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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33739
BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24 (https://dejure.org/2024,33739)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2024 - 2 WD 5.24 (https://dejure.org/2024,33739)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 (https://dejure.org/2024,33739)
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  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art... . 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; SG § 17 Abs. 2 Satz 2 (a. F.), § 23 Abs. 1, § 48 Abs. 1 Nr. 2; WDO § 1 Abs. 3 Satz 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4 und 5, Abs. 7, §§ 62, 65 Abs. 1 Satz 2, § 77 Abs. 2, § 84 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121; StPO §§ 257c, 327; BDG § 60 Abs. 1 Satz 2; StGB § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 249, 253, 255
    Beihilfe zur räuberischen Erpressung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beihilfe zur räuberischen Erpressung; Milderungsgründe; Verfahrensdauer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 Alt 2 SG, § 255 StGB, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 58 Abs 2 Nr 3 WDO 2002
    Beihilfe zur räuberischen Erpressung; Milderungsgründe; Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarische Höchstmaßnahme als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen auch bei einer bloßen Beihilfe eines Soldaten zur räuberischen Erpressung; Herabsetzung in einen niedrigeren Dienstgrad

  • rechtsportal.de

    Disziplinarische Höchstmaßnahme als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen auch bei einer bloßen Beihilfe eines Soldaten zur räuberischen Erpressung; Herabsetzung in einen niedrigeren Dienstgrad

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zur räuberischen Erpressung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Rn. 27 Zudem eröffnet § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO weiterhin die Möglichkeit, evidenten Verfahrensverstößen gegen den - grundsätzlich verfassungsgemäßen (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - BVerfGE 133, 168 ) - § 257c StPO entgegenzutreten (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 45 ff.).

    Für die Notwendigkeit eines Lösungsbeschlusses streitet hier nichts, zumal der frühere Soldat gegen das Urteil des Truppendienstgerichts keine Berufung eingelegt und auch nicht das Urteil des Landgerichts zum Gegenstand eines Rechtsmittels gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 43, 47; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 28).

    Dabei müssen sie umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 53).

    Ebenso wenig wirkt mildernd, dass die Tathandlung bereits über neun Jahre zurückliegt, weil die Pflichtverletzung strafrechtlich nicht verjährt ist und auch geahndet wurde (BVerwG, Urteile vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 56).

    Denn steht - wie hier - § 16 WDO der Zulässigkeit des Ausspruchs einer Disziplinarmaßnahme nicht entgegen, ist die Strafsanktion für die Gewichtung der Schwere des Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 58).

    Schließlich liegt auch keine Leistungssteigerung als Grundlage für eine Nachbewährung vor (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 54), weil der frühere Soldat seine Leistungen nach den Beschreibungen der früheren Disziplinarvorgesetzten nicht deutlich gesteigert hat.

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Dabei steht ebenfalls fest, dass die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände - vorliegend die Beihilfe zur räuberischen Erpressung und die Sachbeschädigung - erfasst, aus denen das Truppendienstgericht die disziplinarische Relevanz abgeleitet hat (BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21 …und vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 30; zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG…, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).

    Unklare, lückenhafte oder widersprüchliche Feststellungen können somit keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß bilden (…BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 12 m. w. N. und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 19 ff.).

    Rn. 36 cc) Ausgangspunkt bildet insoweit der obere Rand des für die Herabsetzung im Dienstgrad gesetzlich Zulässigen, weil nur die auf der zweiten Bemessungsstufe vorliegenden Milderungsgründe dazu führen, von der Regelmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 37 m. w. N.).

    Rn. 39 bbb) Ausgehend davon weist das bei der Verfahrensdauer einzubeziehende disziplinare Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) eine Überlänge von etwa zwei Monaten auf.

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum bereits vor dem Gerichtsverfahren beginnen und ein behördliches Vorschaltverfahren umfassen (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44).

