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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,44139
BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23 (https://dejure.org/2024,44139)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2024 - 5 StR 382/23 (https://dejure.org/2024,44139)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23 (https://dejure.org/2024,44139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 73 StGB; § 263 StGB
    Konkurrenzen bei Deliktsserie und mittelbarer Täterschaft; Betrug durch ärztliche Abrechnungen; Einziehung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Derartige Behandlungen sind für den Kostenträger wertlos (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 87).

    Denn sie werden in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, NJW 2021, 90 Rn. 52 mwN).

    c) Das neu mit der Sache befasste Gericht wird Gelegenheit haben, die Notwendigkeit eines Abzugs nach § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB für von dem Angeklagten zu 1. durchgeführte psychiatrische Leistungen sorgfältiger als bisher geschehen zu prüfen (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326 Rn. 86 ff.; vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 85, BGHSt 65, 110).

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Dies ist - wie die Strafkammer hinsichtlich der M. GmbH nicht verkannt hat - angesichts ihrer Rechtsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, BGHZ 146, 341) auch bei Personengesellschaften nicht ohne Weiteres bereits durch die Mehrung des Gesellschaftsvermögens der Fall (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 20 ff.).

    Zwar hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass unabhängig von einer Zurechnung der bei der Gesellschaft eingetretenen Vermögensmehrung der Täter auch dann etwas durch die Tat erlangen kann, wenn die Gesellschaft den Taterlös tatsächlich - ganz oder teilweise - an ihn weiterleitet (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 26).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    b) Da es nicht ausgeschlossen erscheint, dass noch ergänzende Feststellungen getroffen werden können, die eine Einziehungsanordnung gegen den Angeklagten zu 1. zulassen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326 Rn. 86 ff.), verweist der Senat die Sache auch insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

    c) Das neu mit der Sache befasste Gericht wird Gelegenheit haben, die Notwendigkeit eines Abzugs nach § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB für von dem Angeklagten zu 1. durchgeführte psychiatrische Leistungen sorgfältiger als bisher geschehen zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326 Rn. 86 ff.;… vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 85, BGHSt 65, 110).

  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Grundbuchsache: Erbgangsgleiche Gesamtrechtsnachfolge bei Ausscheiden eines …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Einer Entscheidung des Senats steht nicht entgegen, dass die vom Landgericht nach § 424 StPO am Verfahren beteiligte Kommanditgesellschaft nach Einlegung der Revision vollbeendet worden ist, indem ihr vorletzter verbleibender Gesellschafter - der Angeklagte zu 1. - ausschied, so dass das Gesellschaftsvermögen bei der allein verbliebenen Komplementärin - der L. AG - anwuchs (vgl. zur "erbgangsgleichen Gesamtrechtsnachfolge" durch Anwachsung etwa BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - V ZB 10/18 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Im zweiten Rechtsgang wird das nunmehr mit der Sache befasste Tatgericht bei seiner Entscheidung nach 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a StGB den durch die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsnachfolge bewirkten Vermögensübergang zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 140 ff.).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung: …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Die Beurteilung der Konkurrenzen richtet sich für den mittelbaren Täter indes nach dessen Tatbeitrag, unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung des Handelns des Tatmittlers, das ihm zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 StR 275/20, NZWiSt 2021, 110, 112).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung ebenfalls darauf abstellen wollen, dass die Angeklagte zu 2. unter Einsatz eines Leuchtkastens systematisch Unterschriften von Patienten auf Heilmittelverordnungen aufbrachte, die diese tatsächlich nicht unterschrieben hatten, wird es in den Blick zu nehmen haben, dass die strafschärfende Berücksichtigung weiterer Straftaten erfordert, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abgeschätzt werden können und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten auszuschließen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17 Rn. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung ebenfalls darauf abstellen wollen, dass die Angeklagte zu 2. unter Einsatz eines Leuchtkastens systematisch Unterschriften von Patienten auf Heilmittelverordnungen aufbrachte, die diese tatsächlich nicht unterschrieben hatten, wird es in den Blick zu nehmen haben, dass die strafschärfende Berücksichtigung weiterer Straftaten erfordert, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abgeschätzt werden können und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17 Rn. 4;… vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 24.05.2023 - 5 StR 100/23

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit; …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Zwar lässt sich den Urteilsfeststellungen noch hinreichend entnehmen, dass sie zu mehreren Taten einen individuellen, nur je diese fördernden Tatbeitrag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - 5 StR 100/23 Rn. 7 mwN) erbrachte.
  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
    Denn die Gesamtrechtsnachfolge der ehemaligen Komplementärin führt hier dazu, dass diese an Stelle der beendeten Gesellschaft in das Verfahren eintrat (so für den Erben BGH, Urteil vom 16. Dezember 1958 - 1 StR 431/58, BGHSt 12, 273, 277;… krit. dazu Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 67. Aufl., § 427 Rn. 8;… SSWStPO/Heine, 5. Aufl., § 427 Rn. 5;… SKStPO/Paeffgen, 5. Aufl., § 427 Rn. 6;… differenzierend LR/Gaede, StPO, 27. Aufl., § 427 Rn. 29).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe …

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …

  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG …

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21

    Betrug (Vermögensschaden einer Krankenkasse bei Einsatz unterqualifizierten …

  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der …

  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 10/22 B

    Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsprüfung - Bescheid über die Aufhebung …

  • BGH, 29.04.2026 - 3 StR 406/25

    Einziehung des entstandenen öffentlichrechtlichen Auszahlungsanspruchs infolge …

    Zum anderen sind seine Interessen bei einem Erbfall während des Revisionsverfahrens, für den eine solche erstmalige Anordnung nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ausscheidet (s. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23, wistra 2025, 381 Rn. 39), hinreichend durch die Möglichkeit gewahrt, das Nachverfahren gemäß § 433 Abs. 1 i.V.m. § 438 Abs. 3 StPO zu betreiben und hierdurch den gesetzlichen Eigentumsübergang zu verhindern (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB).

    Rn. 22 (2) In dem Urteil vom 23. Oktober 2024 in der Sache 5 StR 382/23 (wistra 2025, 381) hat der 5. Strafsenat dargelegt, der Komplementär einer Kommanditgesellschaft trete, wenn während des Revisionsverfahrens bei ihm das Gesellschaftsvermögen infolge des Ausscheidens des einzigen Kommanditisten anwachse ("erbgangsgleiche Gesamtrechtsnachfolge"), an Stelle der beendeten Gesellschaft.

  • BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24

    Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …

    Im zweiten Rechtsgang wird es an Stelle der zwei Einzelstrafen, mit denen die beiden Angeklagten belegt worden sind, jeweils eine Einzelstrafe zu verhängen haben, wobei diese ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO höher ausfallen kann als die höhere der beiden Einzelstrafen des ersten Rechtsgangs (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24, juris Rn. 11; Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23, juris Rn. 20;… Beschlüsse vom 27. September 2023 - 4 StR 211/23, juris Rn. 10;… vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23, StV 2024, 429 Rn. 16).
  • BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24

    Verschaffen und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte …

    Jedoch wird das neue Tatgericht mit Blick auf das Verschlechterungsverbot zu beachten haben, dass die Summe der neu zu bildenden neun Einzelstrafen die Summe der bisherigen zehn Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23 Rn. 20;… Beschluss vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23 Rn. 16; je mwN).
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