Rechtsprechung
| AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- captain-huk.de
Achtung! AG Münster mit abschreckendem Negativurteil zu den Sachverständigenkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 398; StVG § 7; VVG § 115 I 1Nr. 1; PflVG § 1
Ordnungsgemäße Berechnung der Sachverständigenkosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgemäße Berechnung der Sachverständigenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Rn. 7 Nach § 249 I BGB sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten als mit dem Schaden unmittelbar verbundene auszugleichende Vermögensnachteile zu ersetzen, soweit sie für die Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich und zweckmäßig sind (BGH, NJW 2005, 356; NJW-RR 1989, 953, 956; NJW 2007, 1450, 1451).Ebenfalls können die Kosten, sofern die Begutachtung für die Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist, zu den nach § 249 II BGB zu ersetzenden Herstellungskosten gehören (BGH, NJW 2005, 356; NJW 2007, 1450, 1451).
Die Kosten für die Erstellung des Schadensgutachtens sind unabhängig von etwaigen rechtlichen Mängeln der Vergütungsvereinbarung für die Erstellung eines Schadensgutachtens erstattungsfähig, solange sie sich im Bereich des Erforderlichen halten (BGH, NJW 1974, 34, 35; NJW 2007, 1450, 1451).
(BGH, NJW 2005, 356, 357; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.).
(BGH, NJW 2007, 1450, 1452;… vgl. auch LG Dortmund, NJW 2011, 321, 322, Oetker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 400).
Gegen die Zulässigkeit der Pauschalierung des Grundhonorars bestehen hierbei grundsätzlich keine Bedenken (BGH NJW 2007, 1450, 1452).
Auch die Regelungen des JVEG lassen für Privatgutachter deswegen keine Rückschlüsse zu, da gerichtlich bestellte Sachverständige schon mit Blick auf mangelnde vertragliche Verhältnisse keiner vergleichbaren Haftung ausgesetzt sind (BGH NJW 2007, 1450, 1452;… LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 37 jew. m.w.N.).
Dies wäre ohnehin allenfalls für eine konkrete Preiskontrolle des Gutachtens, die im Rahmen des § 249 BGB nicht erfolgt (BGH NJW 2007, 1450) erheblich, nicht dagegen für eine ex ante vorzunehmende Einschätzung der Erforderlichkeit.
- LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
(So auch LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 31).Auch ist unklar, ob Nebenkosten überwiegend pauschal oder konkret abgerechnet werden (vgl. zum Ganzen LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 36).
Auch die Regelungen des JVEG lassen für Privatgutachter deswegen keine Rückschlüsse zu, da gerichtlich bestellte Sachverständige schon mit Blick auf mangelnde vertragliche Verhältnisse keiner vergleichbaren Haftung ausgesetzt sind (BGH NJW 2007, 1450, 1452; LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 37 jew. m.w.N.).
Rn. 16 Dennoch ist dem Geschädigten eine ex ante Einschätzung der Erforderlichkeit anhand leicht zugänglicher Quellen zuzumuten (LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 38).
Diese stellen sich als originäre Sachverständigenleistung dar, die bereits mit dem Grundhonorar abgegolten ist (LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 44).
Anzunehmen ist insofern, dass die Geschädigte innerhalb eines Umkreises von 25 km einen Sachverständigen auswählen kann und dieser sodann Auslagen von etwa 0, 70 EUR/km beanspruchen kann (LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 41), sodass Fahrtkosten i.H.v. 35, 00 EUR (2 x 25 km x 0, 70 EUR/km) als erforderlich angesehen werden können.
(So auch insgesamt LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - Az. 13 S 37/12 (juris) Tz. 43).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Rn. 7 Nach § 249 I BGB sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten als mit dem Schaden unmittelbar verbundene auszugleichende Vermögensnachteile zu ersetzen, soweit sie für die Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich und zweckmäßig sind (BGH, NJW 2005, 356; NJW-RR 1989, 953, 956; NJW 2007, 1450, 1451).Ebenfalls können die Kosten, sofern die Begutachtung für die Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist, zu den nach § 249 II BGB zu ersetzenden Herstellungskosten gehören (BGH, NJW 2005, 356; NJW 2007, 1450, 1451).
Die Sachverständigenkosten sind erforderlich, wenn sie aus Sicht eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Situation des Geschädigten zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, NJW 2005, 356, 357).
(BGH, NJW 2005, 356, 357; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.).
- LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Bilder von den unbeschädigten Seiten des PKW jedoch sind andererseits für die Dokumentation des Zustandes des Fahrzeugs für die Berechnung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts nötig (eine jedenfalls einfache Ablichtung für erstattungswürdig erachtend auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321, 322).Hierbei ist die Ausfertigung eines Originals nebst einer Kopie ausreichend (LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321, 323).
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Eine Berücksichtigung der Interessen des Schädigers soll durch die Möglichkeit gewahrt werden, dass dieser sich im Falle eines überteuerten Sachverständigengutachtens Regressansprüche des Geschädigten analog § 255 BGB gegen den Sachverständigen nach den §§ 280, 631 1, 812 BGB abtreten lassen kann (vgl. zu dieser Möglichkeit nur OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1031).(OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1031; AG Bochum, DS 2008, 240).
