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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 15.03.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.1989 - 389/87, 390/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,781
EuGH, 15.03.1989 - 389/87, 390/87 (https://dejure.org/1989,781)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1989 - 389/87, 390/87 (https://dejure.org/1989,781)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1989 - 389/87, 390/87 (https://dejure.org/1989,781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 48 Abs. 1; ; EWGV Art. 48 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    EWG-Vertrag, Artikel 48; Verordnung Nr . 1612/68 des Rates
    1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bei einer internationalen Organisation beschäftigter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 48 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) und der Verordnung 1612/68/EWG über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Bestimmung des Begriffs des "Arbeitnehmers" eines Mitgliedsstaats i. S. von Art. 48 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 48 Abs. 1; EWGV Art. 48 Abs. 2
    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bei einer internationalen Organisation beschäftigter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Rn. 53 Ebenfalls in diesem Sinne hat der Gerichtshof bei einem Sachverhalt, in dem das Kind eines Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat, der in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt war und in sein Herkunftsland zurückkehrte, entschieden, dass dieses Kind, das im Aufnahmemitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht aus Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 hatte, den Anspruch auf eine - als "soziale Vergünstigung" im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 einzustufende - Förderung für Unterhalt und Ausbildung zur Absolvierung einer sekundären oder postsekundären Ausbildung behält, da Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 sonst wirkungslos wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, EU:C:1989:130, Rn. 23 und 34).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS …

    Die Fähigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats, Inhaber der durch den Vertrag und das abgeleitete Recht auf dem Gebiet der Freizügigkeit gewährleisteten Rechte zu sein, kann nicht von der Bedingung abhängen, dass der Betreffende das Alter erreicht hat, ab dem er rechtlich in der Lage ist, diese Rechte selbst auszuüben (in diesem Sinne insbesondere, im Zusammenhang mit der Verordnung [EWG] Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft [ABl. L 257, S. 2], Urteile vom 15. März 1989 in den Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723, Randnr. 21, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …

    Nach dem Urteil vom 15. März 1989 in den verbundenen Rechtssachen 389/87 und 390/87 (Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723) sei dies aber für den Fortbestand ihrer Rechte unerheblich.

    Die deutsche Regierung meint indessen, dass Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68 nach dem Urteil Echternach und Moritz dem Kind ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nur dann gewähre, wenn es seine Ausbildung nicht im Herkunftsmitgliedstaat fortsetzen könnte.

    Was den Fall der Familie Baumbast angehe, so gelte nach dem Urteil Echternach und Moritz das Kind eines Wanderarbeitnehmers auch dann weiterhin als dessen Familienangehöriger im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68, wenn seine Familie in den Herkunftsmitgliedstaat zurückkehre, während es selbst im Aufnahmemitgliedstaat verbleibe, um dort eine Ausbildung fortzusetzen, die es im Herkunftsmitgliedstaat nicht fortführen könnte.

    Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Echternach und Moritz festgehalten hat, dass das betroffene Kind nach der Rückkehr seines Vaters in den Herkunftsmitgliedstaat dort mangels einer Koordinierung der Schulabschlusszeugnisse sein Studium nicht fortsetzen könnte, wollte er doch gemäß dem mit der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel einer Integration der Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer vor allem gewährleisten, dass deren Kindern im Aufnahmemitgliedstaat unter Voraussetzungen, die nicht diskriminierend sind, die Schule besuchen und studieren können, um ihre Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (siehe auch Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, 1988, 5445, Randnr. 10).

    Zudem können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Rechte der Familienangehörigen eines EG-Arbeitnehmers aus der Verordnung Nr. 1612/68 ebenso wie der Status als Wanderarbeitnehmer selbst unter bestimmten Umständen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgelten (in diesem Sinne Urteile Echternach und Moritz, Randnr. 21, und vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-480/08

    Teixeira - Freier Personenverkehr - Aufenthaltsrecht - Bedingungen - Ehemaliger …

    Insbesondere das Urteil Echternach und Moritz sowie das Urteil Baumbast und R sind in diesem Zusammenhang von Interesse:.

    - Im Urteil Echternach und Moritz wurde das Vorliegen ausreichender Existenzmittel an keiner Stelle geprüft.

    {FN:27} - Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz (389/87 und 390/87, Slg. 1989, 723, Randnr. 23), und Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 63 und 69).

    {FN:30} - Vgl. etwa den Sachverhalt, der dem Urteil Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27, bezogen auf den Fall Moritz) zugrunde liegt.

    {FN:34} - Urteile Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27, Randnr. 21) und Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 51).

    {FN:37} - Vgl. dazu insbesondere die Urteile Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27), Gaal (zitiert in Fn. 26) und Baumbast und R (zitiert in Fn. 4).