    Denn der frühere Soldat hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51;… BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42 …und vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Rn. 33 aa) Zwar kann der frühere Soldat nicht den Milderungsgrund jugendlicher Unreife geltend machen, weil er zum Tatzeitpunkt bereits 25 Jahre alt war und damit das 21. Lebensjahr weit überschritten hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 36).

    Denn der frühere Soldat hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR…, Urteil vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42 …und vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Dabei steht ebenfalls fest, dass die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände - vorliegend die Beihilfe zur räuberischen Erpressung und die Sachbeschädigung - erfasst, aus denen das Truppendienstgericht die disziplinarische Relevanz abgeleitet hat (…BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21 und vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 30; zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG…, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).

    Für die Notwendigkeit eines Lösungsbeschlusses streitet hier nichts, zumal der frühere Soldat gegen das Urteil des Truppendienstgerichts keine Berufung eingelegt und auch nicht das Urteil des Landgerichts zum Gegenstand eines Rechtsmittels gemacht hat (BVerwG…, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 43, 47; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Sodann hätte das gerichtliche Disziplinarverfahren aber angesichts der für die Anhörung des früheren Soldaten und der Vertrauensperson erforderlichen Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris Rn. 39) spätestens am 4. Oktober 2017 eingeleitet werden müssen.
  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4 …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Die dafür angemessene weitestgehende Degradierung wäre nach § 62 Abs. 1 Satz 4 WDO eine Herabsetzung in den untersten Mannschaftsdienstgrad (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Rn. 38 aaa) In Fällen, in denen - wie hier - eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - BVerwGE 169, 228 Rn. 75 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 2 StR 100/23 - NStZ 2024, 631 ff.).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 100/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrenshindernis: …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Rn. 38 aaa) In Fällen, in denen - wie hier - eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - BVerwGE 169, 228 Rn. 75 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 2 StR 100/23 - NStZ 2024, 631 ff.).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
    Denn der frühere Soldat hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR…, Urteil vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51;… BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42 und vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen …

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus …

  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines …

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad; …

  • BVerwG, 28.08.2024 - 2 WA 6.23

    Teilweise erfolgreiche Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines …

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines …

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr; …

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des …

  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 WD 24.12

    Außerdienstliches Dienstvergehen; zusätzliche disziplinarrechtliche Ahndung; …

  • BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95

    Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung - …

  • BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95

    Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Verfehlung eines Soldaten in …

  • BVerwG, 07.11.2024 - 2 WD 8.24

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen acht Geldwäschetaten und Beihilfe zum …

    Rn. 29 Anders als bei den Verbrechenstatbeständen des Raubes (§ 249 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB), bei denen nach der Rechtsprechung des Senats die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 2 WD 25.95 - Wolters Kluwer Online Rn. 26 zu § 249 StGB und vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 29 zu § 255 StGB), handelt es sich bei einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug allerdings nicht um ein vorsätzliches Zugriffsdelikt unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

    Denn das Wehrrecht unterscheidet nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme, so dass diese strafrechtliche Differenzierung nicht bereits auf der ersten, durch kategoriale Erwägungen bestimmten Bemessungsstufe Bedeutung erlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 31 m. w. N.).

    Da die Rechtsordnung im Bereich des Strafrechts für Beihilfeleistungen zwingend eine Milderung (§ 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) vorsieht, kann eine nicht besonders intensive Tatbeteiligung mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 35 m. w. N.).

    Besonders erschwerend wiegt, dass dabei Taten in ähnlichem Rahmen wie bei organisierter Kriminalität in Rede stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 36).

  • BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25

    Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO

    Zwar bildet bei der Beteiligung an einer räuberischen Erpressung die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 31).

    Dies spricht dagegen, bereits auf der ersten, durch kategoriale Zuordnungskriterien bestimmten Bemessungsstufe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 31) dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass im Fall des früheren Soldaten Krankschreibungszeiträume vorlagen, die sich - was deren zunächst unkorrekte Erfassung unterstreicht - faktisch einer dauerhaften Herauslösung aus der Dienstleistungspflicht näherten.

    Soweit es die Degradierungstiefe betrifft, kommt der Umstand nachteilig zum Tragen, dass erst auf der zweiten Bemessungsstufe der Übergang von der Höchstmaßnahme vorzunehmen ist, womit regelmäßig insoweit der obere Rand des für die Herabsetzung im Dienstgrad gesetzlich Zulässigen die Degradierungstiefe bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 36 m. w. N.).

  • BVerwG, 15.05.2025 - 2 WD 23.24

    Dienstgradherabsetzung wegen Besitzes von 244 kinder- und jugendpornographischen …

    Dabei erfasst die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die disziplinarische Relevanz - vorliegend § 184b Abs. 3, § 184c Abs. 3 StGB - abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 22 m. w. N.;… zum Verstoß gegen § 7 SG: Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).

    Dies folgt noch nicht zwingend aus dem Gebot, dass Umstände nicht erschwerend eingestellt werden dürfen, die bereits den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmt haben (…BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 65…, vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 82…, vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - juris Rn. 25…, vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - juris Rn. 59, vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 37 …und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 16.04.2026 - 2 WD 9.25
    Dies spricht dagegen, bereits auf der ersten, durch kategoriale Zuordnungskriterien bestimmten Bemessungsstufe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 31) dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass im Fall des früheren Soldaten Krankschreibungszeiträume vorlagen, die sich faktisch einer dauerhaften Herauslösung aus der Dienstleistungspflicht näherten (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - Rn. 39).
  • BVerwG, 30.10.2025 - 2 WD 31.24

    Erfolglose Berufung des Soldaten wegen Vorwurfs unbefugter Nutzung eines …

    Rn. 51 c) Ob aus der Gesamtüberlänge von 45 Monaten eine Milderung lediglich der Degradierungstiefe folgt (BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 37) oder sie bereits den Übergang zur milderen Maßnahmeart des Beförderungsverbotes gebietet, kann angesichts des Verschlechterungsverbotes dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 16.04.2026 - 8 B 25.25
    Dies spricht dagegen, bereits auf der ersten, durch kategoriale Zuordnungskriterien bestimmten Bemessungsstufe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 31) dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass im Fall des früheren Soldaten Krankschreibungszeiträume vorlagen, die sich faktisch einer dauerhaften Herauslösung aus der Dienstleistungspflicht näherten (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - Rn. 39).
  • BVerwG, 15.04.2025 - 2 WD 21.24
    Dabei steht ebenfalls fest, dass die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände - vorliegend den Wehrstraftatbestand nach § 15 WStG sowie die Straftatbestände des Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB und der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB - erfasst, aus denen das Truppendienstgericht sowohl den Verstoß gegen die Rechtsordnung als auch die außerdienstliche disziplinarische Relevanz abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Schwere Mängel des Verfahrens im Sinne von § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121 Abs. 2 WDO a. F., die von dieser Bindung befreit (BVerwG, Urteile vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 23 m. w. N. …und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 21), sind weder geltend gemacht worden noch ersichtlich.

  • BVerwG, 22.01.2026 - 2 WD 39.25
    In der bisherigen Rechtsprechung sind Überlängen im Spektrum von unter zwei bis über drei Jahren als ausreichend angesehen worden, um von der Herabsetzung um eine Dienstgradstufe abzusehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 2 WD 10.22 - juris Rn. 44…, vom 12. April 2024 - 2 WD 6.23 - juris Rn. 63 und vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 13.08.2025 - 2 WD 27.24

    Befehlswidrige Fortsetzung einer Nebentätigkeit auch in Zeiten der …

    Rn. 31 b) Die Bindungswirkung entfällt zwar ausnahmsweise, wenn die erstinstanzliche Entscheidung an schweren Verfahrensmängeln im Sinne des § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121 Abs. 2 WDO a. F. leidet, was bei unzureichenden oder widersprüchlichen Feststellungen zu Tat- und Schuldfragen der Fall sein kann (BVerwG, Urteile vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 23 m. w. N. …und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 21).
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