Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 831; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 677; ; BGB § 683 S. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 823; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1.Alt.; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 344; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Sachverständigenkosten als Teil des Schadens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Schadensersatz; Klageerweiterung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 09.03.2000 - 80 C 36/00
- LG Aachen, 27.09.2000 - 11 O 198/00
- OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1960
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Der Schädiger kann dann die Erstattung der Gutachterkosten grundsätzlich nicht mit dem Argument verweigern, das Gutachten sei fehlerhaft oder die Gutachterkosten seien überhöht, weil er insoweit das Prognoserisiko trägt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG Köln NZV 1999, 88, 90;… Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., 1990, § 249 Rn. 60).Der Geschädigte muss sich allerdings gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB eine Kürzung des Schadensersatzanspruchs gefallen lassen, wenn er erkennbar unnötige Kosten verursacht, indem ihn bei der Beauftragung des Sachverständigen ein Auswahlverschulden oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung trifft (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 377;… Soergel/Mertens a.a.O., § 254 Rn. 84;… Staudinger/Schiemann, BGB, 13. Lieferung, 1998, § 254 Rn. 127).
- BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91
Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Als adäquat verursachten Schaden hat der Schädiger auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der (potentiell) Geschädigte im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensabwendung (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB) tätigt (BGHZ 123, 303, 309;… Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 254 Rn. 33).Sie betrifft auch Aufwendungen, die erforderlich waren, um einen konkret drohenden Schaden zu verhindern (BGHZ 123, 303, 309; vgl. BGHZ 103, 129, 140 in bezug auf Aufwendungen eines Wasserwerks für Wasseranalysen nach der Einleitung von Schadstoffen).
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Begriff der Verwendungen
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Die Ersatzpflicht besteht allerdings nur für solche Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Mensch bei einer Betrachtung ex ante für notwendig halten durfte (BGHZ 131, 220, 225;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vor § 249 Rn. 83).
- BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen ohne Verschulden des Geschädigten erfolglos geblieben sind (BGH NJW 1959, 933;… Palandt/Heinrichs a.a.O.). - BGH, 21.01.1988 - III ZR 180/86
Wasservergiftung - § 22 WHG, Untersuchungskosten bei Wasserprobe durch …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Sie betrifft auch Aufwendungen, die erforderlich waren, um einen konkret drohenden Schaden zu verhindern (BGHZ 123, 303, 309; vgl. BGHZ 103, 129, 140 in bezug auf Aufwendungen eines Wasserwerks für Wasseranalysen nach der Einleitung von Schadstoffen). - OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98
Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Der Schädiger kann dann die Erstattung der Gutachterkosten grundsätzlich nicht mit dem Argument verweigern, das Gutachten sei fehlerhaft oder die Gutachterkosten seien überhöht, weil er insoweit das Prognoserisiko trägt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG Köln NZV 1999, 88, 90;… Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., 1990, § 249 Rn. 60).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13
Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?
Rn. 38 Insoweit ist zudem anerkannt, dass den Auftraggeber - bereits nach dem werkvertraglichen Kooperationsgebot (…§ 242 BGB, vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2189/2960 mwN), jedenfalls aber im Rahmen sog. Schadensminderungspflichten (§ 254 Abs. 2 BGB, vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.04.2001, 22 U 222/00, OLGR 2001, 309;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN) - die Verantwortung dafür trifft, im Rahmen von außergerichtlichen privatgutachterlichen Feststellungen hinreichend eindeutige, insbesondere mit hinreichender Klarheit gewerkbezogene Aufträge an den Privatgutachter zu erteilen und durch entsprechende Vereinbarungen die insoweit entstehenden Kosten angemessen zu beschränken.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.02.2001 - 22 U 222/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 6 U 264/10
Zahnbleaching und Zahnreinigung als Ausübung der Zahnheilkunde
Rn. 23 Die Gegenauffassung, wonach "strahlend weiße Zähne" die Ausnahme und Farbnuancen die Regel sind (LG Frankfurt am Main - Urt. v. 29.09.2006 - 3-12 O 205/09 - GesR 2007, 225, juris-Tz 30 und OLG Frankfurt am Main, Urt. 22.02.2001 - 22 U 222/00 - OLGR Frankfurt 2002, 9, juris-Tz 4), überzeugt schon deshalb nicht, weil es auch auf Krankheiten beruhende Farbveränderungen von Zähnen gibt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00
Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als …
Soweit dem von der Beklagten herangezogenen Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 20.2.2001 - 22 U 222/00 -, Report Frankfurt, zu entnehmen ist, dass es auch zur äußerlichen Zahnweißung ein Gel gibt, das mit einer Schiene angewandt wird, ist dies kein Grund, von einer einheitlichen Gattung von äußerlich wirkendem Gel und intern wirkenden Zahnbleichmitteln auszugehen, zumal die Zusammensetzung des Gels nicht berichtet wird und eine etwaige Wirkung auf das Zahninnere in jenem Wettbewerbsverfahren nicht Streitgegenstand war. - LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
Bleaching" ist keine Ausübung von Zahnheilkunde
Zahnverfärbungen selbst stellen keine Zahnkrankheit dar, da sie keine von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 3 ZHG, sondern medizinisch unproblematische Veränderungen darstellen (OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2002, 829 (830).
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