Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17649
BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24 (https://dejure.org/2024,17649)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2024 - 3 StR 88/24 (https://dejure.org/2024,17649)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2024 - 3 StR 88/24 (https://dejure.org/2024,17649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,17649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 259 StGB; § 260a Abs. 1 StGB; § 261 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG; § 8 Abs. 3 StrEG
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Tatobjekten); zeitliche Geltung von Strafgesetzen (milderes Gesetz; lex mitior; Grundsatz strikter Alternativität); Entschädigung gemäß ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtliche Einordnung des Tathandelns eines Angeklagten als Mitglied einer zum Nachteil älterer Menschen Betrugstaten begehenden Gruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 259 Abs 1 StGB, § 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 4 StGB vom 23.06.2017, § 261 Abs 5 StGB
    Rechtliche Einordnung des Tathandelns eines Angeklagten als Mitglied einer zum Nachteil älterer Menschen Betrugstaten begehenden Gruppierung

  • IWW

    § 8 Abs. 3 StrEG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1, 5, § 25 Abs. 2 StGB, § 260a Abs. 1 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 261 StGB, § 257 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 261 Abs. 4 StGB, § 261 Abs. 5 StGB, § 261 Abs. 7 StGB, § 261 Abs. 10 Satz 2 StGB, § 74 Abs. 2 StGB, § 74c StGB, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 261 Abs. 10 StGB, § 261 Abs. 1 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56 StGB, § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungsvariante des "Absetzens" (beziehungsweise der Absatzhilfe) bei der gewerbsmäßigen Hehlerei (hier verneint)

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliche Einordnung des Tathandelns eines Angeklagten als Mitglied einer zum Nachteil älterer Menschen Betrugstaten begehenden Gruppierung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei und Geldwäsche bei "Abholern"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Betrugstaten in Form "Falscher Polizeibeamter" - Geldwäsche oder (Banden)Hehlerei?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Der Falsche-Polizisten-Trick: Die unklare Strafbarkeit des "Logistikers"

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Im Hinblick auf das Revisionsvorbringen des Angeklagten ist anzumerken, dass es für eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche nicht darauf ankommt, ob die vom Angeklagten an die "Abholer" gezahlten 1.000 EUR gegenständlich aus der Tatbeute stammten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 3 StR 457/23, NStZ-RR 2024, 147, 148; Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 63 mwN).

    Ob angesichts der Tatzeit (10. September 2017) die Tatzeitfassung des § 261 StGB aF oder - gemäß § 2 Abs. 3 StGB - die gegenwärtige Gesetzesfassung einschlägig ist, hängt von einem als Strafzumessungsakt dem Tatgericht obliegenden konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall ab (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241 f.;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354a StPO Rn. 11): Sollte das neue Tatgericht - naheliegend - eine Geldwäschehandlung und angesichts der Gewerbsmäßigkeit des Agierens des Angeklagten einen besonders schweren Fall der Geldwäsche (§ 261 Abs. 4 StGB aF; § 261 Abs. 5 StGB nF) bejahen, wäre im Hinblick auf die identischen Strafrahmen und die täterfreundlichere Regelung zur Einziehung in § 261 Abs. 7 StGB aF (gegenüber § 261 Abs. 10 Satz 2 StGB nF) das Tatzeitrecht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 85;… Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 4 mwN;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 4 mwN).

    Bei einer Bestrafung aus dem Grundtatbestand wäre wegen des niedrigeren Strafrahmens die aktuelle Gesetzesfassung die mildere und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB relevante (vgl. insofern BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 f.; Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 70;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 13 f., 24 ff.).

    Die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB im Hinblick auf die vom Angeklagten weitergereichten 1.000 EUR ungeachtet der Qualifikation des Geldes als Tatobjekt wäre wegen der Sonderregelung des § 261 Abs. 10 StGB nF nur statthaft bei Anwendung der aktuellen Gesetzesfassung des § 261 StGB, also bei einer Bestrafung aus dem Grundtatbestand des § 261 Abs. 1 StGB nF (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 86;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 7;… vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat (BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, NStZ-RR 2023, 49) das Urteil, soweit es den Angeklagten betraf, im Fall II. 6. der Urteilsgründe sowie in den Aussprüchen über die Gesamtstrafe und die Einziehung des Wertes von Taterträgen auf.

    Denn die Betrugstat war mit der Erlangung der Tatbeute durch die beiden "Abholer" beendet, so dass die zeitlich nachfolgende Tathandlung des Angeklagten - die Entlohnung der "Abholer" - keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an dem Betrug zu bewirken vermochte (BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, NStZ-RR 2023, 49, 50;… s. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 4;… vom 26. April 2023 - 4 StR 96/23, NStZ 2023, 681 Rn. 5).