    {FN:61} - Urteil Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 2, 32 und 35 sowie Abschnitt I.1 des Sitzungsberichts); im selben Sinne Urteile di Leo (zitiert in Fn. 33, Randnr. 9) und Gaal (zitiert in Fn. 26, Randnrn. 19 und 25).

    {FN:65} - Vgl. Urteile Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27, Randnr. 34), di Leo (zitiert in Fn. 33, Randnrn. 14 und 15) und Gaal (zitiert in Fn. 26, Randnr. 30).

    {FN:85} - In diesem Sinne Urteil Gaal (zitiert in Fn. 26, Randnr. 25); vgl. auch das Urteil Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27; aus dem Sitzungsbericht in jener Rechtssache ergibt sich, dass die beiden dort betroffenen Studenten älter als 18 Jahre waren).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …

    Auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht zu entnehmen, dass Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 die Teilnahme am allgemeinen Unterricht an Grundschulen nicht erfasst (EuGH, Urteile vom 15. März 1989 - C-389/87 [ECLI:EU:C:1989:130], Echternach und Moritz - Rn. 29 f. …und vom 23. Februar 2010 - C-310/08 - Rn. 19).
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …

    Nach ständiger Rechtsprechung kann diese Integration nur dann gelingen, wenn das Kind eines Arbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, die Möglichkeit hat, im Aufnahmemitgliedstaat die Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu absolvieren und seine Ausbildung gegebenenfalls erfolgreich abzuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, Slg. 1989, 723, Randnr. 21, sowie Baumbast und R, Randnr. 69).

    Rn. 54 Zu der Frage, ob Kinder, die in dem Mitgliedstaat wohnten, in dem ihr Vater, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besaß, eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt hatte, bevor er in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurückgekehrt war, nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 einen Anspruch auf staatliche Beihilfen zur Deckung der Ausbildungskosten, ihres Lebensunterhalts und desjenigen der ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen sowie der Kosten einer Krankenversicherung hatten, hat der Gerichtshof, ohne sich zur wirtschaftlichen Lage der betroffenen Studenten zu äußern, entschieden, dass die Rechtsstellung als Kinder eines Arbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 insbesondere zur Folge hat, dass diese Kinder aufgrund des Unionsrechts in den Genuss staatlicher Ausbildungsbeihilfen kommen müssen, damit sie in das soziale Leben des Aufnahmemitgliedstaats integriert werden können, und dass dies vor allem dann geboten ist, wenn es sich bei dem durch die Bestimmungen dieser Verordnung begünstigten Personenkreis um Studenten handelt, die noch vor dem schulpflichtigen Alter in diesen Mitgliedstaat gekommen sind (Urteil Echternach und Moritz, Randnr. 35).

  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines …

    Rn. 80 Da nach gefestigter Rechtsprechung der Anwendungsbereich von Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 auch ein Hochschulstudium einschließt (vgl. insbesondere die Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, Slg. 1989, 723, Randnrn.
  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Da die durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Rechte jedoch nicht erst durch die Erteilung einer solchen Erlaubnis entstehen, kann deren Fehlen die Ausübung dieser Rechte nicht beeinträchtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 33, und Urteil vom 15. März 1989 in den verbundenen Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-209/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED FÄLLT NACH DER EINFÜHRUNG DER …

    In allgemeinerer Weise hat der Gerichtshof im Urteil Echternach und Moritz erwogen, dass Gleichbehandlung in Bezug auf Vergünstigungen, die den Familienangehörigen von Arbeitnehmern gewährt werden, im Einklang mit den Zielen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht und zu ihrer Integration in das soziale Leben des Aufnahmemitgliedstaats beiträgt (42) .

    {FN:11} - Siehe z. B. verbundene Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723, und Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289.

    {FN:12} - Urteil Echternach und Moritz, Randnr. 21.

    {FN:42} - Urteil Echternach und Moritz, angeführt in Fußnote 11, Randnr. 20.

    {FN:49} - Urteil Echternach und Moritz, Randnr. 22.

  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des …

    Ein Gemeinschaftsangehöriger, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsstaat arbeitet, verliert nämlich die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 EG nicht deshalb, weil er bei einer internationalen Organisation beschäftigt ist, selbst wenn die Bedingungen seiner Einreise in das Beschäftigungsland und seines Aufenthalts in diesem Land durch ein internationales Übereinkommen besonders geregelt sind (Urteile vom 15. März 1989 in den Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach u. a., Slg. 1989, 723, Randnr. 11, vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-310/91, Schmid, Slg. 1993, I-3011, Randnr. 20, und Ferlini, Randnr. 42).

