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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11423
BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11 (https://dejure.org/2012,11423)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 C 21.11 (https://dejure.org/2012,11423)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 (https://dejure.org/2012,11423)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EV Art. 21 und 22; VZOG § ... 8 Abs. 1, 3 und Abs. 4, § 11 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 13 Abs. 2; PrHBG Art. 7, Art. 13, Art. 15; KVG § 7; BGB § 195, § 197 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4, § 288 Abs. 1 Satz 2, § 291, § 816 Abs. 1; VwGO § 60 Abs. 2 Satz 1, § 86 Abs. 3, § 139 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 139, § 696 Abs. 3
    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroangestellte; Büroablauf; Fristenkalender; Fristenberechnung; Fristenübertragung; Fristenkontrolle; Fristenüberwachung; Fristensicherung; Begründung des ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 und 22
    Aufklärung ergänzungsbedürftiger Angaben; Aufwendungsersatz; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs; Berechtigter; Büroablauf; Büroangestellte; Eigentumsübertragung; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Frist zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzungsantrag; ergänzender Vortrag zur Revisionsbegründung nach Fristablauf; Vermögenszuordnung; Erlösauskehrpflicht; Grundbucheintragung vor Verfügung; Abzug von Aufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 EinigVtr, Art 22 EinigVtr, § 8 Abs 1 VZOG, § 8 Abs 3 VZOG, § 8 Abs 4 VZOG
    Wiedereinsetzungsantrag; ergänzender Vortrag zur Revisionsbegründung nach Fristablauf; Vermögenszuordnung; Erlösauskehrpflicht; Grundbucheintragung vor Verfügung; Abzug von Aufwendungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Grundstückseigentümerin auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung von Grundstücksflächen durch die Gemeinde nach dem Vermögenszuordnungsgesetz; Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags auch noch nach Ablauf der Frist des § 60 Abs. 2 S. 1 VwGO bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 und 22; VZOG §§ ... 8 Abs. 1, 3 und Abs. 4, 11 Abs. 2 Satz 3 und 4, 13 Abs. 2; PrHBG Art. 7, 13, 15; KVG § 7; BGB §§ 195, 197 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4, 288 Abs. 1 Satz 2, 291, 816 Abs. 1; VwGO §§ 60 Abs. 2 Satz 1, 86 Abs. 3, 139 Abs. 1 Satz 1; Z
    Revisionsbegründungsfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrolle; nachgeschobener Wiedereinsetzungsgrund; Aufklärung ergänzungsbedürftiger Angaben; Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Erlösauskehr; Verfügungsbefugnis; Rechtsträger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 8 Abs. 4 S. 2; VwGO § 60 Abs. 2 S. 1
    Anspruch einer Grundstückseigentümerin auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung von Grundstücksflächen durch die Gemeinde nach dem Vermögenszuordnungsgesetz; Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags auch noch nach Ablauf der Frist des § 60 Abs. 2 S. 1 VwGO bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachgeschobener Vortrag bei einem Wiedereinsetzungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 219
  • NVwZ-RR 2012, 541
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (19)

  • OLG Rostock, 23.01.1996 - 4 U 10/95

    Verfügungsbefugnis der Landkreise über ehemals volkseigene Grundstücke - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Die Kammer entnehme einem Urteil des OLG Rostock vom 23. Januar 1996 - 4 U 10/95 - (ZOV 1996, 361), dass es an solchen Übergaben generell gefehlt habe und gleichwohl Übertragungen von den Landkreisen an die Gemeinden stattgefunden hätten.

    Eine Übergabe durch den Landrat, wie sie hier geschehen ist, entsprach zwar offenbar der Praxis in Mecklenburg-Vorpommern (…vgl. dazu von Detten, a.a.O. Rn. 56 f.); sie stand aber nicht im Einklang mit der Rechtslage (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 23. Januar 1996 - 4 U 10/95 - ZOV 1996, 361).

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10

    Verjährung des Erstattungsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Insoweit halte sie die Rechtsprechung des Thüringischen OVG zu § 49a VwVfG (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10) für überzeugend, die sich auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche insgesamt beziehe und in der dargelegt werde, dass der Bundesgesetzgeber bei der nachträglichen Änderung des § 53 VwVfG unter Einführung der Übergangsvorschrift des § 102 VwVfG von einer Anwendung des neuen Verjährungsrechts im öffentlichen Recht ausgegangen sei.

