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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49819
OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,49819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,49819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,49819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag - Verjährungshemmung - Darlegungslast für Ende von Verhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einigung über Mängelbeseitigung: Wer trägt etwaige Mehrkosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsam vereinbarte Mängelbeseitigung - wer trägt die Mehrkosten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen? (IBR 2012, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 815
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Insoweit muss das Verhalten des Schuldners, der die Verhandlung abbrechen will, klar und eindeutig sein (BGH NJW 1998, 2819 f;… Peters/Jacoby in Staudinger, a. a. O., § 203 Rn. 11).

    Es ist im Übrigen seine Sache, durch eindeutiges Verhalten dem Verhandlungspartner gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass die Fortsetzung weiterer Verhandlungen verweigert wird (BGH NJW 1998, 2819 f;… Grothe in MüKo zum BGB, 5. Auflage 2006, § 203 Rn. 8).

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Allerdings erscheint die Wirksamkeit dieser Regelung der VOB/B 2000 wegen der gegenüber dem BGB-Vertrag stark verkürzten Verjährungszeit im Hinblick auf die von der Berufungserwiderung zitierte Rechtssprechung des BGH zur notwendigen individuellen Überprüfung jeder Einzelbestimmung der VOB/B nach AGB-rechtlichen Grundsätzen, soweit nämlich die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, durchaus zweifelhaft (siehe etwa BGH BauR 2007, 1404 ff und BauR 2004, 668 ff).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Allerdings erscheint die Wirksamkeit dieser Regelung der VOB/B 2000 wegen der gegenüber dem BGB-Vertrag stark verkürzten Verjährungszeit im Hinblick auf die von der Berufungserwiderung zitierte Rechtssprechung des BGH zur notwendigen individuellen Überprüfung jeder Einzelbestimmung der VOB/B nach AGB-rechtlichen Grundsätzen, soweit nämlich die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, durchaus zweifelhaft (siehe etwa BGH BauR 2007, 1404 ff und BauR 2004, 668 ff).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Indes ist anerkannt, dass zur Erhaltung der Mängeleinrede auch unter Geltung der VOB/B eine mündliche Anzeige ausreicht (BGH BauR 2007, 700 ff Leitsatz 2 und Wirth in Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 13 Abs. 5 VOB/B Rn. 100).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen;… Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212;… Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.;… Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Er muss, wenn sich ein dauerhaft mangelfreies Werk wie in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Konstruktion nicht erreichen lässt, ggf. aufwendigere Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durchführen, ohne dass er dafür eine Mehrvergütung verlangen kann (BGH BauR 1987, 207;… Riedl/Mansfeld in Heiermann u. a., a. a. O., § 13 VOB/B Rn. 100).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06

    Hemmung der Verjährung, Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen;… Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212;… Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.;… Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - 21 U 119/93

    Rücktritt von Sanierungsvereinbarung nach Verzug des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Beide Seiten sind daran gebunden (…Wirth in Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 13 Abs. 5 VOB/B Rn. 102 u. 103;… Riedl/Mansfeld in Heiermann u. a., VOB, 11. Auflage 2008, § 13 VOB/B Rn. 99; vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 719).
  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97

    Verjährungshemmung bei Verhandlungen auch bei mietvertraglicher Verjährung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen;… Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212;… Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.;… Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14

    Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines …

    Der Regelung liegt die Überlegung zugrunde, dass ein Schuldner, dem ein Gegenanspruch zusteht, kraft dessen er die Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgreich abwehren kann, sich als hinreichend gesichert ansehen darf und durch die Verjährungsregeln nicht zur frühzeitigen Durchsetzung seiner Forderung im Wege der Aufrechnung oder Klageerhebung gedrängt werden soll (…vgl. MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 215 Rn. 1; BeckOGK/Bach, BGB, Stand: 1. Juni 2015;… § 215 Rn. 23; OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821, juris Rn. 53).

    Nicht erforderlich ist, dass der Besteller bereits vor Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche ein diesbezügliches Leistungsverweigerungsrecht geltend gemacht hat (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05, BauR 2006, 1464, 1465, juris Rn. 7 = NZBau 2006, 645;… OLG Bremen, NJW-RR 2014, 1097, 1100 f., juris Rn. 57;… OLG München, BauR 2012, 663, 664, juris Rn. 10 = NZBau 2012, 241; OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. April 2007 - 3 U 188/06, juris Rn. 14;… OLG Düsseldorf - 24. Zivilsenat -, OLGR 2007, 468, 469, juris Rn. 3;… MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 215 Rn. 4;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 215 Rn. 2;… PWW/Deppenkemper, BGB, 10. Aufl., § 215 Rn. 2;… Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 215 Rn. 12;… Kniffka/Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juli 2015, § 634a Rn. 171 f. unter Aufgabe von Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 143;… Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., Rn. 1607;… Messerschmidt/Voit-Drossart, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 634a Rn. 38; Kohler, BauR 2003, 1804, 1813; a.A. OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821 f., juris Rn. 53).

