Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 44 FamFG
Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 08.04.2015 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 16.04.2015 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 28.04.2015 - 45 VI 582/15
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
- BGH, 22.07.2015 - IV ZB 20/15
- AG Darmstadt, 28.08.2015 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 09.12.2015 - 45 VI 582/15
- BGH, 10.02.2016 - IV ZB 20/15
- AG Darmstadt, 03.02.2017 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 06.12.2018 - 45 VI 582/15
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 11/19
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 155/15
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 362/15
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15
- OLG Frankfurt, 11.06.2020 - 20 W 155/15
- OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15
- BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1445/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15
Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Die Rüge in dem Verfahren 20 W 392/15 wird zurückgewiesen.Denn der Senat hat in den Beschlüssen vom 12.05.2020 zu den Aktenzeichen 20 W 362/15 und 20 W 392/15, mit denen er über Beschwerden der Beteiligten erkannt hat, die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen (§ 70 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 FamFG).
Soweit die Beteiligten aus dem Zeitablauf möglicherweise eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör in dem weiteren Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15 betreffend die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinserteilungsverfahrens ableiten wollen, wird darauf sogleich unter Ziff. 3 noch eingegangen.
Schließlich erweist sich die Gehörsrüge gegen den Senatsbeschluss ebenfalls vom 12.05.2020 zum Aktenzeichen 20 W 392/15 jedenfalls als unbegründet und war zurückzuweisen.
Nach alledem hat auch die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Senats in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15 keinen Erfolg.
Die Beteiligten zu 1 und 2 haften gemäß § 22 Abs. 1, § 32 Abs. 1 GNotKG für die Gerichtskosten betreffend die Gehörsrügeverfahren mit den Aktenzeichen 20 W 155/15 und 20 W 362/15 gesamtschuldnerisch und die Beteiligte zu 1 als alleinige Rügeführerin für die Gerichtskosten des Verfahrens der Gehörsrüge mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15.
Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 12.05.2020 zu 20 W 392/15 Bezug genommen.
- BGH, 24.07.2014 - III ZB 83/13
Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen …
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Eine Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehörs kann zwar darin liegen, dass das Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung des Vortrages des Beteiligten verletzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1982, Az. 1 BvR 1379/80, BVerfGE 60, 1 ff., zitiert nach juris Tz. 16).
- OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
In solchen nicht echt streitigen Verfahren, die eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung des Betroffenen nicht gebieten, muss die Zulässigkeit der Entscheidung im schriftlichen Wege daher auch nicht am Maßstab des Art. 6 EMRK gemessen werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 3 Wx 92/09, zitiert nach juris Tz. 11). - OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
§ 68 Abs. 3 S. 2 FamFG, wonach das Beschwerdegericht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder eines Termins absehen kann, wenn eine solche bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, gilt nur dann, wenn bereits für das erstinstanzliche Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 3 Wx 5/12, zitiert nach juris Tz. 26;… Sternal in Keidel, a. a. O., § 68 FamFG, Rn. 58a). - OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10
Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Denn bei einer Entscheidung im Nachlassverfahren handelt es sich nicht um eine echte Streitentscheidung im Sinne der Menschenrechtskonvention oder nach sonstigen höherrangigen Vorschriften (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2011, Az. I-3 Wx 263/10, zitiert nach juris Tz. 19). - OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
Auslegung einer transmortalen Vollmacht als Erbeinsetzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Auch hat der Senat u. a. die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsstreit der Nachlasspflegerin gegen die hiesige Beteiligte zu 1 (Urteil vom 23.10.2017, Az. 27 U 2/17, zitiert nach juris) zur Kenntnis genommen. - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Die mit AnhörungsrügenG vom 09.12.2004 (BGBl. I, 3220) durch den Gesetzgeber vorgenommene Erweiterung der Vorschriften betreffend verfahrensspezifische Anhörungsrügen stellt eine Reaktion auf den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (Az. 1 PBvU 1/02, zitiert nach juris) dar (…vgl.: BR-Drs. 663/04, S. 1). - BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Eine Rüge ist nach § 44 Abs. 2 S. 4 FamFG zudem nur dann zulässig, wenn sie das Vorliegen eines Falles der entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung ebenfalls innerhalb der Frist des § 44 Abs. 2 S. 1 FamFG darlegt (vgl. zu § 321a ZPO: BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az. V ZR 142/08, zitiert nach juris Rn. 4;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 321a ZPO, Rn. 13a). - BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10
Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Eine Gehörsrüge nach § 44 FamFG findet gegen eine Entscheidung, mit der bereits eine Gehörsrüge zurückgewiesen worden ist, aber nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2012, Az. V ZR 8/10, Tz. 2; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 7 UF 1272/13, Tz. 5; beide zitiert nach juris;… Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 51;… Gomille in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 2;… Bacher in BeckOK ZPO, 36. Edition, Stand: 01.03.2020, § 321a ZPO, Rn. 6). - BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03
Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge
- BGH, 08.12.2015 - V ZB 44/15
Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung …
- OLG Nürnberg, 06.08.2014 - 7 UF 1272/13
Beschwerdeverfahren wegen einstweiliger Anordnung betreffend die elterliche …
- BGH, 13.05.2026 - IV ZB 26/25
Erbscheinsverfahren: Eigene Zweifel des Rechtspflegers lösen keine …
Nach anderer Auffassung soll dagegen der Rechtspfleger funktionell zuständig bleiben, wenn nur er sich an einer antragsgemäßen Entscheidung gehindert sieht, weil dadurch kein Einwand im Sinne des § 19 Abs. 2 RPflG erhoben wird (…OLG Braunschweig ZEV 2026, 40 Rn. 20 ff.;… OLG Frankfurt ZEV 2025, 525 Rn. 32 ff.;… ErbR 2015, 692 Rn. 35; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 20 W 155/15 u.w., juris Rn. 54;… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 352e FamFG Rn. 6;… Lamberz in Sternal, FamFG 22. Aufl. § 343 Rn. 49;… Rellermeyer in Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, RPflG 9. Aufl. § 19 Rn. 13.1; Domisch, RPfleger 2018, 577, 578 f.; Güttich, FGPrax 2024, 286, 287; einschränkend Küpper, ZEV 2026, 47 f.). - BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1445/20
Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung offensichtlich …
vom 23. Juni 2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 -,.vom 12. Mai 2020 - 20 W 362/15 und 20 W 11/19 -,.
vom 12. Mai 2020 - 20 W 392/15 -,.
vom 12. Mai 2020 - 20 W 155/15 -,.
vom 11. Juni 2015 - 20 W 155/15 -,.
- OLG Karlsruhe, 04.04.2022 - 11 W 6/21
Beteiligung des Nachlasspflegers im Erbscheinsverfahren
Eine Beteiligung des Nachlasspflegers ist im Erbscheinsverfahren hingegen grundsätzlich nicht möglich (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 20 W 155/15 u.a. -, juris Rn. 54;… Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 345 FamFG Rn. 25;… Grziwotz, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2019, § 345 FamFG Rn. 20).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 362/15 |
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 08.04.2015 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 16.04.2015 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 28.04.2015 - 45 VI 582/15
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
- BGH, 22.07.2015 - IV ZB 20/15
- AG Darmstadt, 28.08.2015 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 09.12.2015 - 45 VI 582/15
- BGH, 10.02.2016 - IV ZB 20/15
- AG Darmstadt, 03.02.2017 - 45 VI 582/15
- AG Darmstadt, 06.12.2018 - 45 VI 582/15
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 362/15
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 11/19
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 155/15
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15
- OLG Frankfurt, 11.06.2020 - 20 W 155/15
- OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
- BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1445/20
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15
Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins
Neben dem vorliegenden Beschwerdeverfahren und zwei weiteren Beschwerdeverfahren (Az. 20 W 362/15 und 20 W 11/19), in welchen sich die Beschwerdeführerin und ihr hiesiger Verfahrensbevollmächtigter - in jenen Verfahren auch in eigenem Namen - gegen die Untätigkeit des Nachlassgerichts im Hinblick auf dort gestellte Akteneinsichtsgesuche wenden, hatte der Senat unter dem Az. 20 W 155/15 noch über die Anhörungsrüge vom 20.06.2015 betreffend den Senatsbeschluss vom 11.06.2015 zu erkennen, mit dem der Senat die Beschwerde gegen die Bestellung der Nachlasspflegerin zurückgewiesen hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".