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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6684
OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05 (1) (https://dejure.org/2007,6684)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2007 - 20 W 25/05 (1) (https://dejure.org/2007,6684)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 20 W 25/05 (1) (https://dejure.org/2007,6684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft: Antragsberechtigung und Unternehmensbewertung

  • Judicialis

    FGG § 12; ; UmwG § 29 Abs. 2; ; UmwG § 207 Abs. 1; ; UmwG § 207 Abs. 2; ; UmwG § 212

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spruchverfahren: Angemessenheit der angebotenen Barabfindung für Formwechsel in AG & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessenheit der angebotenen Barabfindung für den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in die einer Kommanditgesellschaft; Gelegenheit zur Erbringung fehlender Nachweise für die Antragsberechtigung; Ordnungsgemäße Einberufung der Hauptversammlung; Unternehmensbewertung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2007, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Das Landgericht hat den anteiligen Ertragswert (zum Ertragswertverfahren OLG Stuttgart, NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425) mit 13, 58 EUR je Vorzugsaktie jedenfalls nicht zu niedrig festgesetzt.

    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425).

    Da es nach dem Stichtagsprinzip (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 115 m.w.N.) auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ankommt (§ 305 Abs. 3 Satz 2 AktG), ist die tatsächliche Entwicklung der Überschüsse nach dem Stichtag im Grundsatz ohne Bedeutung.

    Dieser Wert wäre nach den grundlegenden Erwägungen zur Ermittlung des Basiszinses, die der Senat im Beschluss vom 26.10.2006, 20 W 14/05 (NZG 2007, 112, 115 f) angestellt hat und auf die hier Bezug genommen wird, für den Stichtag 20.11.2000 eher zu niedrig angesetzt.

    Bei der Zuschlagsmethode kann gerade die Abgrenzung bei der Berücksichtigung von Risiken in der Ertragsprognose oder im Kapitalisierungszins fraglich sein (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 116).

    Denn ein Wert von 4, 5 % entspricht jedenfalls genau dem, was der Senat als Marktrisikoprämie generell für angemessen gehalten hat; wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss vom 26.10.2006, 20 W 14/05 Bezug genommen, in dem sich der Senat auch mit den generellen Argumenten, die auch in diesem Verfahren vorgebracht werden, auseinander gesetzt hat (NZG 2007, 112, 116 f).

    Weil außerdem nicht angenommen werden kann, dass sich für die Antragsgegnerin mit ihrem vornehmlich im Automobilhandel tätigen Unternehmen, das mit eher problematischen, in den Marktanteilen nicht sonderlich starken Marken vertreten ist, eine geringere Volatilität der Renditen als beim Marktportfolio und mithin ein Beta-Faktor (dazu OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 117) mit einem Wert von unter 1 ergeben könnte, kann es ohne Weiteres bei dem Wert von 4, 5 % bleiben.

    Der Senat hat bislang in seiner Rechtsprechung Abschläge für die typisierte Ertragsteuer der Anteilseigner von 35 % beim Kapitalisierungszins, der ein entsprechender Abschlag von 35 % oder bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens seit 2001 von 17, 5 % von den Ertragsüberschüssen entspricht, mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur für richtig gehalten (OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 117 f m.w.N.).

    Maßgebend sind vielmehr neben dem Umfang, in dem zu erwartende Preissteigerungen der Einsatzfaktoren an Kunden weitergegeben werden können (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 118 m.w.N.), sonstige prognostizierte Mengen- und Strukturänderungen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 30.11.2006, 31 Wx 59/06, Juris Rn. 35;… Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 143 f im Unterschied zum Inflationsabschlag S. 146 ff; Maul in FS Drukarczyk, S. 281).

    Aus der Berücksichtigung von Börsenkursen (BVerfGE 100, 289; vgl. auch OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 114 unter 2.b und 119 unter 6. m.w.N.) ergibt sich kein höherer abzufindender Wert.

