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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17126
BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25 (https://dejure.org/2025,17126)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2025 - 5 StR 23/25 (https://dejure.org/2025,17126)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2025 - 5 StR 23/25 (https://dejure.org/2025,17126)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit)

  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Ein solches Vorgehen ist rechtsfehlerhaft (…vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2023 - 5 StR 434/22 Rn. 30 f.; vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

    Rn. 20 Diese Ausführungen sind rechtsfehlerhaft, denn sie lassen besorgen, dass das Landgericht an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten nicht die gleichen Anforderungen gestellt hat wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel und entlastende Angaben des Angeklagten als unwiderlegbar hingenommen hat, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (…vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2023 - 5 StR 434/22 Rn. 30 f.; vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

    Rn. 25 Zudem lassen die Erwägungen des Landgerichts besorgen, dass es die Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22

    Beweiswürdigung (DNA-Mischspur; indirekter Transfer von DNA-Material; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Ein solches Vorgehen ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2023 - 5 StR 434/22 Rn. 30 f.;… vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

    Rn. 20 Diese Ausführungen sind rechtsfehlerhaft, denn sie lassen besorgen, dass das Landgericht an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten nicht die gleichen Anforderungen gestellt hat wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel und entlastende Angaben des Angeklagten als unwiderlegbar hingenommen hat, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2023 - 5 StR 434/22 Rn. 30 f.;… vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass die Erwägungen hierzu eine unzulässige Vermischung von Strafzumessungserwägungen und Erwägungen zur Strafaussetzung zur Bewährung nahelegen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; s.a. Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 554/23, NStZ-RR 2024, 202, 203 f.).
  • BGH, 24.04.2025 - 5 StR 729/24

    Beweisverwertungsverbot (Vernehmungsbegriff; Spontanäußerungen; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Zudem hätte es die Einlassung insoweit auch deshalb erkennbar kritisch würdigen müssen, weil es andere zentrale Teile der Einlassung des Angeklagten als unglaubhaft zurückgewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2025 - 5 StR 729/24 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Soweit es eine Beihilfe des Angeklagten zu einer Geldwäsche des Mitangeklagten T. abgelehnt hat, weil es wegen dessen Beteiligung an der Vortat einer Haupttat ermangle, hat es verkannt, dass es sich bei § 261 Abs. 7 StGB lediglich um einen persönlichen Strafausschließungsgrund handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09, BGHSt 53, 205, 207 zu § 261 Abs. 9 StGB aF), der die vorsätzliche und rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes des § 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch den Mitangeklagten in Form des Transports der Tatbeute zu Hintermännern in B. nicht berührte.
  • BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23

    Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Rn. 38 Auf die Anfrage des Senats vom 3. März 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2025, 204) kommt es deshalb nicht an (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25).
  • BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24

    Unerlaubter Besitz von Cannabis (Tateinheit bei gleichzeitigem Vorhalten von …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Rn. 12 a) Die Beweiswürdigung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19 mwN) - Rechtsfehler auf, soweit das Landgericht sich nicht von einer vorsätzlichen Beteiligung des Angeklagten an der Betrugstat im Fall 1 der Urteilsgründe zu überzeugen vermocht hat.
  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Vielmehr genügt, dass es ihm auf diesen Erfolg - um seiner selbst willen oder zur Erreichung eines weiteren Zieles - ankam (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1953 - 3 StR 718/52, BGHSt 4, 107, 108 ff. zur Begünstigung).
  • BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25

    Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Rn. 38 Auf die Anfrage des Senats vom 3. März 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2025, 204) kommt es deshalb nicht an (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 238/21

    Einziehung (erweiterte Einziehung; Surrogat; Wertersatz; selbständige Einziehung; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
    Rn. 36 Das Landgericht hat unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. März 2022 (3 StR 238/21) ausgeführt, dass es keinerlei Feststellungen dahingehend habe treffen können, dass der Angeklagte die bei seinem Bruder am 23. Januar 2023 sichergestellten 5.000 Euro schon zum Zeitpunkt der letzten Anknüpfungstat in der Nacht vom 11. auf den 12. Januar 2023 besessen habe.
  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 554/23

    Strafzumessung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe

  • BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer Tatserie bei jeder …

  • BGH, 26.08.2026 - 5 StR 401/25

    Urteil im sächsischen "Munitionsskandal" teilweise aufgehoben

    Soweit der Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang die Formulierung des Landgerichts beanstandet, dem Angeklagten W. habe seine Einlassung nicht widerlegt werden können, ist dem zwar dahingehend zuzustimmen, als es einer Widerlegung der Einlassung eines Angeklagten nicht bedarf (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. Juni 2025 - 5 StR 23/25 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 18.06.2026 - 5 StR 691/25

    Vorwurf gegen einen Vater wegen Zwangsprostitution seines minderjährigen Sohnes …

    Es ist jedoch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2025 - 5 StR 23/25, NStZ-RR 2025, 285, 287).
  • BGH, 26.03.2026 - 5 StR 664/25

    Auffinden eines Fotos vom Angeklagten am Lagerort der Drogen als Indiz der …

    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat und die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 2025 - 2 StR 128/25, NStZ 2026, 130 f.; vom 19. Juni 2025 - 5 StR 23/25, NStZ-RR 2025, 285, 287; vom 14. Mai 2025 - 6 StR 623/24, NStZ-RR 2025, 284 f.;… vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11).
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