Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG; § 20 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG; § 22 Abs. 1 BNatSchG; § 26 BNatSchG; § 32 BNatSchG
Förmliche Unterschutzstellung eines Natura 2000-Gebiets; Rechtmäßigkeit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kammmolch-Biotop" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigung; Beeinträchtigungsverbot; Betreibensverbot; unbemannte Fluggeräte; Erhaltung; Erhaltungsgebot; Erhaltungsziele; günstiger Erhaltungszustand; FFH-Gebiet; unbemannte Fluggeräte; Gefährdung; Schutzgegenstand; Kammmolch; Landschaftsschutzgebiet; Natura ...
- rechtsportal.de
Beeinträchtigung; Beeinträchtigungsverbot; Betreibensverbot; unbemannte Fluggeräte; Erhaltung; Erhaltungsgebot; Erhaltungsziele; günstiger Erhaltungszustand; FFH-Gebiet; unbemannte Fluggeräte; Gefährdung; Schutzgegenstand; Kammmolch; Landschaftsschutzgebiet; Natura ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (61)
- EuGH, 21.09.2023 - C-116/22
Kommission/ Deutschland (Protection des zones spéciales de conservation) - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Die Festlegung dieser Prioritäten setzt aber voraus, dass die Erhaltungsziele zuvor festgelegt wurden (…EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 64 und Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 105).Die festgelegten Ziele müssen "spezifisch und konkret" sein, um als Erhaltungsziele im Sinne der Habitatrichtlinie angesehen werden zu können (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 66 und v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 107).
In dem Rechtsakt, mit der das jeweilige Gebiet als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen wird, bedarf es der Festlegung derart detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele indes nicht zwingend (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 116;… ferner Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 70;… Schlacke, GK-BNatSchG, 3. Aufl., § 32 Rn. 95).
Mit der Aufnahme dieses Gebiets in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlichen Bedeutung hat gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG daher die Verpflichtung bestanden, für dieses Gebiet die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 17.8.2018 - C 441/17 -, juris Rn. 207, v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 137 f. und v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 143).
Dieses Gebiet ist daher - wie unionsrechtlich geboten - mit "unbestreitbarer Verbindlichkeit" und mit der erforderlichen "Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit" förmlich unter Schutz gestellt worden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 32).
Die Mitgliedstaaten haben dabei ihren Verpflichtungen aus Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der in ihrem Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG vorgesehenen Verpflichtung zur Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen, auf wirksame Weise und durch vollständige, klare und konkrete Maßnahmen nachzukommen (EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 144 und v. 29.6.2023 - C- 444/21 -, juris Rn. 138).
Die vorgenannten Regelungen gelten gegenüber Dritten unmittelbar und weisen daher auch die erforderliche Verbindlichkeit auf (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 135).
Ebenso wie bei der Festlegung der Erhaltungsziele einer förmlichen Unterschutzstellung bedarf es in der Schutzerklärung der Festlegung detaillierter "quantifizierter" und "messbarer" Erhaltungsmaßnahmen nicht zwingend (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 146-148;… Schlacke, GK-BNatSchG, 3. Aufl., § 32 Rn. 95).
- EuGH, 29.06.2023 - C-444/21
Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Die Festlegung dieser Prioritäten setzt aber voraus, dass die Erhaltungsziele zuvor festgelegt wurden (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 64 …und Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 105).Die festgelegten Ziele müssen "spezifisch und konkret" sein, um als Erhaltungsziele im Sinne der Habitatrichtlinie angesehen werden zu können (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 66 und v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 107).
Mit der Aufnahme dieses Gebiets in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlichen Bedeutung hat gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG daher die Verpflichtung bestanden, für dieses Gebiet die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 17.8.2018 - C 441/17 -, juris Rn. 207, v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 137 f. und v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 143).
Sie müssen vielmehr, soweit erforderlich, auch positive proaktive Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines Erhaltungszustands des Gebiets umfassen (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 150 und v. 20.6.2024 - C-85/22 -, juris Rn. 136).
Die Mitgliedstaaten haben dabei ihren Verpflichtungen aus Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der in ihrem Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG vorgesehenen Verpflichtung zur Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen, auf wirksame Weise und durch vollständige, klare und konkrete Maßnahmen nachzukommen (EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 144 und v. 29.6.2023 - C- 444/21 -, juris Rn. 138).