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Bedenken könnten sich allerdings daraus ergeben, dass die empirischen Grundlagen dieses Werts unklar oder umstritten sind und wohl nicht nur die Unsicherheit künftiger Steueränderungen, sondern auch die zunehmende Globalisierung der Kapitalmärkte außer acht lassen, die vermehrt die Beteiligung institutioneller und ausländischer Anleger mit unterschiedlicher, durch Typisierungen kaum mehr fassbarer Besteuerung zur Folge hat (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2007, 20 W 6/06).

    Ob sie zusammen mit weiteren, auch rechtlich begründeten Zweifeln gegen die international unübliche Nachsteuerbetrachtung nicht eher sogar dazu führen müssten, dass von einer Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern der Anteilseigner ganz Abstand genommen wird (ausführlicher dazu, im Ergebnis aber offen gelassen: OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2007, 20 W 6/06), kann offen bleiben, weil sich bei einer Vorsteuerbetrachtung nach den Berechnungen des Senats ein Unternehmenswert ergibt, der nicht höher, sondern niedriger ist als der vom Landgericht festgestellte Wert.

    Auf die Frage des richtigen Referenzzeitraums kommt es hier nicht an (siehe dazu BVerfG ZIP 2007, 175; Vorlagebeschluss des Senats vom 16.02.2007, 20 W 6/06).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    In einem solchen Fall kann auch ein kurzfristiger Planungszeitraum ausreichend sein (vgl. BayObLG NZG 2001, 1137, 1138 - Ytong; bestätigt BGH NJW 2003, 3272, 3273).

    Wollte man stattdessen den vom BGH zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für richtig gehaltenen Referenzzeitraum von 3 Monaten vor der Hauptversammlung (BGHZ 147, 108; 156, 57), hier also vor dem 23.11.2000, heranziehen, so würde sich aus den mit Anl. AG 22 für diesen Zeitraum mitgeteilten Kursen ein ungewichteter Durchschnittskurs von 13, 30 EUR oder ein nach Umsätzen gewichteter Durchschnittskurs von 13, 36 EUR ergeben.

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    In einem solchen Fall kann auch ein kurzfristiger Planungszeitraum ausreichend sein (vgl. BayObLG NZG 2001, 1137, 1138 - Ytong; bestätigt BGH NJW 2003, 3272, 3273).

    Spätere Entwicklungen können nur berücksichtigt werden, soweit sie zum Stichtag im Kern bereits angelegt waren (…OLG Stuttgart a.a.O.; BayObLG NZG 2001, 1137, 1138, je m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Das Landgericht hat den anteiligen Ertragswert (zum Ertragswertverfahren OLG Stuttgart, NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425) mit 13, 58 EUR je Vorzugsaktie jedenfalls nicht zu niedrig festgesetzt.

    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Aus der Berücksichtigung von Börsenkursen (BVerfGE 100, 289; vgl. auch OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 114 unter 2.b und 119 unter 6. m.w.N.) ergibt sich kein höherer abzufindender Wert.
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Wollte man stattdessen den vom BGH zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für richtig gehaltenen Referenzzeitraum von 3 Monaten vor der Hauptversammlung (BGHZ 147, 108; 156, 57), hier also vor dem 23.11.2000, heranziehen, so würde sich aus den mit Anl. AG 22 für diesen Zeitraum mitgeteilten Kursen ein ungewichteter Durchschnittskurs von 13, 30 EUR oder ein nach Umsätzen gewichteter Durchschnittskurs von 13, 36 EUR ergeben.
  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Auf die Frage des richtigen Referenzzeitraums kommt es hier nicht an (siehe dazu BVerfG ZIP 2007, 175; Vorlagebeschluss des Senats vom 16.02.2007, 20 W 6/06).
  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Maßgebend sind vielmehr neben dem Umfang, in dem zu erwartende Preissteigerungen der Einsatzfaktoren an Kunden weitergegeben werden können (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 118 m.w.N.), sonstige prognostizierte Mengen- und Strukturänderungen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2006, 31 Wx 59/06, Juris Rn. 35;… Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 143 f im Unterschied zum Inflationsabschlag S. 146 ff; Maul in FS Drukarczyk, S. 281).
  • LG Dortmund, 22.10.2001 - 20 AktE 15/99

