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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26117
FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,26117)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,26117)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,26117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 236 Abs 1 AO, Art 241 ZK, Art 241 EWGV 2913/92, Art 116 Abs 6 EUV 952/2013
    Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben

  • IWW

    AO § 236 Abs. 1, ZK Art. 241, UZK Art. 116 Abs. 6
    AO, ZK, UZK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage: Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.01.2017 - C-365/15

    Wortmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Rn. 13 Der EuGH hat zuletzt mit Urteil vom 18.01.2017 (Wortmann, C-365/15, Tenor) entschieden, dass, werden Abgaben unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben, eine unionsrechtliche Pflicht der Mitgliedstaaten besteht, Rechtssuchenden, die einen Anspruch auf die Erstattung der entrichteten Beträge haben, diese ab dem Zeitpunkt ihrer Entrichtung zu verzinsen.

    Denn nur so dürfte der Zustand wiederhergestellt werden, der bestanden hätte, wenn der Rechtsakt zur Durchführung der später für ungültig oder nichtig erklärten Unionsverordnung bzw. zur Umsetzung des mit dem Unionsrecht unvereinbaren mitgliedstaatlichen Steuergesetzes nicht erlassen worden wäre (vgl. insoweit auch Schlussantrag des Generalanwalts Sánchez-Bordona, C-365/15, Rz. 66).

    Der EuGH hat zudem in der Rechtssache Wortmann betont, dass es "Sache des vorlegenden Gerichts" sei zu prüfen, ob Abgaben unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben worden seien (vgl. Urteil vom 18.01.2017, Wortmann, C-365/15, Rz. 39).

    Rn. 20 Der beschließende Senat hat schließlich bedacht, dass der EuGH in seinem Urteil vom 18.01.2017 (Wortmann, C-365/15) Sachverhalte aufgezeigt hat, bei denen eine spätere Korrektur der zunächst in nicht zutreffender Höhe festgesetzten Abgaben keinen Zinsanspruch auslöst (…Rz. 29 ff. des Urteils).

  • EuGH, 15.04.2011 - C-147/10

    British Sugar - Verbindung

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Dieses Judikat des Gerichtshofs folgt einer Reihe von Entscheidungen, in denen der Gerichtshof die Mitgliedstaaten aus dem Unionsrecht verpflichtet hat, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben nicht nur zu erstatten, sondern dem Einzelnen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen zu ersetzen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65;… Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 28).

    In Konsequenz dieser Erwägung hat der Einzelne nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erhobenen Abgaben, sondern auch einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Zinsen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; in diesem Sinne bereits EuGH…, Urteil vom 12.12.2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Rz. 205).

    Rn. 18 Es kommt hinzu, dass der vom EuGH mehrfach hervorgehobene Gesichtspunkt der Kompensation der Vermögensnachteile, die der Einzelne aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen erlitten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65;… Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 21), gleichermaßen auf Sachverhalte zutrifft, in denen der Einzelne in rechtswidriger Weise mit Abgaben belastet wird, weil die mitgliedstaatliche Behörde das Unionsrecht falsch angewandt hat.

    Rn. 19 Der Senat hat ferner erwogen, dass der Grund für die Zuerkennung von Zinsen nach der Rechtsprechung des EuGH wohl auch in einem Bereicherungsverbot liegt (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 27.10.2011 in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/20, Zuckerfabrik Jülich u.a., Rz. 125).

  • EuGH, 15.04.2011 - C-234/10

    Tereos - Verbindung

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Dieses Judikat des Gerichtshofs folgt einer Reihe von Entscheidungen, in denen der Gerichtshof die Mitgliedstaaten aus dem Unionsrecht verpflichtet hat, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben nicht nur zu erstatten, sondern dem Einzelnen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen zu ersetzen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65;… Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 28).

    In Konsequenz dieser Erwägung hat der Einzelne nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erhobenen Abgaben, sondern auch einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Zinsen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; in diesem Sinne bereits EuGH…, Urteil vom 12.12.2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Rz. 205).