    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Damit sind die in der Rechtsprechung geforderten Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse getroffen, insbesondere ist der verlangte unmittelbare zeitliche Zusammenhang der für die Fristwahrung notwendigen Handlungen sichergestellt, auf den die Beklagte sich unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - (NJW 2003, 815) beruft.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Nach der Rechtsprechung des Senats finden die Vorschriften über Verzugszinsen und insbesondere § 288 Abs. 2 BGB auf den Anspruch auf Erlösauskehr nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG keine Anwendung, weil es sich um keine Entgeltforderung handelt (vgl. Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 - DVBl 2011, 1224).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Damit sind die in der Rechtsprechung geforderten Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse getroffen, insbesondere ist der verlangte unmittelbare zeitliche Zusammenhang der für die Fristwahrung notwendigen Handlungen sichergestellt, auf den die Beklagte sich unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - (NJW 2003, 815) beruft.
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 24.01

    Auslandsverwendungszuschlag; Anrechnung von VN-Tagegeldern auf den -; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Soweit die Beklagte meint, sie schulde Prozesszinsen nur in Höhe von 4 %, verkennen sie und die von ihr nach Verkündung dieser Entscheidung benannten Urteile, dass das genannte Übergangsrecht des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch keine Anwendung findet (Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 2 C 24.01 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 1; VGH München, Urteil vom 27. Februar 2003 - 3 B 02.19 68 - juris).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Der Senat hat mit eingehend begründeter Grundsatzentscheidung vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - (BVerwGE 132, 324) dargelegt, dass öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche, zumal der Anspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG, in 30 Jahren verjähren.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Zwar trifft es zu, dass dort gefordert wird, der Prozessbevollmächtigte müsse nicht übliche Fristen, zu denen die im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu beachtenden Rechtsmittelbegründungsfristen gehörten, grundsätzlich selbst berechnen (so auch der dort zitierte Beschluss vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 194) und ihre Wahrung eigenverantwortlich überwachen.
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Dies dürfte auch für § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG jedenfalls solange gelten, wie dem Verfügungsberechtigten die Nutzungen aus dem Vermögenswert verblieben sind (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 3 B 8.11 - juris, unter Berufung auf BGH, Urteil vom 23. März 2000 - III ZR 219/99 - BGHZ 144, 100, der in dieser Hinsicht für den Zeitraum ab dem 9. April 1991 die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses für einschlägig hält).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus; …

  • BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Sachvortrag zur Wahrung der …

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09

    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; …

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 71/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96

    Berücksichtigung von im Rahmen einer Beschwerde gegen die Versagung der …

  • BVerwG, 24.05.2011 - 3 B 8.11

    Erlösauskehranspruch; Vergleichbarkeit eines Ersatzgrundstücks; Ausgleich von …

  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Pflichten …

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 84.81

    Festsetzung einer Fahrtenbuchauflage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …

  • BVerwG, 06.01.1998 - 10 C 1.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht für beamtenrechtliche Erstattungsansprüche - etwa aus § 12 BBesG -, für Erstattungsansprüche aus dem Bereich des Wohngeldrechtes und für einen Ersatzanspruch nach Art. 104a Abs. 2 GG die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB n.F. angewendet hat (…Urteile 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 45 = juris Rn. 19…, vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 Rn. 27 …und vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 und juris Rn. 34 ff.), steht dies deshalb nicht in Widerspruch dazu, etwa Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vermögenszuordnungsgesetz einer dreißigjährigen Verjährungsfrist zu unterwerfen (…BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 13 und vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - BVerwGE 142, 219 Rn. 38).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter; …

    Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat seine frühere Rechtsprechung, wonach §§ 195 und 199 BGB auf Ansprüche aus öffentlichem Recht nicht anwendbar seien (z.B. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - BVerwGE 142, 219 Rn. 38), inzwischen aufgegeben (BVerwG…, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445

    Besorgnis der Befangenheit, Willkürverbot, Hinweispflicht

    Eine entsprechende Anwendung der Regelungen des § 139 ZPO über die materielle Prozessleitungspflicht im Zivilprozess drängt sich für den Verwaltungsprozess deshalb nicht auf (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 21.11 - BVerwGE 142, 219 = juris Rn. 25, worin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen und nach Nennung des § 139 ZPO in einem Klammerzusatz ausgeführt wird, "auf den Verwaltungsprozess übertragen: § 86 Abs. 3 VwGO").
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