Hierfür kann es erforderlich sein, sowohl Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen als auch Maßnahmen zu ergreifen, um natürliche Entwicklungen zu unterbinden, die den Erhaltungszustand von Arten und natürlichen Lebensräumen in den besonderen Schutzgebieten verschlechtern können (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 149 und v. 14.11.2024 - C-47/23 -, juris Rn. 95).
Die in der Verordnung geregelten repressiven Verbote gemäß § 3 VO und die präventiven Verbote mit Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 VO sind Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen und damit Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EW (vgl. EuGH, Urt. v. 9.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 150 und v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48).
Sie müssen vielmehr, soweit erforderlich, auch positive proaktive Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines Erhaltungszustands des Gebiets umfassen (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 150 und v. 20.6.2024 - C-85/22 -, juris Rn. 136).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19
Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Die Bekanntmachung hat - wie die Auslegung der Unterlagen selbst - eine Anstoßfunktion, d.h., sie muss in einer Weise erfolgen, die geeignet ist, alle von der Unterschutzstellung möglicherweise Betroffenen sowie weitere interessierte Personen so rechtzeitig auf die bevorstehende Auslegung des Verordnungsentwurfs hinzuweisen, dass sie ausreichend Überlegungs- und Vorbereitungszeit haben, um sich darüber klar zu werden, ob und wie sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte oder Interessen von den ihnen zustehenden Äußerungsmöglichkeiten Gebrauch machen wollen (…BVerwG, Beschl. v. 10.11.2021 - 7 BN 7.21 -, juris Rn. 6; Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 92, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 53 und v. 26.3.2021 - 4 KN 129/18 -, juris Rn. 33 m. w. N.).Das Erfordernis der Rahmensetzung ist erfüllt, wenn der Plan oder das Programm eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer dieser Projekte aufstellt, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen solcher Projekte oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von Ressourcen (…EuGH, Urt. v. 22.2.2022 - C-300/20 -, juris Rn. 62; Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 60).
Der Schutzgegenstand wird in § 1 Abs. 2 VO und § 2 Abs. 1 VO textlich beschrieben und die zur hinreichend genauen Bezeichnung des Schutzgegenstandes erforderliche konkrete und nachvollziehbare Festlegung der Grenzen des Schutzgegenstandes (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 65 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47) ist gemäß § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 VO durch die maßgebliche und mitveröffentlichte Karte im Maßstab 1:7.500, die gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 VO Bestandteil der Verordnung ist, erfolgt.
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).
In dem Rechtsakt, mit der das jeweilige Gebiet als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen wird, bedarf es der Festlegung derart detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele indes nicht zwingend (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 116; ferner Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 70;… Schlacke, GK-BNatSchG, 3. Aufl., § 32 Rn. 95).
Denn die Duldungspflicht von Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 VO reicht nur soweit, wie die in Plänen konkretisierten Maßnahmen mit den Erhaltungszielen des § 2 Abs. 3 VO in Einklang zu bringen sind (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 134).
Denn für die richterliche Kontrolle einer auf § 26 Abs. 1 BNatSchG gestützten Landschaftsschutzgebietsverordnung kommt es auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung an, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat (…BVerwG, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 BN 61.19 -, juris Rn. 8; Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 84;… vgl. ferner OVG Saarland, Urt. v. 19.9.2019 - 2 C 324/18 -, juris Rn. 18).
Im Übrigen bestünde im Einzelfall nach § 6 Abs. 1 VO nach Maßgabe des § 67 BNatSchG i. V. m. § 41 NNatSchG die Möglichkeit einer Befreiung, sofern es - wofür der Senat allerdings keine Anhaltspunkte hat - durch die Vorgaben zu einer unzumutbaren Belastung der betroffenen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten kommen sollte (vgl. Senatsurt. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 118).
- BVerwG, 26.01.2023 - 7 CN 1.22
Keine Festlegung von Flugverboten auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, dass eine Naturschutzbehörde nicht befugt ist, Gebiete mit Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung anzuordnen, da eine diesbezügliche Sperrwirkung aus dem Regelungskonzept des Luftverkehrsgesetzes folge und der Bund abschließend von seiner ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG für das Luftverkehrsrecht Gebrauch gemacht habe (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 12 ff.).Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dieser Entscheidung auch mit seiner vorzitierten (älteren) Rechtsprechung auseinandergesetzt und herausgestellt, dass es in diesen Entscheidungen nicht die Befugnis von Naturschutzbehörden bejaht habe, luftverkehrsbezogene Maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erlassen, sondern es ausdrücklich verneint habe, dass eine Naturschutzbehörde auf dem Gebiet des Luftrechts tätig werden dürfe (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 24).
