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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.07.2014

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18427
OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14 (https://dejure.org/2014,18427)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.2014 - 5 B 1.14 (https://dejure.org/2014,18427)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 5 B 1.14 (https://dejure.org/2014,18427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 20 Abs 3 GG, § 124 Abs 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 5 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 195 BGB
    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch nach spendenfinanzierter Straßenreparatur - Verjährung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 20 Abs 3 GG, § ... 124 Abs 1 BauGB 2004, § 133 Abs 3 S 5 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 195 BGB 1964, § 134 BGB, § 195 BGB, § 214 BGB, Art 229 BGBEG, § 6 Abs 4 S 1 BGBEG, § 229 Abs 1 S 1 AO, § 231 Abs 1 S 1 AO, § 54 Abs 1 VwVfG, § 56 Abs 1 S 1 VwVfG, § 59 Abs 1 VwVfG, § 62 VwVfG, § 8 Abs 1 KAG BB 1999, § 9 Abs 1 S 2 StrG BB, § 54 Abs 1 VwVfG BB 1998, § 56 Abs 1 S 1 VwVfG BB 1998, § 59 Abs 1 VwVfG BB 1998, § 62 VwVfG BB 1998
    Erschließungsbeitrag; Straßenausbaubeitrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Unternehmervertrag; Ablösungsvertrag; Unwirksamkeit; Verstoß gegen gesetzliches Verbot; spendenfinanzierte Straßenreparatur; Fahrbahn; Tränkdecke; Makadamdecke; Sandpiste; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11

    Vertrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen erfolgen darf, ist für den Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, welches die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 -, juris Rn. 11, m.w.N.).

    Demgegenüber ermöglicht § 124 BauGB es der Gemeinde nicht, - wie hier - die Erschließung selbst durchzuführen und die Kosten ganz oder teilweise auf vertraglicher Grundlage umzulegen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 13, m.w.N.).

    Eine gesetzliche Ermächtigung, von dem Verbot gesetzesinkongruenter Abgabenverträge abzuweichen, kann sich nicht aus diesen allgemeinen Regeln, sondern nur aus den besonderen Vorschriften des einschlägigen Fachrechts ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 -, juris Rn. 21).

    Abgesehen von Zweifeln, ob in einem zeitweilig möglichen staub- und schlaglochfreien Befahren der Zufahrtstraße zum eigenen Grundstück ein geldwerter Vorteil zu erblicken wäre, muss die beklagte Stadt das Risiko der Nichtigkeit des einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfenden, von einer solchen Ermächtigung aber nicht gedeckten Vertrages grundsätzlich selbst tragen; andernfalls liefe der Schutzzweck des Gesetzesvorbehaltes leer (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 -, juris Rn. 21).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Anders als die Klägerin meint, ist für Beginn des Fristenlaufs nur erforderlich, dass der Gläubiger um die anspruchsbegründenden Tatsachen weiß, nicht dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (vgl. BGH…, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 156/13 -, juris Rn. 26; ebenso für den dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ähnlichen Bereicherungsanspruch Beschluss des BGH vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 -, juris Rn. 6 ff.).

    Anders kann es nur dann zu beurteilen sein, wenn es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handelt, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (vgl. Beschluss des BGH vom 19. März 2008, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung sind auf vermögensrechtliche Ansprüche des öffentlichen Rechts grundsätzlich entsprechend anwendbar, jedoch bedarf es für jeden Fallbereich und jede Einzelvorschrift der besonderen Prüfung, ob die aus der konkreten Rechtsbeziehung erwachsenen Ansprüche verjährbar sind und nach welchen Regeln sich gegebenenfalls die Verjährung richtet (…st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 -, juris Rn. 26, und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 -, juris Rn. 7 f.).

    Dies gilt aber nur für Erstattungsansprüche wegen eines rechtsgrundlosen Eingriffs wie für den Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 -, juris Rn. 10, bestätigt durch Urteile vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 -, juris Rn. 18, …und vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 21.11 -, juris Rn. 38, darin ausdrücklich unter Hinweis auf die Besonderheiten des vermögenszuordnungsrechtlichen Anspruchs).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Voraussetzung ist, dass die Anlage verschlissen ist und die Erneuerung nach Ablauf der Nutzungszeit durchgeführt wird, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung und ordnungsgemäßer Unterhaltung und Instandsetzung erfahrungsgemäß zu erwarten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007 - OVG 9 N 148.05 -, juris Rn. 17).

    Eine Verbesserung im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG liegt vor, wenn die Ausstattung der Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird; die Vorteilhaftigkeit der Veränderung ist unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten zu beurteilen, wonach zu prüfen ist, ob der Verkehr bei Zugrundelegung der bisherigen verkehrstechnischen Konzeption auf der neu gestalteten Anlage zügiger, geordneter, unbehinderter oder reibungsloser abgewickelt werden kann als vorher (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007, a.a.O., juris Rn. 8).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Anders als die Klägerin meint, ist für Beginn des Fristenlaufs nur erforderlich, dass der Gläubiger um die anspruchsbegründenden Tatsachen weiß, nicht dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 156/13 -, juris Rn. 26;… ebenso für den dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ähnlichen Bereicherungsanspruch Beschluss des BGH vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 -, juris Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 -, juris Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung sind auf vermögensrechtliche Ansprüche des öffentlichen Rechts grundsätzlich entsprechend anwendbar, jedoch bedarf es für jeden Fallbereich und jede Einzelvorschrift der besonderen Prüfung, ob die aus der konkreten Rechtsbeziehung erwachsenen Ansprüche verjährbar sind und nach welchen Regeln sich gegebenenfalls die Verjährung richtet (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 -, juris Rn. 26, …und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 -, juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Dies gilt aber nur für Erstattungsansprüche wegen eines rechtsgrundlosen Eingriffs wie für den Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG (…vgl. Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 -, juris Rn. 10, bestätigt durch Urteile vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 -, juris Rn. 18, und vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 21.11 -, juris Rn. 38, darin ausdrücklich unter Hinweis auf die Besonderheiten des vermögenszuordnungsrechtlichen Anspruchs).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Dies gilt aber nur für Erstattungsansprüche wegen eines rechtsgrundlosen Eingriffs wie für den Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 -, juris Rn. 10, bestätigt durch Urteile vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 -, juris Rn. 18, …und vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 21.11 -, juris Rn. 38, darin ausdrücklich unter Hinweis auf die Besonderheiten des vermögenszuordnungsrechtlichen Anspruchs).
  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e. …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt als allgemeiner Gedanke auch im Verwaltungsrecht, und dementsprechend ist auch die Ausübung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch das Prinzip von Treu und Glauben begrenzt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2013 - BVerwG 5 B 66.13 -, juris Rn. 13 zum Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 2013 - OVG 5 B 4.10 -).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …

  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention; …

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81

    Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1988 - 2 A 2764/85
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1997 - 3 A 3570/92

    Wirschaftliche Einheit; Nicht bebaubares Buchgrundstück; Kfz- …

  • VG Berlin, 05.07.2016 - 13 K 105.13

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für einen Straßenausbau; Anwendbarkeit der …

    Rn. 29 Nach diesen Maßstäben wäre hier noch nicht einmal eine "unvollständige" Herstellung der Fahrbahn i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 EBG anzunehmen: Die Herstellung war zwar weiter gediehen als die bloße "Sandpiste", der typische Fall der provisorischen Fahrbahnherrichtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 -, Urteil vom 5. Juni 2014 - OVG 5 B 1.14 - VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 5. August 2013 - 3 K 1087/11 -).

    Der Oberbau aus Asphalt war im Straßenverlauf unterschiedlich stark und erreichte nur stellenweise die erforderliche Mindestdicke von 6 cm (vgl. die bautechnischen Untersuchungsberichte Bl. 250 ff. Bd. I der Bauakten; zu der angegebenen Mindestdicke vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juni 2014 - OVG 5 B 1.14 -).

  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

    Das gilt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit grundsätzlich auch unter Berücksichtigung des Schutzes des Rückzahlungsgläubigers namentlich beim Abschluss eines gegen das Verbot der Kostenüberbürdung für nicht beitragsfähige Straßeninstandsetzungsmaßnahmen verstoßenden und deswegen nichtigen Vertrages (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.6.2014 - 5 B 1.14 - juris Rn. 50).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 2 LB 338/13

    Vorhalten einer Mensa oder Cafeteria als wesentliche Aufgabe eines Studentenwerks

    Er dient der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 5.6.2014 - OVG 5 B 1.14 -, juris).
  • VG Cottbus, 12.05.2020 - 3 K 1002/14
    Dabei ist nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch geltenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage zu beurteilen, welche Verjährungsregelungen als die "sachnächsten" entsprechend heranzuziehen sind (…BVerwG, Urteile vom 15. März 2017 - 10 C 3.16 - juris Rn. 18…, vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - juris Rn. 8…, vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juni 2014 - OVG 5 B 1.14 - juris Rn. 41 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2014 - 5 B 1.14 (5 C 10.14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20910
BVerwG, 28.07.2014 - 5 B 1.14 (5 C 10.14) (https://dejure.org/2014,20910)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2014 - 5 B 1.14 (5 C 10.14) (https://dejure.org/2014,20910)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 5 B 1.14 (5 C 10.14) (https://dejure.org/2014,20910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an einen Leistungsausschluss bei Anspruch auf Leistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 1 Abs. 4; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an einen Leistungsausschluss bei Anspruch auf Leistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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