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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 26.08.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2008 - 3 B 7.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19402
BVerwG, 24.09.2008 - 3 B 7.08 (https://dejure.org/2008,19402)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2008 - 3 B 7.08 (https://dejure.org/2008,19402)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2008 - 3 B 7.08 (https://dejure.org/2008,19402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wegen der Aberkennung der Approbation als Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2008 - 3 B 7.08
    Versäumt sie dies, kann sie eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. z.B. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 3 B 6.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um eine …

    Der Kläger beschränkt sich darauf vorzutragen, dass das Parallelverfahren hinsichtlich der Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (BVerwG 3 B 7.08 ) vorgreiflich sei.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15390
OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08 (https://dejure.org/2008,15390)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.08.2008 - 3 B 7/08 (https://dejure.org/2008,15390)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. August 2008 - 3 B 7/08 (https://dejure.org/2008,15390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 61, § 154 Abs. 2, § 161 Abs. 2; UmwG § 202 Abs. 1 Nr. 1

  • Judicialis

    VwGO § 61; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; UmwG § 202 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenverteilung; erfolgloses Rechtsmittelverfahren; ausgeschiedener Streigenosse; Rechtskraft einer Kostenentscheidung; Beteiligungsfähigkeit; Umwandlung; Formwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostentragung eines im Verwaltungsprozess für einen nicht existierenden Rechtsträger auftretenden Klägers; Verteilung der Kosten bei einem obsiegenden und einem unterliegenden Streitgenossen im ersten Rechtszug und Rechtsmitteleinlegung nur durch den unterliegenden aber ...

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Dies erfordert, da die Antragstellerin zu 1 im Beschwerdeverfahren mangels Beteiligungsfähigkeit vollständig unterlegen gewesen wäre, entsprechend § 154 Abs. 2 VwGO auch im Rahmen des § 161 Abs. 2 VwGO eine von den Kosten des ersten Rechtszugs gesonderte Verteilung der im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten (…zur selbstständigen Bedeutung des § 154 Abs. 2 neben Abs. 1 VwGO, falls im Rechtsmittelverfahren andere Beteiligte als in erster Instanz auftreten: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 154 Rn. 5; vgl. auch Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 97 Rn. 4 sowie jeweils im Tenor ohne Begründung: BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - I ZR 249/02 - BGH, Urt. v. 14.7.1981 - VI ZR 35/79 - OLG Frankfurt, Urt. v. 2.9.2005 - 2 U 32/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Solange keine Änderung zu Lasten des ausgeschiedenen Streitgenossen erfolgt, liegt darin auch kein Verstoß gegen den Anspruch des im Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Streitgenossen auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Urt. v. 14.7.1981 - VI ZR 35/79 - OLG Frankfurt, Urt. v. 2.9.2005 - 2 U 32/01 - jeweils zitiert nach Juris;… Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 100 Rn. 8 m. w. N.).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Dies erfordert, da die Antragstellerin zu 1 im Beschwerdeverfahren mangels Beteiligungsfähigkeit vollständig unterlegen gewesen wäre, entsprechend § 154 Abs. 2 VwGO auch im Rahmen des § 161 Abs. 2 VwGO eine von den Kosten des ersten Rechtszugs gesonderte Verteilung der im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten (…zur selbstständigen Bedeutung des § 154 Abs. 2 neben Abs. 1 VwGO, falls im Rechtsmittelverfahren andere Beteiligte als in erster Instanz auftreten: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 154 Rn. 5; vgl. auch Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 97 Rn. 4 sowie jeweils im Tenor ohne Begründung: BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - I ZR 249/02 - BGH, Urt. v. 14.7.1981 - VI ZR 35/79 - OLG Frankfurt, Urt. v. 2.9.2005 - 2 U 32/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Ob eine derartige Änderung der erstinstanzlichen Kostengrundentscheidung ausscheidet, wenn das Rechtsmittelgericht keine eigene Sachentscheidung trifft (BGH, Beschl. v. 27.5.2004, NJW 2004, 2598; BGH, Beschl. v. 28.3.2006, NJW-RR 2006, 1508), kann hier dahinstehen, da der Rechtsstreit zwischen den Beteiligten des Beschwerdeverfahrens insgesamt für erledigt erklärt wurde und somit auch über die Kosten erster Instanz nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden ist (ebenso für § 91a ZPO: BGH, Beschl. v. 1.3.2007, NJW-RR 2007, 694 f.).