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich aber auch festgestellt, dass die Frage, ob die zuständige Behörde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Vorschriften des Luftrechts gehindert ist, ihre landesrechtliche Zuständigkeit auszuüben, davon abhängig zu machen ist (Art. 71 i. V. m. Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG), ob das Bundesrecht für sich eine abschließende Regelung in Anspruch nimmt (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 24;… vgl. insoweit bereits auch BVerwG, Beschl. v. 4.6.1986 - 4 B 94.86 -, juris Rn. 3).
Die bundesrechtlichen Vorschriften des Luftverkehrsrechts zum bemannten Luftverkehr beanspruchen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine abschließende Regelung und das streitgegenständliche Start- und Landeverbot enthält damit eine dem Luftverkehrsrecht des Bundes vorbehaltene spezifische Anordnung (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 25).
- EuGH, 17.10.2024 - C-461/23
Umweltforum Osnabrücker Land - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Nach Anhörung der Beteiligten ist das Verfahren mit Blick auf das Vorabentscheidungsverfahren C-461/23 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Senatsbeschluss vom 1. März 2024 - 4 KN 65/20 - ausgesetzt und nach dem Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2024 - C-461/23 - durch Senatsbeschluss vom 7. Januar 2025 wieder aufgenommen worden.Diese Regelungen stellen Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG dar und sind als "unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebietes in Verbindung stehend oder hierfür ... notwendig" zu betrachten (EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f.).
Die in der Verordnung geregelten repressiven Verbote gemäß § 3 VO und die präventiven Verbote mit Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 VO sind Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen und damit Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EW (vgl. EuGH, Urt. v. 9.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 150 und v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48).
Dies gilt auch - wie bereits aufgezeigt - für die Regelung des § 5 VO zur Freistellung bestimmter Tätigkeiten von den Verboten der §§ 3 und 4 unter Beachtung von näher bestimmten Kriterien und Modalitäten (vgl. EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19
Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Einwände gegen die Sachgerechtigkeit der Abgrenzung bedürfen aber einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (…BVerwG, Urt. v. 14.4.2010 - 9 A 5.08 - juris Rn. 38 f.;… Urt. v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 - juris, Rn. 22;… Urt. v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - juris Rn. 36;… Urt. v. 12.6.2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 59; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.6.2023 - 2 K 138/19 -, juris Rn. 307;… Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2019 - 7 KS 24/17 -, juris Rn. 187).Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten, wie sie in Artikel 2 Absatz 3 Richtlinie 92/43/EWG genannt sind, sind bei der Auswahl und Abgrenzung der Gebiete nicht Rechnung zu tragen (…EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - C -371/98 -, juris Rn. 25; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.6.2023 - 2 K 138/19 -, juris Rn. 307).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (…vgl. nur Senatsurt. v. 25.5.2021 - 4 KN 407/17 -, juris Rn. 51 und v. 26.3.2021 - 4 KN 129/18 -, juris Rn. 66 jeweils m.w.N.; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.6.2023 - 2 K 138/19 -, juris Rn. 362;… Hessischer VGH, Urt. v. 9.3.2017 - 4 C 328.16.N -, juris Rn. 85).
- OVG Niedersachsen, 10.12.2024 - 4 KN 122/21
Schutzgebiet Abgrenzung; zeichnerische Bestimmung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Die Bekanntmachung hat - wie die Auslegung der Unterlagen selbst - eine Anstoßfunktion, d.h., sie muss in einer Weise erfolgen, die geeignet ist, alle von der Unterschutzstellung möglicherweise Betroffenen sowie weitere interessierte Personen so rechtzeitig auf die bevorstehende Auslegung des Verordnungsentwurfs hinzuweisen, dass sie ausreichend Überlegungs- und Vorbereitungszeit haben, um sich darüber klar zu werden, ob und wie sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte oder Interessen von den ihnen zustehenden Äußerungsmöglichkeiten Gebrauch machen wollen (…BVerwG, Beschl. v. 10.11.2021 - 7 BN 7.21 -, juris Rn. 6; Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 92, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 53 und v. 26.3.2021 - 4 KN 129/18 -, juris Rn. 33 m. w. N.).Liegen die Voraussetzungen einer Unterschutzstellung für Teile von Natur und Landschaft wie hier vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129, v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 85;… v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 57 und v. 30.3.2022 - 4 KN 280/19 -, juris Rn. 55 jeweils m. w. N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Sofern im Einzelfall die spezifischen Vorschriften einer Landschaftsschutzgebietserklärung die Erhaltungsziele und besonderen Belange des jeweiligen Natura 2000-Gebiets sicherstellen, genügt daher auch diese Kategorie den unionsrechtlichen Anforderungen an eine Unterschutzstellung (Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 132;… vgl. ferner Schlacke, BNatSchG, 3. Aufl., § 26 Rn. 12 und § 32 Rn. 77).
