Rechtsprechung
| EuGH, 31.05.1989 - 344/87, C 344/87 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 48; ; VO Nr. 1612/68 Art. 1
- EU-Kommission
Bettray / Staatssecretaris van Justitie
EWG-Vertrag, Artikel 48
1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen
- EU-Kommission
Bettray / Staatssecretaris van Justitie
- Wolters Kluwer
Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Aufenthaltserlaubnis für einen deutschen Staatsbürger in den Niederlanden; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 48; VO Nr. 1612/68 Art. 1
1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen - rechtsportal.de
1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen eines Sozialarbeitsplatzes ausübt
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auselgung des Art 48 Abs 1 EWGVtr; Darstellung von ausgeübten Tätigkeiten als Mittel der Rehabilitation und Wiedereingliederung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen einer Maßnahme der sozialen Arbeitsbeschaffung ausübt.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
- EuGH, 31.05.1989 - 344/87, C 344/87
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
11 Zunächst ist festzustellen, daß nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag eine gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und, da er den Anwendungsbereich einer der Grundfreiheiten der Gemeinschaft festlegt, weit auszulegen ist ( siehe insbesondere Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121 ). - EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
13 Weiter ist festzustellen, daß aus dem Grundsatz der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer sowie aus der Stellung der insoweit geltenden Bestimmungen innerhalb des Systems des Vertrages folgt, daß diese Bestimmungen nur die Freizuegigkeit von Personen gewährleisten, die im Wirtschaftsleben tätig sind oder sein wollen, und daher nur für die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten gelten ( vgl. Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035 ). - EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt ( siehe erstmals das Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153 ), ist die Art des Rechtsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber für die Anwendung des Artikels 48 EWG-Vertrag unerheblich.
- EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Sofern eine Person die vorstehend in Randnr. 39 angeführten Voraussetzungen erfüllt, ist die Art der Rechtsbeziehung zwischen ihr und der anderen Partei des Arbeitsverhältnisses ohne Bedeutung für die Anwendung der Richtlinie 92/85 (vgl. entsprechend im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteile vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 16, und vom 26. Februar 1992, Raulin, C-357/89, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10). - EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
Rn. 20 Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung oder der Umstand, dass der Betreffende die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht, kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22). - EuGH, 09.07.2015 - C-229/14
Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …
Rn. 51 Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch, dass weder der rechtliche Kontext des Beschäftigungsverhältnisses im nationalen Recht, in dessen Rahmen eine Berufsausbildung oder ein Praktikum absolviert wird, noch die Herkunft der zur Vergütung des Betreffenden eingesetzten Mittel und insbesondere im vorliegenden Fall deren Finanzierung aus öffentlichen Mitteln irgendeine Rolle für die Beantwortung der Frage spielen, ob jemand als Arbeitnehmer anzusehen ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Birden, C-1/97, EU:C:1998:568, Rn. 28, und Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 34).
- EuGH, 20.09.2007 - C-116/06
Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer …
Rn. 26 Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, dass es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts ohne Bedeutung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnr. 16, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnrn. 15 und 16, vom 19. November 2002, Kurz, C-188/00, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 32, und Trojani, Randnr. 16). - EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani
16 Außerdem ist es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts ohne Bedeutung, dass das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist, wie hoch die Produktivität des Betreffenden ist, woher die Mittel für die Vergütung stammen oder dass sich die Höhe der Vergütung in Grenzen hält (Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 16, vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnrn.18 Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass Tätigkeiten, die nur ein Mittel der Rehabilitation oder der Wiedereingliederung des Betroffenen in das Arbeitsleben darstellen, nicht als tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden können (Urteil Bettray, Randnr. 17).
- EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Fenoll - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte …
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs spielt es nämlich für die Frage, ob jemand als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts anzusehen ist, keine Rolle, wie hoch die Produktivität des Betroffenen ist, woher die Mittel für seine Entlohnung stammen oder ob diese eine eingeschränkte Höhe aufweist (vgl. Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 32, sowie Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 16).Rn. 36 In diesem Zusammenhang leiten die Association de parents et d'amis de personnes handicapées mentales (APEI) d'Avignon und die französische Regierung aus dem Sachverhalt, der dem Urteil Bettray (344/87, EU:C:1989:226) zugrunde lag, ab, dass Herr Fenoll dementsprechend nicht als "Arbeitnehmer" eingestuft werden könne, da seine Tätigkeiten im CAT "La Jouvene" angeblich mit denjenigen vergleichbar seien, die von Personen ausgeübt würden, die in einem Therapiezentrum für Suchtkranke wie dem in jenem Urteil in Rede stehenden aufgenommen worden seien.
Rn. 38 Zwar hat der Gerichtshof in Rn. 17 des Urteils Bettray (344/87, EU:C:1989:226) entschieden, dass Tätigkeiten nicht als tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden können, die nur ein Mittel der Rehabilitation oder der Wiedereingliederung der Betroffenen in das Arbeitsleben darstellen.