  • OLG Frankfurt, 02.09.2005 - 2 U 32/01

    Kostenentscheidung: Änderung in der Berufungsinstanz bei Streitgenossenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Dies erfordert, da die Antragstellerin zu 1 im Beschwerdeverfahren mangels Beteiligungsfähigkeit vollständig unterlegen gewesen wäre, entsprechend § 154 Abs. 2 VwGO auch im Rahmen des § 161 Abs. 2 VwGO eine von den Kosten des ersten Rechtszugs gesonderte Verteilung der im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten (…zur selbstständigen Bedeutung des § 154 Abs. 2 neben Abs. 1 VwGO, falls im Rechtsmittelverfahren andere Beteiligte als in erster Instanz auftreten: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 154 Rn. 5; vgl. auch Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 97 Rn. 4 sowie jeweils im Tenor ohne Begründung: BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - I ZR 249/02 - BGH, Urt. v. 14.7.1981 - VI ZR 35/79 - OLG Frankfurt, Urt. v. 2.9.2005 - 2 U 32/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Solange keine Änderung zu Lasten des ausgeschiedenen Streitgenossen erfolgt, liegt darin auch kein Verstoß gegen den Anspruch des im Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Streitgenossen auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Urt. v. 14.7.1981 - VI ZR 35/79 - OLG Frankfurt, Urt. v. 2.9.2005 - 2 U 32/01 - jeweils zitiert nach Juris;… Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 100 Rn. 8 m. w. N.).

  • BFH, 04.12.1996 - II B 116/96

    Keine ernsthaften Zweifel, daß formwechselnde Umwandlung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Dies hat zudem die prozessuale Konsequenz, dass ein Formwechsel während eines anhängigen Gerichtsverfahrens weder zu dessen Unterbrechung gemäß § 239 ZPO noch zu einer Rechtsnachfolge im Sinne des § 265 ZPO führt und deshalb keinen Parteiwechsel, sondern nur eine Rubrumsberichtigung bedingt (dazu instruktiv: OLG Köln, Urt. v. 5.8.2003, GmbHR 2003, 1489 ff.; BFH, Urt. v. 30.9.2003, GmbHR 2004, 196 ff.; BFH, Beschl. v. 4.12.1996, GmbHR 1997, 136 f.; vgl. auch BRDrs.
  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Dies hat zudem die prozessuale Konsequenz, dass ein Formwechsel während eines anhängigen Gerichtsverfahrens weder zu dessen Unterbrechung gemäß § 239 ZPO noch zu einer Rechtsnachfolge im Sinne des § 265 ZPO führt und deshalb keinen Parteiwechsel, sondern nur eine Rubrumsberichtigung bedingt (dazu instruktiv: OLG Köln, Urt. v. 5.8.2003, GmbHR 2003, 1489 ff.; BFH, Urt. v. 30.9.2003, GmbHR 2004, 196 ff.; BFH, Beschl. v. 4.12.1996, GmbHR 1997, 136 f.; vgl. auch BRDrs.
  • BGH, 27.05.2004 - VII ZR 217/02

    Abänderung der Kostenentscheidung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Ob eine derartige Änderung der erstinstanzlichen Kostengrundentscheidung ausscheidet, wenn das Rechtsmittelgericht keine eigene Sachentscheidung trifft (BGH, Beschl. v. 27.5.2004, NJW 2004, 2598; BGH, Beschl. v. 28.3.2006, NJW-RR 2006, 1508), kann hier dahinstehen, da der Rechtsstreit zwischen den Beteiligten des Beschwerdeverfahrens insgesamt für erledigt erklärt wurde und somit auch über die Kosten erster Instanz nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden ist (ebenso für § 91a ZPO: BGH, Beschl. v. 1.3.2007, NJW-RR 2007, 694 f.).
  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04

    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Ob eine derartige Änderung der erstinstanzlichen Kostengrundentscheidung ausscheidet, wenn das Rechtsmittelgericht keine eigene Sachentscheidung trifft (BGH, Beschl. v. 27.5.2004, NJW 2004, 2598; BGH, Beschl. v. 28.3.2006, NJW-RR 2006, 1508), kann hier dahinstehen, da der Rechtsstreit zwischen den Beteiligten des Beschwerdeverfahrens insgesamt für erledigt erklärt wurde und somit auch über die Kosten erster Instanz nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden ist (ebenso für § 91a ZPO: BGH, Beschl. v. 1.3.2007, NJW-RR 2007, 694 f.).
  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 30/03

    Restitutionsklage; Glaubhaftmachung der Fristwahrung ; Bestehen der Partei- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Dies hat zudem die prozessuale Konsequenz, dass ein Formwechsel während eines anhängigen Gerichtsverfahrens weder zu dessen Unterbrechung gemäß § 239 ZPO noch zu einer Rechtsnachfolge im Sinne des § 265 ZPO führt und deshalb keinen Parteiwechsel, sondern nur eine Rubrumsberichtigung bedingt (dazu instruktiv: OLG Köln, Urt. v. 5.8.2003, GmbHR 2003, 1489 ff.; BFH, Urt. v. 30.9.2003, GmbHR 2004, 196 ff.; BFH, Beschl. v. 4.12.1996, GmbHR 1997, 136 f.; vgl. auch BRDrs.
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
    Bei der für beide Rechtszüge zu treffenden Kostengrundentscheidung gelten zudem weder das Verbot, die erstinstanzliche Entscheidung zu Lasten des Rechtsmittelführers ohne Anschließung des Gegners zu ändern (so bereits BVerwG, Urt. v. 23.5.1962, BVerwGE 14, 171 ff. [174/175];… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Vorb § 154 Rn. 5 a. E. sowie Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 97 Rn. 6, jeweils m. w. N.), noch ist das Rechtsmittelgericht gehindert, über die Verteilung der Kosten des ersten Rechtszugs unter Einbeziehung eines dort bereits ausgeschiedenen, im Rechtsmittelverfahren deshalb nicht mehr beteiligten Streitgenossen, gegenüber dem die erstinstanzliche Entscheidung Rechtskraft erlangt hat, neu zu entscheiden.
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - …

    Rn. 40 (2) Es bedarf keiner Entscheidung, ob im Rahmen des Rechtsformwechsels einer GmbH eine von dieser zu unterscheidende Vorgesellschaft der späteren Aktiengesellschaft entsteht (ablehnend Sächsisches OVG 26. August 2008 - 3 B 7/08 - bejahend Semler/Stengel/Bärwaldt UmwG 3. Aufl. § 197 Rn. 53), auf die § 112 AktG anzuwenden wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 8 R 680/12

