignet sei, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Gesetz fremd (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 957/04 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 12.12.1980 - 2 WD 64.78
Mitwirkung eines Richters - Ehrenamtlicher Richter - Abhilfe einer Beschwerde - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Rn. 22 Die Ausschlussgründe sind in § 77 WDO erschöpfend aufgeführt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1973 - 2 WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 und vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192 Rn. 33, jeweils zu § 71 WDO a.F.).Denn § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c WDO ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die einer analogen Anwendung auf andere Verfahrensarten nicht zugänglich ist (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 957/04 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192 Rn. 33;… Dau/Schütz, WDO, 8. Aufl. 2022, § 77 Rn. 25).
Dies gilt auch, wenn die dem Urteil vorausgehende gerichtliche Entscheidung eine summarische Prüfung des zu erwartenden Verfahrensergebnisses verlangt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1973 - 2 WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 und vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192).
- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06
Beleidigung durch Werturteile in vertraulicher Kommunikation unter …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Der Schutz der Vertrauenssphäre geht in einem solchen Fall auch dann nicht verloren, wenn sich der Staat - wie etwa bei einer Briefkontrolle bei Strafgefangenen - Kenntnis von vertraulich gemachten Äußerungen verschafft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1689/88 - BVerfGE 90, 255 ; Kammerbeschluss vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 - BVerfGK 9, 442 ).Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der ehrverletzenden Äußerung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 - juris Rn. 13 ff.).
- BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Dabei sind alle Begleitumstände einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 34).Bei ausländer- und judenfeindlichen Äußerungen, die nicht mit einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht verbunden sind, aber die Pflichten zur Zurückhaltung und zum Wohlverhalten verletzen, ist je nach Art und Schwere der Dienstpflichtverletzungen allenfalls ein Beförderungsverbot angezeigt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 12, S. 20 ff. zu einem Beamten;… vom 28. August 2001 - 2 WD 27.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 47, S. 32 und vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 102 und 123).
- BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18
Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans; …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Rn. 40 Zwar hat sich der Soldat mit den Chatbeiträgen nicht strafbar gemacht, so dass die disziplinarische Relevanz nicht bereits aus dem Strafrahmen einer zugleich begangenen Straftat abgeleitet werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 53).Solche außerdienstlichen Äußerungen erlangen ungeachtet des niedrigen Strafrahmens (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) disziplinarische Relevanz, weil qualifizierende Umstände - wiederholtes Handeln und Amtsträgerschaft der Beteiligten - hinzutreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 55).
- BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Sie wird bereits verletzt, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28).Eine Nachbewährung setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (…vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 37).
- BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73
Aberkennung des Ruhegehalts und Kürzung der Übergangsgebührnisse - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Rn. 22 Die Ausschlussgründe sind in § 77 WDO erschöpfend aufgeführt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1973 - 2 WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 …und vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192 Rn. 33, jeweils zu § 71 WDO a.F.).Dies gilt auch, wenn die dem Urteil vorausgehende gerichtliche Entscheidung eine summarische Prüfung des zu erwartenden Verfahrensergebnisses verlangt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1973 - 2 WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 und vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192).
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21
Bei ausländer- und judenfeindlichen Äußerungen, die nicht mit einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht verbunden sind, aber die Pflichten zur Zurückhaltung und zum Wohlverhalten verletzen, ist je nach Art und Schwere der Dienstpflichtverletzungen allenfalls ein Beförderungsverbot angezeigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 12, S. 20 ff. zu einem Beamten;… vom 28. August 2001 - 2 WD 27.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 47, S. 32 …und vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 102 und 123). - BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
Briefüberwachung
- BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07
Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit; …
- BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in …
- BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher …
- BVerwG, 28.08.2001 - 2 WD 27.01
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
- BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts …
- BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
- BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive …
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung
Allein der Umstand, dass die Äußerungen in einer privaten Chatgruppe gefallen sind, führt nicht dazu, ihnen von vornherein eine Vertragspflichtwidrigkeit abzusprechen, da sie auf Vorgesetzte und Kollegen und damit auf betriebliche Umstände bezogen sind (…vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44; zur disziplinarrechtlichen Relevanz von Äußerungen in einer außerdienstlichen Chatgruppe vgl. auch BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 40).Rn. 29 a) Bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte besteht in besonders engen Lebenskreisen eine beleidigungsfreie Sphäre, wenn die Äußerung Ausdruck des besonderen Vertrauens ist und keine begründete Möglichkeit ihrer Weitergabe besteht (…vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 33; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 51).
Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (…vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 32; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 50).
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
Polizeibeamter (BesGr. A 9), Vertraulichkeit der Kommunikation, Verfassungstreue, …
Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der inkriminierten Äußerung zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, B.v. 23.11.2006 - 1 BvR 285/06 - juris Rn. 13 ff.; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 48 ff.).Im Falle eines Verstoßes (auch) gegen die politische Treuepflicht, die dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als unverzichtbarer verfassungsrechtlicher Grundlagedient und deren Erfüllung durch die Beamten für die Funktionsfähigkeit des Staates unerlässlich ist, ist dieses Abwägungsergebnis nicht in gleicher Weise vorgezeichnet (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 55 f.;… BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - juris Rn. 35, 41;… OVG Bremen, B.v. 10.5.2023 - 2 B 298/22 - juris Rn. 73 ff., insb. Rn. 75).
Darüber hinaus erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (…vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1.13 - juris Rn. 535 ff.;… BVerwG, B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 23; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 42).
Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (…vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 - juris Rn. 15; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 39 ff., 44 m.w.N.;… U.v. 4.11.2021 - 2 WD 25.20 - juris Rn. 30;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39, jeweils zu § 8 SG;… NdsOVG, U.v. 27.11.2024 - 3 LD 1/23 - DÖD 2025, 54 - juris Rn. 43).
Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (…vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).
Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur dann, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln (…HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 96; vgl. auch BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43;… B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 25 f.) und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).
Bei der Auslegung der Äußerung sind ausgehend vom objektiven Erklärungsgehalt alle Begleitumstände, einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 34 m.w.N;… HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 72).
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, B.v. 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 - juris Rn. 17;… B.v. 24.1.2018 - 1 BvR 2465/13 - juris Rn. 19;… BVerwG, U.v. 26.4.2023 - 6 C 8.21 - juris Rn. 29 f.; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 34).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (…BVerwG, B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, 798; BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43).
Gegen die Annahme einer verfassungsfeindlichen Gesinnung spricht es, wenn in einem Chat ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen stattfand und es deswegen nicht auszuschließen ist, dass der Betreffende den Gehalt seiner Postings nicht ernst gemeint hat und er sich durch das Bedürfnis nach Anerkennung durch seine Freunde zu besonders schlechten vermeintlichen Witzen hinreißen lässt (…vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2019 - 2 WDB 2, 19 - juris Rn. 27; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43).
Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).
Wenngleich die Äußerung außerhalb einer Vertrauensbeziehung stattfand, erfolgte sie in einem rein bilateralen, per se für niemanden einsehbaren Chat, so dass ein Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen "nach außen hin" (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103) noch nicht angenommen werden kann.
- VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem …
Inhalte, die in einem Einzelchat zwischen freundschaftlich verbundenen Personen geteilt werden, sind disziplinarisch grundsätzlich nicht von Relevanz (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -).Zudem muss für eine Verletzung der Treuepflicht eine entsprechende (subjektive) Gesinnung des Beamten gegeben sein (Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 - und Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -).
Denn in diesen Fällen fordern die auch dem Beamten zustehenden Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion unterbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 48).
Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 50).