    38 Einem Arbeitnehmer, der wie Herr My Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, dürfen deshalb nicht die Rechte und sozialen Vergünstigungen versagt werden, die ihm Artikel 39 EG und die Verordnung Nr. 1612/68 gewähren (Urteile vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82, Forcheri, Slg. 1983, 2323, Randnr. 9, Echternach u. a., Randnr. 12, Schmid, Randnr. 22, und Ferlini, Randnr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-7/94

    Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen gegen Lubor Gaal.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02

    Laurin Effing

  • VG Hannover, 14.10.2022 - 5 B 5824/21

    Ausbildung; Berufsausbildung; Existenzmittel; Freizügigkeitsberechtigung; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-181/19

    Jobcenter Krefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürger, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1999 - C-411/98

    Ferlini

  • EuGH, 03.10.2000 - C-411/98

    Ferlini - "Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Gleichbehandlung - …

  • EuGH, 04.07.2013 - C-233/12

    Gardella - Übertragung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Ruhegehaltsansprüche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-200/02

    NACH ANSICHT DES ERSTEN GENERALANWALTS TIZZANO HAT EIN KLEINKIND, DAS DIE …

  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 21 AS 1459/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-337/97

    C.P.M. Meeusen gegen Hoofddirectie van de Informatie Beheer Groep. - Verordnung …

  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 - …

  • EuGH, 16.02.2006 - C-137/04

    Rockler - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der …

  • EuGH, 04.05.1995 - C-7/94

    Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen / Gaal

  • EuGH, 16.02.2006 - C-185/04

    Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der …

  • EuGH, 06.10.2016 - C-466/15

    Adrien u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - An …

  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf …

  • EuGH, 07.07.2005 - C-374/03

    Gürol - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des …

  • EuGH, 12.05.2021 - C-27/20

    CAF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-357/89

    V. J. M. Raulin gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. - …

  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

  • EuGH, 22.11.1995 - C-443/93

    Vougioukas / Idryma Koinonikon Asfalisseon

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01

    EIN GEMEINSCHAFTSBÜRGER, DER VON DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER GEBRAUCH …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99

    Baumbast und R

  • EuGH, 27.05.1993 - C-310/91

    Schmid / Belgischer Staat

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98

    Kaba

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-212/05

    Hartmann - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17

    Maniero - Richtlinie 2000/43/EG - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-293/03

    My

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-310/08

    Ibrahim und Secretary of State for the Home Department - Freizügigkeit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23

    Hocinx - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Soziale Sicherheit der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior - Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit in einem Mitgliedstaat - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-296/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - …

  • VG Düsseldorf, 07.05.2020 - 7 K 2502/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-638/20

    MCM (Aides financières pour études à l'étranger) - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1998 - C-210/97

    Haydar Akman gegen Oberkreisdirektor des Rheinisch-Bergischen-Kreises.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 2 A 11358/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-3/90

    M. J. E. Bernini gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-310/91

    Hugo Schmid gegen Belgischer Staat, vertreten durch den Sozialminister. - Soziale …

  • EuGöD, 19.06.2007 - F-54/06

    Davis u.a. / Rat

  • EuG, 07.09.2022 - T-713/20

    OQ/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1991 - C-376/89

    Panagiotis Giagounidis gegen Stadt Reutlingen. - Freizügigkeit - Auslegung der …

  • EuGH, 22.11.1995 - C-443/92

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89

    Carmina di Leo gegen Land Berlin. - Diskrimierungsverbot - Kind eines …

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.1989 - 390/87, 398/97   

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EuGH, 15.03.1989 - 390/87, 398/97 (https://dejure.org/1989,5659)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1989 - 390/87, 398/97 (https://dejure.org/1989,5659)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 21 AS 1459/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im …

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH sind Beihilfen, die zur Deckung der Ausbildungskosten und des Lebensunterhaltes gewährt werden, den Kindern von EU-Arbeitnehmern unter den gleichen Bedingungen zu gewähren, wie sie den Staatsangehörigen des Aufnahmelandes zustehen (EuGH, Urteil vom 15.03.1989, C-389/87, C-390/87, "Echternach und Moritz", Juris Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2006 - 13 S 2435/05

    Begriff des Familienangehörigen bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern; …

    Es genüge, wenn die Anforderungen aus Art. 10 Abs. 3 VO 1612/68/EWG erfüllt seien (vgl. EuGH, Urteile vom 13.2.1985 - Rs. 267/83 -, [Diatta], NJW 1985, 2087; vom 15.3.1989 - Rs. 389 und 390/87 -, [Echternach und Moritz], InfAuslR 1989, 219 und vom 17.9.2002 - C-413/99 -, [Baumbast], InfAuslR 2002, 463).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1989 - 389/87

    G. B. C. Echternach und A. Moritz gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. …

    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN DARMON - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 389 UND 390/87 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS M A R C O D A R M O N.

    In der Rechtssache 390/87 (Moritz): 1) Zur Berufsausbildung im Sinne von Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zählt unter anderem auch das Studium an einer höheren technischen Lehranstalt.

  • EGMR, 07.04.2015 - 24769/09

    KOKOVIC AND OTHERS v. SERBIA

    P.1.398/97 of 18 October 2002.
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