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …

    Im Hinblick auf den nach Einlegung der Berufung am 20.8.2012 beschlossenen und am 5.9.2012 in das Handelsregister eingetragenen Formwechsel durch Umwandlung (§§ 190 bis 213, 226 bis 237 UmwG) zugunsten der nunmehrigen Klägerin bedurfte es lediglich der Berichtigung des Rubrums (vgl. hierzu auch Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil v. 5.8.2003, 3 U 30/03; Sächsisches Oberverwaltungsgericht [OVG], Beschluss v. 26.8.2008, 3 B 7/08; vgl. auch BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 3 KR 12/03 R, juris), die der Senat nach vorheriger Anhörung der Beteiligten vorgenommen hat.
  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Ein Formwechsel während eines anhängigen Gerichtsverfahrens führt nicht zu einem Parteiwechsel; dem Formwechsel ist - wie geschehen - durch eine Berichtigung des Rubrums auf der Klägerseite Rechnung zu tragen (vgl. dazu OVG Sachsen, Beschluss vom 26. August 2008 - 3 B 7/08-, juris).
  • OVG Sachsen, 11.03.2013 - 5 A 751/10

    Beteiligungsfähigkeit und Klagebefugnis einer nicht rechtsfähigen …

    Sie haben somit die unzulässige Klageerhebung und Antragstellung zurechenbar veranlasst und müssen deshalb die Kosten tragen, die durch die Prozessführung im Namen der nicht rechts- und beteiligungsfähigen Klägerin entstanden sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. August 2008 - 3 B 7/08 -, juris Rn. 12 = SächsVBl 2009, 38 ff.) 24 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 3 und 1 sowie § 52 Abs. 3 GKG.
  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 22 ZB 19.1035

    Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens

    Diese Aufforderung beruhte darauf, dass die von den Klägerbevollmächtigten - auf gerichtliche Sachstandsanfrage vom 5. Oktober 2020 - mit Schriftsatz vom 11. Oktober 2020 mitgeteilte Umwandlung der Klägerin in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwar weder eine Unterbrechung des Prozesses noch eine Rechtsnachfolge im Sinne des § 265 ZPO (jeweils i.V.m. § 173 VwGO) und deshalb auch keinen Parteiwechsel zur Folge hatte, wohl aber eine Rubrumsberichtigung erforderlich macht (…vgl. HessVGH, U.v. 25.7.2011 - 9 A 103/11 - juris Rn. 36; SächsOVG, B.v. 26.8.2008 - 3 B 7/08 - juris Rn. 14;… Leonard in Semler/Stengel, UmwG, 4. Aufl. 2017, § 202 Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09

    Wiedereinsetzung; Einrichtungsbildung; Typenberechtigkeit

    Aus Fehlern des Gerichts dürfen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats v. 18.8.2008, SächsVBl. 2009, 38).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Auch tritt im Außenverhältnis zu Dritten keine Änderung der materiellen Rechtslage ein; aufgrund der neuen Rechtsform ergeben sich vielmehr nur im Innenverhältnis, etwa einer Gesellschaft zu den Gesellschaftern oder in deren Verhältnis untereinander, Änderungen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. August 2008 - 3 B 7/08 -, SächsVBl 2009, 38, juris Rn. 14; OLG Köln…, Urteil vom 5. August 2003 - 3 U 30/03 -, ZIP 2004, 238, juris Rn. 29 f.).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 867/10

    Schulrecht

    Rn. 16 Angesichts der bei der Klägerin im Jahr 2012 erfolgten formwechselnden Umwandlung von einem eingetragenen Verein in eine Gesellschaft war das Rubrum auf der Klägerseite von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Hessischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 103/11 -, NuR 2012, 485, juris Rn. 36; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. August 2008 - 3 B 7/08 -, SächsVBl 2009, 38, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 27.09.2012 - 5 A 189/12

    Bestimmung der Kostenverteilung und Streitwert nach übereinstimmender …

    Dies gilt auch soweit das Verfahren bereits vor der übereinstimmenden Erledigungserklärung rechtskräftig beendet wurde, hier durch den Zulassungsbeschluss vom 5. März 2012 (SächsOVG, Beschl. v. 26. August 2008 - 3 B 7/08 -, juris Rn. 5 = SächsVBl 2009, 38 ff.;… BGH, Urt. v. 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 -, juris Rn. 17 bis 19 = JurBüro 1981, 1491 ff.).
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