Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 241; ; BGB § ... 305; ; BGB § 538; ; BGB § 701; ; BGB § 701 Abs. 1; ; BGB § 701 Abs. 4; ; BGB § 702; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Garantievertrag zu Tatsachenbehauptung: Auml;ußerung eines Gastwirts, von seinem als Stellplatz angebotenen Wirtschaftshof sei noch nie etwas weggekommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Motorrad aus dem Hotelhof geklaut - Hotelier soll für Verlust geradestehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatsachenbekundung eines Gastwirtes; Konkludenter Abschluss eines Garantievertrages; Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl ; Abschluss eines Verwahrungsvertrages durch Prospektwerbung; Haftung des Wirtes für eingebrachte Sachen
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 18.04.2002 - 6 O 3164/01
- OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.1974 - VIII ZR 187/73
Haftung für auf dem Hotelparkplatz abgestellte Gästefahrzeuge
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Neben der hier nicht einschlägigen spezialgesetzlichen Regelung der §§ 701 ff. BGB, die insbesondere dann eingreifen soll, wenn ein Beherbergungsvertrag zwischen den Parteien nicht zustandegekommen ist oder es am Verschulden des Gastwirtes fehlt (BGHZ 63, 333 [336 f.]), bestehen die Ansprüche des Klägers aus dem vorliegend unstreitig geschlossenen Beherbergungsvertrag sowie aus Verschulden bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) und positiver Vertragsverletzung grundsätzlich fort (…BGH, a.a.O.;… Hüffer, a.a.O., Rdnr. 5;… Werner, a.a.O., Rdnr. 6).Eine Haftung aus § 538 BGB kann sich zudem aus der mietrechtlichen Komponente des Beherbergungsvertrages ergeben, wenn Beschädigungen an dem Fahrzeug aufgrund einer mangelhaften Beschaffenheit des vom Hotelier angebotenen Parkplatzes auftreten (BGHZ 63, 333 [337 f.]).
- BGH, 29.01.1969 - I ZR 18/67
Haftung des Gastwirts aus einem Verwahrungsvertrag über ein abgestelltes …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
So werden Verwahrungspflichten angenommen, wenn der Hotelier mit einer bereitstehenden Vertragsgarage wirbt und sein Personal die Fahrzeuge der Gäste dort unterbringt (BGH, NJW 1969, 789 f.). - OLG Hamburg, 15.09.1989 - 1 U 56/89
Haftung eines Hoteliers für einen durch einen Diebstahlversuch entstandenen …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Vielmehr müssen auf einen zusätzlichen Vertragswillen zielende Umstände erkennbar sein, die im Einzelfall auf eine Obhutsübernahme schließen lassen (Hans.OLG, VersR 1989, 1266).
- OLG Hamburg, 12.05.1970 - 2 U 109/69
Verwahrungspflicht für abgelegte Garderobe kann allenfalls Nebenpflicht sein; …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Für einen neben dem Beherbergungsvertrag zusätzlich geschlossenen Verwahrungsvertrag für Kraftfahrzeuge und Motorräder des Gastes genügt es allerdings nicht, daß der Hotelier Stellflächen bereithält (RGZ 105, 202 [203]; Hans.OLG Hamburg, MDR 1970, 842 f.; AG Wetzlar, VersR 1991, 1266). - LG Lüneburg, 21.11.1996 - 4 S 178/96
Hinweis auf Fahrradstellplatz mit den Worten: "Dort kommt nichts weg"
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Dies ist vorliegend nicht geschehen, denn die Äußerung des Hoteldirektors, daß in dem als Stellplatz angebotenen Wirtschaftshof "noch nie etwas weggekommen" sei, ist eine reine Tatsachenbekundung und alleine nicht geeignet, einen Garantievertrag nach §§ 305, 241 BGB mit den strengen Haftungsfolgen für die Beklagte zu begründen (vgl. dazu: LG Lüneburg, VersR 1997, 1285). - AG Wetzlar, 01.02.1990 - 30 C 2342/89
Ersatz von durch herabgefallene Kastanien verursachten Schäden an der Karosserie …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Für einen neben dem Beherbergungsvertrag zusätzlich geschlossenen Verwahrungsvertrag für Kraftfahrzeuge und Motorräder des Gastes genügt es allerdings nicht, daß der Hotelier Stellflächen bereithält (RGZ 105, 202 [203]; Hans.OLG Hamburg, MDR 1970, 842 f.; AG Wetzlar, VersR 1991, 1266). - RG, 29.09.1922 - VII 684/21
Haftung des Gastwirts; Kostbarkeit
Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Für einen neben dem Beherbergungsvertrag zusätzlich geschlossenen Verwahrungsvertrag für Kraftfahrzeuge und Motorräder des Gastes genügt es allerdings nicht, daß der Hotelier Stellflächen bereithält (RGZ 105, 202 [203]; Hans.OLG Hamburg, MDR 1970, 842 f.; AG Wetzlar, VersR 1991, 1266).
- OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
Verwahrungsvertrag; Haftung; bewachter Parkplatz
Für die Annahme einer solchen Obhutsübernahme müssen über die bloße Zurverfügungstellung einer Parkfläche hinaus weitere Umstände erkennbar sein, die auf einen entsprechenden Vertragswillen der Parteien schließen lassen (vgl. OLGR Naumburg 2003, 186-187). - LG Köln, 12.05.2016 - 22 O 285/15
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Hotelunternehmen bei …
Rn. 22 Eine Haftung der Beklagten aus einem Verwahrungsvertrag käme nur in Betracht, wenn insoweit eine individualvertraglich getroffene Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen wäre (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 22.08.2002 - 4 U 103/02 - zit. nach juris). - AG Langenfeld, 30.07.2008 - 11 C 142/08
Verwahrungsvertrag durch Abstellen des Fahrzeugs auf einem als hotelzugehörig …
Rn. 14 Für die Annahme einer Obhutsübernahme müssen jedoch über die bloße Zurverfügungstellung einer Parkfläche hinaus weitere Umstände erkennbar sein, die auf einen entsprechenden Vertragswillen der Parteien schließen lassen (OLGR Naumburg 2003, 186 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.12.2002 - 4 U 103/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VOB/B § 3 Nr. 3; ; VOB/B § ... 6 Nr. 3; ; VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 2; ; VOB/B § 10; ; VOB/B § 16 Nr. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 5; ; AGBG § 9; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
Geltendmachung einer restlichen Werklohnforderung beiVertragsbeendigung durch Kündigung
- Wolters Kluwer
Ausschlusswirkung der schlusszahlungsgleichen Erklärung nach VOB; Verwirkung der Vertragsstrafe bei fehlenderTerminüberschreitung ; Keine Ersatzfähigkeit der Mängelbeseitigungskosten wegen des Fehlens einer Mahnung ; Ersatz von Fertigstellungsmehrkosten ; Nachträgliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenzbedingte Kündigung: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bleibt weiterhin erforderlich! (IBR 2003, 306)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.05.2002 - 8 O 443/01
- OLG Brandenburg, 06.12.2002 - 4 U 103/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1404
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - VII ZR 41/01
Wirksamkeit eines formularmäßigen Vertragsstrafeversprechens; Abschluß eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2002 - 4 U 103/02
Sie ist schon nicht wirksam vereinbart; denn sie sieht eine Vertragsstrafe von 0, 5 % pro Werktag vor und ist deshalb mit § 9 AGBG nicht vereinbar (BGH NZBau 2002, 383, 385). - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86
Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2002 - 4 U 103/02
Da die Mängelbeseitigungskosten von dem gem. § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B bestehenden Schadensersatzanspruch nicht umfasst werden, war die Fristsetzung auch nicht entbehrlich; denn das Recht der Klägerin, die Mängel zu beseitigen, ist durch die Beantragung der Insolvenzverfahrens nicht entfallen (vgl. hierzu Ingenstau/Korbion § 8 VOB/B RN 76; Beck'scher VOB-Kommentar § 8 Nr. 2 RN 36, § 8 Nr. 1 RN 7 unter Hinweis auf BGH BauR 1987, 689, 690).
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