Rechtsprechung
| VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22 HGW |
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Rn. 34 "Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK ist stets von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten auszugehen, der im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht, und der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 81 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 84).Damit gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 82 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 85).
Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85 und 88 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86 f.).
Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 90 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 88).
- EuGH, 19.09.2017 - C-438/17
Magamadov - Beschleunigtes Verfahren
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Rn. 34 "Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK ist stets von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten auszugehen, der im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht, und der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 81 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 84).Damit gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 82 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 85).
Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85 und 88 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86 f.).
Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 90 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 88).
- VG München, 01.02.2023 - M 10 S 22.50541
Dublin-Verfahren (Slowenien): Vorliegen von systemischen Mängeln
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Rn. 38 Soweit das Verwaltungsgericht München darauf verweist, dass sich die ernsthafte Gefahr einer erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung in Form von Kettenabschiebungen aus der bekannt gewordenen Abschiebung von Personen ergibt, die aufgrund von bilateralen Rücküberstellungsabkommen zuvor von anderen Staaten nach Slowenien abgeschoben worden sind (VG München, Beschluss vom 01.02.2023 - M 10 S 22.50541 -, zitiert nach juris), vermag dies aus der Sicht des Gerichts nicht zu überzeugen.Insoweit lässt sich auch den Entscheidungen der Gerichte, die im Ergebnis eine Überstellung von Personen nach Slowenien aufgrund der Dublin III-Verordnung als rechtswidrig erachtet haben, keine Tatsachengrundlage für systemische Schwachstellen im Asylverfahren selbst entnehmen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 24.5.2022 - 2 A 46/22 - VG München, Beschluss vom 01.02.2023 - M 10 S 22.50541 -, zitiert nach juris).
- VG Braunschweig, 24.05.2022 - 2 A 46/22
Kettenabschiebungen; Push-backs; systemische Mängel; Zwangsrückführung
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Insoweit lässt sich auch den Entscheidungen der Gerichte, die im Ergebnis eine Überstellung von Personen nach Slowenien aufgrund der Dublin III-Verordnung als rechtswidrig erachtet haben, keine Tatsachengrundlage für systemische Schwachstellen im Asylverfahren selbst entnehmen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 24.5.2022 - 2 A 46/22 - VG München, Beschluss vom 01.02.2023 - M 10 S 22.50541 -, zitiert nach juris). - VG Sigmaringen, 08.07.2022 - A 5 K 1362/22
Afghanistan: Dublin Slowenien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 …
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Die notwendigen Erfordernisse bezüglich Unterkunft, Lebenshaltung und medizinischer Versorgung sowie der Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit sind nach der verfügbaren Erkenntnislage gegeben (vgl. dazu im einzelnen VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.07.2022 - A 5 K 1362/22 -, S. 7-12 des Entscheidungsabdrucks, zitiert nach juris). - EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Rn. 34 "Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK ist stets von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten auszugehen, der im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht, und der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 81 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 84). - EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Rn. 23 Die Zuständigkeit richtet sich dabei im Fall eines - hier gegebenen -Wiederaufnahmeverfahrens nach Art. 23 ff. Dublin III-Verordnung nicht nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin III-Verordnung, sondern ist anhand der Voraussetzungen der Art. 20 Abs. 5 oder Art. 18 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) Dublin III-Verordnung zu bestimmen (vgl. EuGH, Urt. v. 2. April 2019, Az. C-582/17 und C-583/17, Rn. 58 ff., juris). - BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Hierbei fallen nur solche Schwachstellen ins Gewicht, die eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen." (BVerwG, Beschluss vom 19.1.2022 - 1 B 83/21 - zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 10 LA 9/23
Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Ketten-Abschiebungen; Push-Back; systemische …
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
Erst wenn ernsthafte tatsächliche Erkenntnisse diese Vermutung widerlegen, entfallen die Voraussetzungen für die Überstellungsanordnung (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 10 LA 9/23 -, Entscheidung über die Zulassung der Berufung, zitiert nach juris). - VG Ansbach, 09.09.2021 - AN 17 S 21.50195
Abschiebungsanordnung nach Rumänien ohne Asylgesuch in Deutschland
Auszug aus VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22
§ 34 a Abs. 1 Satz 2 AsylG erfasst nach dem Willen des Gesetzgebers bei seiner Einführung auch die sogenannten Aufgriffsfälle, bei denen Ausländer im Inland angetroffen werden, die in einem anderen Staat, in dem die Dublin III-VO Anwendung findet, einen Asylantrag gestellt haben (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 09.09.2021 - AN 17 S 21.50195 -, zitiert nach juris; VG München…, Beschluss vom 08.07.2016 - M 8 S 16.5.3.2002 -, Rn. 20 f. mit Verweis auf BT-Drs. 17/13556, S. 7, zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 05.12.2023 - 10 LB 19/23
Hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme des ernsthaften Risikos einer …
Unter diesem Gesichtspunkt besteht daher mangels entsprechender Anhaltspunkte von vornherein keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung betreffend Dublin-Rückkehrer im Sinne von Art. 4 GRC (vgl. auch VG Greifswald, Beschluss vom 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 17.7.2023 - A 9 K 6108/22 -, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 18.7.2022 - 7 L 587/22.WI.A -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 8.7.2022 - A 5 K 1362/22 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 11.12.2020 - W 8 S 20.50299 -, juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 7.9.2020 - 5 L 744/20 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 14.1.2020 - 4 V 2702/19 -, juris).Auch wenn insoweit die insgesamt geringe Anzahl von Überstellungen nach Slowenien auf Grund der Regelungen der Dublin III-VO berücksichtigt wird - so wurden aus Deutschland in den Jahren 2018-2022 insgesamt 279 Personen nach Slowenien rücküberstellt (Quelle: Eurostat) -, so kann das Fehlen einer validen empirischen Betrachtungsgrundlage nach dem oben dargestellten rechtlichen Maßstab nicht durch andere als tatsachenbasierte Annahmen ersetzt werden (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW -, juris Rn. 36).
