Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36375
VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23 (https://dejure.org/2023,36375)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.2023 - 3 B 745/23 (https://dejure.org/2023,36375)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 2023 - 3 B 745/23 (https://dejure.org/2023,36375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,36375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 1 AufenthG, § ... 6 Abs 1 S 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 27 Abs 3 S 2 AufenthG, § 30 Abs 1 AufenthG, § 59 Abs 2 Nr 9 AufenthG, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG, § 81 Abs 3 S 1 AufenthG, § 96 Abs 1 AufenthG, § 15 AufenthV, § 31 Abs 3 AufenthV, § 39 S 1 Nr 6 AufenthV, Art 19 SDÜ, Art 21 Abs 1 SDÜ, Art 2 Abs 16 SGK, Art 6 Abs 1 SGK, Art 6 Abs 1 GG, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG
    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag einer indischen Staatsangehörigen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer anhängigen Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • rechtsportal.de

    Antrag einer indischen Staatsangehörigen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer anhängigen Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (37)

  • VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Fortführung einer ehelichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Die von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK ausgehenden Schutzwirkungen führen nur ausnahmsweise zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nicht erteilt werden kann (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 12).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14;… Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 18).

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14; Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rdnr. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).

    Die Aussetzung der Abschiebung ist somit nicht der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehene Weg zur Ermöglichung des familiären Zusammenlebens eines Ausländers mit seinen sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15).

    Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; so auch (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 18. August 2016 - 3 B 1431/16 -, nicht veröffentlicht).

    Dies steht der Aussetzung der Abschiebung aus einem Grund, der auf einen dauerhaften Aufenthalt hinausläuft, grundsätzlich entgegen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht).

    Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 16).

    Einen solchen Anspruch hat die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, da sie durch ihre unerlaubte Einreise und ihrem illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 17;… Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 7).

    Ein Verstoß der in § 54 Abs. 2 Nr. 9, 1. Alt. AufenthG bezeichneten Art setzt dessen objektive Rechtswidrigkeit voraus (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 18; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17; OVG Koblenz…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 B 10178/20 -, juris Rdnr. 20).

    Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 18; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 23).

    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 23; VGH München…, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 11 S 21.18

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Der Definition des "Aufenthaltstitels" unter Art. 1 SDÜ ist auch nichts dafür zu entnehmen, dass dies für den Anwendungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens anders zu beurteilen sein könnte (so OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rdnr. 10).

    Der Aufenthalt ohne nationales Visum wäre gemäß Art. 21 Abs. 1 SDÜ daher nur rechtmäßig gewesen, wenn die Antragstellerin in der Absicht einreiste, sich nicht dauerhaft, sondern nur für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufzuhalten (so VGH Kassel…, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 -, juris Rdnr. 7; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. März 2023 - 12 S 474/22 -, juris Rdnr. 7; OVG Bremen…, Urteil vom 9. März 2020 - 2 B 318/19 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.; OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rdnr. 11; OVG Hamburg…, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rdnr. 17 f.).

    Auch der Verweis in Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c SGK, wonach (u.a.) "Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts" zu belegen sind und die nicht abschließende Auflistung der gemäß Art. 6 Abs. 3 SGK zur Prüfung dieser Einreisevoraussetzung vorzulegenden, in der Anlage I aufgeführten Belege (bei privaten oder touristischen Reisen z.B. Einladungen, Buchungsbestätigungen, Rückreisetickets, aber auch sonstige geeignete Unterlagen, aus denen Grund und Dauer des Aufenthalts hervorgehen), lassen keinen Zweifel an der Intention des Normgebers aufkommen, die Absicht einer auf höchstens 90 Tagen begrenzten Dauer des Aufenthalts als eine bereits bei der Einreise durch den Grenzschutzbeamten zu überprüfende Rechtmäßigkeitsvoraussetzung auszugestalten (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rdnr. 11; OVG Bremen…, Urteil vom 9. März 2020 - 2 B 318/19 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.).

    Denn Art. 21 SDÜ soll, ebenso wie Art. 20 SDÜ, durch die Möglichkeit des visumfreien Bewegens des begünstigten Personenkreises im Hoheitsgebiet der (anderen) Vertragsparteien nur Kurzaufenthalte erleichtern und nicht etwa eine bewusste Umgehung des Visa-Systems ermöglichen, dessen Bedeutung als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung auch europarechtlich nicht in Frage steht (so OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rdnr. 12).