Der Schutz der Vertrauenssphäre geht in einem solchen Fall auch dann nicht verloren, wenn sich der Staat etwa im Wege einer Durchsuchung eines Mobilfunkgerätes Kenntnis von vertraulichen Äußerungen erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 51).
Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der (ehrverletzenden) Äußerung zu berücksichtigen (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 52 m. w. N.).
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42).
Dabei sind alle Begleitumstände einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).
Da in dem Chat ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen Bemerkungen stattfand, ist der Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).
- OVG Bremen, 28.05.2025 - 4 LD 24/25
Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Beamtenverhältnis - Chatgruppe; Deutung …
Ob die Datenübermittlung im Einzelfall erforderlich war oder ob ihr überwiegende schutzwürdige Belange des Beamten entgegenstanden, betrifft indes nicht das Verfahren, sondern das materielle Recht, namentlich, ob der Verwertung der sich aus den Ermittlungsakten ergebenden Erkenntnisse ein Beweisverwertungsverbot entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 47 ff.;… VG Greifswald, Urt. v. 20.03.2025 - 11 A 718/23 HGW, juris Rn. 106).Die Pflicht zum "Eintreten" für die verfassungsmäßige Ordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3, 2. Alt. BeamtStG) verlangt vielmehr, dass der Beamte auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt und sich objektiv betrachtet illoyal verhält (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.2024 - 2 WD 13.23, BVerwGE 182, 333-349, Rn. 50; Urt. v. 13.01.2022 - 2 WD 4.21, juris Rn. 41 ff. m.w.N.;… Urt. v. 04.11.2021 - 2 WD 25.20, juris Rn. 28;… Urt. v.14.01.2021 - 2 WD 7.20, juris Rn. 28;… Urt. v. 18.06.2020 - 2 WD 17.19, BVerwGE 168, 323-338, Rn. 39, 40, Urt. v. 22.10.2008 - 2 WD 1.08, BVerwGE 132, 179 Rn. 54 jeweils zu § 8 SG;… so auch NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 34;… VG München, Urt. v. 08.11.2022 - M 19B DK 22.1067, juris Rn. 23;… a.A. z.B. HessVGH, Beschl. v. 30.10.2024 - 28 B 1679/23.D, juris Rn. 45; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 09.02.2023 - OVG 81 S 1/22, juris Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.05.2001 - 1 DB 15/01, 21.
Dabei sind alle Begleitumstände einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 34 m. w. N.).
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.11.2021 - 1 BvR 11/20, juris Rn. 17;… Beschl. v. 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 26.04.2023 - 6 C 8/21, juris Rn. 29 f. und vom 13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 34).
Hat die Vertrauensbeziehung nach den dafür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für den Betroffenen die Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann (BVerfG, Beschl. v. 23.11.2006 - 1 BvR 285/06, BVerfGK 9, 442-447, Rn. 13 ff.;… Beschl. 17.03.2021 - 2 BvR 194/20, juris Rn. 34; BVerwG, Urt. v.13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 52), fordern die Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion unterbleibt (BVerwG, Urt. v.13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 48 ff.;… BVerfG, Beschl. 17.03.2021 - 2 BvR 194/20, juris Rn. 30 m.w.N.;… HessVGH, Beschl. v. 12.02.2024, 28 A 1445/22.D, juris Rn. 42 ff. …und Beschl. v. 30.06.2023, 28 E 803/23.D, juris Rn. 45 ff).
Sie können daher auch nicht zum Anknüpfungspunkt eines Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht gemacht werden (BVerwG, Urt. v.13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 48).
Dem entspricht die Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, wonach gegen die Annahme einer verfassungsfeindlichen Gesinnung spreche, wenn in einem Chat ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen stattfand und es deswegen nicht auszuschließen sei, dass der Betreffende den Gehalt seiner Postings nicht ernst gemeint habe und er sich durch das Bedürfnis nach Anerkennung durch seine Kameraden zu besonders schlechten vermeintlichen Witzen habe hinreißen lassen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2019 - 2 WDB 2, 19, juris Rn. 27; Urt. v. 13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 43).
