Rechtsprechung
| BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesarbeitsgericht
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
BetrAVG
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung - IWW
§ 91a ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 611 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 258 ZPO, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 125 BGB, § 141 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 139 BGB, § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 2 BetrAVG, § 91 Abs. 1, § 91a Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder Gesamtbetriebsvereinbarung; Typische Merkmale einer betrieblichen Altersversorgung; Endbezugsbezogene Ausgestaltung von Sach- und Nutzungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung
- bag-urteil.com
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- Betriebs-Berater
Sach- und Nutzleistungen als Gegenstand betr. Altersversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1
Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder Gesamtbetriebsvereinbarung - datenbank.nwb.de
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Sach- und Nutzungsleistungen als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 29.09.2016 - 1 Ca 1677/16
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 339
- NZA 2020, 1045
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Andernfalls ist das Rechtsmittel hinsichtlich des betreffenden Streitgegenstands insgesamt unzulässig (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 20 mwN).Sein Vorbringen, durch die Äußerungen bei der Einstellung "mögen" keine Ansprüche aus § 611 BGB iVm. dem Arbeitsvertrag bzw. einer diesen ergänzenden Individualvereinbarung begründet worden sein, die Erklärungen stünden aber einer betriebsvereinbarungsoffenen Ausgestaltung von Ansprüchen aufgrund einer Gesamtzusage oder betrieblichen Übung entgegen, unterstellt vielmehr sinngemäß die vom Landesarbeitsgericht zum Fehlen einer Individualabrede gegebene Begründung als zutreffend (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 22).
Auf die selbständig tragende Zweitbegründung geht er nicht ein; erst recht stellt er nicht dar, warum diese unrichtig sein soll (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 24).
Mit diesem Inhalt sind die Anträge zu 1. und 3. hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 29 f.).
Rn. 33 Der Kläger ist auch insoweit prozessführungsbefugt, wie er die Ausstellung von Tickets für seine Ehefrau begehrt (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 31)..
nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 33 mwN).
Vielmehr handelt es sich hierbei um nach dem Vorbringen des Klägers gegenwärtig vorliegende Voraussetzungen, bei deren Wegfall - wie bei einer auflösenden Bedingung - das Recht auf die künftige Leistung erlischt (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 34).
Zudem geht es dem Kläger offensichtlich darum, eine zeitliche "Überlappung" der Zeiträume, auf die sich die Anträge beziehen, auszuschließen (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 44).
Rn. 41 bb) In dieser Auslegung ist der Antrag zu 2. hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO und nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 45 mwN).
Rn. 45 dd) Ob der Kläger die Feststellung einer Leistungspflicht ihm gegenüber verlangen kann, obwohl die Aufwendungen nach der Klagebegründung seiner Ehefrau entstanden wären, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 46).
Rn. 48 b) Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich dem Kläger gegenüber zunächst im Wege einer Gesamtzusage verpflichtet, ihm kostenfreie Fahrausweise gemäß den jeweils bei ihr geltenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 49 bis 54 mwN).
Nach Wegfall dieses Formerfordernisses ist sie jedoch bestätigt worden (§ 141 Abs. 1 BGB), indem die Beklagte die Fahrscheine weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellte (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 55 bis 58 mwN).
Das ergibt die Auslegung der Betriebsvereinbarung (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 59 bis 62 mwN).
Die Betriebsparteien konnten durch die BV 2015 die vormals zugunsten der Ehefrauen der Arbeitnehmer zugesagten kostenlosen Beförderungsleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ersatzlos beseitigen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 63 bis 73 mwN).
Rn. 54 f) Die Ablösung künftiger, vormals auf Grundlage der Gesamtzusage beruhender Ansprüche durch die BV 2015 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 74 bis 81 mwN).
Rn. 57 g) Die BV 2015 verstößt nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (…ausführlich BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 601/16 - Rn. 47), denn die den Ehepartnern der Betriebsrentner zur Verfügung gestellten kostenlosen Tickets sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (zutreffend BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 83 ff. mwN).
Selbst wenn dies zu verneinen wäre, wäre die BV 2015 nicht insgesamt nichtig, sondern nach § 139 BGB nur teilnichtig (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 88).
Die BV 2017 verstößt gegen den Grundsatz der Normenklarheit und ist deshalb unwirksam (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 89 bis 95 mwN).
