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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,2159
OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25 (https://dejure.org/2026,2159)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.02.2026 - 4 U 292/25 (https://dejure.org/2026,2159)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Februar 2026 - 4 U 292/25 (https://dejure.org/2026,2159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • baumeister-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage gegen Meta: Instagram- und Facebook-Nutzern 1.500 Euro Schadensersatz zugesprochen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (35)

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Rn. 140 Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens der Klagepartei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf die Beklagtenseite abwälzt und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2024, VI ZR 10/24 m.w.N., juris).

    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens der Klagepartei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, Rn 52 - juris).

    Rn. 193 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH erfordert ein Schadensersatzanspruch im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO einen Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO, das Vorliegen eines materiellen oder immateriellen Schadens sowie einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß, wobei diese drei Voraussetzungen kumulativ sind (…vgl. nur EuGH, Urt. v. 04.10.2024 - C-200/23, DB 2024, 2952 Rn. 140; BGH Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, BGHZ 242, 180 Rn. 21).

    Rn. 194 Im Anschluss an die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24 - juris) und des EuGH (…Urt. v. 04.09.2025 (C-655/23; Rn 60 - juris) kann bereits ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten als Schaden angesehen werden, sofern die betroffene Person nachweist, dass sie tatsächlich einen solchen Schaden - so geringfügig er auch sein mag - erlitten hat, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (vgl EuGH, Urt. v. 04.09.2025 - C-655, Rn 60 - juris).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 18.11.2024 (VI ZR 10/24 - juris) u.a. folgendes ausgeführt:.

  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Rn. 167 (7) Dies gilt auch hinsichtlich der besonderen Kategorien personenbezogener Daten (im folgenden BKD) i.S.d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, da die Datenverarbeitung über die Business-Tools der Beklagten insofern nicht zwischen "einfachen" und "sensiblen" personenbezogenen Daten unterscheidet, als sie nicht extrahiert, ob Daten sensibel sind oder nicht (vgl. OGH Wien, a.a.O., Rn. 98 und 99, EuGH, Urt. v. 04.07.2023, C-252/21, Rn. 71, 73; - juris).

    Der Verantwortliche muss somit nachweisen können, dass der Hauptgegenstand des Vertrags ohne die betreffende Verarbeitung nicht erfüllt werden könnte (vgl. EuGH, Urt. v. 04.07.2023, C-252/21, Rn. 98, - juris).

    Rn. 175 (3) Die nach Art. 6 Ziff. 1 lit. f DSGVO vorzunehmende Interessenabwägung ergibt gleichfalls kein zugunsten der Beklagten überwiegendes Interesse an der Verarbeitung von Business-Tool-Daten (vgl. zu den Voraussetzungen EuGH, Urt. v. 04.07.2023, C-252/21, a.a.O., Rn. 114, -juris).

    Daher sei davon auszugehen, dass die Interessen und Grundrechte eines solchen Nutzers bereits gegenüber dem Interesse dieses Betreibers an einer solchen Personalisierung der Werbung, mit der er seine Tätigkeit finanziert, überwiegen, so dass die von ihm zu solchen Zwecken vorgenommene Verarbeitung nicht unter Art. 6 Ziff. 1 lit. f DSGVO fallen könne (vgl. EuGH, Urt. v. 4.07.2023, a.a.O., Rn. 117, juris).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Der EuGH hat für die insoweit dem Art. 4 Ziff. 7 entsprechende Vorschrift des Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 entschieden, dass eine natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 lit. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden kann (EuGH, Urt. v. 29.07.2019 - C-40/17 -, juris, Rz 68;… Urt. v. 10.07.2018, Jehovan todistajat , C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 68).

    Indem die Beklagte Drittunternehmern ihre Business-Tools anbietet, mit deren Hilfe sie unstreitig möglichst viele Daten der Drittseitennutzer für ihre eigenen Zwecke erhalten möchte, wird sie auch für die Datenerhebung auf Drittseiten zur Mitverantwortlichen im Sinne des Art. 26 DSGVO (vgl. EuGH, Urteil vom 29.07.2019 - C-40/17 - juris; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2025 - 27 O 190/23 - juris; vgl. OGH Wien, Urteil vom 26.11.2025 - 6 Ob 189/24y, Beck-RS 34948, Beck-Online); vgl. OLG München, Urt. v. 18.12.2025 - 14 U 1068/25e, juris).