- BVerwG, 21.12.2017 - 4 CN 8.16
Hoher Buchener Wald im Ebracher Forst kein geschützter Landschaftsbestandteil
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Dabei trifft § 32 Abs. 2 BNatSchG die grundlegende Entscheidung, dass trotz der besonderen europarechtlichen Schutzanforderungen für Natura 2000-Gebiete keine neue Schutzkategorie geschaffen wird, sondern bei einer förmlichen Unterschutzstellung durch eine Schutzerklärung die bestehenden Schutzkategorien nach § 20 Abs. 2 i. V. m. §§ 22 ff. BNatSchG zu verwenden sind (…BVerwG, Beschl. v. 20.12.2023 - 10 BN 3.23 -, juris Rn. 7 und Urt. v. 21.12.2017 - 4 CN 8.16 -, juris Rn. 15).Höchstrichterlich ausdrücklich geklärt ist, dass § 32 Abs. 2 BNatSchG die grundlegende Entscheidung trifft, dass trotz der besonderen europarechtlichen Schutzanforderungen für Natura 2000-Gebiete keine neue Schutzkategorie geschaffen wird, sondern die bestehenden Schutzkategorien nach § 20 Abs. 2 i. V. m. §§ 22 ff. BNatSchG zu verwenden sind (BVerwG, Urt. v. 21.12.2017 - 4 CN 8.16 -, juris Rn. 15 …und Beschl. v. 20.12.2023 - 10 BN 3.23 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 02.05.2017 - 4 KN 318/13
Befreiung; Schutzzweck, besonderer; Düngung; FFH-Gebiet; Fischotter; Biotope, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Durch die allgemeinen wasserrechtlichen Regelungen ist jedoch lediglich ein Grundschutz für Gewässer gewährleistet (Senatsurt. v. 2.5.2017 - 4 KN 318/13 -, juris Rn. 78), der hier jedoch ersichtlich hinter den gebietsspezifischen Schutzanforderungen zurückbleibt.Auch die nach dem Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelrecht geltenden Vorgaben zum Schutz von Gewässern, insbesondere § 5 Düngeverordnung (DüV) oder § 12 Abs. 2 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) sind nicht in gleicher Weise zur Erreichung des besonderen Schutzzweckes nach § 2 Abs. 3 VO geeignet, da sie ebenfalls hinter dem hier notwendigen Schutz zurückbleiben (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurt. v. 2.5.2017 - 4 KN 318/13 -, juris Rn. 79).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15
Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Der Schutzgegenstand wird in § 1 Abs. 2 VO und § 2 Abs. 1 VO textlich beschrieben und die zur hinreichend genauen Bezeichnung des Schutzgegenstandes erforderliche konkrete und nachvollziehbare Festlegung der Grenzen des Schutzgegenstandes (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 65 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47) ist gemäß § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 VO durch die maßgebliche und mitveröffentlichte Karte im Maßstab 1:7.500, die gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 VO Bestandteil der Verordnung ist, erfolgt.Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).