    Die Bandenmitgliedschaft als solche ist jedoch nicht strafbar und begründet auch keine strafrechtliche Haftung für aus der Bande heraus begangene Taten (BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, NStZ-RR 2023, 49, 50).

  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 81/23

    Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten)

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Ob angesichts der Tatzeit (10. September 2017) die Tatzeitfassung des § 261 StGB aF oder - gemäß § 2 Abs. 3 StGB - die gegenwärtige Gesetzesfassung einschlägig ist, hängt von einem als Strafzumessungsakt dem Tatgericht obliegenden konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall ab (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241 f.;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354a StPO Rn. 11): Sollte das neue Tatgericht - naheliegend - eine Geldwäschehandlung und angesichts der Gewerbsmäßigkeit des Agierens des Angeklagten einen besonders schweren Fall der Geldwäsche (§ 261 Abs. 4 StGB aF; § 261 Abs. 5 StGB nF) bejahen, wäre im Hinblick auf die identischen Strafrahmen und die täterfreundlichere Regelung zur Einziehung in § 261 Abs. 7 StGB aF (gegenüber § 261 Abs. 10 Satz 2 StGB nF) das Tatzeitrecht maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 85; Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 4 mwN;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 4 mwN).

    Denn bei dem Geld handelte es sich mit Blick auf den Geldwäschetatbestand um ein Tatobjekt im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 5; vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 4 f.).

    Denn das Betrugsopfer händigte dieses dem "Abholer" als vermeintlichem Polizeibeamten nur zur Verwahrung aus, blieb also Eigentümer (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 6; vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 5;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    a) Das neue Tatgericht wird eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten durch seine Tätigkeit bei der Entlohnung der "Abholer" wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB zu prüfen haben (vgl. zur Geldwäschestrafbarkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 ff.;… Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, wistra 2021, 441 Rn. 47; zu einer Strafbarkeit wegen Begünstigung nach § 257 StGB s. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 13 ff.).

    Denn bei dem Geld handelte es sich mit Blick auf den Geldwäschetatbestand um ein Tatobjekt im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 5;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 4 f.).

    Denn das Betrugsopfer händigte dieses dem "Abholer" als vermeintlichem Polizeibeamten nur zur Verwahrung aus, blieb also Eigentümer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 6;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 5;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen); …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Der Angeklagte verschaffte sich die 1.000 EUR nicht, weil er das Geld nicht zur eigenen Verfügung erhielt, sondern mit der Maßgabe, damit die "Abholer" zu entlohnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, wistra 2022, 380 Rn. 9;… vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228 Rn. 13).

    Ein Vortäter ist aber nicht Dritter im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, wistra 2022, 380 Rn. 7 ff.; vom 22. August 2019 - 1 StR 205/19, NStZ-RR 2019, 379, 380).

    Die Handlungsvariante des "Absetzens" (beziehungsweise der Absatzhilfe) ist nicht erfüllt, weil es bei dem Zurückreichen von Tatbeute an den Vortäter an der insofern erforderlichen entgeltlichen wirtschaftlichen Verwertung des Erlangten fehlt und zudem auch bei dieser Tatvariante der Empfänger der Sache ein Dritter sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, wistra 2022, 380 Rn. 6;… vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228 Rn. 18).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 459/22

    Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung des Werts von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Ob angesichts der Tatzeit (10. September 2017) die Tatzeitfassung des § 261 StGB aF oder - gemäß § 2 Abs. 3 StGB - die gegenwärtige Gesetzesfassung einschlägig ist, hängt von einem als Strafzumessungsakt dem Tatgericht obliegenden konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall ab (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241 f.;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354a StPO Rn. 11): Sollte das neue Tatgericht - naheliegend - eine Geldwäschehandlung und angesichts der Gewerbsmäßigkeit des Agierens des Angeklagten einen besonders schweren Fall der Geldwäsche (§ 261 Abs. 4 StGB aF; § 261 Abs. 5 StGB nF) bejahen, wäre im Hinblick auf die identischen Strafrahmen und die täterfreundlichere Regelung zur Einziehung in § 261 Abs. 7 StGB aF (gegenüber § 261 Abs. 10 Satz 2 StGB nF) das Tatzeitrecht maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 85;… Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 4 mwN; vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 4 mwN).

    Denn das Betrugsopfer händigte dieses dem "Abholer" als vermeintlichem Polizeibeamten nur zur Verwahrung aus, blieb also Eigentümer (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 6;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 5; vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 5 f.).