    Das nationale Visumverfahren kann seine Kontrollfunktion nur erfüllen, wenn es vor der Einreise des Ausländers durchgeführt wird (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019, a.a.O.).

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Die einschlägigen Art. 19 bis 21 SDÜ stellen insofern einheitlich darauf ab, dass die Bewegungsfreiheit von den in Art. 6 Abs. 1 SGK normierten Einreisevoraussetzungen abhängig ist (so zutreffend BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 -, juris Rdnr. 54).

    Der Senat hält an seiner Auslegung auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04 - und vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 - BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21 -, alle abrufbar unter juris) fest.

    Die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04 -, juris Rdnr. 23), wonach bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AufenthG vorliegt, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gebiete, allein auf eine formell wirksame Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung abzustellen, gibt schon deshalb keinen Anlass zu einer abweichenden Auslegung, weil der Bundesgerichtshof ausschließlich für das Strafrecht einen formellen Maßstab zugrunde legt und damit nur für die Strafbarkeit von der subjektiven Zielsetzung bei der Einreise und von dem Vorliegen der weiteren - unbestimmten - Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 SGK absieht (BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 -, juris Rdnr. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rdnr. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rdnr. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rdnr. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rdnr. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Der Senat hält an seiner Auslegung auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04 - und vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 - BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21 -, alle abrufbar unter juris) fest.

    Die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04 -, juris Rdnr. 23), wonach bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AufenthG vorliegt, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gebiete, allein auf eine formell wirksame Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung abzustellen, gibt schon deshalb keinen Anlass zu einer abweichenden Auslegung, weil der Bundesgerichtshof ausschließlich für das Strafrecht einen formellen Maßstab zugrunde legt und damit nur für die Strafbarkeit von der subjektiven Zielsetzung bei der Einreise und von dem Vorliegen der weiteren - unbestimmten - Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 SGK absieht (BGH…, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 -, juris Rdnr. 54).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; so auch (VGH Kassel…, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 18. August 2016 - 3 B 1431/16 -, nicht veröffentlicht).

    Zudem vermittelt die Duldung keinen aufenthaltsrechtlichen Status, der dem Anliegen des Familiennachzugs gerecht würde (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20

    Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf; …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG kann etwas Anderes gelten, wenn eine ausländerrechtliche Regelung - die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt - einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11).

    Eine solche Regelung ist etwa § 39 AufenthV, der gerade die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglichen soll (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11; OVG Münster…, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rdnr. 10).

  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 19 ZB 22.79

    Keine Umstellung in Fortsetzungsfeststellungsklage während des Verfahrens der …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Ein Verstoß der in § 54 Abs. 2 Nr. 9, 1. Alt. AufenthG bezeichneten Art setzt dessen objektive Rechtswidrigkeit voraus (VGH Kassel…, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 18; VGH München, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17; OVG Koblenz…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 B 10178/20 -, juris Rdnr. 20).

    Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (VGH Kassel…, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 18; VGH München, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23

    Pflicht zur Nachholung des Visumverfahrens durch ausländischen Vater eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (VGH Kassel…, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14; Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 18).

    Einen solchen Anspruch hat die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, da sie durch ihre unerlaubte Einreise und ihrem illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. VGH Kassel…, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 7).

  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 10 CS 23.488

    Keine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Einreise ohne erforderliches …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (VGH Kassel…, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 23; VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.).

    Der Antrag, der Antragsgegnerin mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen die Antragstellerin bis zur Entscheidung über die vorliegende Beschwerde nicht durchgeführt werden dürfen (sog. "Schiebe-" oder "Hängebeschluss"), ist durch die vorliegende Entscheidung gegenstandslos (VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 14).

