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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.01.2023

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37065
OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2022,37065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.12.2022 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2022,37065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2022,37065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bussgeldsiegen.de

    Überholverbot an unübersichtlichen Stellen - Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Das Verbot, an unübersichtlicher Stelle zu überholen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 StVO), dient nicht nur dem Schutz des Gegenverkehrs, sondern auch des zu überholenden Verkehrsteilnehmers, der ebenfalls durch ein gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO verstoßendes Überholen gefährdet ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Überholverbot an unübersichtlicher Stelle Schutz des zu überholenden Verkehrsteilnehmers Haftungsabwägung bei einem berührungslosen Verkehrsunfall

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Das Überholverbot an unübersichtlichen Stellen - Verbot dient auch dem Schutz des Überholten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überholen an unübersichtlichen Stellen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Riskantes Überholmanöver vor einer Kurve - Autofahrer bremst wegen des Gegenverkehrs ab und bringt einige Rennradfahrer zu Fall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überholverbot an unübersichtlicher Stelle zum Schutz sowohl des Gegenverkehrs auch auch des zu überholenden Verkehrsteilnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen dient auch dem Schutz des Überholten - Mögliche Gefährdung des Überholten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 458
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten infolge eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH…, Urteil vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, juris Rz. 7; Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 28).

    Der Wert des Feststellungsanspruchs ist vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände nach freiem Ermessen festzusetzen (§ 3 ZPO), wobei den Wertangaben der Parteien, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

    Im Übrigen ist eine weitere Aufklärung der tatsächlichen Höhe dieser Positionen nur zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Rechtsverfolgungskosten vorliegend weder erforderlich noch prozessökonomisch (vgl. Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

  • OLG Saarbrücken, 11.02.2021 - 4 U 8/20

    1. An die für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Insbesondere bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH…, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Senat, Urteil vom 21.02.2021 - 4 U 8/20, juris Rn. 54).

    Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (BGH…, Urteil vom 21.09.2010 - VI ZR 263/09, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 11.11.2021 - 4 U 79/20, n.v.; Urteil vom 21.02.2021 - 4 U 8/20, juris Rn. 55).

    Rn. 60 Ferner kann entgegen der Auffassung der Zweitberufung ein Mitverschulden des Klägers im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB an den erlittenen Verletzungen nicht durch die Nutzung von Klickpedalen begründet werden (offengelassen in Senat, Urteil vom 11.02.2021 - 4 U 8/20 -, juris Rn. 60; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 47).

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Fahrradunfall auf einem mit Stacheldraht gesperrten Feldweg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Rn. 60 Ferner kann entgegen der Auffassung der Zweitberufung ein Mitverschulden des Klägers im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB an den erlittenen Verletzungen nicht durch die Nutzung von Klickpedalen begründet werden (offengelassen in Senat…, Urteil vom 11.02.2021 - 4 U 8/20 -, juris Rn. 60; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 47).

    Soweit die Zweitberufung dagegen einwendet, der Kläger hätte in Kenntnis dieser Situation noch vorausschauender und vorsichtiger fahren müssen, um jederzeit ein Anhalten und Ausklinken aus den Pedalen gewährleisten zu können, steht dem entgegen, dass die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß darstellt, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 44; OLG Schleswig…, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 61).

  • OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16

    Schmerzensgeld in Höhe von 800.000,- EUR für schwerste, unfallbedingte …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Zwar ist davon auszugehen, dass die mit der Nutzung der Klickpedale einhergehende Zeitverzögerung beim Lösen der Füße von den Pedalen sich in Gefahrensituationen negativ auswirken kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 49 ff.).

    Soweit die Zweitberufung dagegen einwendet, der Kläger hätte in Kenntnis dieser Situation noch vorausschauender und vorsichtiger fahren müssen, um jederzeit ein Anhalten und Ausklinken aus den Pedalen gewährleisten zu können, steht dem entgegen, dass die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß darstellt, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten (vgl. BGH…, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 44; OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 61).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 47).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 48).

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166 -, juris Rn. 44 f. m.w.N.).

