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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39713
LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13 (https://dejure.org/2014,39713)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2014 - 303 O 335/13 (https://dejure.org/2014,39713)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2014 - 303 O 335/13 (https://dejure.org/2014,39713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 55 Abs 2 S 2 InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 140 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Rückforderung der an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlten Arbeitnehmerbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückgewähr von bezahlten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung wegen Deckungsanfechtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückgewähr von bezahlten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung wegen Deckungsanfechtung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückgewähr von bezahlten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung wegen Deckungsanfechtung

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 18.06.2014 - 13 U 106/14

    Zur Insolvenzanfechtung im Eigenverwaltungsverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Rn. 34 Dies bedeutet aber nur, dass bei Vorliegen dieser Voraussetzung der Sachwalter - wie hier - befugt ist, ohne Prozessunterbrechung (§ 240 ZPO) nunmehr als gewillkürter Prozesstandschafter vorzugehen (…vgl. BGH v. 11.04.2013, IX ZR 122/12, Rn. 8; OLG Dresden v. 18.06.2014, 13 U 106/14, Rn. 12 f. - juris;… Thies in: Hamburger Kommentar z. InsO, 4. Aufl. 2012, § 259 Rn. 13).

    Das trifft nicht zu (vgl. OLG Dresden v. 18.06.2014, 13 U 106/14, Rn. 16 m.N.).

    Die damit vom Gesetz vorausgesetzte Möglichkeit der Insolvenzanfechtung erstreckt sich grundsätzlich auch auf Rechtshandlungen, die während des Eröffnungsverfahrens nach den §§ 270 ff. InsO vorgenommen werden (vgl. OLG Dresden v. 18.06.2014, 13 U 106/14, Rn. 11 - juris).

    Soweit eine Mitwirkung des vorläufig bestellten Sachwalters nach den §§ 274, 275, 270b Abs. 2 Satz 1, 270a Abs. 1 Satz 2 InsO vorgesehen ist, ist diese bloß interne Maßnahme und insbesondere keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Begründung oder Erfüllung einer Masseverbindlichkeit (vgl. OLG Dresden v. 18.06.2014, 13 U 106/14, Rn. 18 - juris).

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Rn. 86 Ficht der Insolvenzverwalter geleistete Arbeitsentgeltzahlungen an, so ist richtiger Anfechtungsgegner grundsätzlich der Arbeitnehmer als derjenige, dem gegenüber die anfechtbare Handlung vorgenommen worden ist und der aus ihr etwas empfangen hat (vgl. BAG v. 29.01.2014, 6 AZR 345/12, Rn. 11 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nach der gesetzlichen Systematik der § 145 InsO i.V.m. § 169 SGB III die Bundesagentur für Arbeit als Rechtsnachfolgerin vielmehr nur dann Anfechtungsgegnerin, wenn die Anfechtung erfolgt, nachdem der Insolvenzgeldantrag gestellt worden ist und eine zumindest entfernte Möglichkeit besteht, dass die Zahlung von Insolvenzgeld in Betracht kommt, weil eine Leistungspflicht der Bundesagentur besteht / bestehen könnte (vgl. BAG v. 29.01.2014, 6 AZR 345/12, Rn. 11 ff. - juris).

  • OLG Dresden, 29.01.2004 - 13 U 2163/03

    Insolvenzzweckwidrigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Die gesetzliche Regelung in § 55 Abs. 2 InsO wäre sinnlos, wenn nach Verfahrenseröffnung die Masseverbindlichkeit im Wege der Anfechtung wieder beseitigt werden könnte (vgl. OLG Dresden, U. v. 29.01.2004, 13 U 2163/03, Rn. 13 - juris;… Kirchhof in: Münchener Kommentar z. InsO, 3. Aufl. 2013, § 129 Rn. 44;… Rogge/Leptien in: Hamburger Kommentar z. InsO, 4. Aufl. 2012, § 129 Rn. 21).

    Das bezieht sich aber nur auf Fälle, in denen es sich um Forderungen handelt, die bereits vor der Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots durch den Schuldner als einfache Insolvenzforderung begründet worden waren (vgl. OLG Dresden, U. v. 29.01.2004, 13 U 2163/03, Rn. 13 - juris;… Kirchhof in: Münchener Kommentar z. InsO, 3. Aufl. 2013, § 129 Rn. 44;… missverständlich Rogge/Leptien in: Hamburger Kommentar z. InsO, 4. Aufl. 2012, § 129 Rn. 21).

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 152/03

    Anfechtbarkeit einer vor Fälligkeit bewirkten Zahlung des Insolvenzschuldners

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Die Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge beruht weder auf einer für die Annahme eines Bargeschäfts erforderlichen Vereinbarung zwischen der Schuldnerin und der Beklagten noch hat die Schuldnerin eine relevante Gegenleistung von der Beklagten erhalten (…vgl. BGH v. 05.11.2009, IX ZR 233/08, Rn. 14; v. 09.06.2005, IX ZR 152/03, Rn. 20 ff. - juris).

    Daher ist auch für den Fall, dass ein schwacher Insolvenzverwalter gleichwohl einer Beitragsabführung des Schuldners zustimmt, anerkannt, dass der (endgültige) Insolvenzverwalter die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters anfechten kann, weil ein schutzwürdiges Vertrauen des Sozialversicherungsträgers in den Bestand der Zahlung im Allgemeinen nicht bestehen wird; die Strafvorschrift des § 266a StGB steht der Anfechtbarkeit nicht entgegen (vgl. zu alledem BGH v. 09.06.2005, IX ZR 152/03, Rn. 18 - juris m.w.N.).

  • OLG Hamm, 18.09.1986 - 27 U 11/86
    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Unterlässt der Sozialversicherungsträger die obligate Antragstellung, kann er seine Beitragsforderung nur als Insolvenzforderung geltend machen (vgl. OLG Hamm v. 18.09.1986, 27 U 11/86 = ZIP 1986, 1476, 1477;… Kilger/K. Schmidt, KO, 16. Aufl. 1993, § 59 Rn. 8).

    Rn. 76 Zu der unter der Konkursordnung gegoltenen Rechtslage hat das OLG Hamm (Urteil v. 18.09.1986, 27 U 11/86 = ZIP 1986, 1476 ff.) jedoch entschieden, dass der Sozialversicherungsträger sich nicht darauf berufen könne, ihm sei eine Antragstellung gegenüber der damaligen Bundesanstalt für Arbeit deshalb unmöglich gewesen, weil der Sozialversicherungsbeitrag bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens entrichtet gewesen sei.

  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 122/12

    Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses durch den Insolvenzverwalter nach …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    "Anhängig" ist nach zutreffendem Verständnis der Vorschrift als rechtshängig zu lesen, mithin Rechtshängigkeit vor Verfahrensaufhebung Voraussetzung der Fortführung nach § 259 Abs. 3 Satz 1 InsO (vgl. BGH v. 11.04.2013, IX ZR 122/12, Rn. 9 ff. - juris).

    Rn. 34 Dies bedeutet aber nur, dass bei Vorliegen dieser Voraussetzung der Sachwalter - wie hier - befugt ist, ohne Prozessunterbrechung (§ 240 ZPO) nunmehr als gewillkürter Prozesstandschafter vorzugehen (vgl. BGH v. 11.04.2013, IX ZR 122/12, Rn. 8;… OLG Dresden v. 18.06.2014, 13 U 106/14, Rn. 12 f. - juris;… Thies in: Hamburger Kommentar z. InsO, 4. Aufl. 2012, § 259 Rn. 13).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Für das in § 266a Abs. 1 StGB strafbare echte Unterlassen gelten nämlich die allgemeinen Grundsätze, wonach als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung hinzutreten muss, dass dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist (vgl. nur BGH v. 28.05.2002, 5 StR 16/02, Rn. 14 - juris).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 235/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Versicherungsmakler als …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Rn. 107 Soweit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgehend gefordert wird, dass der vorläufige Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand gesetzt haben muss und der Empfänger der Leistung demzufolge nach Treu und Glauben damit habe rechnen dürfen, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr entziehbares Recht erhalten zu haben, so betrifft dies den vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalter, der mangels allgemeiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis keine an den endgültigen Insolvenzverwalter derart angenäherte Rechtsstellung inne hat (vgl. Nur BGH v. 25.04.2014, IX ZR 235/12, Rn. 36 - juris).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (vgl. BGH v. 01.02.2007, IX ZR 96/04, Rn. 14 ff. - juris).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 233/08

    Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
    Die Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge beruht weder auf einer für die Annahme eines Bargeschäfts erforderlichen Vereinbarung zwischen der Schuldnerin und der Beklagten noch hat die Schuldnerin eine relevante Gegenleistung von der Beklagten erhalten (vgl. BGH v. 05.11.2009, IX ZR 233/08, Rn. 14;… v. 09.06.2005, IX ZR 152/03, Rn. 20 ff. - juris).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß; …

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im …

  • LG Hamburg, 19.09.2014 - 303 O 29/14

    Insolvenzanfechtung: Rückforderung der an den Sozialversicherungsträger gezahlten …

  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 114/15

    Anordnung des Schutzschirmverfahrens für eine insolvente GmbH: Begründung von …

    Andernfalls ginge die entsprechend § 55 Abs. 3 Satz 1 InsO vorgesehene Herabstufung zur Insolvenzforderung stets ins Leere (OLG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 1 U 196/14, Umdruck S. 10, nV; LG Hamburg, ZInsO 2015, 451, 455;… für den entsprechenden Fall des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ebenso: HmbKomm-InsO/Jarchow, 5. Aufl., § 55 Rn. 40;… Jaeger/Henckel, aaO, § 55 Rn. 57).

