Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 539; ; ZPO § ... 139; ; ZPO § 156; ; ZPO § 540; ; ZPO § 711; ; ZPO § 313 Abs. 3; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 675; ; BGB § 273; ; BGB § 282; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 611 ff.; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; StBGebV § 33; ; StBGebV § 33 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung der Jahresabschlüsse; Steuererklärung; Pauschalvergütung; Jahressteuerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 15 O 804/95
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (55)
- BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90
Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Erfüllt der steuerliche Berater seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer solchen Erklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß, so haftet er seinem Auftraggeber aus positiver Vertragsverletzung auf Ersatz deshalb verhängter Säumniszuschläge und sonstiger Vermögensnachteile (BGHZ 115, 382, 391 = NJW 92, 307, 309; BGH NJW-RR 91, 794, 795; OLG Köln OLGR 97, 118, 119).§ 628 Abs. 2 BGB ist dagegen vorliegend nicht anwendbar, weil die Verpflichtung zur Zahlung der Säumniszuschläge und damit der der Klägerin entstandene Schaden bereits mit Ablauf der am 28.2.1995 endenden Abgabefrist eintrat (vergl. BGH NJW-RR 91, 794) und deshalb keinen Folgeschaden aus der erst am 6.7.1995 erklärten Kündigung darstellt; hiervon gehen auch die Parteien aus.
Weist die Buchhaltung des Mandanten formelle Mängel auf, hat der steuerliche Berater ihn rechtzeitig aufzufordern, diese abzustellen (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 92, 307, 309 mwN.; BGH NJW-RR 91, 794, 795 mwN.; OLG Düsseldorf [13. ZS] OLGR 93, 274, 275; OLG Köln OLGR 94, 221).
Zu diesem Zeitpunkt war jedoch der Abgabetermin schon verstrichen und damit der der Klägerin entstandene Schaden bereits entstanden (vergl. BGH NJW-RR 91, 794).
Die somit allein auf die Fehler der Beklagten zurückzuführenden Säumniszuschläge stellen einen nach § 249 BGB ersatzpflichtigen Schaden der Klägerin dar (vergl. BGH NJW-RR 91, 794); insoweit besteht zwischen den Parteien kein Streit.
- BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90
Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Eine solche Beauftragung ist ohne Rücksicht auf die mit ihr verbundenen Einzeltätigkeiten einheitlich zu beurteilen; es handelt sich hierbei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter im Sinne der §§ 675, 611 ff. BGB (BGHZ 54, 106, 107 = NJW 1970, 1596; BGHZ 78, 335, 338 = NJW 1981, 401; BGHZ 115, 382, 386 f. = NJW 1992, 307, 308; BGH NJW 1991, 1224; NJW-RR 1993, 374; NJW 1997, 516).Da das Dienstvertragsrecht keine gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften kennt, kommt im Falle der Schlechterfüllung nur eine Haftung wegen pVV in Betracht (BGHZ 115, 382, 391 = NJW 92, 307, 309; BGH NJW 96, 2571, 2572).
Erfüllt der steuerliche Berater seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer solchen Erklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß, so haftet er seinem Auftraggeber aus positiver Vertragsverletzung auf Ersatz deshalb verhängter Säumniszuschläge und sonstiger Vermögensnachteile (BGHZ 115, 382, 391 = NJW 92, 307, 309; BGH NJW-RR 91, 794, 795; OLG Köln OLGR 97, 118, 119).
Weist die Buchhaltung des Mandanten formelle Mängel auf, hat der steuerliche Berater ihn rechtzeitig aufzufordern, diese abzustellen (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 92, 307, 309 mwN.; BGH NJW-RR 91, 794, 795 mwN.; OLG Düsseldorf [13. ZS] OLGR 93, 274, 275; OLG Köln OLGR 94, 221).
Sie haben weder rechtzeitig erforderliche Unterlagen für die Anfertigung der Steuererklärungen der Klägerin angefordert noch für eine Verlängerung der gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen gesorgt, obwohl ihnen ausweislich ihres Schreibens vom 29.8.1994 (Anlage B 14, Bl. 140 GA) die auf ihren Antrag bereits bis zum 28.2.1995 verlängerte Abgabefrist bekannt war; hierdurch haben sie ihre Vertragspflichten fahrlässig verletzt (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 92, 307, 309).