    Rn. 45 Auch das Mitverschulden des Verletzten ist ein wichtiger Bemessungsfaktor, der freilich nicht zu einer quotenmäßigen Begrenzung des Anspruchs führen darf (Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 -, juris Rn. 46;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 253 Rn. 20).

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH, Urteil vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, juris Rz. 7; Senat…, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Hierbei wurde in der Regel ein Seitenabstand von mindestens 1 m (OLG Naumburg NJW-RR 2016, 349;… NK-GVR/Sebastian Gutt, 3. Aufl. 2021, StVO § 5 Rn. 29) bzw. von mindestens 1, 5 m (…Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 37a, jedoch ohne Nachweise aus der Rechtsprechung) angenommen.
  • AG Nordhorn, 07.05.2015 - 3 C 219/15

    Haftung bei Auffahrunfall anlässlich Rennrad-Trainingsfahrt im Pulk

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Rn. 58 Soweit das Landgericht auf das Urteil des AG Nordhorn (Urteil vom 07.05.2015 - 3 C 219/15 -, juris Rn. 14 ff.) Bezug genommen hat, weist die Erstberufung mit Recht darauf hin, dass sich aus den dortigen Erwägungen allenfalls ein gegenseitiger Verzicht auf den nach § 4 Abs. 1 StVO gebotenen Sicherheitsabstand innerhalb der Mitglieder des Pulks ergeben kann.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 213/94

    Teilnehmer; Breitensport; Ausscheren; Handzeichen; Richtungsänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Wird bei organisierten (Sport-)Veranstaltungen im geschlossenen Verband (Pulk) gefahren, kann dies anders zu beurteilen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.1995 - 1 U 213/94 -, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem …

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen …

  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 73/72

    Geltendmachung von Nutzungsausfall für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts

  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der …

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2024 - 3 U 21/24

    Haftungsquote bei Kollision des Überholers einer Kolonne mit einem Linksabbieger

    Unklar ist die Verkehrslage dann, wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde (für das Überholen von Fahrzeugkolonnen vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 27. März 2023 - 3 U 6/23; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 7 U 66/20, Rn. 16, juris; OLG Celle…, Urteil vom 8. Juni 2022 - 14 U 118/21, Rn. 36, juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 9. März 2023 - 12 U 120/22, Rn. 14, juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 10. Februar 2020 - 12 U 1134/19, Rn. 29, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17, Rn. 45, juris;… OLG München, Urteile vom 24. Februar 2017 - 10 U 4448/16, Rn. 7, juris, …und vom 21. Oktober 2020 - 10 U 893/20, Rn. 13, juris; siehe auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 4 U 136/21, Rn. 56, juris, zum Überholen einer Radfahrerkolonne).

    Rn. 15 Das Überholen mehrerer Fahrzeuge ist zwar nicht verboten, jedoch trifft den Überholer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (BGH, Urteil vom 10. Januar 1967, VersR 1967, 347; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Dezember 2022 aaO;… König in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 5 StVO Rn. 34).

  • OLG Schleswig, 02.06.2025 - 7 U 23/25

    Abstellen auf die Umstände des Einzelfalls i.R.d. bei einem Verkehrsunfall zweier …

    Ein Unfall kann auch dann dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, wenn er durch eine Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeugs ausgelöst worden ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2022, 4 U 136/21, juris Rn. 47; LG Münster…, Urteil vom 11.7.2024, 8 O 7/22, juris Rn. 54).
  • LG Saarbrücken, 16.01.2025 - 13 S 61/24

    Zurechnung der Betriebsgefahr und gebotener Mindestabstand bei berührungslosem …

    Demgegenüber hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, VI ZR 533/15, DAR 2017, 271 m.w.N.) oder ob die Abwehr- oder Ausweichreaktion des Geschädigten erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (BGH, Urteil vom 21.09.2010, VI ZR 265/09, SVR 2010, 466 m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.12.2022 - 4 U 136/21 -, Rn. 47, juris).
  • LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22

    Regress des Kasko- und Haftpflichtversicherers Berücksichtigung von …

    Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 4 U 136/21 - Rn. 47, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21   