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 CE 20.2680

    Keine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Beeinträchtigung der …

  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Verfügung des Migrationsamtes bezüglich der …

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über die Ausweisung …

  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme …

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …

  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher …

  • OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Durchführung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 7 B 10178/20

    Weiterhin keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13

    Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen …

  • VGH Bayern, 04.09.2014 - 10 CS 14.1601

    Fiktionswirkung eines Schengen-Visums; unrechtmäßiger Aufenthalt; …

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816

    Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer unter Umgehung des …

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem …

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen …

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates; …

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 3 B 785/14

    Fiktionswirkung eines von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 12 B 1233/04

    Anforderungen an das Begründungserfordernis der Beschwerde

  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 1 B 77/23

    Formale Anforderungen an die Beschwerde; Gewährung von Akteneinsicht in einer …

  • VGH Hessen, 30.01.2025 - 3 B 2358/24

    Das Visumverfahren zum Nachzug eines Drittstaatsangehörigen zum deutschen …

    Rn. 5 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a. a. O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

    Die von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK ausgehenden Schutzwirkungen führen nur ausnahmsweise zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nicht erteilt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 20 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 12 ).

    Rn. 9 Grundlage für die Ermöglichung eines familiären Zusammenlebens im Bundesgebiet zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG bilden die Regelungen über die Aufenthaltstitel nach den §§ 27 ff. AufenthG und nur ausnahmsweise die Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 21 ).

    Rn. 10 Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rn. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Die Erteilung der Duldung ist demgegenüber subsidiär (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 a. E. "und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird", VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).

    Rn. 11 Die Aussetzung der Abschiebung ist somit nicht der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehene Weg zur Ermöglichung des familiären Zusammenlebens eines Ausländers mit seinen sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).

    Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rn. 36 m. w. N.; so auch Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).

    Dies steht der Aussetzung der Abschiebung aus einem Grund, der auf einen dauerhaften Aufenthalt hinausläuft, grundsätzlich entgegen (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).

    Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 24 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 16 ).

    Einen solchen Anspruch hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, da er durch seine unerlaubte Einreise und seinen bis zur Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Eheschließung mehr als 10 Monate andauernden illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 10 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 25 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 17 ; VGH Kassel…, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rn. 7 ).

    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 46 Nr. 2 AuslG: BVerwG…, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 ; VGH München…, Beschluss vom 27. April 2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8).

    Alt. AufenthG bezeichneten Art setzt dessen objektive Rechtswidrigkeit voraus (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 ; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rn. 17; OVG Koblenz…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 B 10178/20 -, juris Rn. 20).

    Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 ; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Daher sind die vorsätzliche illegale Einreise des Antragstellers am 2. August 2023 und sein illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet bis zur Erteilung der Duldung am 21. Juni 2024 unabhängig von ihrer strafrechtlichen Sanktionierung grundsätzlich als nicht geringfügiger Verstoß anzusehen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 ; OVG Hamburg…, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 Bf 137/13 -, juris Rn. 49 m. w. N.; VGH München…, Beschluss vom 4. September 2014 - 10 CS 14.1601-, juris Rn. 19).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG…, Beschluss vom 17. April 2024 - 2 BvR 244/24 -, juris Rn. 23 …und Beschluss vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 22; Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 29 ).

    Folglich gilt insoweit auch Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2003/86/EG, wonach der Antrag für die Gestattung der Einreise zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich die Familienangehörigen noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats aufhalten, selbst wenn sich diese Vorschrift im Kapitel III der Richtlinie befindet (ebenso Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 32 ; VGH München…, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CE 22.1816 -, juris Rn. 13; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 13).

  • VGH Hessen, 26.02.2025 - 3 B 2223/24

    Das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG 1965 findet über die …

    Rn. 5 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a. a. O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

    Denn Grundlage für die Ermöglichung eines familiären Zusammenlebens im Bundesgebiet zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG bilden die Regelungen über die Aufenthaltstitel nach den §§ 27 ff. AufenthG und nur ausnahmsweise die Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 21 ).

    Rn. 25 Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rn. 19, mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Die Erteilung der Duldung ist demgegenüber subsidiär (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 a. E. "und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird", VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).

    Rn. 26 Die Aussetzung der Abschiebung ist somit nicht der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehene Weg zur Ermöglichung des familiären Zusammenlebens eines Ausländers mit seinen sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).

    Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rn. 36 m. w. N.; so auch Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).

    Dies steht der Aussetzung der Abschiebung aus einem Grund, der auf einen dauerhaften Aufenthalt hinausläuft, grundsätzlich entgegen (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).

    Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 24 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 16 ).