    Rn. 18 Es kommt hinzu, dass der vom EuGH mehrfach hervorgehobene Gesichtspunkt der Kompensation der Vermögensnachteile, die der Einzelne aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen erlitten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65;… Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 21), gleichermaßen auf Sachverhalte zutrifft, in denen der Einzelne in rechtswidriger Weise mit Abgaben belastet wird, weil die mitgliedstaatliche Behörde das Unionsrecht falsch angewandt hat.

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Dieses Judikat des Gerichtshofs folgt einer Reihe von Entscheidungen, in denen der Gerichtshof die Mitgliedstaaten aus dem Unionsrecht verpflichtet hat, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben nicht nur zu erstatten, sondern dem Einzelnen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen zu ersetzen (vgl. EuGH…, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 28).

    Rn. 18 Es kommt hinzu, dass der vom EuGH mehrfach hervorgehobene Gesichtspunkt der Kompensation der Vermögensnachteile, die der Einzelne aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen erlitten hat (vgl. EuGH…, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 21), gleichermaßen auf Sachverhalte zutrifft, in denen der Einzelne in rechtswidriger Weise mit Abgaben belastet wird, weil die mitgliedstaatliche Behörde das Unionsrecht falsch angewandt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Rückerstattung unionsrechtswidrig erhobener …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Rn. 17 Allerdings hat der EuGH in der Rechtssache Littlewoods Retail u.a. (Urteil vom 19.07.2012, C-591/10), die einen Fall betraf, in dem ein Steuerpflichtiger Mehrwertsteuer zu viel gezahlt hat, die der Mitgliedstaat entgegen den Anforderungen der unionsrechtlichen Mehrwertsteuervorschriften erhoben hatte, ebenfalls erkannt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten (…Rz. 26).

    Der Verstoß gegen das Unionsrecht bestand in einer irrtümlich zu hoch angesetzten Besteuerungsgrundlage (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 12.01.2012 in der Rechtssache C-591/10, Rz. 6) und wurde auch nicht vom EuGH selbst festgestellt, sondern beruhte allein auf den Erkenntnissen der mitgliedstaatlichen Behörde bzw. des mitgliedstaatlichen Gerichts.

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 24/15

    Zur Einreihung von Hundeleinenhaken - Bedeutung bzw. Stellenwert der …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Rn. 3 Mit Urteil vom 20.06.2017 (VII R 24/15) hob der Bundesfinanzhof die beiden Nacherhebungsbescheide mit der Begründung auf, dass die Nacherhebung der Einfuhrabgaben rechtswidrig sei, weil die Waren in die Position 8308 KN einzureihen seien; ein Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof der Europäischen Union hatte der Bundesfinanzhof nicht gestellt.
  • FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 14/20

    Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Antidumpingzöllen

    Auszug aus FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18
    Rn. 15 Der beschließende Senat hat bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof vom 26.08.2020 (4 K 14/20) ausgeführt, dass er der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Abgaben zuzüglich Zinsen zu erstatten, den tragenden Gedanken entnimmt, dass die Wirkungen der Handlungen der Union bzw. der Mitgliedstaaten, erklärt der Gerichtshof diese Handlungen wegen Verstoßes gegen das Unionsrecht für ungültig oder nichtig, grundsätzlich nicht fortbestehen sollen (arg. e contrario Art. 264 UAbs. 2 AEUV).
  • BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

    Außerdem habe das FG Hamburg zwischenzeitlich den EuGH um Entscheidung ersucht, ob die Erstattung unberechtigt erhobener Abgaben außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu einem unionsrechtlichen Zinsanspruch führen könne und ob eine Abgabenerhebung, die sich erst nach einer Auslegungsentscheidung durch den EuGH als unzutreffend erwiesen habe, zu Zinsansprüchen führe (Beschlüsse des FG Hamburg vom 01.09.2020 - 4 K 67/18, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2021, 49, und vom 20.08.2020 - 4 K 56/18, ZfZ 2021, 60).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31507
FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2022,31507)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2022 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2022,31507)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2022 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2022,31507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 233 AO, § 236 AO, Art 236 Abs 1 ZK, Art 236 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 241 ZK
    Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben - Unionsrecht verlangt keine Verzinsung des Zinsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung von durch das Hauptzollamt nacherhobenen und aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung wieder erstatteten Abgaben

