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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25461
BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20 (https://dejure.org/2020,25461)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2020 - 5 StR 318/20 (https://dejure.org/2020,25461)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 (https://dejure.org/2020,25461)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 249 StGB
    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schlüsse aus früher anhängigen Verfahren; nachprüfbare Darlegung der zu Grunde liegenden Taten); Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben; Ankündigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Gefährlichkeitsprognose; Voraussetzungen für eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben beim Raub

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 63 StGB, § 249 Abs 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Gefährlichkeitsprognose; Voraussetzungen für eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben beim Raub

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 Satz 1 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 63 Satz 2 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, §§ 73 ff. StGB, § 413 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 435 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tragfähige Begründung der Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung der Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 S. 1-2; StGB § 73
    Tragfähige Begründung der Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung der Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19; vom 2. September 2015 ? 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 ? 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 ? 1 StR 445/16, StV 2017, 585 mwN).

    Bei der insofern vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und der Symptomtat sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19 mwN).

    Dabei darf das Gericht im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose Schlüsse aus anhängig gewesenen Verfahren nur dann ziehen, wenn es die diesen Verfahren zugrundeliegenden Taten für erwiesen hält; dies muss nachprüfbar dargelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19, und vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19).

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Lediglich die Ankündigung einer nur ganz unwesentlichen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit reicht für eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 254; zur Drohung mit einer Ohrfeige vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 4 StR 58/01, StV 2001, 679, 680 zu §§ 177, 178 aF;… Vogel in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 249 Rn. 14;… krit. hierzu MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 249 Rn. 21;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 177 Rn. 78).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19; vom 2. September 2015 ? 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 ? 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 ? 1 StR 445/16, StV 2017, 585 mwN).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    a) Gewalt- und Aggressionsdelikte wie die hier verwirklichte gefährliche Körperverletzung mit der Folge einer stark blutenden Platzwunde im Gesicht des Opfers sind regelmäßig als erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2016 - 3 StR 174/18; Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt sich der Beschuldigte konkret zu den Vorfällen eingelassen hat, lassen die Urteilsgründe indes nicht erkennen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14; NStZ 2015, 299, 300).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19; vom 2. September 2015 ? 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 ? 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 ? 1 StR 445/16, StV 2017, 585 mwN).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Denn die Urteilsgründe lassen jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den damals gegenständlichen Taten und deren krankheitsbedingte Ursache vermissen (vgl. zur indiziellen Bedeutung länger zurückliegender Straftaten BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Eine Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) ist in diesen Fällen nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO zulässig; dazu bedarf es eines gesonderten Antrags der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19; vom 21. März 2017 - 5 StR 70/17; und vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 mwN).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 58/01

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Beleidigung; Hilflose Lage; Sexueller …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    Lediglich die Ankündigung einer nur ganz unwesentlichen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit reicht für eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 254; zur Drohung mit einer Ohrfeige vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 4 StR 58/01, StV 2001, 679, 680 zu §§ 177, 178 aF;… Vogel in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 249 Rn. 14;… krit. hierzu MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 249 Rn. 21;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 177 Rn. 78).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 268/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; keine …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20
    a) Gewalt- und Aggressionsdelikte wie die hier verwirklichte gefährliche Körperverletzung mit der Folge einer stark blutenden Platzwunde im Gesicht des Opfers sind regelmäßig als erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2016 - 3 StR 174/18; Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose); …

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 70/17

    Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung …

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16 …und vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16 Rn. 12; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9 …und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

    Auf solche unpräzisen Angaben vom "Hörensagen" kann die außerordentlich belastende Maßnahme des § 63 StGB jedoch nicht gestützt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 Rn. 7;… vom 3. März 2020 - 1 StR 51/20 Rn. 3 und vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9, 11).

  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Konkurrenzen bei tatbestandlichem Teilerfolg hinsichtlich des selben Schutzgutes …

    Nach dem Zusammenhang bezog sich die Androhung körperlicher Gewalt zudem nicht lediglich auf unbedeutende Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 254; Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 469/21

    Räuberische Erpressung (Erfordernis einer qualifizierten Nötigungshandlung)

    Hierfür genügt deshalb nicht jede Drohung mit einer Körperverletzung; vielmehr erfordert das Merkmal der Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - 4 StR 58/01 Rn. 5 …und vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93 Rn. 20 jeweils zu §§ 177, 178 StGB aF; im Ansatz weitergehend wohl BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 17: lediglich die Ankündigung einer nur ganz unwesentlichen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit reiche nicht aus).
  • BGH, 14.05.2025 - 6 StR 25/25

    Räuberische Erpressung (Raub (finaler Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und …

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit zur Prüfung haben, ob unter den hier gegebenen Umständen in der Androhung von "Schlägen" ein qualifiziertes Nötigungsmittel im Sinne des §§ 253, 255 StGB liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, Rn. 17;… siehe auch BGH, Beschlüsse vom 9. März 2022 - 1 StR 469/21, Rn. 6; vom 8. Mai 2001 - 4 StR 58/01, StV 2001, 679, 680).
  • BGH, 27.02.2025 - 5 StR 720/24

    Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Erstserientäter (Hang; Fehlen von …

    Denn die Strafkammer hat die Angaben der Geschädigten, die neben den verurteilten auch weitere Taten geschildert haben, für glaubhaft erachtet, mithin hätte es sich bei der Annahme deliquenzfreier Zeiten hiermit auseinandersetzen und gegebenenfalls weitere Taten berücksichtigen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 1 StR 151/20; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20; jeweils eine Anordnung nach § 63 StGB betreffend).
  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Sicherungsverfahren über die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307); auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16 …und vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16 Rn. 12; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9 …und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem …

    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (…BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21 Rn. 6; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 197/22

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters - wie hier ein körperlicher Übergriff auf einen Bundeswehrsoldaten im Oktober 2010 - müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21, StV 2022, 297; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f.).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 322/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründungsfehler bei der …

    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f.; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f.).
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