Als nicht hinreichend gewichtig hat es einen einmaligen Chatbeitrag in Form eines "Fußball- Witzes", mit dem die Judenverfolgung verharmlosend in den Kontext eines Fußballspiels gesetzt wird, die Hautfarbe von Chinesen und dunkelhäutigen Personen unter Verwendung des rassistischen und abwertenden Begriffs "Neger" thematisiert wird und sich in diskriminierender und sexuell negativer Weise über "Schwule" lustig gemacht wird (BVerwG, Urt. v. 13.01.2022 - 2 WD 4/21, juris Rn. 44).
- BVerwG, 11.06.2026 - 2 C 12.25
Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt …
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung hingegen regelmäßig nicht gerecht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2025 - 1 BvR 581/24 - NJW 2026, 1661 Rn. 20 m. w. N.), zumal nicht zuletzt die sprachliche und gesellschaftliche Ebene, auf der die Äußerungen fallen, zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 34 m. w. N.).Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 32 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 50).
Entscheidend für den grundrechtlichen Schutz der Vertrauensbeziehung ist, dass ein Verhältnis besteht, welches für den Betroffenen in seiner Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann, dem Verhältnis vergleichbar ist, wie es in der Regel zu Ehegatten, Eltern oder auch anderen Familienangehörigen besteht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Juli 2009 - 2 BvR 2186/07 - juris Rn. 18 m. w. N. …und vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 52; BAG…, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 17/23 - BAGE 182, 21 Rn. 29).
Rn. 42 Ist eine Äußerung Ausdruck des besonderen Vertrauens und besteht keine "begründete Möglichkeit" ihrer Weitergabe, entfällt die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht schon dadurch, dass sich der Staat - wie hier aufgrund der erfolgten Durchsuchung des Wohnhauses des Beklagten - Kenntnis von den vertraulich gemachten Äußerungen verschafft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1968/88 - BVerfGE 90, 255 ; Kammerbeschlüsse vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 - NJW 2007, 1194 …und vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 33, 35; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 51).
- BVerwG, 06.05.2026 - 2 WD 11.25
Disziplinarische Ahndung einer außerdienstlichen Strafvereitelung
Nach Maßgabe dessen hat der Soldat zwar ein Dienstvergehen begangen, so dass der Freispruch des Truppendienstgerichts aufzuheben ist; wegen des Verhängungsverbots nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO ist das gerichtliche Disziplinarverfahren jedoch nach § 127 i. V. m. § 110 Abs. 3 Satz 1 WDO unter Feststellung eines Dienstvergehens einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 20).Rn. 25 Erlaubt die Sanktionsdrohung der Strafrechtsnorm hingegen noch keine Freiheitsstrafe im mittleren Bereich, bedarf es zur Begründung einer allein aus Zweifeln an der Rechtstreue des Soldaten resultierenden Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Fehlverhaltens zusätzlicher Umstände (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 48).
Rn. 38 aa) Zwar hat der Soldat entgegen § 10 Abs. 1 SG als Vorgesetzter versagt (BVerwG…, Urteil vom 18. März 2026 - 2 WD 7.25 - Rn. 59); auch liegt keine Nachbewährung als klassischer Milderungsgrund vor, weil der Soldat wegen der nur moderaten Leistungssteigerung von "E +" (in der Beurteilung vom 28. Juni 2023) zu "D -" (in der Sonderbeurteilung vom 7. März 2025) weiterhin nicht überdurchschnittliche Leistungen erbracht oder ein hohes Leistungsniveau gewahrt hat (BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 66 …und vom 18. März 2026 - 2 WD 7.25 - Rn. 52).
- VGH Hessen, 30.10.2024 - 28 B 1679/23
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 23; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 42; Hess. VGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 69).Dabei sind alle Begleitumstände, einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34 m. w. N; Hess. VGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 72).