    Verschmelzung von Aktiengesellschaften; Bestellung eines Sonderprüfers; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
    Es kann deshalb auch nicht darauf abgestellt werden, dass einige Antragsteller ihren Antrag nicht begründet hatten (insofern unterscheidet sich dieser Fall schon im Ausgangspunkt von LG Dortmund NZG 2002, 343, 345, wo die Anträge in der Sache erfolglos blieben; grundsätzlich zweifelnd zur Sanktionierung einer fehlenden Begründung über die Auferlegung von Gerichtskosten nach altem Spruchverfahrensrecht Bilda NZG 2000, 296, 300).
  • OLG Stuttgart, 13.09.2004 - 20 W 13/04

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Darlegung der Antragsberechtigung; …

  • OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 968/05

    Rechtsschutzbedürfnis; Aktionärswiderspruch

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05

    Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren: Zur Frage der Zulässigkeit der …

  • LG Frankfurt/Main, 04.11.2004 - 5 O 112/04

    Widerspruch gegen Hauptversammlungsbeschluss

  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Danach sind nämlich bei der Ermittlung des Unternehmenswertes entsprechend den Grundsätzen der Wurzeltheorie nur solche Faktoren zu berücksichtigen, die zu den am Stichtag herrschenden Verhältnissen bereits angelegt waren (vgl. nur BGHZ 138, 136, 140; 140, 35, 38; OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2224; OLG Stuttgart NZG 2007, 478, 479; AG 2008, 510, 514; LG München I, Urteil vom 18.1.2013, Az. 5HK O 23928/09; Beschluss vom 24.5.2013; Beschluss vom 28.3.2014, Az. 5HK O 18925/08; Beschluss vom 28.5.2014, Az. 5 HK O 22657/12, S. 74; Beschluss vom 6.3.2015, Az. 5HK O 662/13;… Riegger in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., Anh § 11 SpruchG Rdn. 10;… Riegger/Wasmann in: Festschrift für Goette, 2011, S. 433, 435;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., Rdn. 315).

    Maßgeblich ist vor allem, ob und in welcher Weise Unternehmen die erwarteten Preissteigerungen an die Kunden weitergeben können; daneben sind aber auch sonstige prognostizierte Margen und Strukturänderungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart AG 2007, 596, 599; NZG 2007, 302, 307; AG 2008, 783, 788 f.; OLG München WM 2009, 1848, 1851 = ZIP 2009, 2339, 2342; AG 2015, 508, 512 = ZIP 2015, 1166, 1171; OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2227).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Danach ist der Unternehmenswert nach den Verhältnissen der Gesellschaft zum Bewertungsstichtag zu ermitteln, so dass spätere Entwicklungen grundsätzlich nur berücksichtigt werden können, wenn sie zum Bewertungsstichtag im Kern bereits angelegt waren (vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 596 [juris Rn. 31] m.w.N.).

    Die tatsächliche Entwicklung der K. nach dem Bewertungsstichtag ist angesichts des Stichtagprinzips für die fundamentalanalytische Ermittlung des Unternehmenswerts grundsätzlich nicht relevant (OLG Stuttgart, AG 2007, 596 [juris Rn. 31] m.w.N.).

    Der Unternehmenswert ist nach den Verhältnissen der Gesellschaft zum Bewertungsstichtag 16.02.2007 zu ermitteln, so dass spätere Entwicklungen grundsätzlich nur berücksichtigt werden können, wenn sie zum Bewertungsstichtag im Kern bereits angelegt waren (vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 596 [juris Rn. 31] m.w.N.).

    Zwar können spätere Entwicklungen Anlass geben, die der Unternehmensbewertung zugrunde liegenden Prognosen zu überprüfen (OLG Stuttgart, AG 2007, 596 [juris Rn. 31];… ähnlich Bilda in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 305 Rn. 69;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung im, 5. Aufl., Rn. 247).