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95
Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Die Durchführung der Buchführung im Wege der elektronische Datenverarbeitung umfasst das gesamte Kontieren der Belege, die Erstellung der Datenträger und deren Verarbeitung einschließlich der Auswertung (BGH NJW-RR 96, 375).Zu derartigen Vor- und Nebenarbeiten zählen das Sortieren ungeordneter Belege, ihre Prüfung, Berichtigung oder Ergänzung, die Vornahme hierdurch veranlasster Umbuchungen sowie alle sonstigen die Verbuchung oder den Jahresabschluss vorbereitenden Tätigkeiten (BGH NJW-RR 96, 375, 376; OLG Hamm Gl 1987, 112 [LS]; OLG Düsseldorf [13. Zivilsenat] Gl 1988, 83 und Gl 1997, 250; OLG Celle OLGR 94, 307, 308).
Im übrigen setzt das Zustandekommen eines Vertrags über Vergütungspflichtige Mehrarbeiten die deutliche und unmissverständliche Willensäußerung des Steuerberaters voraus, dass er von den Vertragsabsprachen nicht gedeckte weitergehende Leistungen erbringen und dafür gesonderte Gebühren verlangen werde; hiermit muss sich der Mandant einverstanden erklärt haben (BGH NJW-RR 1996, 375, 376).
Bei Verletzung dieser Vertragspflicht des Steuerberaters kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung erwachsen, der gemäß § 249 BGB einem Verlangen nach einer Vergütung für die unvereinbarte Sonderleistung entgegensteht (BGH NJW-RR 96, 375, 377 mwN.) Schon aus diesem Gründen scheidet jeder zusätzliche Vergütungsanspruch der Beklagten für die Anfertigung der Projektstammblätter aus.
- BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94
Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Allein ihm obliegt aber grundsätzlich das Risiko einer Fehlbeurteilung der Rechtslage, das er auch durch Beteuerung seiner Redlichkeit nicht nachträglich dem anderen Teil überbürden darf (BGHZ 89, 296, 302 f. = NJW 1984, 1028, 1030; NJW 1992, 3296; NJW 1996, 1216, 1218).An die Entschuldbarkeit eines Rechtsirrtums sind deshalb strenge Maßstäbe anzulegen (…BGH aaO.; NJW 1974, 1903, 1904; NJW 1994, 2754, 2755 mwN.;… Palandt-Heinrichs aaO.); dies gilt auch und insbesondere dann, wenn der Schuldner seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt (BGH NJW 1996, 1216, 1218).
- BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Dazu hat er dem Auftrageber den nach den Umständen relativ sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, hat er darzulegen und mit dem Mandanten zu erörterten (BGHZ 124, 305, 307 = NJW 1994, 737; NJW 1997, 22168, 2169; NJW 1999, 1391; NJW 2000, 730, 731; NJW 2000, 1944).Zieht ein Sachunkundiger einen rechtlichen oder steuerlichen Berater zur Hilfe, so hat er ihn wahrheitsgemäß und vollständig über den maßgeblichen Sachverhalt zu unterrichten (BGH NJW 1996, 2029, 2932; NJW 1997, 518, 518; NJW 1997, 2168, 2170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); dieser Verpflichtung sind die Beklagten nicht nachgekommen.
- BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
An die Entschuldbarkeit eines Rechtsirrtums sind deshalb strenge Maßstäbe anzulegen (…BGH aaO.; NJW 1974, 1903, 1904; NJW 1994, 2754, 2755 mwN.;… Palandt-Heinrichs aaO.); dies gilt auch und insbesondere dann, wenn der Schuldner seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt (BGH NJW 1996, 1216, 1218).Er muss sich deshalb mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemühen (BGH NJW 1992, 3296) und hat sich mangels eigener hinreichender Kenntnisse gegebenenfalls rechtskundiger Hilfe zu bedienen (BGH NJW 1994, 2754, 2755).
- BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91
Verschulden bei Prospekthaftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Allein ihm obliegt aber grundsätzlich das Risiko einer Fehlbeurteilung der Rechtslage, das er auch durch Beteuerung seiner Redlichkeit nicht nachträglich dem anderen Teil überbürden darf (BGHZ 89, 296, 302 f. = NJW 1984, 1028, 1030; NJW 1992, 3296; NJW 1996, 1216, 1218).Er muss sich deshalb mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemühen (BGH NJW 1992, 3296) und hat sich mangels eigener hinreichender Kenntnisse gegebenenfalls rechtskundiger Hilfe zu bedienen (BGH NJW 1994, 2754, 2755).
- BGH, 15.04.1997 - IX ZR 70/96
Beratungspflichten eines Steuerberaters; Steuerliche Anerkennung von mündlich …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Daran ändert es nichts, wenn die den Beklagten auf ihren Wunsch zur Verfügung gestellten Aufstellungen ganz oder teilweise unzutreffend gewesen sein sollten; ein gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogener rechtlicher oder steuerlicher Berater kann seinem Mandanten nicht als Mitverschulden anlasten, ihn nicht oder nicht ausreichend kontrolliert und hierbei seinerseits Fehler begangen zu haben (BGH NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW-RR 2001, 201, 204; NJW 2001, 1644, 1645).Zieht ein Sachunkundiger einen rechtlichen oder steuerlichen Berater zur Hilfe, so hat er ihn wahrheitsgemäß und vollständig über den maßgeblichen Sachverhalt zu unterrichten (BGH NJW 1996, 2029, 2932; NJW 1997, 518, 518; NJW 1997, 2168, 2170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); dieser Verpflichtung sind die Beklagten nicht nachgekommen.
- BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Dies ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Gegner den Tatsachenvortrag einer Partei bestreitet; dieser bedarf vielmehr nur dann der Ergänzung, wenn er infolge der Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (BGH NJW 1984, 2888, 2889; NJW 1991, 2707, 2709; NJW 1992, 2427, 2428; NJW 1998, 1707, 1708). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Dies ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Gegner den Tatsachenvortrag einer Partei bestreitet; dieser bedarf vielmehr nur dann der Ergänzung, wenn er infolge der Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (BGH NJW 1984, 2888, 2889; NJW 1991, 2707, 2709; NJW 1992, 2427, 2428; NJW 1998, 1707, 1708). - BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
- BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96
Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem …
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
- BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …
- BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
- BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98
Haftung eines Rechtsanwalts
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters
- BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung
- BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …
- BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99
Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens
- BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91
Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …
- BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99
Risikoaufklärung des Steuerberaters
- BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97
Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten …
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92
Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung
- BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99
Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats
- BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95
Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels
- BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94
Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen …
- BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96
Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden
- BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines …
- BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91
Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen …
- BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95
Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses
- BGH, 09.10.2000 - II ZR 345/98
Auslegung eines Vertrages
- BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73
Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang …
- BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83
Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des …
- BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84
Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von …
- BGH, 20.06.1991 - IX ZR 226/90
Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters durch Zuschätzungen; Verjährung des …
- BGH, 09.12.1993 - IX ZR 64/93
Verzicht auf das Recht der Berufung nach Beginn der mündlichen Verhandlung
- BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97
Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht …
- BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90
Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages
- BGH, 06.02.1985 - IVa ZR 82/83
Zeitpunkt der Schadensentstehung bei Überarbeitung einer fehlerhaften Buchführung
- OLG Düsseldorf, 20.06.1994 - 5 W 27/94
Verfahrensrecht; Verfahren 1. Instanz bis zum Urteil; Klagerücknahme
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen …
- BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98
Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …
- BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68
Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags
- BGH, 19.11.1992 - IX ZR 77/92
Kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen bei Pauschalvergütung nach …
- BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98
Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an …
- BGH, 18.12.1990 - XI ZR 176/89
Herausgabe von Sondervorteilen durch einen Steuerberater; Herausgabe einer …
- BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84
Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete …
- BGH, 06.06.1991 - IX ZR 195/90
Ursächlichkeit eines Fehlers eines steuerlichen Beraters bei einer Außenprüfung …
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 237/79
Verjährung von Schadensersatzanspruch gegen steuerberatenden Wirtschaftsprüfer
- OLG Köln, 01.06.1994 - 11 U 244/93
Steuerberaterhaftung; Verpflichtung des Steuerberaters zur Belehrung des …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …
Die wesentlichen tatsächlichen Voraussetzungen muss er durch Rückfragen und Erörterung mit dem Mandanten zu klären versuchen; über notwendige weitere Mitwirkungshandlungen muss er den Mandanten rechtzeitig belehren (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 1992, 307, 309; BGH NJW-RR 1991, 794, 795; Senat, Urteil vom 6.1.2001 - 23 U 16/01; jeweils mwN.). - OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01
Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …
Zwar gehört es zu den Pflichten eines Steuerberaters, die ihm übertragene Buchführung in einer Weise zu organisieren, dass sie sachgemäß, kontinuierlich und zeitnah erledigt werden kann (Senat, Urteil vom 6.11.2001 - 23 U 16/01 -). - SG Braunschweig, 10.04.2026 - S 28 AS 125/26
Mietvertrag unter Verwandten: Wann die Miete als Scheingeschäft gilt
Die Buchführung dient als Grundlage für die Steuererklärung und beruht auf den vom Vermieter über die Mietzahlungen eingereichten Belege und nicht auf der tatsächlichen Kenntnis des Steuerberaters von diesen Zahlungen (vgl. zu dieser Grundlage der Buchführung, die von der Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere dessen Bereitstellung der Buchungsbelege, abhängt: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2001 - 23 U 16/01, Rn. 41 f.).
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