    Die Beklagte kann sich auch nicht auf eine etwaig erteilte Einwilligung der Klagepartei auf Drittwebseiten und -Apps berufen, da sich diese nur auf Datenverarbeitungszwecke des Webseiten- bzw. App-Betreibers als Business-Tools Verwender, aber nicht auf diejenigen des Anbieters dieser Technologien bezieht (vgl. EuGH, Urt. v. 29.7.2019 - C-40/17 (Fashion ID) a.a.O., Rn. 97).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-446/21

    Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Aus diesem Grundsatz folgt, dass der Verantwortliche nicht allgemein und unterschiedslos personenbezogene Daten erheben darf und er von der Erhebung von Daten absehen muss, die für die Zwecke der Verarbeitung nicht unbedingt notwendig sind (EuGH, Urt. v. 04.10.2024 - C-446/21, a.a.O.).

    Wie bereits ausgeführt, ist die Datenverarbeitung durch die Beklagte besonders umfassend, da sie potenziell unbegrenzte Daten über die Online-Aktivitäten der Nutzer betrifft und das Gefühl auslösen kann, dass das Privatleben der Nutzer kontinuierlich überwacht wird (vgl. EuGH, Urt. v. 04.10.2024 - C-446/21 -, Rn 62, - juris).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 04.10.2024 - C-446/21 (Schrems) - juris, dort Rn 63) stellt das Erstellen detaillierter Profile der Nutzer in Verbindung mit der zeitlich unbegrenzten Weiterverarbeitung einen schweren Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Nutzer, insbesondere auf Achtung ihres Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar (…EuGH aaO. Rn 63).

  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 394/21

    Zuerkennung eines Anspruchs auf Freistellung von vorgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch gemäß § 249 Abs. 1 BGB auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden (BGH, Beschl. v. 23.06.2022 - VII ZR 394/21 - juris).

    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Beschl. v. 23.06.2022, a.a.O.).

    Für das Entstehen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ist dann kein Raum mehr (BGH, Beschl. v. 23.06.2022, a.a.O.).

  • LG Stuttgart, 05.02.2025 - 27 O 190/23

    Speicherung von Off-Site-Daten durch Meta: Erforderliche Einwilligung des …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Rn. 137 Nach ständiger Rechtsprechung können bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 27.03.2015 - V ZR 296/13 - NJW-RR 2015, 915, Tz 7 - juris;… vgl. Urt. v. 20.04.2018 - V ZR 106/17 - NJW 2018, 3441, Tz 13; vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 05.02.2025 - 27 O 190/23 - juris;… vgl. LG Braunschweig, Urt. v. 04.06.2025 - 9 O 2615/23 - juris).

    Indem die Beklagte Drittunternehmern ihre Business-Tools anbietet, mit deren Hilfe sie unstreitig möglichst viele Daten der Drittseitennutzer für ihre eigenen Zwecke erhalten möchte, wird sie auch für die Datenerhebung auf Drittseiten zur Mitverantwortlichen im Sinne des Art. 26 DSGVO (vgl. EuGH, Urteil vom 29.07.2019 - C-40/17 - juris; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2025 - 27 O 190/23 - juris; vgl. OGH Wien, Urteil vom 26.11.2025 - 6 Ob 189/24y, Beck-RS 34948, Beck-Online); vgl. OLG München, Urt. v. 18.12.2025 - 14 U 1068/25e, juris).

    Diese Begründung ist nicht geeignet, die Verarbeitung von individualisierten und/oder individualisierbaren Nutzerdaten auf ihrer Plattform zu rechtfertigen (so auch LG Stuttgart, Urt. v. 05.02.2025 - 27 O 190/23 -, Rn. 85, -juris;… LG Lübeck, Urt. v. 10.01.2025 - 15 O 269/23 -, Rn. 130, -juris).

  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Unabhängig vom Nachweis eines Kontrollverlusts reicht für einen Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz nämlich auch die begründete Befürchtung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung von Dritten missbräuchlich verwendet werden, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (…vgl. EuGH, Urt. v. 25.01.2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 67 - MediaMarktSaturn; vom 14.12.2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 85 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Die Befürchtung samt ihren negativen Folgen muss dabei ordnungsgemäß nachgewiesen sein (…vgl. EuGH, Urt. v. 20.07.2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 36 - PS GbR; vom 14.12.2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 75-86 - Natsionalna agentsia za prihodite).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-687/21

    MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Unabhängig vom Nachweis eines Kontrollverlusts reicht für einen Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz nämlich auch die begründete Befürchtung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung von Dritten missbräuchlich verwendet werden, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (vgl. EuGH, Urt. v. 25.01.2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 67 - MediaMarktSaturn;… vom 14.12.2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 85 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Demgegenüber genügt die bloße Behauptung einer Befürchtung ohne nachgewiesene negative Folgen ebenso wenig wie ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten (…vgl. EuGH, Urt. v. 20.06.2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 35 - PS GbR; v. 25.01.2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 68 - MediaMarktSaturn).

  • EuGH, 20.06.2024 - C-590/22

    PS (Adresse erronée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Die Befürchtung samt ihren negativen Folgen muss dabei ordnungsgemäß nachgewiesen sein (vgl. EuGH, Urt. v. 20.07.2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 36 - PS GbR;… vom 14.12.2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 75-86 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Demgegenüber genügt die bloße Behauptung einer Befürchtung ohne nachgewiesene negative Folgen ebenso wenig wie ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten (vgl. EuGH, Urt. v. 20.06.2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 35 - PS GbR;… v. 25.01.2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 68 - MediaMarktSaturn).

  • EuGH, 04.09.2025 - C-655/23

    Quirin Privatbank - DSGVO: Wiederholungsgefahr, immaterieller Schaden

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
    Rn. 146 aa) Zwar ergibt sich der Anspruch nicht unmittelbar aus den Vorschriften der DSGVO (EuGH, Urt. v. 04.09.2025 - C-655/23 -, LS 1 und Rz. 52, - juris;… vgl. Senat, Urt. v. 14.12.2021 - 4 U 1278/21, Rn 46 - juris).

    Rn. 194 Im Anschluss an die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24 - juris) und des EuGH (Urt. v. 04.09.2025 (C-655/23;… Rn 60 - juris) kann bereits ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten als Schaden angesehen werden, sofern die betroffene Person nachweist, dass sie tatsächlich einen solchen Schaden - so geringfügig er auch sein mag - erlitten hat, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (vgl EuGH, Urt. v. 04.09.2025 - C-655, Rn 60 - juris).

  • BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25

    Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17

    Grundschulderwerb: Sich aus dem Sicherungsvertrag "ergebende" Einwendung gegen …

  • LG Lübeck, 27.11.2025 - 15 O 15/24

    Sorge und Angst wegen Meta Business Tools: Unterlassungsanspruch und 5.000 EUR …

  • OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24

    Teilerfolgreiche Klage nach Scraping-Vorfall bei Facebook

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …

  • EuGH, 11.04.2024 - C-741/21

    juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

  • EuGH, 04.10.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …

  • LG Leipzig, 04.07.2025 - 5 O 2351/23

    Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen …

  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …

  • BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23

    Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …

  • OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1068/25

    DSGVO-Verstoß durch Meta Business Tools im Zusammenhang mit Drittseiten und Apps …

  • LG Lübeck, 10.01.2025 - 15 O 269/23

    Instagram, Meta Business Tools, Unterlassungsklage

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter/ Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

  • OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 732/24

    Bloßer Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten infolge eines …

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der …

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten; Namensidentität mit Dritten; Kein …

  • OLG Dresden, 24.06.2024 - 4 U 168/24

    Einmalige unverlangte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per E-Mail ist unzulässige …

  • OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24

    Darlegen und Beweisen eines Kontrollverlusts durch einen Nutzer infolge eines …

  • LG Berlin II, 04.04.2025 - 39 O 67/24

    Begehren nach Löschung, Unterlassen und Schadensersatz im Rahmen einer …

  • OLG München, 26.06.2026 - 36 U 1054/25

    Personenbezogene Daten, Business Tools, Feststellunganspruch, …

    Die DS-GVO gewährleistet für die Bürger ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau bezüglich aller auf dem europäischen Markt zugelassener Anwendungen, wozu auch Plattformen der Sozialen Medien gehören (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rdnr. 144).

    Der Transfer personenbezogener Daten von Drittunternehmen an die Beklagte bleibt davon aber unberührt (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rdnr. 144).

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten indiziert (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rdnr. 146).

    Die permanente "Selbstüberwachung" eines Nutzers und die Vorhaltung aller Daten über sein Surfverhalten ist nicht geboten, da er dann sein gesamtes Internetnutzungsverhalten offenlegen müsste, was ersichtlich im eklatanten Widerspruch zum Normzweck der DS-GVO stünde wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rdnr. 142).

    Es reicht daher aus, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit jedenfalls feststeht, dass der Kläger als Internetnutzer von der streitigen Datenverarbeitung erfasst wurde und wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rdnr. 142).

    Der Senat orientiert sich an den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 09.03.2026, 8 U 13/25, 1.500,00 EUR), Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, 1.500,00 EUR) und Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 05.02.2026, 9 U 44/25, 1.250,00 EUR) und hält einen Schadensersatz in diesem Bereich auch im streitgegenständlichen Fall für angemessen.

  • OLG Hamm, 24.06.2026 - 8 U 56/25

    Feststellungsinteresse; Zwischenfeststellungsklage; Zwischenfeststellungsantrag; …

    Ob es sich dabei um eine abstrakte rechtliche Vorfrage handelt (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 136 f.) oder um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.04.2026, 4 U 353/24, juris, Rn. 107 ff.; OLG Naumburg…, Urteil vom 05.02.2026, 9 U 44/25, juris, Rn. 157; OLG München…, Urteil vom 18.12.2025, 14 U 881/25, GRUR-RS 2025, 36464, Rn. 51), lässt der Senat dahinstehen.

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, trägt sie auch hierfür die Darlegungslast (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, Anlage zum Schriftsatz vom 16.06.2026).

    Die Beklagte kann diese Verantwortlichkeit weder durch vertragliche Vereinbarungen mit den Drittanbietern auf diese abwälzen noch kann sie sich durch etwaige Belehrungen der Drittanbieter im Hinblick auf deren datenschutzrechtlichen Pflichten von der eigenen Verantwortlichkeit freizeichnen, schon weil sie selbst gegenüber ihren Meta Business-Tools-Kunden die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO feststellt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 170).

    Die allgemeine und unterschiedslose Verwendung sämtlicher personenbezogener Daten, die von einer Plattform für ein soziales Netzwerk erhoben, übersendet, gespeichert und analysiert werden, kann unabhängig vom Sensibilitätsgrad dieser Daten nicht als verhältnismäßiger Eingriff in die Rechte, die den Nutzern dieser Plattform durch die DSGVO garantiert werden, qualifiziert werden (OLG München…, Urteil vom 18.12.2025, 14 U 1068/25 e, juris Rn. 266; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 181).

    Es verdeutlicht vielmehr den erheblichen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung (…vgl. OLG München, Urteile vom 18.12.2025, 14 U 1314/25 e, juris Rn. 381;… vom 18.12.2025, 14 U 2300/25 e, juris Rn. 258; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 182; Senat, Urteil vom 09.03.2026, I-8 U 13/25 und I-8 U 21/25, jeweils juris).

    Rn. 163 ee) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, Anlage zum Schriftsatz vom 16.06.2026).

  • OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25

    Schadensersatz-, Auskunfts- und Löschungsansprüche gegen Betreiber sozialer …

    Rn. 178 Nach alledem ist es prozessual zulässig, dass sich der Kläger für die eigene Betroffenheit auf die stichprobenhafte Ermittlung der Verwendung von "M Business Tools" auf bekannten Webseiten und eine Verbreitung von 30 - 40 % im gesamten Internet stützt, ohne seinen Internetkonsum näher darzulegen (so auch OLG München…, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 14 U 1068/25 e -, Rn. 262, juris; OLG Dresden, Urteil vom 3. Februar 2026 - 4 U 292/25 -, Rn. 147, juris).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26

    Feststellung der Nichtgestattung der Verwendung von personenbezogenen Daten im …

    Dies wird von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung mit der Begründung bejaht, dass zwischen den Parteien ein Nutzungsvertrag bezüglich des sozialen Netzwerks Instagram besteht und Gegenstand der Feststellungsklage ist, ob sich aus diesem Nutzungsvertrag ein Recht der Beklagten ergibt, personenbezogene Daten der Klägerin, die die Beklagte über die Business-Tools von Drittunternehmern erhalten hat, zu verarbeiten (so OLG Stuttgart, Urteile vom 29.04.2026 - 4 U 372/24 - Rn 107, und 4 U 353/24 - Rn 110; OLG Naumburg, Urteile vom 05.02.2026 - 9 U 44/25 - Rn 157, und 4 U 124/24 - Rn 151f; OLG München…, Urteil vom 18.12.2025 - 14 U 881/25 - Rn. 51, sämtlich juris), wohingegen die andere Auffassung (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026 - 4 U 292/25 - Rn 136f, juris) vertritt, dass der Feststellungsantrag gerade nicht auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des zugrundeliegenden Vertrags über die Nutzung des sozialen Netzwerks der Beklagten gerichtet sei, sondern sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit ("... nicht gestattet") eines Verhaltens der Beklagten, nämlich der im Einzelnen aufgeführten Datenverarbeitungsvorgänge, beschränke.

    Die Klägerin hat die personenbezogenen Daten, die gelöscht bzw. anonymisiert werden sollen und hinsichtlich deren Verarbeitung sie Unterlassung begehrt, hinreichend genau bezeichnet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2026 - 8 U 21/25 - Rn 39ff; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026 - 4 U 292/25 - Rn 188, 0LG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2026 - 4 U 353/24 - Rn 209, sämtlich zit. nach juris).

    Diese Verantwortlichkeit kann die Beklagte weder durch vertragliche Vereinbarungen mit den Drittanbietern auf diese abwälzen noch kann sie sich durch etwaige Belehrungen der Drittanbieter im Hinblick auf deren datenschutzrechtlichen Pflichten von der eigenen Verantwortlichkeit freizeichnen, schon weil sie selbst gegenüber ihren Business-Tools-Kunden die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO feststellt (OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2026 - 8 U 21/25 - Rn 70; vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026 - 4 U 292/25 - Rn 170, zit. nach juris).

    Der Senat hält die vom OLG München (Urteil vom 18.12.2025 - 14 U 2300/25) zuerkannten 750 EUR und die vom OLG Stuttgart (Urteile vom 29.04.2026 - 4 U 353/24 - und - 4 U 372/24) zugesprochenen 500 EUR für untersetzt und orientiert sich an den Entscheidungen des OLG Hamm (Urteile vom 09.03.2026 - 8 U 13/25 - und vom 24.06.2026 - 8 U 56/25: jeweils 1.500 EUR), OLG Dresden (Urteil vom 03.02.2026 - 4 U 292/25: 1.500 EUR), OLG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 05.02.2026 - 9 U 44/25: 1.200 EUR), OLG München (Urteil vom 26.06.2026 - 36 U 1054/25e: 1.500 EUR) und OLG Jena (Urteil vom 02.03.2026 - 3 U 31/25: 3.000 EUR) und hält einen Schadensersatz in diesem Bereich auch für den vorliegenden Fall für angemessen.