- BVerwG, 20.12.2023 - 10 BN 3.23
Normenkontrolle gegen Naturschutzgebietsverordnung
- OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 4 KN 185/17
Bestimmtheit; FFH-Gebiet; Landschaftsschutzgebiet; …
- OVG Niedersachsen, 25.05.2021 - 4 KN 407/17
Amtsblatt; Basiserfassung; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot; …
- BVerwG, 29.07.1986 - 4 B 73.86
Landschaftsschutz - Luftverkehr - Modellflugsport
- BVerwG, 04.06.1986 - 4 B 94.86
Möbelmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO …
- OVG Niedersachsen, 20.07.2021 - 4 KN 257/18
Abwägungsgebot; Bestimmtheit; DGK 5; Gebietsabgrenzung; gebietsbetroffen; …
- OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 4 KN 300/19
Düngemittel; Düngung; Entwässerung; Gewässerrandstreifen; Gewässerunterhaltung; …
- OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 KN 15/14
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Ihmeniederung" teilweise nichtig
- OVG Niedersachsen, 21.06.2022 - 4 KN 195/19
Arrondierung; Bestimmtheit; Einbeziehung (Flächen); Grenze; Puffer; …
- EuGH, 20.06.2024 - C-85/22
Kommission/ Bulgarien (Protection des zones spéciales de conservation) - …
- OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 129/18
Auslegung; Auslegungsbekanntmachung; Bekanntmachung; Bestimmtheit; …
- OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19
Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum; …
- EuGH, 12.09.2024 - C-66/23
Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
- BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11
Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …
- OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15
Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von …
- EuGH, 14.11.2024 - C-47/23
Kommission/ Deutschland (Détérioration des prairies maigres de fauche) - …
- OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
- BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
- BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; …
- BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
- BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97
Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und …
- BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08
Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen; …
- OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14
Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig; …
- OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 4 KN 275/17
Ackernutzung; Antragsbefugnis; Antragsteller; Eigenart; FFH-Gebiet; …
- BVerwG, 09.11.2022 - 7 C 1.22
Unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfalllagers zulässig
- BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22
Eilrechtsschutz gegen eine Höchstspannungsfreileitung (insb. Denkmalschutz, …
- BVerwG, 20.12.2017 - 4 BN 8.17
Maßstab für die gerichtliche Überprüfung einer Schutzgebietsausweisung
- BVerwG, 29.01.2007 - 7 B 68.06
Erklärung zum Schutzgebiet; Bestimmung des Schutzzwecks; Verhältnismäßigkeit von …
- EuGH, 07.11.2000 - C-371/98
First Corporate Shipping - "Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …
- BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82
Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze …
- BVerwG, 12.09.2024 - 7 C 4.23
Über Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 11 B 1.17
Landschaftsschutzgebietsverordnung "Müggelspree - Löcknitzer Wald- und …
- BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 42.21
Fehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren
- OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 226/17
Luftverkehrsrechtliche Erlaubnis; Nutzung des Luftraums
- BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutz eines FFH-Gebietes
- VGH Hessen, 25.01.2017 - 4 C 2759/15
Klettern im Naturschutzgebiet "Dornburg" bleibt verboten - Normenkontrollantrag …
- OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 4 MN 128/22
Abgrenzung; Absicht; einstweilige Anordnung; Ermessen; FFH-Gebiet; …
- OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Vereinbarkeit der Freistellung des Kletterns von naturschutzrechtlichen Verboten …
- OVG Saarland, 19.09.2019 - 2 C 324/18
Gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung gerichtetes …
- OVG Niedersachsen, 17.12.2014 - 4 KN 28/13
Bäume; Belebung; Einzelbäume; Erforderlichkeit; Festsetzung; geschützte …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 6/18
Normenkontrollantrag gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Anforderungen …
- OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 8 KN 228/01
Bewirtschaftungserschwernisse; Landschaftsbestandteil; Schutzwürdigkeit; …
- VG Hannover, 25.04.2024 - 9 B 982/24
Unbemannte Fluggeräte; abschließende Gesetzgebungskompetenz; Luftverkehrsrecht; …
- EuGH, 07.11.2018 - C-293/17
Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu - Vorlage …
- EuGH, 22.02.2022 - C-300/20
Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- EuGH, 17.04.2018 - C-441/17
Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald
- BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger …
- EuGH, 07.12.2023 - C-434/22
Latvijas valsts meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Erhaltung …
- OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 4 KN 262/20
Normenkontrollantrag gegen eine Naturschutzgebietsverordnung wegen der Regelung …
- BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
Auslegung einer Verordnung
- OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Antragsgegner; Biotoptypenkartierung; Duldungspflicht; Erlaubnisvorbehalt; …
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 47, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).Die jeweils für die Lebensraumtypen und Arten geltenden gebietsbezogenen Erhaltungsziele hat der Antragsgegner im Anhang der Verordnung unter den Gliederungspunkten 2. bis 5. hinreichend spezifisch und konkret (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 51;… EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 107 und v. 29.6.2023 - C-444/21, juris Rn. 66) festgelegt.
Soweit das Normsetzungsermessen des Antragsgegners hier darüber hinaus hinsichtlich des "Wie" der Unterschutzstellung durch § 32 Abs. 3 Satz 3 BNatSchG beschränkt wird, wonach in einem Natura 2000-Gebiet durch geeignete Ge- und Verbote sowie durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen ist, dass den Anforderungen des Art. 6 FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 m.w.N.), sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Verordnung hinter dieser Vorgabe zurückbleibt.
Insbesondere ermöglicht es die gewählte Schutzkategorie des Naturschutzgebiets aufgrund des weitreichenden Verbotsvorbehalts gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ohne weiteres, Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie Rechnung zu tragenden, der es gebietet, menschliche Tätigkeiten zu unterbinden, die für die europäischen Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets auch nur potentiell schädlich sind (eingehend dazu: Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 f. für eine Landschaftsschutzgebietsverordnung).
b) Das Verbot nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 VO (Betreiben von bemannten und unbemannten Flugkörpern) haben die Antragsteller zwar nicht angegriffen, der Senat ist jedoch auch insoweit im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Überprüfung von Amts wegen veranlasst, da es sich bei dem vom Antragsteller angestrengten Normenkontrollverfahren um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt und auch ohne entsprechende Rüge die zur Prüfung gestellte Norm unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122;… BVerwG, Beschl. v. 31.1.2022 - 4 BN 42.21 -, juris Rn. 5).
Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Verbot des Betreibens unbemannter Fluggeräte über bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft weder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG) noch das einfache Luftverkehrsrecht entgegen (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.;… Senatsurt. v. 4.3.2020 - 4 KN 226/17 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 60).
Hieran hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2023 - 7 C 1.22 - fest (so bereits Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 124).
Dass durch § 8 Abs. 3 Satz 1 VO dem Wortlaut nach eingeräumte intendierte Ermessen ("Soll"-Vorschrift) verdichtet sich insoweit zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis (vgl. nur Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
Denn die Duldungspflicht von Maßnahmen nach § 6 Abs. 1 VO reicht nur soweit, wie die in Plänen konkretisierten Maßnahmen mit den Schutzzwecken nach § 3 VO in Einklang zu bringen sind (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 68, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 134).
- OVG Niedersachsen, 18.03.2026 - 4 KN 16/21
Teilerfolgreicher Normenkontrollantrag gegen angegriffene …
Dies führt aber nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. der zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 61 f. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 38 ff.).Jedoch gehören die in § 4 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen in § 3 VO zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.;… EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 47, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).
Einer konkreten Gefahrensituation bedarf es dagegen nicht (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 75;… v. 20.7.2021 - 4 KN 257/18 -, juris Rn. 57 jeweils m.w.N.).
c) Soweit das Normsetzungsermessen des Antragsgegners hier darüber hinaus hinsichtlich des "Wie" der Unterschutzstellung wegen des Umstands, dass das Landschaftsschutzgebiet einen Teilbereich des EU-Vogelschutzgebiets V... darstellt, durch § 32 Abs. 3 Satz 3 BNatSchG beschränkt wird, wonach in einem Natura 2000-Gebiet durch geeignete Ge- und Verbote sowie durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen ist, dass den Anforderungen des Art. 6 FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 m.w.N.), sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Verordnung hinter dieser Vorgabe zurückbleibt.
Mit Blick hierauf laufen daher alle Handlungen dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwider, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können (vgl. eingehend zur Unterschutzstellung eines Natura 2000-Gebiets durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 f.).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (vgl. nur Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82, v. 25.5.2021 - 4 KN 407/17 -, juris Rn. 51 und v. 26.3.2021 - 4 KN 129/18 -, juris Rn. 66 jeweils m.w.N.;… ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.6.2023 - 2 K 138/19 -, juris Rn. 362;… Hessischer VGH, Urt. v. 9.3.2017 - 4 C 328.16.N -, juris Rn. 85).
a) Das Verbot nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 23 VO (das Landschaftsschutzgebiet mit unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Modellflugzeuge, Drachen, Drohnen) zu überfliegen oder mit bemannten Luftfahrzeugen in weniger als 150 m Höhe zu überfliegen oder als Landeplatz für bemannte Luftfahrzeuge zu nutzen) hat der Antragsteller zwar nicht angegriffen, der Senat ist jedoch auch insoweit im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Überprüfung von Amts wegen veranlasst, da es sich bei dem vom Antragsteller angestrengten Normenkontrollverfahren um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt und auch ohne entsprechende Rüge die zur Prüfung gestellte Norm unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122;… BVerwG, Beschl. v. 31.1.2022 - 4 BN 42.21 -, juris Rn. 5).
Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Verbot des Betreibens unbemannter Fluggeräte über bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft dagegen weder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG) noch das einfache Luftverkehrsrecht entgegen (vgl. zu beiden Konstellationen eingehend Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.).
Dass durch § 4 Abs. 5 Satz 1 VO dem Wortlaut nach eingeräumte Ermessen verdichtet sich insoweit zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis (vgl. nur Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 105, v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2025 - 4 KN 39/22
Naturschutzgebietsverordnung; FFH-Gebiet; zeichnerische Bestimmung; …
Dies führt aber nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. der zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 61 f. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 38 ff.).Jedoch gehören die in § 4 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.;… EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 47, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).
Hierbei hat der Antragsgegner die jeweils für die Lebensraumtypen und Arten geltenden gebietsbezogenen Erhaltungsziele hinreichend spezifisch und konkret (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 51;… EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 107 und v. 29.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 66) festgelegt.
Soweit das Normsetzungsermessen des Antragsgegners hier darüber hinaus hinsichtlich des "Wie" der Unterschutzstellung in Bezug auf die Bereiche des Naturschutzgebiets, die Teile des FFH-Gebiets ... sind, durch § 32 Abs. 3 Satz 3 BNatSchG beschränkt wird, wonach in einem Natura 2000-Gebiet durch geeignete Ge- und Verbote sowie durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen ist, dass den Anforderungen des Art. 6 FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 m.w.N.), sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Verordnung hinter dieser Vorgabe zurückbleibt.
Insbesondere ermöglicht es die gewählte Schutzkategorie des Naturschutzgebiets aufgrund des weitreichenden Verbotsvorbehalts gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ohne weiteres, Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie Rechnung zu tragen, der es gebietet, menschliche Tätigkeiten zu unterbinden, die für die europäischen Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets auch nur potentiell schädlich sind (eingehend dazu: Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 f. für eine Landschaftsschutzgebietsverordnung).
a) Das Verbot nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 VO (mit Personen besetzten Luftfahrzeugen im Naturschutzgebiet zu starten, oder, abgesehen von Notsituationen, zu landen) hat der Antragsteller zwar nicht angegriffen, der Senat ist jedoch auch insoweit im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Überprüfung von Amts wegen veranlasst, da es sich bei dem vom Antragsteller angestrengten Normenkontrollverfahren um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt und auch ohne entsprechende Rüge die zur Prüfung gestellte Norm unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122;… BVerwG, Beschl. v. 31.1.2022 - 4 BN 42.21 -, juris Rn. 5).
Die bundesrechtlichen Vorschriften des Luftverkehrsrechts zum bemannten Luftverkehr beanspruchen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine abschließende Regelung und das streitgegenständliche Start- und Landeverbot enthält damit eine dem Luftverkehrsrecht des Bundes vorbehaltene spezifische Anordnung (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 25, vgl. eingehend Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.).
- OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 4 KN 90/20
Eigentum; Sozialpflichtigkeit; Gestaltungsermessen; Grünlandbiotop; Inhalts- und …
Die Verordnung regelt zwar in Art. 1 §§ 3 und 4 VO zahlreiche konkrete Modalitäten und Kriterien für die Durchführung von Projekten im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie, dies führt indes nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 UVPG oder § 36 UVPG i.V.m. §§ 36 Satz 1 Nr. 2, 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG bzw. der ihnen zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschriften des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) oder b) der Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen gewesen wäre (…vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 60 ff.; v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 37 ff. und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 97 ff.).Die danach in einer Schutzerklärung erforderlichen Mindestinhalte (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 68 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 45 ff. jeweils m.w.N.) zu Schutzgegenstand und Schutzzweck sind in Art. 1 §§ 1 und 2 VO, zu den zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Geboten und Verboten in Art. 1 §§ 3 und 4 VO und zu den Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Art. 1 §§ 8 und 9 VO enthalten.
Auch die für eine Schutzerklärung eines Natura-2000 Gebiets danach erforderlichen Mindestinhalte (vgl. hierzu im Einzelnen ebenfalls Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 74 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 49 ff. jeweils m.w.N.) sind in Art. 1 § 2 Abs. 3 und 4, § 3 und 4 VO sowie §§ 8 und 9 VO enthalten.
Auch bei der hier gegebenen unionsrechtlich begründeten Pflicht zu der förmlichen Unterschutzstellung eines Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiets verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, "wie" das Gebiet nach nationalem Recht unter Schutz gestellt wird, aber ein Handlungsspielraum (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 132).
Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG gehört damit zu den Vorgaben, an denen sich auch die Ausübung des von § 32 Abs. 2 BNatSchG eröffneten Auswahlermessens für die Wahl der Schutzkategorie zu orientieren hat (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 132 jeweils m.w.N.).
Im Einzelfall können zwar auch Vorschriften einer Landschaftsschutzgebietserklärung die Erhaltungsziele und besonderen Belange des jeweiligen Natura 2000-Gebiets sicherstellen, so dass auch diese Kategorie den unionsrechtlichen Anforderungen an eine Unterschutzstellung genügen kann (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 132).
- VG Hannover, 26.02.2026 - 9 A 2958/24
Modellflug; Schutzgebietsverordnungen; ausschließliche Gesetzgebungskompetenz; …
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27.02.2025 (4 KN 65/20), demzufolge das Luftverkehrsrecht des Bundes für unbemannte Fluggeräte keine abschließende Regelung enthalte und die Naturschutzbehörde daher Betreibensverbote für derartige Gebiete erlassen könne, sei falsch.Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 27.02.2025 (4 KN 65/20) ausgeführt, dass hinsichtlich unbemannter Fluggeräte keine abschließende Regelung des Luftverkehrsrechts vorliege und die Naturschutzbehörde daher nicht daran gehindert sei, ein auf die Vorschriften des Naturschutzrecht gestütztes Betreibensverbot derartiger Fluggeräte für ein solches Gebiet zu erlassen.
Daraus ist nach Auffassung der Kammer der Schluss zu ziehen, dass Beschränkungen des Betriebs unbemannter Fluggeräte weiterhin in naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen geregelt werden dürfen (ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 27.02.2025 - 4 KN 65/20 -, ZUR 2025, 352, 356-357) und die Naturschutzbehörden auch weiterhin für die Durchsetzung dieser Ver- und Gebote zuständig sind.
Denn es geht vorliegend nicht um eine Delegation der Gesetzgebungszuständigkeit für das Luftverkehrsrecht auf den Landesgesetzgeber im Sinne von Art. 71 GG, mit der dieser befugt wäre, Luftverkehrsrecht zu setzen, sondern allein darum, ob das Luftverkehrsrecht des Bundes Handlungsräume für u.a. naturschutzrechtliche Regelungen auf Landesebene ausdrücklich zulässt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 24), was nach den vorstehenden Erwägungen zu bejahen ist (so auch schon OVG Lüneburg, Urt. v. 27.02.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 126).
- OVG Niedersachsen, 16.04.2026 - 4 KN 51/22
Bestimmtheitsgebot; Kartenmaßstab; Ratsbeschluss; Naturschutzgebietsverordnung; …
Diesen Verstoß hat die Antragstellerin zwar nicht gerügt, der Senat ist jedoch im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Überprüfung von Amts wegen veranlasst, da es sich bei dem von der Antragstellerin angestrengten Normenkontrollverfahren um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt und auch ohne entsprechende Rüge die zur Prüfung gestellte Norm unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122;… BVerwG, Beschl. v. 31.1.2022 - 4 BN 42.21 -, juris Rn. 5).Im Einzelfall können zwar auch Vorschriften einer Landschaftsschutzgebietserklärung die Erhaltungsziele und besonderen Belange des jeweiligen Natura 2000-Gebiets sicherstellen, so dass auch diese Kategorie den unionsrechtlichen Anforderungen an eine Unterschutzstellung genügen kann (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 132).
Anders als das ebenfalls in § 3 Abs. 3 Nr. 6 NSG-VO geregelte Verbot, das Naturschutzgebiet mit unbemannten Luftfahrzeugen (z. B. Drohnen) zu überfliegen, verstößt die Regelung zu bemannten Luftfahrzeugen gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu eingehend Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.).
- OVG Niedersachsen, 02.12.2025 - 4 KN 132/20
Zeichnerische Darstellung; Karten; Grenze Schutzgebiet; Zitiergebot; …
Die Verordnung regelt zwar in den §§ 3 und 4 VO zahlreiche konkrete Modalitäten und Kriterien für die Durchführung von Projekten im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie, dies führt indes nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 UVPG oder § 36 UVPG i.V.m. §§ 36 Satz 1 Nr. 2, 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG bzw. der ihnen zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschriften des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) oder b) der Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen gewesen wäre (…vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 60 ff.; v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 37 ff. und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 97 ff.).
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