  • rechtsportal.de

    Verzinsung von durch das Hauptzollamt nacherhobenen und aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung wieder erstatteten Abgaben

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Die wirksame Ausübung der nach dem Unionsrecht bestehenden Ansprüche des Wirtschaftsbeteiligten gegen den Mitgliedstaat (siehe hierzu EuGH, Urteil vom 28.04.2022, verbundene Rechtssachen C-415/20, C-419/20 und C-427/20) erfordert nicht, dass die nationalen Behörden dem Wirtschaftsbeteiligten auch Prozesszinsen auf die erst im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens gewährten Zinsen auf die erstatteten Abgaben gewähren.

    Rn. 7 Mit Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 09.10.2020 sind die Rechtssachen C-415/20, C-419/20 und C-427/20 (=4 K 67/18) zu gemeinsamem schriftlichen Verfahren verbunden worden.

    Nach dem Recht der Europäischen Union sind Zinsen allein auf erstattete Abgaben zu zahlen; sie müssen den gesamten Zeitraum abdecken, der je nach Lage des Falles zwischen dem Tag, an dem der Betroffene den fraglichen Geldbetrag entrichtet hat, und dem Tag liegt, an dem dieser ihm erstattet wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 28.04.2022, verbundene Rechtssachen C-415/20, 419/20 und 427/20, Gräfendorder Geflügel und Tiefkühlfeinkost, Rn. 52 u. 75).

    Rn. 20 Der Europäische Gerichtshofs hat zuletzt mit Urteil vom 28.04.2022 (verbundene Rechtssachen C-415/20, 419/20 und 427/20, Gräfendorder Geflügel und Tiefkühlfeinkost) bekräftigt, dass ein Verwaltungsunterworfener, den eine nationale Behörde zur Entrichtung einer Abgabe unter Verstoß gegen das Unionsrecht herangezogen hat, nach dem Unionsrecht nicht nur einen Anspruch gegen den betreffenden Mitgliedstaat auf Erstattung des entsprechenden Betrages hat (…Rn. 51).

    Diese Modalitäten müssen freilich, wie der Gerichtshof betont hat, den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, was namentlich bedeutet, dass durch diese Modalitäten die Geltendmachung des unionsrechtlichen Zinsanspruchs nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 28.04.2022, a.a.O., Rn. 74;… Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Littlewoods Retail u.a., Rn. 27 u. 28).

    Insbesondere dürfen die Modalitäten der Zinszahlung nicht dazu führen, dass dem Betreffenden eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Einbußen vorenthalten wird, was u.a. voraussetzt, dass die ihm gezahlten Zinsen den Gesamtzeitraum abdecken, der je nach Lage des Falles zwischen dem Tag, an dem der Betreffende den fraglichen Geldbetrag entrichtet hat, und dem Tag liegt, an dem dieser ihm erstattet wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 28.04.2022, a.a.O., Rn. 75;… Urteil vom 18.04.2013, C-565/11, Irimie, Rn. 26 bis 28).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Rn. 22 Ob die Modalitäten für die Zahlung der Zinsen, zu denen neben dem Zinslauf insbesondere der Zinssatz und die Berechnungsmethode für die Zinsen zählen (vgl. EuGH…, Urteil vom 28.02.2018, C-387/16, Nidera, Rn. 25), dem insbesondere Grundsatz der Effektivität entsprechen, ist unter Berücksichtigung der Stellung der nationalen Vorschriften im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen, wobei gegebenenfalls auch die Grundsätze zu berücksichtigen sind, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z.B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.2021, C-561/19, Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi, Rn. 63;… Urteil vom 15.03.2017, C-3/16, Aquino, Rn. 52).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Diese Modalitäten müssen freilich, wie der Gerichtshof betont hat, den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, was namentlich bedeutet, dass durch diese Modalitäten die Geltendmachung des unionsrechtlichen Zinsanspruchs nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht werden darf (vgl. EuGH…, Urteil vom 28.04.2022, a.a.O., Rn. 74; Urteil vom 19.07.2012, C-591/10, Littlewoods Retail u.a., Rn. 27 u. 28).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Insbesondere dürfen die Modalitäten der Zinszahlung nicht dazu führen, dass dem Betreffenden eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Einbußen vorenthalten wird, was u.a. voraussetzt, dass die ihm gezahlten Zinsen den Gesamtzeitraum abdecken, der je nach Lage des Falles zwischen dem Tag, an dem der Betreffende den fraglichen Geldbetrag entrichtet hat, und dem Tag liegt, an dem dieser ihm erstattet wurde (vgl. EuGH…, Urteil vom 28.04.2022, a.a.O., Rn. 75; Urteil vom 18.04.2013, C-565/11, Irimie, Rn. 26 bis 28).
  • EuGH, 23.04.2020 - C-13/18