Rn. 39 Sodann ist festzustellen, dass - auch wenn die Arbeitsplätze im CAT "La Jouvene" genau wie diejenigen, die in der Rechtssache, in der das Urteil Bettray (344/87, EU:C:1989:226) erging, für Suchtkranke bestimmt waren, Personen vorbehalten sind, die infolge von in ihrer Person begründeten Umständen nicht in der Lage sind, unter normalen Bedingungen zu arbeiten - sich aus den dem Gerichtshof vorgelegten Akten gleichwohl ergibt, dass die Konzeption der Regelung über die Funktionsweise eines CAT und somit über die von den Behinderten dort ausgeübten Tätigkeiten so geartet ist, dass diese Tätigkeiten nicht als lediglich untergeordnet und unwesentlich im Sinne der in Rn. 27 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung erscheinen.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
Fenoll - Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG …
Rn. 35 Die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens haben insoweit das Urteil Bettray (EU:C:1989:226) und die Frage seiner Erheblichkeit für die Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache ausgiebig erörtert.Ich sehe darin einen ersten kleinen Unterschied zur Rechtssache Bettray (EU:C:1989:226), denn Herr Bettray wurde nicht aufgrund seiner Fähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, ausgewählt, sondern die auszuübenden Tätigkeiten wurden entsprechend seinen Fähigkeiten gestaltet{FN-VERWEIS:41}.
Rn. 44 Diese Einschätzung steht im Übrigen völlig in Einklang mit dem Grundsatz, dass das Urteil Bettray (EU:C:1989:226) streng auf den konkreten Fall begrenzt werden muss, und genauso mit der oben vertretenen Ansicht, dass die Bedingung einer echten und tatsächlichen Tätigkeit in einem sozial geprägten Kontext weniger entscheidend als im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und deshalb nicht strikt einzuhalten ist.
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile Bettray (344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15), Bernini (…C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 16), Kurz (…C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 33) und Trojani (…EU:C:2004:488, Rn. 16).
{FN:35} - Vgl. u. a. Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:36} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 17 und 20).
{FN:37} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 18).
{FN:38} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 19).
{FN:39} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:41} - Vgl. Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 19).
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
Rn. 27 Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts haben (vgl. Urteile vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-456/02
Trojani
Dabei ist auch der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofes Rechnung zu tragen, insbesondere den Urteilen Bettray und Steymann (12) , um die es in Abschnitt B geht.Wie sich auch aus den beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen ergibt, weist der vorliegende Fall Gemeinsamkeiten mit dem Sachverhalt auf, der dem Urteil Bettray (19) zugrunde lag.
Die Essenz der vorstehend wiedergegebenen Rechtsprechung, die den Arbeitnehmerbegriff sehr weit auslegt, zwingt dazu, das Urteil Bettray in seinem besonderen Kontext zu sehen, der durch das Integrationsziel der WSW bestimmt wird.
Dazu kommt, dass der Gerichtshof bereits im Urteil Bettray die Tragweite des Arbeitnehmerbegriffs in gewisser Weise eingeschränkt hat, wenn die Tätigkeiten nicht wirtschaftlicher Art sind.
Das bedeutet aber noch nicht, dass ein vergleichbarer Schluss wie im Urteil Bettray nicht auch in einem Fall wie dem vorliegenden gezogen werden könnte, in dem der wirtschaftliche Charakter der Tätigkeiten noch nebensächlicher ist als in der Sache Bettray.
{FN:10} - Urteil vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache C-344/87 (Bettray, Slg. 1989, 1621).
{FN:12} - Urteil Bettray, zitiert in Fußnote 10; Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87 (Steymann, Slg. 1988, 6159).
- EuGH, 06.11.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 48 EG-Vertrag (nach …
Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. Urteile Lawrie-Blum, Randnr. 17, vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnr. 12, und Meeusen, Randnr. 13). - EuGH, 21.02.2013 - C-46/12
N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der …
- EuGH, 17.03.2005 - C-109/04
Kranemann - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - …
- VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 23 K 6871/13
Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Allonby
- EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden / Stadtgemeinde Bremen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-3/90
M. J. E. Bernini gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. - …
- EuGH, 10.09.2014 - C-270/13
Haralambidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 26.02.1992 - C-3/90
Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-357/89
V. J. M. Raulin gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23
Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverbände eigene Regelwerke geben, …
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BSG, 05.05.2026 - B 12 KR 6/24 R
Keine Versicherungspflicht der GKV während einer stufenweise Wiedereingliederung …
- EuGH, 26.04.2007 - C-392/05
Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 - …
- OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit - …
- VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von …
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 1477/18
Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer - erlaubter Aufenthalt iS des …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06
Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis; …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01
EIN GEMEINSCHAFTSBÜRGER, DER VON DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER GEBRAUCH …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01
Morgenbesser
- OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 137/10
Unionsbürger; Freizügigkeit des selbständig Erwerbstätigen - Freizügigkeit; …
- LSG Hessen, 01.10.2021 - L 6 AS 403/21
SGB II
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2018 - 11 S 1351/18
Einstweiliger Rechtsschutz in Verfahren um das Bestehen eines Aufenthaltsrechts …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2025 - L 3 AS 410/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-294/06
Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 Absatz 1 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89
The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Wippel
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02
Collins
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1997 - C-85/96
FREIZÜGIGKEIT
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte …
- LSG Hessen, 07.12.2018 - L 6 AS 503/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren
- VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 6663/08
Aufenthaltskarte Freizügigkeit Unionsbürgerrechte Carta d'Identita
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-258/04
Ioannidis
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
Robin Swaddling gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …
- SG Aachen, 31.03.2014 - S 14 AS 182/14
Anspruch eines portugiesischen Staatsangehörigen auf Grundsicherung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02
Laurin Effing
- LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2022 - L 3 AS 51/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-19/92
Dieter Kraus gegen Land Baden-Württemberg.
- VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 8945/08
Dänemarkehe Rückkehrer Unionsbürger
- VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05
D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-188/00
Kurz
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-1/97
Mehmet Birden gegen Stadtgemeinde Bremen.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1990 - C-292/89
The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal, ex parte Gustaff Desiderius …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-109/04
Kranemann - Auslegung von Artikel 39 EG im Hinblick auf eine nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-29/91
Dr. Sophie Redmond Stichting gegen Hendrikus Bartol und andere. - Wahrung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1990 - C-18/90
Office national de l'emploi gegen Bahia Kziber. - Kooperationsabkommen …
- VG Stade, 24.07.2026 - 2 B 2943/25
Unvollständige Ermessenserwägungen; Ermessensfehlgebrauch; Ermessensfehler; …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2008 - C-306/07
Ruben Andersen - Unterrichtung des Arbeitnehmers - Vorherige Mahnung an den …
- LSG Baden-Württemberg, 01.06.2016 - L 9 AS 1705/16
- SG Nürnberg, 09.10.2009 - S 19 AS 834/09
Arbeitnehmerstatus eines griechischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit …
- SG Nürnberg, 09.10.2009 - S 19 AS 835/09
Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - L 32 AS 1558/09
- VG Freiburg, 24.06.2003 - 6 K 245/02
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EG; Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des …
- VG Bremen, 19.12.2011 - 4 V 1528/11
Unionsbürger, Freizügigkeitsbescheinigung, Verlust des Freizügigkeitsrechts
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| AG Neu-Ulm, 25.02.1988 - C 344/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
I. Bettray gegen Staatssecretaris van Justitie.
Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen einer Maßnahme der sozialen Arbeitsbeschaffung ausübt
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
- EuGH, 31.05.1989 - 344/87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
In der Rechtssache 66/85 (Lawrie Blum/Land Baden-Württemberg, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17) hat der Gerichtshof festgestellt, daß "das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses... darin [besteht], daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält". - EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
In der Rechtssache 53/81 (Levin/Staatsseecretaris van Justitie, Sig. 1982, 1035) hat der Gerichtshof festgestellt, daß dieser Begriff den Anwendungsbereich einer der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten festlegt und deshalb nicht einschränkend ausgelegt werden darf. - EuGH, 03.06.1986 - 139/85
Kempf / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
Sie werden sich daran erinnern, daß in der Rechtssache 139/85 (Kempf/Staatssecretaris van Justitie, Sig. 1986, 1741), die auch eine Vorlage des niederländischen Raad von State betraf, Herr Kempf eine Teilzeitarbeit als Musiklehrer hatte, die zwölf Wochenstunden umfaßte, und daß die niederländische Regierung in diesem Fall bezweifelte, daß eine solche Arbeit für sich genommen als eine tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit im Sinne des Urteils Levin angesehen werden könne. - EuGH, 21.06.1988 - 197/86
Brown / Secretary of State for Scotland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
Mit Urteil vom 21. Juni 1988 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 197/86 (Brown/Secretary of State für Scotland, Randnr. 23) wie folgt für Recht erkannt: "Ein Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats, der im Gastland ein Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von acht Monaten eingeht, um dort anschließend ein Universitätsstudium im selben Fachbereich zu beginnen, und der von seinem Arbeitgeber nicht eingestellt worden wäre, wenn er nicht zuvor zur Universität zugelassen worden wäre, ist als Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 anzusehen.". - EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87 (U. Steymann/Staatssecretaris van Justítie, Slg. 1988, 6159) festgestellt, daß eine Tätigkeit, die auf Dauer ausgeübt wird oder deren Ende nicht abzusehen ist, nicht unter die Gemeinschaftsbestimmungen über Dienstleistungen fällt, und er hat entschieden, daß die Artikel 59 und 60 EWG-Vertrag nicht auf den Fall anwendbar sind, daß ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats sich in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats begibt und dort seinen Hauptwohnsitz begründet, um dort für unbestimmte Zeit Leistungen zu erbringen oder in Anspruch zu nehmen.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
Fenoll - Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG …
Aber die von den Begünstigten ausgeführte Arbeit soll weder ein Beitrag zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Gemeinschaft sein noch den Lebensstandard verbessern; sie hat rein sozialen Charakter und wird bewusst vom freien Markt ferngehalten" (Schlussanträge in der Rechtssache Bettray [344/87, EU:C:1989:113, Nr. 33]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".