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 3 InsO lagen deshalb nicht vor (LG Hamburg, ZInsO 2015, 451, 456; OLG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 1 U 196/14, Umdruck S. 12;… MünchKomm-InsO/Hefermehl, 3. Aufl., § 55 Rn. 237;… Schmidt/Thole, InsO, 19. Aufl., § 55 Rn. 44;… HK-InsO/Lohmann, 8. Aufl., § 55 Rn. 33; im Ergebnis wohl auch Buchalik, ZInsO 2012, 349, 356; Geißler, ZInsO 2013, 531, 537).

  • OLG Hamburg, 21.10.2015 - 1 U 196/14

    Insolvenzanfechtung: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von …

    Dieser Eröffnungsantrag ist auch nicht ein anderer, als jener in § 13 InsO oder jener, der in § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO vorausgesetzt wird (ebenso vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 18.06.2014, 13 U 106/14, Juris Rn. 16, LG Hamburg, Urteil vom 19.11.2014, 303 O 335/13, Juris Rn. 45).

    Rn. 27 Die zeitliche Aufteilung der Forderungen der Beklagten gründet darin, dass sie aus bereits vor dem Eröffnungsantrag bestehenden Arbeitsverhältnissen als Dauerschuldverhältnissen resultieren und eine Einordnung als Masseverbindlichkeiten erst mit entsprechender Ermächtigung der Schuldnerin im Beschluss vom 24.07.2013 (Anlage K2) in Betracht kommt (so auch LG Hamburg, Urteil vom 19.11.2014, 303 O 335/13, Juris Rn. 53).

    Rn. 39 cc) Der weitere Aspekt, den der Kläger anführt, dass Sozialversicherungsträger wie die Beklagte wegen der Insolvenzausfallversicherung nach § 175 SGB III weniger schutzbedürftig als andere Gläubiger seien, führt nicht dazu, dass sie bei Erfüllung ihrer Forderung auf Arbeitnehmerbeiträge vor Insolvenzverfahrenseröffnung von § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO teleologisch auszunehmen ist; dem steht die ausdrückliche Rückstufungsregelung in § 55 Abs. 3 Satz 2 InsO entgegen; nur bei Vorliegen der dort normierten Voraussetzungen sind die Forderungen der Sozialversicherungsträger (wieder) als Insolvenzforderungen zu behandeln (so auch LG Hamburg, Urteil vom 19.11.2014, 303 O 335/13, Juris Rn. 65, 66).

    Allerdings bedarf die Anwendbarkeit des § 133 InsO dahingehend einer Einschränkung, dass eine Rechtshandlung der Schuldnerin dann nicht anfechtbar ist, wenn - wie streitgegenständlich - die Schuldnerin entsprechend §§ 270b Abs. 3 Satz 1 und Satz 2, 55 Abs. 2 InsO ermächtigt war, eine im eröffneten Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit geltende Forderung zu begründen (LG Hamburg, Urteil vom 19.11.2014, 303 O 335/13, Juris Rn. 102ff). In einem solchen Fall ist die Schuldnerin einem starken vorläufigen Insolvenzverwalter, der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis inne hat (§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), gleich zu behandeln.

  • LSG Thüringen, 29.11.2016 - L 6 KR 1772/12

    (Rückgewähr von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen im Wege der …

    Die Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge beruht weder auf einer für die Annahme eines Bargeschäfts erforderlichen Vereinbarung zwischen der Schuldnerin und der Beklagten noch hat die Schuldnerin eine relevante Gegenleistung von der Beklagten erhalten (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 19. November 2014 - Az.: 303 O 335/13, Rn. 55, m.w.N., m.w.N., nach juris).
  • AG Hamburg-Barmbek, 11.04.2023 - 816 C 190/22

    Insolvenzanfechtung: Wissenszurechnung einer Krankenkasse in Bezug auf einen per …

    Der relevante Zeitpunkt dafür ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr in Form der bankenübergreifenden Kontoüberweisung der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch des Gläubigers (Zahlungsempfänger) gegen seine Bank (Empfangsbank) auf Gutschrift des für ihn bestimmten Betrages entsteht, § 675t Abs. 1 Satz 1 BGB (BGH…, Urteil vom 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99 -, Rn. 10, zitiert nach juris; LG Hamburg, Urteil vom 19. November 2014 - 303 O 335/13 -, Rn. 48 , zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 24.04.2015 - 303 O 236/14

    Vorliegen eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückerstattungsanspruchs …

    Wählt er den Weg der Globalermächtigung greife mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens deshalb zunächst § 55 Abs. 2 InsO (so auch LG Hamburg, Urteil vom 19.11.2014, Az. 303 O 335/13).
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