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    AG 2016, 551, 553; OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2224; OLG Stuttgart NZG 2007, 478, 479; AG 2008, 510, 514; LG München I, Urteil vom 18.1.2013, Az. 5HK O 23928/09; Beschluss vom 6.3.2015, Az. 5HK O 662/13; Beschluss vom 29.8.2018, Az. 5HK O 16585715; Beschluss vom 28.3.2019, Az. 5HK O 3374/18; Beschluss vom 27.8.2021, Az: 5 HK O 5884/20; Gayk in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl., Anh. § 11 SpruchG Rdn. 11; Peemöller/Kunowski in: Peemöller, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, a.a.O., S.352; Riegger/Wasmann in: Festschrift für Goette, 2011, S. 433, 435; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., Rdn. 315).

    Maßgeblich ist vor allem, ob und in welcher Weise Unternehmen die erwarteten Preissteigerungen an die Kunden weitergeben können; daneben sind aber auch sonstige prognostizierte Margen und Strukturänderungen zu berücksichtigen (vgl. OLG S2. AG 2007, 596, 599; NZG 2007, 302, 307; AG 2008, 783, 788 f.; OLG München WM 2009, 1848, 1851 = ZIP 2009, 2339, 2342; AG 2015, 508, 512 = ZIP 2015, 1166, 1171; OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2227; OLG K2.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2422
OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05 (https://dejure.org/2006,2422)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2006 - 20 W 25/05 (https://dejure.org/2006,2422)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05 (https://dejure.org/2006,2422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren: Zur Frage der Zulässigkeit der Anschließung eines Antragstellers an fristgerecht eingereichte Beschwerden anderer Antragsteller bei eigener Versäumung der Beschwerdefrist und seiner formellen Beteiligung am Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    SpruchG § 12; ; ZPO § 567 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    SpruchG § 6; SpruchG § 12; ZPO § 567 Abs. 3
    Anforderungen an Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nur im Verhältnis zur Hauptbeschwerde des Verfahrensgegners im Spruchverfahren; Materielle Beteiligung im Spruchverfahren; Verfahrensbeteiligung eines großen Kreises von Anteilsinhabern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 250
  • NZG 2007, 237
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04

    Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382;… Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14;… KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt;… a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).

    Da die Entscheidung OLG Düsseldorf AG 2005, 771 im Ergebnis nicht tragend auf die dort abweichend angenommene Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde gestützt war, sind die Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG nicht gegeben.

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19;… KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19;… KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382;… Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14;… KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt;… a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90

    Brauerei: Unternehmensbewertung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19;… KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382;… Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14;… KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt;… a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06

    Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19;… KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19;… KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • OLG Hamburg, 31.07.2001 - 11 W 29/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19;… KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2024 - 20 W 27/20

    Bewertung des Unternehmens im Spruchverfahren

    Rn. 391 1. Soweit eine Antragsgegnerin keine Beschwerde einlegt, sind die Antragsteller, die ihrerseits keine Beschwerde einlegen, allerdings nicht formal am Verfahren beteiligt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 6 ff.;… Wittgens in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 18;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 14;… Mennicke in Lutter, UmwG, 7. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 14;… MünchKomm-AktG/Krenek, 6. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 27).

    Zwar wirkt eine erfolgreiche Beschwerde anderer Antragsteller wegen der inter-omnes-Wirkung des § 13 Satz 2 SpruchG aF/nF auch zu Gunsten jener Antragsteller, die keine Beschwerde eingelegt haben, und sogar zu Gunsten jener außenstehenden Aktionäre, die überhaupt keinen Antrag auf gerichtliche Bestimmung gestellt haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, BGHZ 207, 114, juris Rn. 51; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 8;… BeckOGK-SpruchG/Drescher, § 13 Rn. 4, Stand: 01.10.2024).

    Damit sind sie unabhängig von ihrer formellen Beteiligung am Verfahren materiell beteiligt, weil nach allgemeinen Grundsätzen materiell beteiligt ist, in wessen Rechtsstellung durch die erlassene oder zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird oder eingegriffen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 7, 8;… Wittgens in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 18;… Mennicke in Lutter, UmwG, 7. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 14).