    Sole-Mizo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Die Modalitäten der Zahlung von Zinsen müssen letztlich so festgelegt sein, dass die wirtschaftliche Belastung aufgrund der zu Unrecht erhobenen Abgabe "ausgeglichen" (EuGH, Urteil vom 23.04.2020, C-13/18 und C-126/18, Sole-Mizo und Dalmandi Mezögazdasági, Rn. 44) bzw. "neutralisiert" (EuGH…, Urteil vom 16.05.2013, C-191/12, Alakor Gabonatermelö es Forgalmazo, Rn. 24 u. 27) werden kann.
  • BFH, 20.06.2017 - VII R 24/15

    Zur Einreihung von Hundeleinenhaken - Bedeutung bzw. Stellenwert der …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Rn. 3 Mit Urteil vom 20.06.2017 (VII R 24/15) hob der Bundesfinanzhof die beiden Nacherhebungsbescheide mit der Begründung auf, dass die Nacherhebung der Einfuhrabgaben rechtswidrig sei, weil die Waren in die Position 8308 KN einzureihen seien; ein Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof der Europäischen Union hatte der Bundesfinanzhof nicht gestellt.
  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Rn. 22 Ob die Modalitäten für die Zahlung der Zinsen, zu denen neben dem Zinslauf insbesondere der Zinssatz und die Berechnungsmethode für die Zinsen zählen (vgl. EuGH…, Urteil vom 28.02.2018, C-387/16, Nidera, Rn. 25), dem insbesondere Grundsatz der Effektivität entsprechen, ist unter Berücksichtigung der Stellung der nationalen Vorschriften im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen, wobei gegebenenfalls auch die Grundsätze zu berücksichtigen sind, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z.B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. EuGH…, Urteil vom 06.10.2021, C-561/19, Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi, Rn. 63; Urteil vom 15.03.2017, C-3/16, Aquino, Rn. 52).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-387/16

    Nidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Rn. 22 Ob die Modalitäten für die Zahlung der Zinsen, zu denen neben dem Zinslauf insbesondere der Zinssatz und die Berechnungsmethode für die Zinsen zählen (vgl. EuGH, Urteil vom 28.02.2018, C-387/16, Nidera, Rn. 25), dem insbesondere Grundsatz der Effektivität entsprechen, ist unter Berücksichtigung der Stellung der nationalen Vorschriften im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen, wobei gegebenenfalls auch die Grundsätze zu berücksichtigen sind, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z.B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. EuGH…, Urteil vom 06.10.2021, C-561/19, Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi, Rn. 63;… Urteil vom 15.03.2017, C-3/16, Aquino, Rn. 52).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-191/12

    Alakor Gabonatermelő és Forgalmazó - Unvollständige Erstattung der ohne …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Die Modalitäten der Zahlung von Zinsen müssen letztlich so festgelegt sein, dass die wirtschaftliche Belastung aufgrund der zu Unrecht erhobenen Abgabe "ausgeglichen" (EuGH…, Urteil vom 23.04.2020, C-13/18 und C-126/18, Sole-Mizo und Dalmandi Mezögazdasági, Rn. 44) bzw. "neutralisiert" (EuGH, Urteil vom 16.05.2013, C-191/12, Alakor Gabonatermelö es Forgalmazo, Rn. 24 u. 27) werden kann.
  • EuGH, 23.04.2020 - C-126/18

    Dalmandi Mezőgazdasági Zrt.

