Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 611 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 7, 62 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 4 ArbGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 916, 917, 918 ZPO, § 940 ZPO, § 286 ZPO, § 56 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 ; ZPO § 940
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines einseitig freigestellten Ingenieurs im ungekündigten Arbeitsverhältnis im einstweiligen Rechtsschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines einseitig freigestellten Ingenieurs im ungekündigten Arbeitsverhältnis im einstweiligen Rechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einseitge Freistellung durch den Arbeitgeber - und die Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 04.08.2016 - 5 Ga 3/16
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Dies setzt ein deutlich gesteigertes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers voraus (LAG Berlin-Brandenburg - 4 SaGa 2600/11 - in NJW-RR 2011, 551). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Dies setzt ein deutlich gesteigertes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers voraus (LAG Berlin-Brandenburg - 4 SaGa 2600/11 - in NJW-RR 2011, 551). - ArbG Heilbronn, 04.08.2016 - 5 Ga 3/16
Einstweilige Verfügung - Freistellung - Beschäftigungsanspruch - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 04.08.2016 - Az: 5 Ga 3/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - ArbG Heilbronn - 5 Ca 219/16 (anhängig)
Diesel-Affäre: Top-Ingenieur klagt gegen Audi - Ich wurde für VW geopfert
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Rn. 19 b) Hingegen ist für die erkennende Kammer nicht erkennbar, dass der Verfügungskläger, beginnend ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung bis zum Termin, an dem die Hauptsache zum vorliegenden Streitgegenstand (vom Kläger eingeleitet mit Klage vom 02.08.2016 vor dem Arbeitsgericht Heilbronn mit dem Aktenzeichen 5 Ca 219/16) vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird, das ist der 21.02.2017, noch darauf angewiesen ist, bis dahin beschäftigt zu werden.
- LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21
Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger …
Auch wenn in der Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen wird, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund allein nicht ausreicht ( LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - juris), ist andererseits zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen (…LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17 - a.a.O.). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch
Rn. 80 Im Allgemeinen wird der zeitweilige Verlust des Beschäftigungsanspruchs wegen der Sicherung der Vergütungsansprüche die Interessen des Arbeitnehmers nicht so schwerwiegend beeinträchtigen, dass dieser nicht auf die Wahrung seiner Interessen im Hauptsacheverfahren verwiesen werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - zu B II 1 der Gründe, BeckRS 2017, 105532; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29. Juni 2006 - 1 Sa 51/06 - BeckRS 2011, 67565; LAG München 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354/355; ferner LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2012 - 5 Sa 258/12 - zu II 2 der Gründe, juris [Verweis auf Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüche]). - ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21 Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
- ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20
Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und …
Rn. 34 Dem schließt sich die Kammer insbesondere wegen des gesetzlichen Erfordernisses der Abwendung wesentlicher Nachteile in § 940 ZPO und der außerhalb dessen nicht gebotenen Verkürzung rechtlichen Gehörs für die Antragsgegnerseite an (ebenso LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - LAG Schleswig-Holstein 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - LAG Düsseldorf 4. Dezember 2003 - 11 Sa 1507/03 - aA. - LAG Hamburg, 22.02.2024 - 1 GLa 1/24
Beschäftigungsanspruch - einstweiliger Rechtsschutz - Verfügungsgrund
Rn. 39 Im Allgemeinen wird der zeitweilige Verlust des Beschäftigungsanspruchs wegen der Sicherung der Vergütungsansprüche die Interessen des Arbeitnehmers nicht so schwerwiegend beeinträchtigen, dass dieser nicht auf die Wahrung seiner Interessen im Hauptsacheverfahren verwiesen werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg, 16.2.2017 - 21 SaGa 1/16, juris, Rn. 15). - LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 SaGa 1508/17
Umfang des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs; Durchsetzung im …
Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er im Eilrechtsschutz seinen Beschäftigungsanspruch im nicht beendeten Arbeitsverhältnis durchsetzen möchte, so wird der hierzu erforderliche Eilrechtsgrund nach verbreiteter Auffassung, die insbesondere auch von dem Hess. LAG vertreten wird, bejaht (…vgl. Hess. LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 - Rn. 48 , Juris;… Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris; Hess. LAG 10. Mai 2010 - 16 SaGa 341/10 - Juris; LAG München 7. Mai 2003 - 5 Sa 344/03 - LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 3. Aufl. S. 248;… APS/Koch 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 234; ebenso zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch Hess. LAG 8. November 2017 - 13 SaGa 1272/17 - n.v.; a.A. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - BeckRS 105532;… LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 34, Juris;… GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 105;… NK-GA/Kloppenburg § 62 ArbGG Rn. 85) . - LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 2 SaGa 4/19
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigungstitel im …
Weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust des Beschäftigungsanspruchs genügt für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - Rn. 15, juris). - ArbG Iserlohn, 14.01.2021 - 5 Ga 2/21 In diesem Zusammenhang geht es insbesondere zu berücksichtigen, dass auch andere Ereignisse (z.B. Krankheit oder Urlaub) denkbar sind, die - wie die Freistellung - ebenfalls dazu führen können, dass der Verfügungskläger seine Tätigkeit bei der Verfügungsbeklagten über eine längere Zeit hinweg nicht nachgehen kann, ohne dass es insoweit zu einem Verlust beruflicher Kompetenzen kommt (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2017, 21 SaGa 1/16; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015, 18 SaGa 1/15).
- ArbG Stuttgart, 15.01.2026 - 28 Ga 82/25
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch - Operateur
Dies setzt ein deutlich gesteigertes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers voraus ( LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16 - BeckRS 2017, 105532, Rn. 14;… so auch z.B. LAG Berlin-Brandenburg - 4 SaGa 2600/11 - NJW-RR 2011, 551, LAG Düsseldorf 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 - BeckRS 2005, 42328 Rn. 12 ff. und LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - NZA-RR 1998, 422;… a.A. LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02 - NZA-RR 2003, 269 und APS-Koch, 7. Aufl. 2024, BetrVG § 102 Rn. 234: Entbehrlichkeit der Glaubhaftmachung des Verfügungsgrunds, wenn die Voraussetzungen für Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei vorliegen, da ansonsten eine dauernde Anspruchsvereitelung drohe).
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| ArbG Heilbronn, 04.08.2016 - 5 Ga 3/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 611 BGB, § 613 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweilige Verfügung - Freistellung - Beschäftigungsanspruch - Interessenabwägung - ra.de
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Weiterbeschäftigung als Leiter der Organisationseinheit "Entwicklung Dieselmotoren"; Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung von Beschäftigungsansprüchen; Freistellung von leitenden Mitarbeitern i.R.d. sog. Dieselgate-Affäre; Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers als ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
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- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freistellungsinteresse des Arbeitgebers - und der Anspruch auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 04.08.2016 - 5 Ga 3/16
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 04.08.2016 - Az: 5 Ga 3/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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