Denn die betriebliche Übung hätte gleichfalls gegen dieses Schriftformerfordernis verstoßen und wäre deshalb nach § 125 BGB nichtig gewesen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 96 mwN).
Rn. 69 b) Auch im Übrigen besteht der für den Streitzeitraum erhobene Ersatzanspruch nicht (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 97 bis 99 mwN).
Fahrausweise höherwertigerer Preisstufen sollen sie nur noch "auf der Basis der aktuellen VRR Tarife" unter individueller Zuzahlung des Differenzbetrags beziehen können (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 101).
Rn. 73 aa) Die BV 2015 greift, soweit sie sich in § 2 Nr. 1 auf Tickets bezieht, die Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses beziehen können, nicht in durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtspositionen der Arbeitnehmer ein (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 103 bis 105).
Die betreffenden Einschränkungen unterliegen deshalb hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und der Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes keinen strengeren Maßstäben als die Änderungen, die sich für Leistungen im laufenden Arbeitsverhältnis ergeben (zutreffend BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 106).
Schon in der Gesamtzusage war deshalb angelegt, dass sich bis zum Versorgungsfall im laufenden Arbeitsverhältnis eintretende Änderungen auch auf die während des Ruhestands bezogenen Leistungen auswirken (zutreffend BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 109).
Solche Tickets konnten aufgrund der wirksamen Regelungen in § 2 Nr. 1 BV 2015 auch im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht mehr beansprucht werden (zutreffend BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 110).
Gegenstand des Antrags zu 3. ist, soweit er sich auf die Zeit nach Eintritt eines Versorgungsfalls bezieht, ein Anspruch des Klägers auf kostenfreie Überlassung eines Tickets der Preisstufe D. Das Begehren bezieht sich nicht als Minus auf die kosten- und insoweit zuzahlungsfreie Ausstellung eines Tickets 1000 der Preisstufe A. Ebenso wenig betrifft es die Höhe der von einem Betriebsrentner beim Bezug eines Tickets 1000 oberhalb der Preisstufe A zu leistenden Zuzahlung (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 111).
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Betriebsrente - Insolvenzsicherung
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (…BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289).Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Versorgungsregelung Bestimmungen enthält, die einer Rechtsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz standhalten (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 30, BAGE 133, 289;… 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 40).
Mit dem Ticket, das die unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV im VRR durch den Ehepartner ermöglicht, wird, anders als bei einem Strom- bzw. Gasdeputat oder einer Energiebeihilfe (dazu etwa BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 31 ff., BAGE 133, 289), kein beim Betriebsrentner erwartungsgemäß bestehender Bedarf gedeckt.
- BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Rn. 55 Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142;… siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96 ).Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (…vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO).
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23;… 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289).Es spielt keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 24 mwN).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Rn. 55 Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (…vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96 ). - BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Danach sind abgestuften Besitzständen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitnehmers gegenüberzustellen (st. Rspr., BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 48 mwN). - BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung …
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 36 mwN, BAGE 154, 337). - BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 17 mwN).. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06
Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Versorgungsregelung Bestimmungen enthält, die einer Rechtsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz standhalten (…BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 30, BAGE 133, 289; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 40). - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (…BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO). - BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13
Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10
Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse
- BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 601/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89
Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich
- BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06
Erledigung der Revision
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen …
- ArbG Essen, 29.09.2016 - 1 Ca 1677/16
- ArbG Wuppertal, 11.02.2021 - 5 Ca 2779/20
Betriebliche Altersversorgung, betriebliche Sozialleistung, …
Der mit dem Energierabatt verfolgte Versorgungszweck zur Absicherung des Lebensstandards nach dem Versorgungseintritt unterscheidet den gewährten Energierabatt von der Gewährung von Fahrausweisen, welche Gegenstand der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.06.2019 (3 AZR 458/17, juris) waren.Deshalb ist die von der Beklagten angeführte klageabweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar, worauf das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung (3 AZR 458/17, rn. 62, juris) ausdrücklich hinweist.
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 343/21
Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche …
Rn. 97 In einer Aufrechterhaltung des Urteils des Arbeitsgerichts lägen zugleich Abweichungen von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Az. 3 AZR 68/11, 3 AZR 77/11 und 3 AZR 458/17.
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