Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3601
OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01 (https://dejure.org/2001,3601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2001 - 23 U 16/01 (https://dejure.org/2001,3601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2001 - 23 U 16/01 (https://dejure.org/2001,3601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 539; ; ZPO § ... 139; ; ZPO § 156; ; ZPO § 540; ; ZPO § 711; ; ZPO § 313 Abs. 3; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 675; ; BGB § 273; ; BGB § 282; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 611 ff.; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; StBGebV § 33; ; StBGebV § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung der Jahresabschlüsse; Steuererklärung; Pauschalvergütung; Jahressteuerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 804/95
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (55)

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
    Erfüllt der steuerliche Berater seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer solchen Erklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß, so haftet er seinem Auftraggeber aus positiver Vertragsverletzung auf Ersatz deshalb verhängter Säumniszuschläge und sonstiger Vermögensnachteile (BGHZ 115, 382, 391 = NJW 92, 307, 309; BGH NJW-RR 91, 794, 795; OLG Köln OLGR 97, 118, 119).

    § 628 Abs. 2 BGB ist dagegen vorliegend nicht anwendbar, weil die Verpflichtung zur Zahlung der Säumniszuschläge und damit der der Klägerin entstandene Schaden bereits mit Ablauf der am 28.2.1995 endenden Abgabefrist eintrat (vergl. BGH NJW-RR 91, 794) und deshalb keinen Folgeschaden aus der erst am 6.7.1995 erklärten Kündigung darstellt; hiervon gehen auch die Parteien aus.

    Weist die Buchhaltung des Mandanten formelle Mängel auf, hat der steuerliche Berater ihn rechtzeitig aufzufordern, diese abzustellen (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 92, 307, 309 mwN.; BGH NJW-RR 91, 794, 795 mwN.; OLG Düsseldorf [13. ZS] OLGR 93, 274, 275; OLG Köln OLGR 94, 221).

    Zu diesem Zeitpunkt war jedoch der Abgabetermin schon verstrichen und damit der der Klägerin entstandene Schaden bereits entstanden (vergl. BGH NJW-RR 91, 794).

    Die somit allein auf die Fehler der Beklagten zurückzuführenden Säumniszuschläge stellen einen nach § 249 BGB ersatzpflichtigen Schaden der Klägerin dar (vergl. BGH NJW-RR 91, 794); insoweit besteht zwischen den Parteien kein Streit.

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
    Eine solche Beauftragung ist ohne Rücksicht auf die mit ihr verbundenen Einzeltätigkeiten einheitlich zu beurteilen; es handelt sich hierbei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter im Sinne der §§ 675, 611 ff. BGB (BGHZ 54, 106, 107 = NJW 1970, 1596; BGHZ 78, 335, 338 = NJW 1981, 401; BGHZ 115, 382, 386 f. = NJW 1992, 307, 308; BGH NJW 1991, 1224; NJW-RR 1993, 374; NJW 1997, 516).

    Da das Dienstvertragsrecht keine gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften kennt, kommt im Falle der Schlechterfüllung nur eine Haftung wegen pVV in Betracht (BGHZ 115, 382, 391 = NJW 92, 307, 309; BGH NJW 96, 2571, 2572).

    Erfüllt der steuerliche Berater seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer solchen Erklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß, so haftet er seinem Auftraggeber aus positiver Vertragsverletzung auf Ersatz deshalb verhängter Säumniszuschläge und sonstiger Vermögensnachteile (BGHZ 115, 382, 391 = NJW 92, 307, 309; BGH NJW-RR 91, 794, 795; OLG Köln OLGR 97, 118, 119).

    Weist die Buchhaltung des Mandanten formelle Mängel auf, hat der steuerliche Berater ihn rechtzeitig aufzufordern, diese abzustellen (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 92, 307, 309 mwN.; BGH NJW-RR 91, 794, 795 mwN.; OLG Düsseldorf [13. ZS] OLGR 93, 274, 275; OLG Köln OLGR 94, 221).

    Sie haben weder rechtzeitig erforderliche Unterlagen für die Anfertigung der Steuererklärungen der Klägerin angefordert noch für eine Verlängerung der gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen gesorgt, obwohl ihnen ausweislich ihres Schreibens vom 29.8.1994 (Anlage B 14, Bl. 140 GA) die auf ihren Antrag bereits bis zum 28.2.1995 verlängerte Abgabefrist bekannt war; hierdurch haben sie ihre Vertragspflichten fahrlässig verletzt (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 92, 307, 309).

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
    Die Durchführung der Buchführung im Wege der elektronische Datenverarbeitung umfasst das gesamte Kontieren der Belege, die Erstellung der Datenträger und deren Verarbeitung einschließlich der Auswertung (BGH NJW-RR 96, 375).

    Zu derartigen Vor- und Nebenarbeiten zählen das Sortieren ungeordneter Belege, ihre Prüfung, Berichtigung oder Ergänzung, die Vornahme hierdurch veranlasster Umbuchungen sowie alle sonstigen die Verbuchung oder den Jahresabschluss vorbereitenden Tätigkeiten (BGH NJW-RR 96, 375, 376; OLG Hamm Gl 1987, 112 [LS]; OLG Düsseldorf [13. Zivilsenat] Gl 1988, 83 und Gl 1997, 250; OLG Celle OLGR 94, 307, 308).

    Im übrigen setzt das Zustandekommen eines Vertrags über Vergütungspflichtige Mehrarbeiten die deutliche und unmissverständliche Willensäußerung des Steuerberaters voraus, dass er von den Vertragsabsprachen nicht gedeckte weitergehende Leistungen erbringen und dafür gesonderte Gebühren verlangen werde; hiermit muss sich der Mandant einverstanden erklärt haben (BGH NJW-RR 1996, 375, 376).

    Bei Verletzung dieser Vertragspflicht des Steuerberaters kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung erwachsen, der gemäß § 249 BGB einem Verlangen nach einer Vergütung für die unvereinbarte Sonderleistung entgegensteht (BGH NJW-RR 96, 375, 377 mwN.) Schon aus diesem Gründen scheidet jeder zusätzliche Vergütungsanspruch der Beklagten für die Anfertigung der Projektstammblätter aus.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …

    Die wesentlichen tatsächlichen Voraussetzungen muss er durch Rückfragen und Erörterung mit dem Mandanten zu klären versuchen; über notwendige weitere Mitwirkungshandlungen muss er den Mandanten rechtzeitig belehren (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 1992, 307, 309; BGH NJW-RR 1991, 794, 795; Senat, Urteil vom 6.1.2001 - 23 U 16/01; jeweils mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …

    Zwar gehört es zu den Pflichten eines Steuerberaters, die ihm übertragene Buchführung in einer Weise zu organisieren, dass sie sachgemäß, kontinuierlich und zeitnah erledigt werden kann (Senat, Urteil vom 6.11.2001 - 23 U 16/01 -).
  • SG Braunschweig, 10.04.2026 - S 28 AS 125/26

    Mietvertrag unter Verwandten: Wann die Miete als Scheingeschäft gilt

    Die Buchführung dient als Grundlage für die Steuererklärung und beruht auf den vom Vermieter über die Mietzahlungen eingereichten Belege und nicht auf der tatsächlichen Kenntnis des Steuerberaters von diesen Zahlungen (vgl. zu dieser Grundlage der Buchführung, die von der Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere dessen Bereitstellung der Buchungsbelege, abhängt: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2001 - 23 U 16/01, Rn. 41 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht