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Rechtsprechung
   ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,53602
ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23 (https://dejure.org/2024,53602)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23 (https://dejure.org/2024,53602)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2024 - 4 Ca 2599/23 (https://dejure.org/2024,53602)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 134 BGB, § 138 BGB, § 242 BGB, § 612a BGB
    Auslegung - Klageantrag - Justizgewährungsanspruch - wichtiger Grund - Kündigungsschutz - Präventionskündigung - Sanktionskündigung - Erfüllung des Urlaubsanspruchs - Verzicht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (38)

  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen …

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Rn. 73 I. Der allgemeine Feststellungsantrag (Klageantrag zu 3) war seinem klaren Wortlaut nach nicht als Hilfsantrag zu den Kündigungsschutzanträgen zu 1, 2, 9 und 10 gestellt worden und deshalb ohne weiteres zur Entscheidung angefallen (…aA wohl BAG seit 28. Februar 2023 - 2 AZN 22/23 - Rn. 7 [Auslegung als unechter Hilfsantrag zum Kündigungsschutzantrag]; vgl. demgegenüber zur Beachtung des Justizgewährungsanspruchs der beklagten Partei bei der Auslegung eines Klageantrags als Eventualantrag: ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - zu A II der Gründe, BeckRS 2023, 34327).

    Das hatte die Kammer zu respektieren ( ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - BeckRS 2023, 34327 Rn. 61; ferner LAG Rheinland-Pfalz 9. Juni 2020 - 8 Sa 433/19 - zu B I 1 der Gründe, BeckRS 2020, 27269;… aA wohl BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 62;… LAG München 16. August 2024 - 3 Ta 62/24 - BeckRS 2024, 23537 Rn. 24, 26).

    Tatsächlich wäre eine "Auslegung" eines Hauptantrags als Hilfsantrag nach den erwarteten Erfolgsaussichten wohl auch keine Auslegung des Parteiwillens, denn der Partei ist nicht positiv bekannt, wie das jeweilige Gericht im Einzelfall entscheiden wird, sondern eine Vorwegnahme des Gerichtswillens bezüglich des zu fällenden Urteils (näher ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - zu A II der Gründe, BeckRS 2023, 34327).

    Rn. 153 2. Diesem Rechtsverständnis zum Justizgewährungsanspruch der Beklagten vermochte sich die Kammer nicht anzuschließen (vgl. bereits ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - zu A II der Gründe, BeckRS 2023, 34327 Rn. 60 ff.), weil die unbesehene Übertragung der Vertragsauslegungsregel falsa demonstratio non nocet - Falschbezeichnung schadet nicht - in das Zivilprozessrecht nach Auffassung der Kammer einen Kategorienfehler darstellt und damit gegen Denkgesetze verstößt.

    Die Falschbezeichnung des Weiterbeschäftigungsantrags als Hauptantrag schadet nach Auffassung der Kammer im Prozessrecht sehr wohl, denn der Beklagte hat ein von der Judikative stets zu respektierendes Interesse daran, dass erfolglose Klagehauptanträge nicht etwa vom Gericht zugunsten der Kläger übergangen ("Auslegung" als unechter Hilfsantrag), sondern mit Rechtskraftwirkung tatsächlich abgewiesen werden und dem Beklagten somit Rechtsschutz gewährt wird - Rechtsstaatsprinzip (in diesem Sinne bereits BAG 21. Mai 1996 - 5 AZB 36/94 - zu II 4 b der Gründe, BeckRS 1996, 30761453 [Rechtsweg in sic-non-Fällen]; dem folgend ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - BeckRS 2023, 34327 Rn. 72).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Rn. 105 1. Die ordentliche Kündigung vom 30. September 2023 war nicht etwa wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB als spezielle Ausprägung der Sittenwidrigkeit iSd. § 138 Abs. 1 BGB (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26) unwirksam.

    Handelt der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv abzustellen (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26 mwN).

    Die Vorschrift sichert den bereits entstandenen Entgeltfortzahlungsanspruch, falls der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis mit dem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer kündigt und das Arbeitsverhältnis dadurch beendet wird (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 27 mwN; Weigert NZA 2019, 1671 [1673 f.]).

    Droht beispielsweise ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer - trotz seiner Arbeitsunfähigkeit - nicht zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung iSd. § 612a BGB indiziert (…BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 14; die Bewertung der krankheitsbedingten Abwesenheit als "Rechtsausübung" neuerdings offenlassend: BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 25; verneinend: LAG Rheinland-Pfalz 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2007, 48513;… ähnlich LAG Rheinland-Pfalz 8. November 2016 - 8 Sa 152/16 - NZA-RR 2017, 188 Rn. 26 ; bejahend wiederum: ArbG Trier 8. Dezember 2011 - 3 Ca 936/11 - zu A 2 c dd der Gründe mwN, BeckRS 2012, 67137 ["spitzfindig"];… ebenso APS/Linck 6. Aufl. BGB § 612a Rn. 17).

  • LAG München, 16.08.2024 - 3 Ta 62/24

    Gegenstandswert, Streitwert, allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch, …

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Das hatte die Kammer zu respektieren (… ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - BeckRS 2023, 34327 Rn. 61; ferner LAG Rheinland-Pfalz 9. Juni 2020 - 8 Sa 433/19 - zu B I 1 der Gründe, BeckRS 2020, 27269;… aA wohl BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 62; LAG München 16. August 2024 - 3 Ta 62/24 - BeckRS 2024, 23537 Rn. 24, 26).

    Das LAG München (16. August 2024 - 3 Ta 62/24 - BeckRS 2024, 23537 Rn. 24, 26) behandelt diese Frage nicht; die Kammer sieht sich an einem Hinzudenken verschiedener Antragsbedingungen einseitig und allein zugunsten der Klägerseite aus rechtsstaatlichen Gründen gehindert (Neutralitätsgebot, Dispositionsmaxime, Justizgewährungsanspruch der Beklagten).

    Rn. 152 1. Anderer Ansicht in dieser Frage ist wohl das LAG München (16. August 2024 - 3 Ta 62/24 - BeckRS 2024, 23537 Rn. 26) welches - zusammengefasst - die Rechtsauffassung vertritt, das im Verfassungsrang stehende Rechtsstaatsprinzip (Artt. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG) und der dieses Prinzip konkretisierende Justizgewährungsanspruch der Beklagten dürfe und müsse zurückstehen, damit die Einheitlichkeit der Streitwertrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte gewahrt werde und die Gerichte seien befugt, Klagehauptanträge [hier: Weiterbeschäftigungsantrag neben einem Kündigungsschutzantrag] derart als bloße unechte Hilfsanträge iSd. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG "auszulegen" bzw. von Amts wegen zu behandeln, dass sie nicht zur Entscheidung anfallen und Rechtsschutz damit überhaupt nicht gewährt wird - mangels jeglicher gerichtlicher Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsantrag weder für den Kläger noch für den Beklagten.

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Droht beispielsweise ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer - trotz seiner Arbeitsunfähigkeit - nicht zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung iSd. § 612a BGB indiziert (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 14;… die Bewertung der krankheitsbedingten Abwesenheit als "Rechtsausübung" neuerdings offenlassend: BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 25; verneinend: LAG Rheinland-Pfalz 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2007, 48513;… ähnlich LAG Rheinland-Pfalz 8. November 2016 - 8 Sa 152/16 - NZA-RR 2017, 188 Rn. 26 ; bejahend wiederum: ArbG Trier 8. Dezember 2011 - 3 Ca 936/11 - zu A 2 c dd der Gründe mwN, BeckRS 2012, 67137 ["spitzfindig"];… ebenso APS/Linck 6. Aufl. BGB § 612a Rn. 17).

    Sind danach entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, sind grundsätzlich die vom Arbeitnehmer angebotenen Beweise zu erheben (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 13).

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Rn. 96 a) Es ist anerkanntes Recht, dass eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht ("Arbeitsverweigerung") in der Regel eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 29; BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - zu 8 der Gründe).

    Das ist der Fall bei wiederholten bewussten und nachhaltigen Verletzungen der Arbeitspflicht (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 29; BAG 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - zu II 2 a der Gründe;… APS/Vossen 6. Aufl. BGB § 626 Rn. 209 mwN).

  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher …

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Rn. 77 Ob das Arbeitsgericht diesen Antrag in der Klageschrift vom 4. Oktober 2023 mit der Rspr. des BAG (30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - zu 2 der Gründe) nur als unechten Hilfsantrag zu den Kündigungsschutzanträgen zu 1 und 2 - und zudem auch als unechten Hilfsantrag zu den erst später mit Schriftsatz vom 15. November 2023 in den Rechtsstreit eingeführten Feststellungsanträgen zu 9 und 10 - für "vernünftig" hält oder nicht, dürfte demgegenüber irrelevant sein, denn bei der Auslegung von Klagehauptanträgen als Hilfsanträge kommt es auf den erklärten Willen der Partei an, nicht auf den positiven Wissenstand des gerade zur Entscheidung berufenen Gerichts (ArbG, LAG oder BAG) zu den Erfolgsaussichten des jeweiligen Klageantrags.

    Formuliert der Kläger keine eindeutige Bedingung für seinen Klageantrag, dürfen solche Bedingungen nicht etwa vom Gericht "hinzugedacht" werden, selbst wenn die Antragstellung damit scheinbar "vernünftiger" würde (so aber wohl BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - zu 2 der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Rn. 123 Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens gemäß §§ 611a, 242 BGB iVm. dem Arbeitsvertrag folgt daraus, dass mit einer stattgebenden Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag des Klägers die fehlende Berechtigung der Kündigung indiziert ist und deshalb eine Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorläufig für eine Weiterbeschäftigung des Klägers spricht (grundlegend BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1987, 702;… vgl. auch ErfKo/Kiel 24. Aufl. § 4 KSchG Rn. 37).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    War der Arbeitnehmer bei der Ankündigung künftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten bereits arbeitsunfähig, so wiegt die Drohung mit weiterer Krankschreibung allerdings weniger schwer und rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung (… LAG Rheinland-Pfalz 21. Juli 2020 - 8 Sa 430/19 - BeckRS 2020, 22568 Rn. 84, 90 mit Anm. Mandalka ArbRAktuell 2020, 521; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe;… ErfKo/Niemann 24. Auflage BGB § 626 Rn. 157).
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Rn. 141 Das Ergebnis für den abzugeltenden Urlaub (19 Tage) wäre in beiden Fällen gleich, weil die Beklagte den Kläger offenbar nicht zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahrs darüber aufgeklärt hatte, dass der Urlaubsanspruch als bloße vertragliche Nebenpflicht nunmehr zugleich ein soziales Grundrecht aus Art. 31 Abs. 2 der europäischen Grundrechtscharta (GRCh) ist, welches für den Kläger im Umfang von 30 Tagen pro Kalenderjahr entstand und am Ende des Kalenderjahrs zu verfallen drohte, wenn der Kläger diesen Urlaub (als Grundrecht) nicht in Anspruch nimmt (vgl. zum Ganzen: BAG 31. Januar 2023 - 9 AZR 456/20 - Rn. 28 unter Hinweis auf EuGH 6. November 2018 - C-684/16 - Rn. 45 [Max-Planck-Gesellschaft/Shimizu] mit skeptischer Anm. J.-H. Bauer FD-ArbR 2023, 455869).
  • RG, 08.06.1920 - II 549/19

    Haakjöringsköd - Falsa demonstratio, § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis …

    Auszug aus ArbG Koblenz, 02.10.2024 - 4 Ca 2599/23
    Eine derartige Konstellation der falsa demonstratio non nocet kann es nur im Vertragsrecht geben (seit RG 8. Juni 1920 - II 549/19 - RGZ 99, 147-149 [Haakjöringsköd - Haifischfleisch; verkauft war dennoch einvernehmlich "Walfischfleisch"]).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 Sa 152/16

    Probezeit - Wirksamkeit einer Kündigung - Erkrankung des Kindes - Anspruch auf …

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …

  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach …

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - …

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07

    Kündigung wegen Krankheit

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 7 Sa 540/13

    Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der urlaubsrechtlichen …

  • LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen und (vorsorglich) …

  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als …

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2020 - 8 Sa 433/19

    Auslegung von Klageanträgen - Sachgrund vorübergehender Bedarf - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 1 Sa 75/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen im Zustand …

  • ArbG Koblenz, 24.09.2025 - 4 Ca 473/25

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag als Hauptantrag neben …

    Deshalb dürfen Klageanträge vom Gericht nicht über ihren Wortlaut hinaus als Hilfsanträge ausgelegt werden, selbst wenn eine solche Antragstellung "vernünftiger" wäre (ausführlich ArbG Koblenz 2. Oktober 2024 4 Ca 2599/23 BeckRS 2024, 50177; ArbG Koblenz 27. September 2023 4 Ca 982/23 BeckRS 2023, 34327).

    Tatsächlich wäre eine "Auslegung" eines Hauptantrags als Hilfsantrag nach den erwarteten Erfolgsaussichten wohl auch keine Auslegung des Parteiwillens, denn der Partei ist nicht positiv bekannt, wie das jeweilige Gericht im Einzelfall entscheiden wird, sondern eine Vorwegnahme des Gerichtswillens bezüglich des zu fällenden Urteils (näher ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - zu A II der Gründe, BeckRS 2023, 34327 sowie ArbG Koblenz 2. Oktober 2024 - 4 Ca 2599/23 - zu A II der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • ArbG Koblenz, 08.10.2025 - 4 Ca 740/25

    Ordentliche Verdachtskündigung - Fundbearbeiter - Falschaussage - Unterschlagung …

    Rn. 55 I. Der allgemeine Feststellungsantrag (Klageantrag zu 2) war seinem klaren Wortlaut nach nicht als Hilfsantrag zum Kündigungsschutzantrag gestellt worden und deshalb ohne weiteres zur Entscheidung angefallen (…aA BAG 28. Februar 2023 - 2 AZN 22/23 - Rn. 7 [Auslegung als unechter Hilfsantrag zum Kündigungsschutzantrag]; vgl. demgegenüber zur Beachtung des Justizgewährungsanspruchs der beklagten Partei bei der Auslegung eines Klageantrags als Eventualantrag: ArbG Koblenz 2. Oktober 2024 - 4 Ca 2599/23 - zu A I der Gründe, BeckRS 2024, 50177; ArbG Koblenz 27. September 2023 - 4 Ca 982/23 - zu A II der Gründe, BeckRS 2023, 34327;… zum Justizgewährungsanspruch allgemein: BVerfG 11. Dezember 2024 - 1 BvR 1422/23 - und - 1 BvR 1109/21 - Rn. 198 [Tarifautonomie, Nachtzuschläge]).
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