  • VGH Hessen, 26.03.2025 - 3 B 1615/23

    Notwendigkeit eines Vander Elst-Visums zur Einreise für drittstaatsangehörige …

    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a. a. O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 46 Nr. 2 AuslG: BVerwG…, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 ; VGH München…, Beschluss vom 27. April 2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8).

    Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 …und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 18 ; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 54 AufenthG Rn. 92).

    Der Definition des "Aufenthaltstitels" unter Art. 1 SDÜ ist auch nichts dafür zu entnehmen, dass dies für den Anwendungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens anders zu beurteilen sein könnte (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 11 ; OVG Berlin…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rn. 10).

    Rn. 38 Der durch die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet entstandene unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet ist grundsätzlich als nicht geringfügiger Verstoß anzusehen (vgl. hierzu Senatsbeschluss, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 ; OVG Hamburg…, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 Bf 137/13 -, juris Rn. 49 m. w. N.; VGH München…, Beschluss vom 4. September 2014 - 10 CS 14.1601 -, juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 18.03.2024 - 3 B 1784/23

    Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 5 RL 2008/115/EG bei Erlass einer …

    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, unveröffentlicht; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 21.04.2026 - 3 B 535/25

    Zum Ausschluss des Rechtsanspruchs auf vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus …

    Nach der letztgenannten Bestimmung können sich sichtvermerksfreie Drittausländer nach Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II der EU-VisumVO (ABl. L 303 vom 28. November 2018, Seite 39) im Schengen-Gebiet bis zu 90 Tage innerhalb des Bezugszeitraums von 180 Tagen frei bewegen, sofern sie die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, c, d und e der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen (zur Anwendbarkeit des Art. 6 SGK: Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 9 ).
  • VGH Hessen, 10.04.2025 - 3 B 478/25

    Anspruch auf Ausstellung einer Duldung bei Nichtbetreiben der Abschiebung

    Rn. 6 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a. a. O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 13.05.2024 - 3 B 791/23

    Personeller Anwendungsbereich des § 24 Abs. 1 AufenthG

    Rn. 7 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss ( VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, unveröffentlicht; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 28.08.2025 - 3 B 1329/25

    Fortbestand der Fiktionswirkung bei unvollständiger Bescheidung eines Antrags auf …

    Rn. 14 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a. a. O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a. a. O. und vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23

    Isolierte Abschiebungsandrohung nach Wiedereinreise eines …

    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (Senatsbeschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a. a. O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (Senatsbeschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, u. v.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23

    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …

    Rn. 7 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss ( VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, unveröffentlicht; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 05.06.2025 - 3 B 815/24

    Verlustfeststellung aus Gründen der öffentlichen Ordnung nach Vielzahl …

  • VGH Hessen, 19.09.2025 - 3 B 1832/24

    Beweiskraft einer ausländischen Eheurkunde

  • VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23

    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …

  • OVG Sachsen, 24.07.2025 - 3 B 90/25

    Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im …

  • OVG Hamburg, 12.02.2025 - 6 Bs 5/25

    Geltendmachung von zielstaatsbezogene Gefahren; Verweisung des Ausländers auf das …

  • VGH Hessen, 23.12.2025 - 3 B 2782/25

    Erfolglose Beschwerde zur Erteilung einer Verfahrensduldung bis zum …

  • VG Stuttgart, 19.11.2025 - 2 K 7599/25

    Vereinbarkeit von Ausgestaltung und Handhabung des Vander Elst-Visumverfahrens …

  • VG Schleswig, 02.07.2024 - 11 B 46/24
  • VGH Hessen, 17.11.2023 - 3 B 1737/22

    Lebensunterhaltssicherung und Visumpflicht beim Ehegattennachzug zu langfristig …

  • OVG Bremen, 31.07.2025 - 2 B 128/25

    Ablehnung Aufenthaltserlaubnis; Ausnahme vom Visumerfordernis; Fiktionswirkung; …

  • VG München, 25.06.2026 - M 27 K 26.663

    Indischer Staatsangehöriger, Erteilung eines deutschen Aufenthaltstitels nach …

  • VG Kassel, 18.02.2026 - 4 L 193/26
  • VG Bayreuth, 05.03.2025 - B 6 K 23.1063

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Wiederholte Täuschung über Identität und …

  • VG Schleswig, 05.12.2025 - 11 B 219/25

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht