Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 28.12.2009 - 3 EO 469/09 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123, VwGO § ... 146 Abs. 4 S. 6, AufenthG § 3, AufenthG § 55 Abs. 2, AufenthG § 60a Abs. 2, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AsylVfG § 80, VO 343/2003/EG Art. 20 Abs. 2 S. 1, GR-Charta Art. 18, AsylVfG § 34a Abs. 2
Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, deutscher Ehegatte, Duldung, Ausweisungsgrund, Passpflicht, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Schweden, Überstellungsfrist, Ermessen, subjektives Recht
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 8 B 1433/09
Antrag eines Asylbewerbers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich …
Auszug aus OVG Thüringen, 28.12.2009 - 3 EO 469/09
Schließlich dürfte, soweit die Frist für eine Überstellung des Asylbewerbers in den aufnahmebereiten Staat abgelaufen ist, § 34 Abs. 2 AsylVfG bei der gebotenen restriktiven Auslegung dieser Norm (vgl. dazu OVG NW, Beschluss vom 07.10.2009 - 8 B 1433.09.A -, AuAS 2009, 273 und juris unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) der Zulässigkeit eines gegen die drohende Abschiebung gerichteten Eilantrags nicht entgegenstehen. - VG Münster, 23.04.2008 - 8 K 1585/07
Libanon, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auszug aus OVG Thüringen, 28.12.2009 - 3 EO 469/09
Selbst wenn man aber davon ausgehen wollte, dass eine Verlängerungsentscheidung zwischen den betroffenen Mitgliedsstaaten auch konkludent erfolgen könne (was im Hinblick auf die in Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c der Verordnung geregelte Mitteilungspflicht nicht unproblematisch erscheint), liegen hier jedenfalls keine greifbaren Anhaltspunkte für eine entsprechende Absprache oder Übung zwischen den betroffenen Staaten vor (vgl. zu dieser Frage auch VG Münster, Urteil vom 23.04.2008 - 8 K 1585/07.A -, InfAuslR 2008, 372 und juris Rdn. 29;… zur notwendigen positiven Feststellung einer entsprechenden Übung vgl. ferner Funke-Kaiser in GK-AsylVfG [Loseblatt: Stand: 86. Ergänzungslieferung November 2009], Stand Oktober 2009, § 27a Rdn. 262). - VG Neustadt, 16.06.2009 - 5 K 1166/08
Asylrecht; EGV 343/2003 - sog. Dublin II VO - und Fristberechnung
Auszug aus OVG Thüringen, 28.12.2009 - 3 EO 469/09
Ihr Wortlaut legt nahe, dass die Verlängerung nicht sozusagen "automatisch" eintritt, sondern einer ausdrücklichen Entscheidung der zuständigen Behörde (wohl im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Staat) bedarf, der insoweit Ermessen (auch hinsichtlich der Dauer der Verlängerung) eingeräumt wird (vgl. nur - zu Art. 19 Abs. 4 der Verordnung - VG Neustadt, Urteil vom 16.06.2009 - 5 K 1166/08.NW - juris).
- VG Meiningen, 11.10.2010 - 5 E 20236/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, Kanada, …
Die Überstellungsfrist verlängert sich im Übrigen nach einem Beschluss des OVG Thüringen vom 28.12.2009 (3 EO 469/09, asyl.net, M17369) nicht automatisch, sondern muss vom BAMF ausdrücklich erklärt werden.Beide Verlängerungsgründe liegen hier nicht vor; im Übrigen verlängert sich diese Frist nach einem Beschluss des ThürOVG vom 28.12.2009 (3 EO 469/09) nicht automatisch, sondern muss vom Bundesamt ausdrücklich erklärt werden.
- VG Freiburg, 04.10.2010 - A 4 K 1705/10
Überstellung eines Asylbewerbers in den nach der Dublin-II-Verordnung zuständigen …
Besteht nämlich zwischen den jeweils betroffenen Mitgliedstaaten eine entsprechende Übung, die dahin geht, dass der jeweils zuständige Mitgliedstaat eine schriftliche Mitteilung über den Grund für die nicht fristgemäße Überstellung akzeptiert und dann auch noch nach Fristablauf die Übernahme vollzieht, so kann hierin eine konkludente Zustimmung erblickt werden, wenn diese Mitteilung vor Fristablauf bei ihm eingeht und der Mitgliedstaat regelmäßig dann, wenn er die Mitteilung nicht billigt, unverzüglich widerspricht (… so Funke-Kaiser, a.a.O., § 27a RdNrn. 261 f. m.w.N.; siehe auch Thür. OVG, Beschluss vom 28.12.2009 - 3 EO 469/09 - m.w.N. ). - VG Braunschweig, 09.08.2011 - 2 B 196/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Überstellungsfrist, …
Eine Verlängerung der Überstellungsfrist tritt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Dublin II-Verordnung aber nicht automatisch mit der bloßen Mitteilung des Untertauchens an den anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein, sondern erfordert entsprechend dem Wortlaut der Norm eine ausdrückliche Entscheidung der zuständigen Behörde, der insoweit Ermessen sowohl hinsichtlich der Frage, ob die Frist überhaupt verlängert werden soll, als auch hinsichtlich der Dauer der Verlängerung innerhalb des Höchstmaßes von 18 Monaten eingeräumt ist (so auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 28.12.2009 - 3 EO 469/09 - VG Münster, Beschl. v. 30.12.2010 - 2 L 576/10.A - VG Braunschweig, Beschl. v. 5.10.2010 - 1 B 172/10 - a. A.: VG Stuttgart, Urt. v. 5.7.2006 - A 15 K 11058/05 -, zitiert nach GK-AsylVfG, Stand; Mai 2011, § 27a R , 261 a. E.).
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