Rechtsprechung
| BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 31 JGG; § 66 JGG; § 55 StGB
Einheitsjugendstrafe (Gefahr der Doppelbestrafung durch Einbeziehung früherer, bereits in ein anderes Urteil eingeflossener Entscheidungen); Nebenfolgen (unzulässiger Vorbehalt in Urteilsformel); nachträgliche Gesamtstrafenbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Rechtsfehler bei Rechtsfolgenausspruch und nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 S 1 JGG, § 66 JGG, § 105 Abs 1 JGG, § 55 Abs 2 StGB
Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Rechtsfehler bei Rechtsfolgenausspruch und nachträglicher Gesamtstrafenbildung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 44 Satz 1, § 46 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 31 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 JGG, § 66 JGG, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 2 Abs. 2 JGG, § 349 Abs. 4 StPO, § 460 StPO, § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 01.06.2023 - 21 KLs 23/21
- LG Krefeld, 01.06.2023 - 6 Js 186/20
- BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer früheren Vorverurteilung; …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Eine erst spätere Erledigung der Geldstrafe ist - wie im Rahmen des § 460 StPO - unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23, NStZ-RR 2023, 275, 276 mwN).So wären bei einer Einbeziehung auch der Geldstrafe die vollstreckten Tagessätze gemäß § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB auf die verhängte Gesamtstrafe anzurechnen, was den Angeklagten insgesamt besserstellen könnte (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23, NStZ-RR 2023, 275, 276 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, 352).
- BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Die Prüfung, ob eine Erledigung eingetreten ist, ist Sache des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433) und kann nicht dem Vollstreckungsorgan überlassen werden.Im Übrigen ist der Inhalt der aufrechterhaltenen Einziehungsentscheidung weder dem Tenor noch den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433).
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Allerdings kann der Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen bestehen bleiben, da er mit den übrigen Rechtsfolgen nicht in Zusammenhang steht, sondern unabhängig davon gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 2 Abs. 2 JGG anzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2021 - GSSt 2/20, BGHSt 65, 242).
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17
Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
So wären bei einer Einbeziehung auch der Geldstrafe die vollstreckten Tagessätze gemäß § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB auf die verhängte Gesamtstrafe anzurechnen, was den Angeklagten insgesamt besserstellen könnte (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23, NStZ-RR 2023, 275, 276 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, 352). - BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Eine nachträgliche Entscheidung nach § 66 JGG ist nicht geeignet, der Gefahr einer Doppelbestrafung sicher zu begegnen (s. insgesamt BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 11;… vgl. auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 31 Rn. 16a;… Ostendorf, JGG, 11. Aufl., § 31 Rn. 9a;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 31 Rn. 23;… BeckOK JGG/Schlehofer, 31. Ed., § 31 Rn. 20.2). - BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22
Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Zudem muss gewährleistet sein, dass die nach Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (s. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22, juris Rn. 9 mwN). - BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65
Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht Strafen nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 387/65, BGHSt 20, 292;… Beschluss vom 11. April 2018 - 2 StR 11/18, juris Rn. 5), ist im Jugendstrafrecht die Einbeziehung früherer, bereits in ein anderes, noch nicht rechtskräftiges Urteil eingeflossener Entscheidungen ausgeschlossen. - BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18
Verbot der Doppelbestrafung (Beachtung von Amts wegen); Nachträgliche Bildung der …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht Strafen nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 387/65, BGHSt 20, 292; Beschluss vom 11. April 2018 - 2 StR 11/18, juris Rn. 5), ist im Jugendstrafrecht die Einbeziehung früherer, bereits in ein anderes, noch nicht rechtskräftiges Urteil eingeflossener Entscheidungen ausgeschlossen. - BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79
Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der …