    Auszug aus FG Hamburg, 23.09.2022 - 4 K 67/18
    Die Modalitäten der Zahlung von Zinsen müssen letztlich so festgelegt sein, dass die wirtschaftliche Belastung aufgrund der zu Unrecht erhobenen Abgabe "ausgeglichen" (EuGH, Urteil vom 23.04.2020, C-13/18 und C-126/18, Sole-Mizo und Dalmandi Mezögazdasági, Rn. 44) bzw. "neutralisiert" (EuGH…, Urteil vom 16.05.2013, C-191/12, Alakor Gabonatermelö es Forgalmazo, Rn. 24 u. 27) werden kann.
  • FG München, 16.09.2025 - 14 K 18/25

    Pflicht zur Verzinsung von Zinsansprüchen

    (So im Ergebnis auch: Bremen…, Urteil vom 15. August 2018 - 1 K 69/18 (2), DStRE 2019, 640, Rn. 36; FG Hamburg, Urteil vom 23. September 2022 - 4 K 67/18, ZfZ 2023, 84, Rn. 16 ff; FG Hessen…, Urteil vom 31. Mai 2023 - 7 K 998/20, EFG 2023, 1434, Rn. 71f; FG Düsseldorf…, Urteil vom 11. April 2025 - 3 K 1094/23 AO, EFG 2025, 986, Rn. 67;… offen gelassen von BFH-Urteil vom 15. November 2022 - VII R 29/21 (VII R 17/18), BStBl II 2023, 803, Rn. 43f).

    Rn. 59 e) Ferner ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus einer unionsrechtskonformen Auslegung der nationalen Zinsregelungen (im Ergebnis ebenso: FG Bremen, Urteil vom 15. August 2018 - 1 K 69/18 (2), DStRE 2019, 640; FG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 2017 - 4 K 3268/14 Z, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3; FG Hamburg, Urteil vom 23. September 2022 - 4 K 67/18, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, Rn. 23 ff; FG Hessen…, Urteil vom 31. Mai 2023 - 7 K 998/20, EFG 2023, 1434, Rn. 73ff;… Werth in Klein, AO § 233 Rn. 13, und § 236 Rn. 45;… Jatzke in Sölch/Ringleb, UStG § 21 Rn. 83;… Kögel in Gosch, AO/FGO, § 233 AO, Rn. 47).

    Vielmehr würde eine weitergehende Verzinsung des Zinsanspruchs im Ergebnis zu einer unionsrechtlich gerade nicht gebotenen - geschweige denn gerechtfertigten - Überkompensation führen (vgl. FG Hessen…, Urteil vom 31. Mai 2023 - 7 K 998/20, EFG 2023, 1434, Rn. 78 ff, und FG Hamburg, Urteil vom 23. September 2022 - 4 K 67/18, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, Rn. 23, jeweils m.w.N.;… Jatzke in Sölch/Ringleb, UStG § 21 Rn. 83).

  • FG Hessen, 31.05.2023 - 7 K 998/20

    Verzinsung für zu Unrecht festgesetzte Einfuhrabgaben

    aa) Der unionsrechtliche Zinsanspruch soll lediglich die Nachteile ausgleichen, die dem Betreffenden durch die Nichtverfügbarkeit des jeweiligen Geldbetrages entstanden sind, die er durch Zahlung der unionsrechtswidrig geforderten Abgabe erlitten hat (FG Hamburg, Urteil vom 23.09.2022, 4 K 67/18, juris, Rn. 18).

    Eine weitergehende Verzinsung des Zinsanspruchs würde damit im Ergebnis zu einer unionsrechtlich gerade nicht gebotenen geschweige denn gerechtfertigten Überkompensation führen (FG Hamburg, Urteil vom 23.09.2022, aaO, Rn. 23; Möller, juris-PR Steuerrecht 9/2023, Anm. 6 unter D.).

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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35572
FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,35572)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,35572)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,35572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 4 Nr 14 UStG 2005, UStG VZ 2013, UStG VZ 2014, UStG VZ 2015
    Umsatzsteuer: Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer "Entschädigung" für den Verzicht auf ein chefärztliches Privatliquidationsrecht - Spiegelbildliche Besteuerung von Leistung und Verzicht

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Entgeltlicher Verzicht auf das chefärztliche Privatliquidationsrecht

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Umsatzsteuerpflicht einer Ausgleichszahlung wegen Versetzung in eine andere Einrichtung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Recht zur Privatliquidation ist umsatzsteuerfrei

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen: Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sphäre eines Medizinprofessors

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen - …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Ob eine Leistung des Unternehmers vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (BFH, Urteil vom 18.12.2008 V R 38/06, BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749).
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 20/17

    Zur vorzeitigen Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Diesen Grundsatz der spiegelbildlichen Besteuerung von Leistung und Verzicht hat der BFH in seinen Urteilen vom 15.04.2015 V R 46/13, BStBl II 2015, 947 - Leitsatz Nr. 2 - und vom 22.05.2019 XI R 20/17, BFH/NV 2019, 834 - Orientierungssatz Nr. 3 - auch ausdrücklich aufgenommen.
  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Derartige Vereinbarungen sind steuerlich nicht als Schadenersatz zu qualifizieren (z.B. BFH, Urteil vom 11.02.2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 15.12.1993 C-63/92, BStBl II 1995, 480 unter Ziffer 13 der Entscheidungsgründe ausgeführt, dass keine unionsrechtliche Ermächtigung dafür bestehe, eine Abfindung zu versteuern, die wegen des Verzichts auf die Rechte aus einem Mietvertrag gezahlt wird, wenn die in Erfüllung des Mietvertrages geleisteten Zahlungen von der Mehrwertsteuer befreit waren.
  • BFH, 03.09.2008 - XI R 54/07

    Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Für Zwecke der Umsatzsteuer ist zwar grundsätzlich jede Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG als eigene, selbständige Leistung zu betrachten (z.B. BFH, Urteil vom 3.09.2008 XI R 54/07, BStBl II 2009, 499).
  • BFH, 15.04.2015 - V R 46/13

    Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Diesen Grundsatz der spiegelbildlichen Besteuerung von Leistung und Verzicht hat der BFH in seinen Urteilen vom 15.04.2015 V R 46/13, BStBl II 2015, 947 - Leitsatz Nr. 2 - und vom 22.05.2019 XI R 20/17, BFH/NV 2019, 834 - Orientierungssatz Nr. 3 - auch ausdrücklich aufgenommen.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 36.99

    Altvertragler; Äquivalenzprinzip; Bundespflegesatzverordnung; Einkünfte aus …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 67/18
    Wegen der Einzelheiten seiner ursprünglichen Rechtsstellung zum Land Schleswig-Holstein wird auf den Abschnitt III "Nebentätigkeit in der Krankenversorgung", §§ 7 ff. der Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO - vom 15.12.1989 (…GVOBl SH 1989, S. 219 ff.) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2000 2 C 36/99 - juris - betreffend die privatärztliche Betätigung eines Hochschulprofessors der Medizin in Schleswig-Holstein verwiesen.
  • BFH, 30.06.2022 - V R 36/20

    Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30.09.2020 - 4 K 67/18 aufgehoben.

    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 30.09.2020 - 4 K 67/18 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    die Revision des FA gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 30.09.2020 - 4 K 67/18 als unbegründet zurückzuweisen.

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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 05.10.2020 - 4 K 67/18   

Zitiervorschläge
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FG Schleswig-Holstein, 05.10.2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,39311)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.10.2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,39311)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 4 K 67/18 (https://dejure.org/2020,39311)
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