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https://dejure.org/2023,1032
OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2023,1032)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2023 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2023,1032)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2023,1032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    Haftung des Generalunternehmers gegenüber der Berufsgenossenschaft bezüglich eines Unfalls des bei dem Nachunternehmer beschäftigten Versicherten der Berufsgenossenschaft; Rechtsübergang der Aufwendungen für den Versicherten durch die Berufsgenossenschaft nach einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizungsbauer stürzt von Bautreppe: Generalunternehmer haftet!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiter stürzt von Bautreppe: Generalunternehmer haftet! (IBR 2023, 189)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiter stürzt von einer Bautreppe: Der Auftraggeber der Bauarbeiten haftet (IBR 2023, 1015)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.06.2010 - VI ZR 147/09

    Arbeitsunfall: Haftungausschluss beim Glatteisunfall eines bei einem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Zwar können - falls zwei Schädiger in Betracht kommen - nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses Ansprüche des Geschädigten gegen einen außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden Gesamtschuldner (Zweitschädiger) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre (st. Rspr. siehe etwa BGH, Urteile vom 08.06.2010 - VI ZR 147/09 - Rn 12; vom 13.03.2007 - VI ZR 178/05 - Rn 19 und vom 22.01.2008 - VI ZR 17/07 - Rn 11).

    In solchen Fällen hat der BGH den Zweitschädiger in Höhe des Verantwortungsteils freigestellt, der auf den Erstschädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seine Haftungsprivilegierung hinweg denkt, wobei unter "Verantwortungsteil" die Zuständigkeit für die Schadensverhütung und damit der Eigenanteil des betreffenden Schädigers an der Schadensentstehung zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - VI ZR 147/09 - Rn 12).

  • OLG Rostock, 15.09.2003 - 3 U 58/03

    Haftung eines Zeltbesitzers dessen Zelt gegen ein benachbartes Gebäde geweht wird …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    a) Mit "Werk" i.S.d. §§ 836, 837 BGB ist ein einem bestimmten Zweck dienender, von Menschenhand nach den Regeln der Baukunst oder der Erfahrung unter Verbindung mit dem Erdkörper hergestellter Gegenstand gemeint (RGZ 60, 139; 76, 261; HRR 1930 Nr. 904; OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2003 - 3 U 58/03 -).

    Eine Verbindung i.S.v. § 94 BGB ist nicht erforderlich; die Verbindung mit dem Grund und Boden durch die eigene Schwere des Werks genügt (OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2003 - 3 U 58/03 - Baugerüst; OLG Hamm, Urteil vom 27.04.1995 - 27 U 169/94 - Turmdrehkran; OLG München, Urteil vom 04.04.2000 - 18 U 4536/99 - Turmdrehkran; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1998 - 22 U 124/97 - Bierpavillon).

  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 56/08

    Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüsten: Haftung für Sturz vom Gerüst bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Es macht keinen Unterschied, ob die Herstellung auf Dauer oder zu einem vorübergehenden Zweck (Fahrnisbauten) erfolgt (RG WarnR 1909 Nr. 23; JW 1910, 288; BGH, Urteil vom 08.02.1972 - VI ZR 155/70 - OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009 - 6 U 56/08 -) und welcher Art die Verbindung mit dem Erdkörper ist, ob es sich also um unterirdische Anlagen oder um mit dem Erdboden verbundene oberirdische Anlagen handelt, ob die Verbindung eher lose oder eine tiefgründige ist.

    Ein Übergang vom Fremdbesitz der Fa. K. an der Bautreppe zum Eigenbesitz könnte nur dann angenommen werden, wenn mit dem Ab- und Wiederaufbau der Bautreppe ein neues Werk i.S.d. §§ 836, 837 BGB entstanden wäre (vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 28.04.2009 - 6 U 56/08 -).

  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17

    Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße ("Auffahrunfall in der Waschstraße")

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Diese Beweiserleichterung kommt vorliegend der Klägerin bei dem auf sie nach § 116 SGB X übergegangenen Anspruch ihres Versicherten P. zugute, denn Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Vertragsverhältnisses - um nichts anderes geht es bei der oben umschriebenen Schutzpflicht der Beklagten gegenüber ihrem Subunternehmer und dessen Arbeitnehmern - sind zugleich Vertragspflichten (BGH, Urteile vom 19.07.2018 - VII ZR 251/17 - Rn 12 und vom 14.03.2013 - III ZR 296/11 - Rn 25).
  • BGH, 07.12.2017 - VII ZR 204/14

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter: Schadensersatzanspruch der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Der Vertrag entfaltet mithin Schutzwirkung auch zugunsten dieses abgrenzbaren und bestimmbaren Personenkreises (st. Rspr, siehe nur BGH, Urteil vom 07.12.2017 - VII ZR 204/14 - Rn 23 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06

    Haftung des Vermieters einer in Brand geratenen Scheune für Schäden an …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    So hat sich der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - über den Wortlaut des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus - nicht nur hinsichtlich seines Verschuldens zu entlasten, sondern er muss auch darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft, wenn die für den Schaden in Betracht kommenden Ursachen allein in seinem Gefahrenbereich liegen (Urteile vom 05.10.2016 - XII ZR 50/14 - Rn 31; vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06 - Rn 15f. mwN; und vom 16.02.2005 - XII ZR 126/02 - zum Ganzen auch Palandt-Grüneberg, § 280 BGB Rn 34 ff).
  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12

    Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Bei schuldhafter Verletzung der vertraglichen Schutzpflicht haftet der Besteller seinem Vertragspartner gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGH, Urteile vom 24.01.2013 - VII ZR 98/12 - Rn 9; und vom 15.06.1971 - VI ZR 262/69 - Rn 17).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Diese Beweiserleichterung kommt vorliegend der Klägerin bei dem auf sie nach § 116 SGB X übergegangenen Anspruch ihres Versicherten P. zugute, denn Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Vertragsverhältnisses - um nichts anderes geht es bei der oben umschriebenen Schutzpflicht der Beklagten gegenüber ihrem Subunternehmer und dessen Arbeitnehmern - sind zugleich Vertragspflichten (BGH, Urteile vom 19.07.2018 - VII ZR 251/17 - Rn 12 und vom 14.03.2013 - III ZR 296/11 - Rn 25).
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    Bei schuldhafter Verletzung der vertraglichen Schutzpflicht haftet der Besteller seinem Vertragspartner gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGH, Urteile vom 24.01.2013 - VII ZR 98/12 - Rn 9; und vom 15.06.1971 - VI ZR 262/69 - Rn 17).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZR 50/14

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts: Maßgeblichkeit der letzten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21
    So hat sich der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - über den Wortlaut des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus - nicht nur hinsichtlich seines Verschuldens zu entlasten, sondern er muss auch darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft, wenn die für den Schaden in Betracht kommenden Ursachen allein in seinem Gefahrenbereich liegen (Urteile vom 05.10.2016 - XII ZR 50/14 - Rn 31; vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06 - Rn 15f. mwN; und vom 16.02.2005 - XII ZR 126/02 - zum Ganzen auch Palandt-Grüneberg, § 280 BGB Rn 34 ff).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 178/05

    Haftung des mit der Bauleitung beauftragten Architekten gegenüber einem …

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten …

  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96

    Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 126/11

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis an erstinstanzlich …

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 124/97

    Begriff des mit dem Grundstück verbundenen Werkes im Sinne des § 836 BGB - …

  • OLG Hamm, 27.04.1995 - 27 U 169/94

    Turmdrehkran als ein mit einem Grundstück verbundenes Werk

  • OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99

    Sturmschäden durch Umsturz eines Turmdrehkrans; Verzicht auf Einrede der …

  • OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 29 U 50/24

    Haftung der Beteiligten für infolge Montagefehlers umgefallenen Baukran

    Eigenbesitzer ist diejenige natürliche Person oder juristische Person, die das Werk als ihr gehörend oder wie ihr gehörend besitzt, mithin wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt mit dem Willen, sie wie eine ihm gehörende Sache zu beherrschen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Januar 2023 - 4 U 136/21 -, juris Rz. 29.).
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