    Rn. 12 b) Eine teleologische Reduktion der Vorschrift dahingehend, dass der Besteller sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach Ablauf der Verjährungsfrist nur dann berufen kann, wenn er dieses in nicht verjährter Zeit auch tatsächlich geltend gemacht hat, kommt nicht in Betracht (…a.A. Kniffka/Schulze-Hagen, Bauvertragsrecht, § 634a BGB Rn. 172; OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821 f., juris Rn. 53).

  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    Haben aber von dort ab ununterbrochen Prüfungen und Nachbesserungsversuche stattgefunden, kann dies zu einer durchgehenden Hemmung vom Beginn der ersten Prüfung an führen (vgl. OLG Schleswig BauR 2012, 815;… Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Kapitel Rdn. 125).
  • OLG Schleswig, 01.02.2019 - 1 U 42/18

    Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht für die Mangelbeseitigung bei Herstellung …

    Die erfolglose Aufforderung zur Nachbesserung ist zwar Anspruchsvoraussetzung des § 637 BGB, Abs. 3 der Vorschrift setzt jedoch auch ein "Verlangen" des Vorschusses voraus (OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2011, 3 U 101/10, Rn. 49 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2026 - 9 U 61/24

    Zur bindenden Anordnung gemäß § 13 Abs. 3 VOB/B und zur Erfüllbarkeit eines …

    Dabei kann dahinstehen, ob sich dieser Anspruch direkt aus § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B ergibt (so OLG Frankfurt…, Urteil vom 7.12.2010 - 5 U 95/09 , juris Rn. 44 ) oder auch für den VOB/B-Vertrag aus § 637 Abs. 3 BGB folgt (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.8.2011 - 3 U 101/10, juris Rn. 49;… Kapellmann/Messerschmidt/Langen, VOB-Kommentar, 9. Aufl. 2025, VOB/B § 13 Rn. 348), da die Anspruchsvoraussetzungen identisch sind.

    Ist die Frist zur Mängelbeseitigung erfolglos abgelaufen, ohne dass der Auftraggeber sein Wahlrecht, welchen Anspruch er nunmehr geltend machen möchte, ausgeübt hat, ist der Anspruch für den Auftragnehmer daher nicht erfüllbar (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.8.2011 - 3 U 101/10, juris Rn. 50).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43885
OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2013,43885)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.02.2013 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2013,43885)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2013,43885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalts im eigenen Namen gegen den Beschluss des Gerichts i.R.d. Festsetzung des Streitwerts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 24.04.2002 - 11 W 149/02

    Streitwert; Notweg; einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10
    Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10

    Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10
    Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.).
  • OLG Rostock, 04.10.2001 - 7 U 302/00
    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10
    Insoweit ist das von den Antragstellern zitierte Urteil des Oberlandesgerichts zum Aktenzeichen 7 U 302/00 hier nicht einschlägig, denn dort ging es um den Anspruch auf Feststellung des Kaufvertrages aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz insgesamt.
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dejure.org Übersicht OLG Rostock

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,65982
OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2010,65982)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2010 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2010,65982)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2010 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2010,65982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauprozess: Feststellungsklage auf Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus einem Bauvertrag; Grundstücksveräußerung als Grundlage der Schadensbezifferung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256
    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung von Baumängeln

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online

    Weiterbau trotz Gründungsmangels: Kein Abriss nach Fertigstellung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauprozess: Für eine Feststellungsklage besteht in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis! (IBR 2012, 557)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber lässt trotz Gründungsmangels weiterbauen: Kein Abriss nach Fertigstellung! (IBR 2012, 508)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10
    Rn. 33 Vor diesem Hintergrund stellt das Landgericht zutreffend darauf ab, dass bei den im vorliegenden Fall zu berücksichtigenden Umständen wegen des vorliegenden Mangels (höhere Gründungshöhe des errichteten Gebäudes; BGH NJW 2002, 3543 ff., Rn. 22 ) - unter Offenlassen einer Haftung der Beklagten - grundsätzlich von einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung auszugehen ist und sich ein Anspruch des Klägers aus § 311 a Abs. 2 S. 2 BGB ergibt, so dass die Regelungen des § 281 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB anzuwenden sind.
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Veräußerung des Werks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10
    Der Schadensersatzanspruch erlischt nicht, wenn der Bauherr das Grundstück, auf dem sich das mangelbehaftete Bauwerk befindet, veräußert (BGH, BauR 2004, 1617).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10
    Rn. 31 1. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1993, 2993) fehlt einer Feststellungsklage das Rechtsschutzbedürfnis, sofern eine Klage auf Leistung zumutbar ist.
  • OLG Celle, 19.12.2006 - 16 U 127/06