    Die materielle Beteiligung erzwingt im Spruchverfahren aber - anders als gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG im allgemeinen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - keine formelle Beteiligung, um dem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) genüge zu tun (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 7).

    Durch die gesetzlichen Antragsfristen hat der Gesetzgeber daher zeitliche Grenzen für die Inanspruchnahme des Rechts auf formelle Beteiligung in erster Instanz gesetzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 8).

    Er nimmt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 HS 2 SpruchG deren Anspruch auf rechtliches Gehör wahr, ist deshalb formell beteiligt und wahrt somit als gesetzlicher Vertreter im Verfahren die materiellen Rechte dieser Anteilsinhaber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 9;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 4 SpruchG Rn. 3;… BeckOKSpruchG/Drescher, § 6 Rn. 4, Stand: 01.10.2024).

    Der gemeinsame Vertreter ist auch im Beschwerdeverfahren kraft Gesetzes formell beteiligt und nimmt hier alle Rechte der Antragsberechtigten wahr, die nicht selbst am Verfahren teilnehmen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 10;… MünchKommAktG/Krenek, 6. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 27;… KölnKomm-SpruchG/Wilske/Quinke, 4. Aufl., § 12 Rn. 44).

    Rn. 394 b) Dasselbe gilt hinsichtlich derjenigen Antragsteller, die keine Beschwerde (fristgerecht) einlegen, wenn auch die Antragsgegnerin keine Beschwerde oder Anschlussbeschwerde einlegt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 10;… MünchKomm-AktG/Krenek, 6. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 27;… ohne die Einschränkung Wittgens in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 18;… BeckOGK-SpruchG/Drescher, § 12 Rn. 21, Stand: 01.10.2024;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 14;… KölnKomm-SpruchG/Wilske/Quinke, 4. Aufl., § 12 Rn. 44).

    Wie bei den außenstehenden Aktionären, die bereits keinen Antrag gestellt haben, ist es daher gerechtfertigt, sie trotz ihrer materiellen Beteiligung am Beschwerdeverfahren nicht formell zu beteiligen, sondern auf die Vertretung durch den gemeinsamen Vertreter zu verweisen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 10;… Wittgens in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 18;… BeckOGK-SpruchG/Drescher, § 12 Rn. 21, Stand: 01.10.2024;… Mennicke in Lutter, UmwG, 7. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 14;… KölnKomm-SpruchG/ Wilske/Quinke, 4. Aufl., § 12 Rn. 44).

    Damit würde aber die gesetzliche Antrags- und Beschwerdefrist ohne Grund unterlaufen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 10).

    Die Antragsteller, die keine Beschwerde eingelegt haben, sind aus den genannten Gründen auch nicht berechtigt, sich der Beschwerde anderer Antragsteller anzuschließen (vgl. eingehend OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 3 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 12 W 16/02, juris Rn. 24; OLG München…, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 31 Wx 330/16, juris Rn. 32;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 11;… BeckOGKSpruchG/Drescher, § 12 Rn. 15, Stand: 01.10.2024;… Wittgens in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 15;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 4;… aA Wälzholz in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 12 SpruchG Rn. 16.1, Stand: September 2024 [EL 215];… KölnKomm-SpruchG/Wilske/Quinke, 4. Aufl., § 12 Rn. 34).

    Rn. 395 2. Legt eine Antragsgegnerin Beschwerde ein, richtet sich diese unabhängig davon, ob und welche Antragsteller ebenfalls Beschwerde oder Anschlussbeschwerde einlegen, gegen alle außenstehenden Aktionäre, die erstinstanzlich einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen Abfindung gestellt haben (vgl. OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 11;… vom 21. August 2018 - 20 W 1/13 , juris Rn. 58 ;… BeckOGK-SpruchG/Drescher, § 12 Rn. 21, Stand: 01.10.2024;… Mennicke in Lutter, UmwG, 7. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 14).