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 -, juris Rn. 29 f. und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, Seite 798; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 f. und vom selben Tag - 28 A 1647/22.D -, n. v.).
Ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen in einem Chat kann dazu führen, dass ein Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend ist (BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2, 19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43).
Das Verwaltungsgericht geht - unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 45 ff.) - zu Recht davon aus, dass das öffentliche Interesse disziplinarer Ahndung zurücktreten müsse, wenn z. B. ehrverletzenden Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und wenn der Betroffene aufgrund der besonderen Vertraulichkeit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden seiner Äußerung rechnen muss.
Warum trotz der vom Verwaltungsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48) zur Vertraulichkeit der Kommunikation eine disziplinarrechtliche Verwertbarkeit des Chatinhalts im vorliegenden Fall gegeben sein soll, obgleich der Antragsgegner selbst davon ausgeht, dass es sich dabei um einen besonders geschützten Bereich der Intimsphäre handelt, wird nicht dargelegt.
Aus der Bedeutung einer solchen Rückzugsmöglichkeit für die Persönlichkeitsentfaltung folgt, dass der Schutz des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG auch die Privatsphäre umfasst (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 49).
Entsprechendes gilt, wenn er, wie hier, im Wege einer Durchsuchung eines Mobiltelefons Kenntnis von vertraulichen Äußerungen erhält (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 51).
(aa) Ausgehend von der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48 ff.) zum Schutz der vertraulichen Kommunikation, handelt es sich im Falle der Chatgruppe "Jeder wie RS verdient" - entgegen der Auffassung des Antragstellers - um keine vertrauliche Kommunikation, die unter den besonderen Schutz der Privatsphäre nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG fällt und für die deshalb ebenso wie hinsichtlich des Chats mit seiner Lebensgefährtin (s. o.) ein Berücksichtigungsverbot bestünde.
- VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24
Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …
Daneben umfasst die freiheitliche demokratische Grundordnung das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit als konstitutive und unverzichtbare Bestandteile (BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42; Hessischer VGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 69 ).Dabei sind alle Begleitumstände, einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fallen, zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34 m. w. N.; Hessischer VGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 72 ).
Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (BVerfG…, Beschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17; BVerfG…, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19; BVerwG…, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f.; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 m. Anm. Nitschke, NVwZ 2022, 798; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43; Hessischer VGH…, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 53 f.).
Auch das Vorliegen eines "auf kurzfristige 'Lacher' angelegten Überbietungswettbewerbs an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen" in einem Chat kann dazu führen, dass ein Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend ist (BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43; Hessischer VGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 43 ff.).
Demgegenüber ist die Pflicht zum Eintreten für die verfassungsmäßige Ordnung (§ 33 Abs. 1 S. 3 Var. 2 BeamtStG), bereits dann verletzt, wenn sich der Betreffende nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die den Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 44;… Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris Rn. 39 f., jeweils zu § 8 SG; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42).
Die vom Antragsteller abgegebene Erklärung, er habe sich in einem satirischen Überbietungswettbewerb befunden, ist zwar grundsätzlich bedenkenswert (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 - juris Rn. 43).
- OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen seine …
Es wird zum einen von dem Beamten verlangt, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - BVerwG 2 WD 25.20 -, juris Rn. 28 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG; Hervorhebungen durch den erkennenden Senat]; diese Differenzierung zugrunde legend auch BVerwG, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, 44 [zu § 8 SG]).Alt. BeamtStG: sie verlangt, dass der Beamte sich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - BVerwG 2 WD 7.20 -, juris Rn. 8 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25/20 -, juris Rn. 30 [zu § 8 SG]; Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44).
Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25/20 -, juris Rn. 30 [zur Parallelvorschrift des § 8 SG]; Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44 [zu § 8 SG];… Beschluss vom 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; ebenso OVG Bremen…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]).
Bei der Frage, wie ein "Durchschnittspublikum" (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34) eine Äußerung verstehen muss, ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen; dieser lege ihren Sinn aber nicht abschließend fest.
Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass das öffentliche Interesse an Strafverfolgung und disziplinarischer Ahndung von Beleidigungen ausnahmsweise zurücktreten muss, wenn ehrverletzenden Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und wenn der Betroffene aufgrund der besonderen Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden der Äußerung an Dritte rechnen muss (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.11.2006 - 1 BvR 285/06 -, juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 21/25
Entlassung eines Polizeianwärters wegen Verbreitung sexistischer Inhalte in einer …
Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor eine zur Verurteilung bzw. Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen etwa BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34, …und Beschluss vom 28. Februar 2024 - 2 WDB 10.23 -, juris Rn. 35).Daran vermögen weder der Umstand, dass das Posting in einen WhatsApp-Chat eingestellt wurde, noch die mit ihm verfolgte vermeintliche "Unterhaltungs-" bzw. "Scherz-" oder "Schockkomponente" etwas zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 37).
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 42, …und vom 23. Mai 2024 - 2 WD 13.23 -, juris Rn. 49; HessVGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 69).
Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, …und Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2, 19 -, juris Rn. 27; HessVGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 73).
Es ist nicht auszuschließen, dass der Kläger den Gehalt seines Postings nicht ernst gemeint hat und er sich durch das Bedürfnis nach Anerkennung durch seine Kollegen zu einem besonders schlechten vermeintlichen Witz hinreißen ließ (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43).
Der Beamte darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, juris Rn. 39, und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44).
Rn. 58 Im Bereich der Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass bei ausländer- und judenfeindlichen Äußerungen, die nicht mit einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht verbunden sind, aber die Pflichten zur Zurückhaltung und zum Wohlverhalten verletzen, je nach Art und Schwere der Dienstpflichtverletzungen allenfalls ein Beförderungsverbot angezeigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 58 m. w. N.).
Bei einer in einem unüberlegten "Witz" eines Soldaten enthaltenen rassistischen und diskriminierenden Äußerung, "mit der die Judenverfolgung verharmlosend in den Kontext eines Fußballspiels gesetzt wird, die Hautfarbe von Chinesen und dunkelhäutigen Personen unter Verwendung des rassistischen und abwertenden Begriffs ,Neger´ thematisiert wird und sich in diskriminierender und sexuell negativer Weise über ,Schwule´ lustig gemacht wird", hat das Bundesverwaltungsgericht wegen der scherzhaften Einkleidung nach Art und Schwere des Dienstvergehens allenfalls eine Kürzung der Dienstbezüge als angemessen angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 37, 59).
Dabei sei schon erschwerend berücksichtigt, dass der Beitrag in einen Chatverlauf eingestellt worden sei, in dem sich diskriminierende und rechtsextremistische Äußerungen gehäuft hätten, und dass er in diesem Zusammenhang objektiv geeignet gewesen sei, die problematische Tendenz des Chatverlaufs zu verstärken (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 59).Dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Wehrbereich kommt auch für den Bereich des Beamtenrechts Bedeutung zu, da die einschlägigen Pflichten der Angehörigen beider Berufsgruppen zum Wohlverhalten (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 und 3 SG) sich im Grundsatz ähneln (vgl. BayVGH…, Urteil vom 11. August 2010 - 16a D 09.1161 -, juris Rn. 91).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23
Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
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- VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
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- BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22
Entfernung eines rechtsextremen Soldaten aus dem Dienst
- OVG Hamburg, 27.05.2025 - 12 Bf 48/25
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- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 80 D 4.24
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- VG Hamburg, 22.04.2025 - 14 E 775/25
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- VG Greifswald, 20.03.2025 - 11 A 718/23
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- OVG Niedersachsen, 29.10.2025 - 3 OD 5/25
Beschlagnahme; Durchschungsanordnung; Durchsuchung; Beschlagnahmeanordnung: …
- VG Ansbach, 20.10.2025 - AN 13b D 23.1971
Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung eines Polizeibeamten aus dem …
- VG Hamburg, 17.02.2025 - 32 DE 704/25
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Polizeibeamten im …
- VG Düsseldorf, 13.03.2025 - 38 K 2590/22
- OVG Niedersachsen, 27.11.2024 - 3 LD 1/23
Bandidos; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verfassungstreuepflicht; …
- VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens bei Aussetzung aufgrund eines …
- BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines …
- VG Hannover, 31.01.2025 - 9 A 3/23
- VG Greifswald, 04.09.2025 - 11 A 978/24
Entfernung eines Kriminaloberkommissars aus dem Dienst wegen …
- BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23
Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 WDO
- BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23
Zur Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO
- BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
Entscheidung im vorläufigen Verfahren nach § 126 WDO
- BVerwG, 02.02.2026 - 2 B 50.25
Beamtenrecht: Zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund …
- VG Greifswald, 14.10.2025 - 11 A 1239/24
Rückstufung wegen eines Dienstvergehens
- BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin
- VG Düsseldorf, 28.05.2026 - 35 L 495/26
Eilantrag einer Polizeikommissarin auf Untersagung disziplinarbehördlicher …
- BVerwG, 19.03.2025 - 2 WD 18.24
Reichsbürgertypische und muslimfeindliche Äußerungen; Milderung wegen überlanger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2026 - 6 B 236/26
Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags
- BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23
Erfolgreiche Beschwerde gegen Ablehnung einer Durchsuchungsanordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2026 - 6 B 235/26
Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2025 - 31 A 1774/23
- BVerwG, 18.06.2025 - 2 WDB 3.25
Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von …
- VG Wiesbaden, 26.09.2025 - 3 L 188/25
Entlassung eines Studienrates aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2025 - 1 B 926/25
- BVerwG, 23.07.2025 - 2 B 1.25
- OVG Sachsen, 02.12.2024 - 2 A 270/23
Rücknahme der Ernennung; Erklärung der Verfassungstreue; Täuschung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2024 - 10 LB 289/23
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; vorsätzlich begangene …
- VGH Bayern, 09.04.2025 - 16a D 22.1864
Disziplinarverfahren wegen diverser Fehlverhalten, hier: Entfernung aus dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2026 - 1 A 9/24
Ablehnng des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels hinreichender Darlegung …
- VG Hamburg, 11.12.2025 - 14 K 4141/21
Zur Rechtmäßigkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen …
- ArbG Gießen, 22.04.2026 - 6 Ca 220/25
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2024 - 1 L 714/24
Polizeibeamter auf Probe Entlassung mangelnde Bewährung charakterliche Eignung …
- VGH Bayern, 22.07.2022 - 16b DC 22.1484
Beschlagnahmeanordnung gegen Polizisten wegen rechtsradikalen Gedankengutes
- VG Freiburg, 13.02.2026 - DL 11 K 4692/25
Polizeivollzugsbeamter; Auferlegung einer disziplinarrechtlichen Geldbuße …
- OVG Sachsen, 02.12.2024 - 2 A 269/23
Rücknahme der Ernennung; Erklärung zur Verfassungstreue; Täuschung; …
- VGH Bayern, 14.01.2026 - 16b DS 25.2415
Polizeihauptmeister, Versand, Empfang und Speicherung verfassungsfeindlicher …
- VG Potsdam, 24.07.2023 - 18 I 7/23
- BVerwG, 07.03.2023 - 2 WNB 1.23
Disziplinarbuße gegen einen Soldaten wegen ausländerfeindlicher Äußerungen; …
- VG Düsseldorf, 05.11.2024 - 26 K 8222/23
- VG Magdeburg, 22.07.2025 - 5 A 102/24
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
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