    Rechtsschutzsbedürfnisses für eine Feststellungsklage im Bauprozess; Möglichkeit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10
    Auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 19.12.2006 (NJW-RR 2007, 676 ff.) liegt für eine Feststellungsklage im Bauprozess in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis vor, weil entscheidende Fragen (Schadenshöhe, Möglichkeit der Beseitigung des Mangels, Unverhältnismäßigkeit etc.) nicht in einem Prozess geklärt werden können und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.
  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 21 U 64/13

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten bei der Feststellung der …

    Soweit das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 19.12.2006 (16 U 127/06, NJW-RR 2007, 676) und das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 17.11.2010 (3 U 101/10, IBR 2012, 557) anlässlich der dort zu entscheidenden Baumängelprozesse zu der Einschätzung gelangt seien, dass Feststellungsklagen "in der Regel im Bauprozess" unzulässig seien, stünde diese Ansicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

    Rn. 235 Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17.11.2010 (3 U 101/10, IBR 2012, 508) enthält keine rechtlichen Ausführungen, die auf den vorliegenden Sachverhalt in entscheidungserheblicher Weise übertragbar sein könnten.

  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege …

    Denn ein Geschädigter hat sich innerhalb einer angemessenen Frist festzulegen, auf welche Weise er einen ihm entstandenen Schaden ausgleicht und in welchem Umfang er den Schädiger in Anspruch nehmen will (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. November 2010 - 3 U 101/10 -, Rn. 38, juris; nachgehend BGH vom 24. Mai 2012, VII ZR 216/10, Nichtzulassungsbeschwerde ohne Begründung zurückgewiesen).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2020 - 9 U 168/19

    VW-Diesel-Skandal: Zulässigkeit eines mit dem Hauptsacheantrag geltend gemachter …

    Ein Kläger kann sich nicht darauf berufen, dass sich der Schaden noch in der Entwicklung befindet, wenn die Festlegung unter Beachtung der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht längst möglich ist und der Schaden mit der Leistungsklage geltend gemacht werden kann (OLG Stuttgart Urteil vom 17.11.2010 - 3 U 101/10 -, BeckRS 2012, 16430, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7316
OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,7316)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,7316)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,7316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 250, 249 Abs. 1, 280 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Rückvergütungen; Bestandsprovision; Naturalrestitution; Teilverkauf; Fristsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 250 BGB; § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor Prozessbeginn

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 250
    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor Prozessbeginn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank haftet trotz fehlerhafter Anlageberatung nicht auf Schadensersatz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor Prozessbeginn

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Rn. 20 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126) kommt ein Anlageberatungsvertrag bereits dadurch zustande, dass ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder das Kreditinstitut seinerseits an den Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden oder zu beraten.

    Der Anleger ist über alle Eigenschaften und Risiken der Anlage, die für seine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben können, zutreffend, aktuell, vollständig und verständlich zu informieren (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, a. a. O.).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199; Urteil vom 19. April 2007 - III ZR 75/06, WM 2007, 1020).

    Grundsätzlich kann ein Anlageberater seiner Verpflichtung auch dadurch genügen, dass er dem Anleger einen Prospekt übergibt, der geeignet ist, die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen verständlich zu vermitteln (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199), wenn dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung ausgehändigt wurde, dass er hinreichend Zeit hatte (ca. 2 Wochen), um sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 145/06, WM 2007, 1608).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Rn. 36 4. Danach ist die Klägerin infolge der nicht hinreichenden Aufklärung über Rückvergütungen nach § 249 Abs. 1 BGB nach den Grundsätzen der Naturalrestitution so zu stellen, wie sie ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02

    Vorteilsausgleichung bei Anlageberatung; Darlegungs- und Beweislast bei …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Hat der Anleger neben Verlusten auch Gewinne realisiert, muss er sich diese nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, WM 203, 1263).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Der Aufklärungspflichtige muss danach beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, Umdruck Tz. 22).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Erhält die Bank aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren verdeckte Rückvergütungen, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien der anleger- und objektgerechten Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Im Falle des fehlenden Hinweises auf Rückvergütungen kann sich eine Bank jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Grundsätzlich kann ein Anlageberater seiner Verpflichtung auch dadurch genügen, dass er dem Anleger einen Prospekt übergibt, der geeignet ist, die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen verständlich zu vermitteln (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199), wenn dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung ausgehändigt wurde, dass er hinreichend Zeit hatte (ca. 2 Wochen), um sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 145/06, WM 2007, 1608).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Bei diesen an die Beklagte geflossenen Zahlungen handelt es sich auch um Rückvergütungen, d. h. um Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt und die hinter seinem Rücken umsatzabhängig an die Bank zurückfließen, weshalb die Bank in diesen Fällen ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse daran hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 f.).
  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Dies gilt vorliegend in besonderer Weise, weil die Klägerin in der von ihr unterzeichneten Dokumentation ihrer Kundenangaben Erfahrungen mit Aktiengeschäften eingeräumt hat, worauf der Berater ohne Anhalt für das Gegenteil vertrauen darf (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - XI ZR 259/03, WM 2004, 2205).
  • BGH, 19.04.2007 - III ZR 75/06

    Pflichten bei Anlageberatung im Familienkreis

  • OLG München, 16.09.1993 - 6 U 4724/92

    Aufklärungspflicht der Bank gegenüber ihrem Wertpapierdepotkunden

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …

    Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011, 3 U 101/10, GWR 2011, 90).

    Die Zulassung der Revision ist von ihm darauf gestützt worden, dass es von einer Rechtsansicht des OLG Celle (Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10, juris Rn. 38) abweiche, nach der auch ein Anspruch auf den Differenzschaden einer erfolglosen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 250 Satz 1 BGB bedürfe.

    Rn. 19 Die von der Revision in Anspruch genommene Gegenansicht (OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10, juris Rn. 38) übersieht, dass § 250 BGB keine Anwendung findet, wenn der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB bereits auf Zahlung von Geld gerichtet ist.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des …

    Entgegen der Ansicht der Berufung bedarf es in einem derartigen Fall auch zur Entstehung eines Anspruches auf Zahlung des Differenzschadens nicht einer vorherigen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 250 Satz 1 BGB (a.A. OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011, 3 U 101/10 = juris Rn 38).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 14 U 92/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Rn. 34 Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des Landgerichts, das unter Berufung auf das OLG Celle, Urteil vom 26 Januar 2011, 3 U 101/10, der Auffassung ist, ein Anspruch des Schädigers auf Ersatz seines Differenzschadens setze voraus, dass der Schädiger zuvor die Naturalrestitution verweigert habe (§ 250 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 14 U 92/11

    Umfang der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen der anlageberatenden Bank bei …

    Rn. 21 Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des Landgerichts, das unter Berufung auf das OLG Celle, Urteil vom 26 Januar 2011, 3 U 101/10, der Auffassung ist, ein Anspruch des Schädigers auf Ersatz seines Differenzschadens setze voraus, dass der Schädiger zuvor die Naturalrestitution verweigert habe (§ 250 BGB).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.10.2011 - 3 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,60469
OLG Schleswig, 24.10.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,60469)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.10.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,60469)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,60469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der 2-jährigen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beim VOB -Vertrag; Beginn der Verjährungsfrist; Wirksamkeit der Aufrechnung mit einem verjährten Werklohnanspruch gegen einen Kostenvorschussanspruch

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2011 - 3 U 101/10
    Insoweit muss das Verhalten der Partei, die die Verhandlung abbrechen will, klar und eindeutig sein (BGH NJW 1998, 2819 f;… Peters/Jacoby in Staudinger, BGB , Neubearb. 2009, § 203 Rn. 11).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …

    Rn. 18 aa) Dem Berufungsgericht ist zwar darin zuzustimmen, dass für die Annahme, Verhandlungen seien beendet, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Schleswig, BeckRS 2012, 09788 [sub. 5];… BeckOK/Spindler, BGB, § 203 Rn. 7 [Stand: 1. Mai 2016]; Mankowski/Höpker, MDR 2004, 721, 726;… NK-BGB/Budzikiewicz, 3. Aufl., § 203 Rn. 44).
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dejure.org Übersicht OLG Schleswig

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2010 - L 14/3 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,118432
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2010 - L 14/3 U 101/10 (https://dejure.org/2010,118432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.11.2010 - L 14/3 U 101/10 (https://dejure.org/2010,118432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. November 2010 - L 14/3 U 101/10 (https://dejure.org/2010,118432)
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Verfahrensgang

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