  • OLG Stuttgart, 29.04.2026 - 4 U 372/24

    Ansprüche von Nutzern sozialer Netzwerke wegen der Verwendung von Business-Tools

    Zwischen den Parteien besteht ein Nutzungsvertrag bzgl. des sozialen Netzwerks I... und Gegenstand der Feststellungsklage ist, ob sich aus diesem Nutzungsvertrag ein Recht der Beklagten ergibt, personenbezogene Daten des Klägers, die die Beklagte über die Business Tools von Drittunternehmern erhalten hat, zu verarbeiten (a.A. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 136 f.; wie hier OLG Naumburg…, Urteil vom 05.02.2026, 9 U 44/25, juris, Rn. 157; OLG München…, Urteil vom 18.12.2025, 14 U 881/25, GRUR-RS 2025, 36464, Rn. 51).

    Diese kann auch gegen einen Unterlassungsanspruch gerichtet werden (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 183).

    Rn. 222 Der gegenteiligen Ansicht des OLG Dresden, das einen Anspruch auf Anonymisierung zuerkennt (Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 191; Urteil vom 17.03.2026, 4 U 709/25, Urteilsumdruck S. 28), ist nicht zu folgen.

    Hinzu kommt, dass der Kläger nicht ansatzweise überblicken kann, welche Dimension die Datenverarbeitung durch die Beklagte hat (vgl. OLG Naumburg…, Urteil vom 05.02.2026, 9 U 44/25, juris, Rn. 341) und dass der Kläger keine Möglichkeit hat, durch eigenes Handeln die Kontrolle über die Daten zurückzuerlangen, da weder durch die Änderung der Datenschutzeinstellungen noch durch die Löschung seines Kontos eine vollumfängliche Löschung der bei der Beklagten gespeicherten Daten möglich wäre (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 197).

  • OLG Stuttgart, 29.04.2026 - 4 U 353/24

    Ansprüche von Nutzern sozialer Netzwerke (Meta) wegen der Verwendung von …

    Zwischen den Parteien besteht ein Nutzungsvertrag bzgl. des sozialen Netzwerks der Beklagten und Gegenstand der Feststellungsklage ist, ob sich aus diesem Nutzungsvertrag ein Recht der Beklagten ergibt, personenbezogene Daten der Klagepartei, die die Beklagte über die Business Tools von Drittunternehmern erhalten hat, zu verarbeiten (a.A. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 136 f.; wie hier OLG Naumburg…, Urteil vom 05.02.2026, 9 U 44/25, juris, Rn. 157; OLG München…, Urteil vom 18.12.2025, 14 U 881/25, GRUR-RS 2025, 36464, Rn. 51).

    Rn. 222 Der gegenteiligen Ansicht des OLG Dresden, das einen Anspruch auf Anonymisierung zuerkennt (Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 191; Urteil vom 17.03.2026, 4 U 709/25, Urteilsumdruck S. 28), ist nicht zu folgen.

    Hinzu kommt, dass die Klagepartei nicht ansatzweise überblicken kann, welche Dimension die Datenverarbeitung durch die Beklagte hat (vgl. OLG Naumburg…, Urteil vom 05.02.2026, 9 U 44/25, juris, Rn. 341) und dass sie keine Möglichkeit hat, durch eigenes Handeln die Kontrolle über die Daten zurückzuerlangen, da weder durch die Änderung der Datenschutzeinstellungen noch durch die Löschung ihres Kontos eine vollumfängliche Löschung der bei der Beklagten gespeicherten Daten möglich wäre (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris, Rn. 197).

  • OLG Hamm, 28.09.2026 - 22 U 77/25

    Datenschutz; Social Media Plattform

    Sollten nach Schluss der mündlichen Verhandlung Einwendungen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) bis f) DSGVO entstehen, wären diese richtigerweise im Wege einer Vollstreckungsgegenklage zur Geltung zu bringen (…vgl. MüKoZPO/Karsten Schmidt/Brinkmann, 7. Aufl. 2025, ZPO § 767 Rn. 1, beck-online; OLG Dresden, Urt. v. 3.2.2026, 4 U 292/25, GRUR-RS 2026, 1138, Rn. 67).
  • OLG Hamm, 09.03.2026 - 8 U 21/25

    Meta Business Tools; Ansprüche auf Auskunft; Unterlassung; Löschung und …

    Die Beklagte kann diese Verantwortlichkeit weder durch vertragliche Vereinbarungen mit den Drittanbietern auf diese abwälzen noch kann sie sich durch etwaige Belehrungen der Drittanbieter im Hinblick auf deren datenschutzrechtlichen Pflichten von der eigenen Verantwortlichkeit freizeichnen, schon weil sie selbst gegenüber ihren Meta Business-Tools-Kunden die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO feststellt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 170).

    Die allgemeine und unterschiedslose Verwendung sämtlicher personenbezogener Daten, die von einer Plattform für ein soziales Netzwerk erhoben, übersendet, gespeichert und analysiert werden, kann unabhängig vom Sensibilitätsgrad dieser Daten nicht als verhältnismäßiger Eingriff in die Rechte, die den Nutzern dieser Plattform durch die DSGVO garantiert werden, qualifiziert werden (OLG München…, Urteil vom 18.12.2025, 14 U 1068/25 e, juris Rn. 266; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 181).

    Es verdeutlicht vielmehr den erheblichen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung (…vgl. OLG München, Urteile vom 18.12.2025, 14 U 1314/25 e, juris Rn. 381;… vom 18.12.2025, 14 U 2300/25 e, juris Rn. 258; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 182).

  • OLG Hamm, 09.03.2026 - 8 U 13/25

    Meta Business Tools; Ansprüche auf Auskunft; Unterlassung; Löschung und …

    Die Beklagte kann diese Verantwortlichkeit weder durch vertragliche Vereinbarungen mit den Drittanbietern auf diese abwälzen noch kann sie sich durch etwaige Belehrungen der Drittanbieter im Hinblick auf deren datenschutzrechtlichen Pflichten von der eigenen Verantwortlichkeit freizeichnen, schon weil sie selbst gegenüber ihren Meta Business-Tools-Kunden die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO feststellt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 170).

    Die allgemeine und unterschiedslose Verwendung sämtlicher personenbezogener Daten, die von einer Plattform für ein soziales Netzwerk erhoben, übersendet, gespeichert und analysiert werden, kann unabhängig vom Sensibilitätsgrad dieser Daten nicht als verhältnismäßiger Eingriff in die Rechte, die den Nutzern dieser Plattform durch die DSGVO garantiert werden, qualifiziert werden (OLG München…, Urteil vom 18.12.2025, 14 U 1068/25 e, juris Rn. 266; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 181).

    Es verdeutlicht vielmehr den erheblichen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung (…vgl. OLG München, Urteile vom 18.12.2025, 14 U 1314/25 e, juris Rn. 381;… vom 18.12.2025, 14 U 2300/25 e, juris Rn. 258; OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2026, 4 U 292/25, juris Rn. 182).

  • OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 11 U 17/26

    Verbraucherschutzrechtliches Verfahren wegen Datenschutzverletzungen und der …

    aa) Soweit das Landgericht und u.a. auch das Oberlandesgericht Dresden (Urt. v. 03.02.2026 - 4 U 292/25) die Feststellungsfähigkeit mit der Begründung verneinen, es gehe in Wahrheit nur um die Rechtswidrigkeit einzelner Datenverarbeitungsvorgänge, folgt der Senat dem nicht.

    a) Die von der Klägerin beanstandeten Kontakt-, Identifikations-, Nutzungs-, Interaktions- und technischen Standarddaten sind personenbezogene Daten; ihre Erhebung, Übermittlung, Zuordnung, Speicherung und weitere Verwendung stellen Verarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar (…vgl. statt vieler OLG München, a.a.O., Rn. 355 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 03.02.2026 - 4 U 292/25, juris Rn. 171;… OLG Naumburg, a.a.O., Rn. 166 ff.;… OLG Jena, Urt. v. 23.04.2026 - 2 U 114/25).

  • OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
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