- VG Ansbach, 29.04.2026 - AN 18 S 26.50064
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und …
Ausreichend ist vielmehr, dass dieser Mitgliedstaat den Erfordernissen nach Art. 20 Abs. 5 oder Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) bis d) Dublin III-VO genügt (…vgl. zum Ganzen EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, - 10 - C-583/17 - juris Rn. 54 ff.;… so auch aus neuerer Zeit: VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris Rn. 7 ff.; VG Greifswald, B.v. 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW - juris; VG Berlin, B.v. 13.6.2023 - 39 L 299/23 A - juris; VG Köln, B.v. 7.6.2023 - 6 L 858/23.A - juris; VG Würzburg, U.v. 6.6.2023 - W 1 K 22.50348 - juris;… VG Ansbach, B.v. 16.2.2024 - AN 17 S 24.50087 - juris Rn. 19; B.v. 28.3.2023 - AN 17 S 23.50155 - juris). - VG Ansbach, 07.03.2025 - AN 18 S 25.50061
Erfolgloser Eilantrag einer dreiköpfigen Familie (Vater, Mutter, Baby) gegen …
Ausreichend ist vielmehr, dass dieser Mitgliedstaat den Erfordernissen nach Art. 20 Abs. 5 oder Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) bis d) Dublin III-VO genügt (…vgl. zum Ganzen EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, C-583/17 - juris Rn. 54 ff.;… so auch aus neuerer Zeit: VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris Rn. 7 ff.; VG Greifswald, B.v. 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW - juris; VG Berlin, B.v. 13.6.2023 - 39 L 299/23 A - juris; VG Köln, B.v. 7.6.2023 - 6 L 858/23.A - juris; VG Würzburg, U.v. 6.6.2023 - W 1 K 22.50348 - juris;… VG Ansbach, B.v. 16.2.2024 - AN 17 S 24.50087 - juris Rn. 19; B.v. 28.3.2023 - AN 17 S 23.50155 - juris).
- VG Ansbach, 22.01.2024 - AN 18 S 22.50404
Kuba: Dublin Polen: Keine systemischen Mängel; Keine systematische Inhaftierung …
Dies gilt ohne Einschränkungen, wenn ein Fall nach Art. 18 Abs. 1 lit. b) bis d) Dublin-III-VO gegeben, d.h. die Zuständigkeitsüberprüfung nach Kapitel III der Dublin-III-VO in dem ersuchten Mitgliedstaat bereits abgeschlossen ist (…vgl. EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, C-583/17 - juris Rn. 65 ff., 77; so auch aus neuerer Zeit: VG Greifswald, B.v. 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW - juris Rn. 23 ff.;… VG Berlin, B.v. 13.6.2023 - 39 L 299/23 A - juris Rn. 11;… VG Köln, B.v. 7.6.2023 - 6 L 858/23.A - juris Rn. 11 ff.;… VG Würzburg, U.v. 6.6.2023 - W 1 K 22.50348 - juris Rn. 23;… VG Ansbach, B.v. 21.12.2022 - AN 14 S 22.50376 - juris Rn. 24). - VG Ansbach, 29.10.2024 - AN 18 S 23.50578
Erfolgloser Eilantrag eines Ausländer mit tadschikischer und russisches …
Ausreichend ist vielmehr, dass dieser Mitgliedstaat den Erfordernissen nach Art. 20 Abs. 5 oder Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) bis d) Dublin III-VO genügt (…vgl. zum Ganzen EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, C-583/17 - juris Rn. 54 ff.;… so auch aus neuerer Zeit: VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris Rn. 7 ff.; VG Greifswald, B.v. 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW - juris; VG Berlin, B.v. 13.6.2023 - 39 L 299/23 A - juris; VG Köln, B.v. 7.6.2023 - 6 L 858/23.A - juris; VG Würzburg, U.v. 6.6.2023 - W 1 K 22.50348 - juris;… VG Ansbach, B.v. 16.2.2024 - AN 17 S 24.50087 - juris Rn. 19; B.v. 28.3.2023 - AN 17 S 23.50155 - juris). - VG Ansbach, 23.10.2024 - AN 18 S 24.50488
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach Polen
Ausreichend ist vielmehr, dass dieser Mitgliedstaat den Erfordernissen nach Art. 20 Abs. 5 oder Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) bis d) Dublin III-VO genügt (…vgl. zum Ganzen EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, C-583/17 - juris Rn. 54 ff.;… so auch aus neuerer Zeit: VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris Rn. 7 ff.; VG Greifswald, B.v. 19.7.2023 - 3 B 645/22 HGW - juris; VG Berlin, B.v. 13.6.2023 - 39 L 299/23 A - juris; VG Köln, B.v. 7.6.2023 - 6 L 858/23.A - juris; VG Würzburg, U.v. 6.6.2023 - W 1 K 22.50348 - juris;… VG Ansbach, B.v. 16.2.2024 - AN 17 S 24.50087 - juris Rn. 19; B.v. 28.3.2023 - AN 17 S 23.50155 - juris).
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