    Anders als nicht antragstellende außenstehende Aktionäre, die bei einem Erfolg der Anschlussbeschwerde nur auf den Zustand zurückfallen, mit dem sie sich schon anfangs abgefunden haben, kann die Anschlussbeschwerde bei den Antragstellern, die keine Beschwerde einlegen, zu einer reformatio in peius führen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 31 Wx 330/16, juris Rn. 33; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15. September 2022 - 26 W 3/20 [AktE], juris Rn. 12;… MünchKomm-AktG/Krenek, 6. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 23, 27;… BeckOGK-SpruchG/Drescher, § 12 Rn. 15, Stand: 01.10.2024;… Wälzholz in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 12 SpruchG Rn. 14 aE, 25.2, Stand: September 2024 [EL 215]; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05, juris Rn. 11).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 4]).

    Zwar ist auch hier ein Anschlussrechtsmittel nur als Anschließung des Rechtsmittelgegners an ein vom Verfahrensgegner eingelegtes Rechtsmittel möglich, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius sonst keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 5]).

    Zwar wird der im allgemeinen Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltende Grundsatz, dass jeder materiell Beteiligte auch formell am Verfahren zu beteiligen ist, im Spruchverfahren durch die gesetzlich geregelten Antrags- und Beschwerdevoraussetzungen beschränkt (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 7 f.]).

    Beteiligte des Beschwerdeverfahren sind daher grundsätzlich nur die Antragsteller, die ihr Beschwerderecht form- und fristgerecht wahrgenommen haben (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 10]).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet aber darüber hinaus die formelle Beteiligung derjenigen Antragsteller als Beschwerdegegner, die im Fall einer Beschwerde der Antragsgegnerin Gefahr laufen, dass das ihnen günstige Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung zu ihrem Nachteil geändert wird (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 11]).

    Der gemeinsame Vertreter ist ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann formell beteiligt, wenn die Antragsgegnerin eine sofortige Beschwerde eingelegt hat (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 10]).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 4]).

    Zwar ist auch hier ein Anschlussrechtsmittel nur als Anschließung des Rechtsmittelgegners an ein vom Verfahrensgegner eingelegtes Rechtsmittel möglich, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius sonst keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 5]).

    Der gemeinsame Vertreter ist ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann formell beteiligt, wenn die Antragsgegnerin eine sofortige Beschwerde eingelegt hat (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 10]).

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …

    Gleiches galt nach herrschender Auffassung im Anwendungsbereich des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2007, 237, 238;… Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4), soweit dort ein - gesetzlich nicht geregeltes - Anschlussrechtsmittel überhaupt für zulässig erachtet wurde (vgl. BGHZ 71, 314, 316 ff.; 95, 118, 124 ff.;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rn. 19 mwN), und wird nunmehr - trotz des im Vergleich zu den ZPO-Vorschriften weiter gefassten Wortlauts - auch für die Anschluss(-rechts-)beschwerde nach §§ 66, 73 FamFG vertreten (…vgl. Bassenge/Roth/Gottwald, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 66 FamFG Rn. 1;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 73 Rn. 2;… Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 66 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11

    Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu …

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250; BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, 2007, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …

    Das Spruchverfahren ist ein so genanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, weshalb eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO auch nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 237 f.; BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 07149;… Wilske in KK-SpruchG, 2005, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; 95, 118).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …

    Die Beschwerden sind zulässig, ebenso im Hinblick darauf, dass auch die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt hat, die Anschlussbeschwerden (vgl. dazu OLG Stuttgart NZG 2007, 237).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14

    Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305 …

  • OLG Stuttgart, 09.07.2021 - 20 W 13/19

    Spruchverfahren Squeeze-out VBH Holding

  • OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17

    Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …

  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach …

  • OLG Stuttgart, 24.07.2013 - 20 W 2/12

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine …

  • OLG München, 03.12.2020 - 31 Wx 330/16

    Spruchverfahren - Anschließung an unselbständige Anschlussbeschwerde - Ermittlung …

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei …

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09

    Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über …

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der …

  • OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 1/13

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines …

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der …

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und …

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 20 W 8/19

    Relevanz von Vorerwerbspreisen bei der Festsetzung einer angemessenen Abfindung …

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06

    Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 13.01.2026 - 21 W 67/25

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessene Barabfindung durch Schätzung anhand …

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