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Im Übrigen ist der Inhalt der aufrechterhaltenen Einziehungsentscheidung weder dem Tenor noch den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433). - BGH, 12.01.2022 - 3 StR 448/21
Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten den Angeklagten
Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Unabhängig davon, dass die Beschwerdeführerin das Rechtsmittel zunächst als zu Lasten des Angeklagten bezeichnet hat, ist es nach dem Gesamtinhalt der Willensäußerungen tatsächlich zu seinen Gunsten eingelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1952 - 2 StR 3/52, BGHSt 2, 41, 43; vom 12. Januar 2022 - 3 StR 448/21, juris Rn. 4). - BGH, 25.01.1952 - 2 StR 3/52
Zulässigkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft - …
- BGH, 08.07.2026 - 3 StR 591/25
Kriminelle Vereinigung von sog. Ultra-Fans eines Fußballvereins
Zudem muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die nach Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (st. Rspr.; s. etwa BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, juris Rn. 5). - BGH, 07.08.2025 - 6 StR 196/25
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, Anlasstat: …
Diese Beschränkung ist wirksam, weil diese Fragen nach dem inneren Zusammenhang des Urteils entgegen der Ansicht der Revisionsführerin - losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil - tatsächlich und rechtlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, Rn. 5;… Urteil vom 20. Juli 2023 - 4 StR 32/23, Rn. 21). - BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23
Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …
Zwar beanstandet die Staatsanwaltschaft allein die Bemessung der Jugendstrafe; dies aber bedingt die Erstreckung des Rechtsmittels auf den gesamten Strafausspruch und - wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Sanktionsbestimmung (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 7. März 2024 - 3 StR 220/23, StV 2024, 507 Rn. 12 mwN) - die Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, juris Rn. 4 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ss 68/14, NStZ-RR 2014, 220, 221).Die gebotene Aufhebung des Strafausspruchs bedingt wegen des im Jugendstrafrecht geltenden Grundsatzes der Einheitlichkeit der Sanktionsbestimmung (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 7. März 2024 - 3 StR 220/23, StV 2024, 507 Rn. 12 mwN) die Aufhebung der Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, weil die Jugendkammer die Notwendigkeit dieser Maßregel mit charakterlichen Defiziten des Angeklagten begründet hat, die auch für die Bestimmung der Jugendstrafe und ihrer Höhe von Relevanz gewesen sind (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, juris Rn. 4 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ss 68/14, NStZ-RR 2014, 220, 221).
- BGH, 28.08.2025 - 6 StR 239/25
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht, …
Rn. 2 1. Die Revision der Staatsanwaltschaft ist wirksam auf die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB beschränkt, weil sie nach dem inneren Zusammenhang des Urteils - losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil - tatsächlich und rechtlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, Rn. 5;… Urteil vom 20. Juli 2023 - 4 StR 32/23, Rn. 21). - BGH, 20.05.2025 - 4 StR 191/25
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer Verurteilung); Einziehung …
Deren Erlass ist der für die diesbezügliche Gesamtstrafenlage maßgebliche Zeitpunkt; die spätere Erledigung der Geldstrafe ist - wie im Rahmen von § 460 StPO - unerheblich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23 Rn. 13;… Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23 Rn. 6). - BGH, 18.12.2025 - 4 StR 121/25
Vollstreckungsstand der im Urteil verhängten Geldstrafe zum Zeitpunkt der …
Für die Frage der für die Gesamtstrafenbildung maßgeblichen Zäsurwirkung kommt es daher in der vorliegenden Konstellation auf den Vollstreckungsstand der im Urteil vom 23. Mai 2022 verhängten Geldstrafe zum Zeitpunkt der Entscheidung vom 18. Juli 2022 an (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 4 StR 191/25, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, juris Rn. 13). - BGH, 29.01.2026 - 4 StR 368/25 Da die Strafe aus dem Strafbefehl vom 20. Juli 2023 noch nicht vollstreckt ist, bleibt insoweit eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung weiterhin möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2025 - 4 StR 164/25, BeckRS 2025, 18462;… Beschluss vom 20. Mai 2025 - 4 StR 191/25, BeckRS 2025, 13491 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 424/23, BeckRS 2023, 41662 Rn. 12 ff.;… Urteil vom 17. Mai 2017 - 2 StR 342/16, BeckRS 2017, 115037 Rn. 21 mwN;… Beschluss vom 15. September 2010 - 5 StR 325/10, BeckRS 2010, 23435 Rn. 1).
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