    Die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB im Hinblick auf die vom Angeklagten weitergereichten 1.000 EUR ungeachtet der Qualifikation des Geldes als Tatobjekt wäre wegen der Sonderregelung des § 261 Abs. 10 StGB nF nur statthaft bei Anwendung der aktuellen Gesetzesfassung des § 261 StGB, also bei einer Bestrafung aus dem Grundtatbestand des § 261 Abs. 1 StGB nF (…vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 86; vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 7;… vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 418/23

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Denn die Betrugstat war mit der Erlangung der Tatbeute durch die beiden "Abholer" beendet, so dass die zeitlich nachfolgende Tathandlung des Angeklagten - die Entlohnung der "Abholer" - keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an dem Betrug zu bewirken vermochte (BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, NStZ-RR 2023, 49, 50; s. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 4;… vom 26. April 2023 - 4 StR 96/23, NStZ 2023, 681 Rn. 5).

    a) Das neue Tatgericht wird eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten durch seine Tätigkeit bei der Entlohnung der "Abholer" wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB zu prüfen haben (vgl. zur Geldwäschestrafbarkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 ff.;… Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, wistra 2021, 441 Rn. 47; zu einer Strafbarkeit wegen Begünstigung nach § 257 StGB s. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 13 ff.).

    Bei einer Bestrafung aus dem Grundtatbestand wäre wegen des niedrigeren Strafrahmens die aktuelle Gesetzesfassung die mildere und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB relevante (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 f.;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 70;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 13 f., 24 ff.).

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Der Angeklagte verschaffte sich die 1.000 EUR nicht, weil er das Geld nicht zur eigenen Verfügung erhielt, sondern mit der Maßgabe, damit die "Abholer" zu entlohnen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, wistra 2022, 380 Rn. 9; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228 Rn. 13).

    Die Handlungsvariante des "Absetzens" (beziehungsweise der Absatzhilfe) ist nicht erfüllt, weil es bei dem Zurückreichen von Tatbeute an den Vortäter an der insofern erforderlichen entgeltlichen wirtschaftlichen Verwertung des Erlangten fehlt und zudem auch bei dieser Tatvariante der Empfänger der Sache ein Dritter sein muss (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, wistra 2022, 380 Rn. 6; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228 Rn. 18).

  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    Bei einer Bestrafung aus dem Grundtatbestand wäre wegen des niedrigeren Strafrahmens die aktuelle Gesetzesfassung die mildere und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB relevante (vgl. insofern BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 f.;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 70; Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 13 f., 24 ff.).

    Die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB im Hinblick auf die vom Angeklagten weitergereichten 1.000 EUR ungeachtet der Qualifikation des Geldes als Tatobjekt wäre wegen der Sonderregelung des § 261 Abs. 10 StGB nF nur statthaft bei Anwendung der aktuellen Gesetzesfassung des § 261 StGB, also bei einer Bestrafung aus dem Grundtatbestand des § 261 Abs. 1 StGB nF (…vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 86;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 7; vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …

    Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
    a) Das neue Tatgericht wird eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten durch seine Tätigkeit bei der Entlohnung der "Abholer" wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB zu prüfen haben (vgl. zur Geldwäschestrafbarkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, wistra 2021, 441 Rn. 47; zu einer Strafbarkeit wegen Begünstigung nach § 257 StGB s. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen …

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20

    Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen)

  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der …

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde gegen die Zuerkennung von …

  • BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung …

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …

  • BGH, 26.04.2023 - 4 StR 96/23

    Betrug (sukzessive Mittäterschaft; Beendigung: endgültiges Eintreten des …

  • BGH, 22.06.2021 - 4 StR 83/21

    Strafaussetzung (keine Anwendbarkeit bei durch Anrechnung vollständig erledigter …

  • BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23

    Einziehung des Wertes von Tatobjekten bei Altfällen der Geldwäsche

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von …

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83

    Notwendigkeit einer richterliche Entscheidung über die Anrechnung der aus Anlass …

  • BGH, 21.01.2026 - 3 StR 546/25

    Im Wohnhaus noch Raub: Gewalt vor Gewahrsamswechsel zählt

    Rn. 5 a) Nach den vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen gehörten die Angeklagten einer Gruppierung an, die - gesteuert aus der Türkei - aufgrund einer entsprechenden Abrede dauerhaft Taten nach dem modus operandi "Falscher Polizeibeamter" beging (s. zu diesem Deliktsphänomen etwa BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315; Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 88/24, NStZ-RR 2024, 280).
  • BGH, 02.10.2024 - 3 StR 386/24

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Freiheitsstrafe für den Besitz …

    Für auf §§ 56 ff. StGB gestützte Entscheidungen ist in derartigen Fällen kein Raum (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 88/24, NStZ-RR 2024, 280, 282 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht