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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/2001, 20 W 477/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9775
OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/2001, 20 W 477/01 (https://dejure.org/2002,9775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2002 - 20 W 477/2001, 20 W 477/01 (https://dejure.org/2002,9775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 20 W 477/2001, 20 W 477/01 (https://dejure.org/2002,9775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 550; ; BGB § ... 313; ; BGB § 925 Abs. 2; ; KostO § 146; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 44 Abs. 1; ; KostO § 44 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 38 Abs. 2 Nr. 5 a; ; KostO § 38 Abs. 2 Nr. 6 a; ; KostO § 20 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 156 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 156 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrungspflicht des Notars hinsichtlich Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubeurkundung samt Auflassung nach Durchführung der Teilung unter Aufhebung des ersten Kaufvertrags; Kostenberechnung; Geschäftswert; Doppelte Beurkundung; Kostengünstigster Weg; Mehrkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Belehrungspflicht des Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/01
    Außerdem hat der Kostengläubiger auf die Entscheidung BGHZ 74, 116 (121) hingewiesen sowie auf die Kommentierung von Haegele im Handbuch der Rechtspraxis.

    Deshalb handelt es sich auch um eine andere Fallgestaltung als in BGHZ 74, 116, auf die sich der Beteiligte zu 1) berufen hat, denn dort hatten die Parteien eines Grundstückskaufvertrags ein nach der Eintragung im Grundbuch bezeichnetes Grundstück im Text des notariellen Vertrags als verkauft bezeichnet, während sie in Wirklichkeit nur ein noch zu vermessendes Teilstück zum Gegenstand des Kaufvertrags machen wollten, das im Vertragstext nicht umschrieben war.

  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/01
    Obwohl der Notar grundsätzlich über seine Kosten nicht belehren muss, so hat er doch dann, wenn mehrere verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl stehen, auf den billigsten Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt, anderenfalls gemäß §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 141 KostO die Mehrkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht erhoben werden können (…Korintenberg//Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 16 Rdnr. 51; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78).
  • BayObLG, 26.06.1986 - BReg. 3 Z 61/85

    Alternative Geschäfte als einheitliches Rechtsverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/01
    Soweit der Beteiligte zu 1) die von ihm gewählte Vertragsgestaltung damit verteidigt, dass bei einem alternativen Verpflichtungsgeschäft entgegen der vom Landgericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26.06.1986 (DNotZ 1987, 170= BayObLGZ 1986, 236) vertretenen Meinung nicht denselben Gegenstand im Sinn von § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO hätten, kann ihm nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Insoweit hat der Notar auch, obwohl er grundsätzlich über seine Kosten nicht belehren muss, dann, wenn mehrere verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl stehen, auf den billigsten Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 07.01.2002, 20 W 477/2001, zitiert nach juris - OLG Köln JurBüro 1989, 105; OLG Zweibrücken ZNotP 2010, 398;… Wudy, a.a.O., § 21 Rz. 68;… vgl. auch Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 21 Rz. 38;… Armbrüster/Preuß/Renner, Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notare, 7. Aufl., § 17 BeurkG Rz. 76).

    Anders kann es allerdings sein, wenn die Beteiligten aufgrund eigener Sachkunde dem Notar die Vertragsgestaltung nicht überlassen, sondern die Beurkundung nach einem von ihnen gefertigten Entwurf wünschen (Senat, Beschluss vom 07.01.2002, 20 W 477/2001, Tz. 9; vgl. auch BayObLGZ 2000, 260, zitiert nach juris;… Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 21 Rz. 26;… Winkler, a.a.O., § 17 Rz. 212, je m. w. N.).

  • LG Berlin, 29.11.2017 - 80 OH 155/16

    Notarkosten: Getrenntbeurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Eine Belehrung über die Kostenfolge ist nur erforderlich, wenn verschiedene Gestaltungswege gleich sicher sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 20 W 477/2001, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 1989 - 2 Wx 14/89, JurBüro 1990, 75;… Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 19. Aufl., § 21 Rn. 23).
  • OLG Köln, 26.03.2003 - 2 Wx 31/02

    Notarkosten bei Einholung der Genehmigungeines vollmachtlos vertretenen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt eine zur Niederschlagung der Kosten führende unrichtige Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift vor, wenn der Urkundsnotar die Vertragsbeteiligten nicht auf die kostensparendste Möglichkeit der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung hinweist (Vgl. Senat, JurBüro 1999, 487, 488; 1993, 100, 101; 1990, 75, 77, 78; MittRhNotK 1997, 325, 326; vgl. auch: BayObLG, JurBüro 2001, 151; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 7.1.2002 - Az. 20 W 477/2001;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke, § 16 KostO Rn. 51, 53).
  • OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09

    Notarkosten: Gleichzeitigkeit der Beurkundung eines Ehevertrages und eines …

    c) Ferner hätte, würde man der Auffassung der Notarkasse folgen, ohnehin die Erhebung einer § 46 Abs. 3 KostO übersteigenden Gebühr wegen §§ 141, 16 KostO deshalb zu unterbleiben, weil der Notar die sachlich begründete Aufteilung in 2 Urkunden vorgenommen hat, ohne den Kostenschuldner darauf hinzuweisen, dass dadurch eine höhere Gebühr entstehen kann (…Korintenberg//Lappe/ Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 16 Rn. 51; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78; OLG Frankfurt Beschl. vom 7.1.2002 - 20 W 477/01, zitiert nach juris).
  • OLG München, 22.10.2009 - 32 Wx 84/09

    Gebühr des Notars: Beglaubigung einer Grundschuldbewilligung auf einem Formblatt …

    Verletzt der Notar diese aus § 24 BNotO (…Korintenberg/Bengel/Tiedke KostO 16. Aufl. § 16 Rn. 49), nach a.A. aus § 17 BeurkG (OLG Köln JurBüro 1990, 75/78;… Keidel/Winkler BeurkG 14. Aufl. § 17 Rn. 118) herrührende Pflicht, so sind auch die durch die unrichtige Vorgehensweise verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten (KG DNotZ 1970, 437/438; BayObLG JurBüro 2001, 151 ff; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78; OLG Frankfurt Beschl. vom 7.1.2002 - 20 W 477/01, zitiert nach juris;… Korintenberg/Bengel/Reimann aaO § 16 Rn. 51).
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