- AG Gardelegen, 21.12.2010 - 31 C 220/10
Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: Überhöhte Sachverständigenkosten bei …
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Rn. 18 Allerdings dürfte sich der erforderliche Betrag für digitale Fotoabzüge angesichts der Tatsache, dass solche in der Größe von 10x15 cm im Internet etwa 0, 10 EUR - 0, 20 EUR kosten, was auch für den Laien leicht feststellbar ist, für den ersten Fotosatz neben weiteren geringen Kosten für die Anfertigung der Fotos allenfalls auf 2, 00 EUR, für den zweiten Fotosatz maximal auf 1, 00 EUR belaufen (so auch AG Gardelegen, Urt. v. 21.12.2010 - Az. 31 C 220/10 (juris) Tz. 12). - AG Bochum, 05.12.2007 - 70 C 85/07
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
(OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1031; AG Bochum, DS 2008, 240). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Ein an der Schadenshöhe orientiertes Grundhonorar trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das Honorar als Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten darstellt (BGH NJW 2006, 2472, 2474). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Die Kosten für die Erstellung des Schadensgutachtens sind unabhängig von etwaigen rechtlichen Mängeln der Vergütungsvereinbarung für die Erstellung eines Schadensgutachtens erstattungsfähig, solange sie sich im Bereich des Erforderlichen halten (BGH, NJW 1974, 34, 35; NJW 2007, 1450, 1451). - BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
Auszug aus AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Rn. 7 Nach § 249 I BGB sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten als mit dem Schaden unmittelbar verbundene auszugleichende Vermögensnachteile zu ersetzen, soweit sie für die Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich und zweckmäßig sind (BGH, NJW 2005, 356; NJW-RR 1989, 953, 956; NJW 2007, 1450, 1451). - BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10
Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls …
- AG Norderstedt, 23.04.2014 - 42 C 429/13 Dies wurde u.a. in dem jüngsten Urteil des BGH bestätigt (BGH, Urteil vom 11.02.2013 - VI ZR 225/13; AG Münster, Urteil vom 25.09.2012 - 28 C 1999/12; AG Amberg, Urteil v. 30.09.2013 - 3 C 548/13).
Allerdings sind Bilder von den unbeschädigten Seiten des PKW für die Berechnung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts nötig und waren für die Schadensdokumentation geeignet (AG Münster, Urteil vom 25.09.2012 - 28 C 1999/12).
- LG Dortmund, 21.01.2015 - 21 S 27/14
Erstattung von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall; Ermittlung des …
Nach Auffassung der Kammer kann zur Ermittlung des erforderlichen Grundhonorars im Rahmen der Sachverständigenkosten auf die BVSK-Honorartabelle 2013 als taugliche Schätzgrundlage im Sinne von § 287 ZPO rekurriert werden (ebenso: LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658, 3660; LG Baden-Baden, Urteil vom 06.07.2012, BeckRS 2012, 20215; AG Münster, Urteil vom 25.09.2012, Az. 28 C 1999/12, abrufbar unter juris). - AG Kaiserslautern, 19.02.2014 - 4 C 514/13
- AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2014 - 823 C 212/13 Beispielsweise wird die gesonderte Erstattungsfähigkeit von Fotokosten teilweise gänzlich verneint, weil die Erstellung von Fotos vom Grundhonorar mit abgedeckt sei (…z.B. AG Hamburg-Altona, Urt. v. 20.11.2013, 318a C 154/13), andere Gerichte halten z.B. EUR 2, 00 pro Foto für den ersten Fotosatz für angemessen (z.B. AG Münster, Urt. v. 25.09.2012, 28 C 1999/12, zitiert nach juris).
- AG Hamburg-Barmbek, 13.05.2015 - 816 C 61/15 Beispielsweise wird die gesonderte Erstattungsfähigkeit von Fotokosten teilweise gänzlich verneint, weil die Erstellung von Fotos vom Grundhonorar mit abgedeckt sei (…z.B. AG Hamburg-Altona, Urt. v. 20.11.2013, 318a C 154/13), andere Gerichte halten z.B. EUR 2, 00 pro Foto für den ersten Fotosatz für angemessen (z.B. AG Münster, Urt. v. 25.09.2012, 28 C 1999/12, zitiert nach juris).
- AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14 Regelmäßig sind Aufnahmen von allen Seiten des Fahrzeugs für die Berechnung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts nötig und für eine umfassende Schadensdokumentation geeignet (AG Münster, Urt. v. 25.09.2012 - 28 C 1999/12).
- AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2014 - 823 C 285/13 Beispielsweise wird die gesonderte Erstattungsfähigkeit von Fotokosten teilweise gänzlich verneint, weil die Erstellung von Fotos vom Grundhonorar mit abgedeckt sei (z.B. Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 20.11.2013,318a C 154/13, Anlage B 2), andere Gerichte halten z.B. EUR 2, 00 pro Foto für den ersten Fotosatz für angemessen (z.B. AG Münster, Urteil vom 25.09.2012, 28 C 1999/12, zitiert nach juris).
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