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   VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,44134
VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719 (https://dejure.org/2025,44134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719 (https://dejure.org/2025,44134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2025 - 23 ZB 22.1719 (https://dejure.org/2025,44134)
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    TierSchG § 2 Abs. 1, § 16, § 16a; VwGO § 54 Abs. 1, § 86, § 108; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 1; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2; ZPO § 44
    Duldungsanordnung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsgesuch, Verfahrensfehler, Sachverhaltsaufklärung, Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Eigentümers und Halters zur Duldung der Veräußerung der fortgenommenen und anderweitig pfleglich untergebrachten 35 Katzen; Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung und Verhütung tierschutzwidriger Zustände; Verstoß gegen tierschutzrechtliche ...

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (137)

  • BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719
    Indem er lediglich auf die bloße Zahl der Beweisanträge verweist und die Ablehnungsbeschlüsse wörtlich wiedergibt, legt er nicht dar, was er bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung seiner Beweisanträge, von denen er selbst einräumt, dass sie sich teilweise überschnitten haben (ZB S. 69), noch vorgetragen hätte, etwa welche weiteren Beweisanträge er ergänzend gestellt bzw. welche Modifizierungen er vorgenommen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag seiner Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 21;… B.v. 14.6.2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 89).

    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 134 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung hätte erzwungen werden sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719
    Dazu können Hinweise auf eine vorläufige Einschätzung von Rechts- und Tatsachenfragen gehören, welche den Beteiligten Gelegenheit geben, hierzu ihre gegebenenfalls abweichende Sicht darzulegen und so auf die Sachverhaltswürdigung und Rechtsfindung des Gerichts einzuwirken (BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60).

    Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.;… zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).

    Unabhängig davon ist das Befangenheitsgesuch auch deshalb rechtsmissbräuchlich gestellt, weil es einen verfahrensfremden Zweck verfolgte, nämlich gegen die (bloße) Auskunft, dass eine Beweisaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt sei, zu "protestieren" (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60;… B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 24).

    Zudem war der Befangenheitsantrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil die Beteiligten ihn offenbar eingesetzt haben, um gegen die Ablehnung des Beweisantrags durch die Kammer zu "protestieren" und damit einen verfahrensfremden Zweck verfolgten (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60;… B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 24).

    Das Befangenheitsgesuch verfolgte damit einen verfahrensfremden Zweck (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60;… B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl fachgerichtlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719
    Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist erst überschritten, wenn die Ablehnung willkürlich (d.h. offensichtlich unhaltbar) ist oder wenn die Entscheidung Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 33;… (Kammer) B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 890/20 - juris Rn. 15).

    Rn. 134 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32;… BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Verfahrensfehler können die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig erst dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

    Im Übrigen könnten Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit auch nur dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen, bei denen die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

    Im Übrigen könnten Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit auch nur dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen, bei denen die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

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