Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 28.02.2019

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.2017 - I-5 U 146/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60980
OLG Hamm, 09.10.2017 - I-5 U 146/16 (https://dejure.org/2017,60980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2017 - I-5 U 146/16 (https://dejure.org/2017,60980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - I-5 U 146/16 (https://dejure.org/2017,60980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,60980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Einfriedigung i.S. von § 35 Abs. 1 NachbG NW

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 93/91

    Nachbarrecht: Grenzmauer - Ortsüblichkeit - Beeinträchtigung - …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Nimmt der Schuldner die Wahl im Falle seiner Verurteilung nicht vor dem Beginn der Zwangsvollstreckung vor, so kann der Anspruchsberechtigte die Zwangsvollstreckung gem. § 264 Abs. 1 BGB nach seiner Wahl auf die eine oder andere Art der Einfriedigung richten (BGH…, Urteil vom 23.03.1979 - V ZR 106/77, juris Rz. 19, WM 79, 655; BGH, Urteil vom 22.05.1992 - V ZR 93/91, juris Rz. 8, WM 92, 1669;… Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen, 16. Aufl., § 35 Rz. 3).

    Rn. 69 Allerdings ist mit "Einfriedigung" i.S.d. § 35 I NachbG NW nach der BGH-Rechtsprechung nur die Einfriedigung i.S.d. § 32 NachbG NW gemeint, also eine Grenzeinrichtung, die auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks auf der gemeinsamen Grenze errichtet wird (BGH…, Urteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 292/12 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 22. Mai 1992 - V ZR 93/91 -, Rn. 5, juris).

    Rn. 72 Zum anderen bejaht der Bundesgerichtshof eine Beseitigungspflicht auch dann, wenn eine Einfriedigung nach Maßgabe der §§ 35, 36 NachbG NW verlangt wird und entlang der Grenze auf dem Nachbargrundstück eine Einfriedigung besteht, die die zu schaffende Einfriedigung auf der Grenze beeinträchtigen würde (BGH, Urteil vom 22. Mai 1992 - V ZR 93/91 -, Rn. 5, juris).

  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96

    Duldung einer Einfriedigung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Die Vorschriften über Einfriedigungen sind nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zwar grundsätzlich nicht auf Stützmauern anzuwenden, wenn diese nur so hoch sind wie das abgestützte Erdreich (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1997, 16 ff.;… Schäfer, Nachbarrechtsgesetz NRW, 16. Aufl., §§ 32- 39 Vorb. Rz. 2).

    Rn. 101 Es ist allgemein anerkannt, dass die Vorschriften über den Grenzabstand nicht allein öffentlich-rechtliche Belange wahren sollen, sondern auch die Interessen der Nachbarn (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 -, Rn. 39; BGH, Urteil vom 11.10.1996 - V ZR 3/96 -, Rn. 21, juris).

  • BGH, 22.09.1972 - V ZR 8/71

    Gebäude i. S. § 912; Duldungspflicht bei nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    § 912 BGB gilt nur für Gebäude und andere große Bauwerke, nicht aber für Mauern und Zäune (BGH, Urteil vom 22. September 1972 - V ZR 8/71 -, Rn. 28, juris;… Palandt/Bassenge, § 912 Rz. 4).

    Eine solche Einschränkung muss aber, da die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in erster Linie durch die nachbarrechtlichen Gesetzesvorschriften (vgl. insbesondere §§ 905 ff BGB) geregelt werden, eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben (BGH, Urteil vom 22. September 1972 - V ZR 8/71 -, Rn. 29, juris).

  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78

    Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Rn. 83 Die im Gesetz genannten Schädigungen durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens sind nur - besonders typische - Beispiele, neben denen andere Arten von schädigenden Vorgängen denkbar sind und vom Gesetz auch erfasst werden sollen (BGH, Urteil vom 21. Februar 1980 - III ZR 185/78 -, Rn. 21, juris;… Schäfer, a.a.O., § 30 Rz. 3).

    Eine bloße Bodenerhöhung stellt jedoch keine Anlage i.S.d. § 907 BGB dar (BGH, Urteil vom 21. Februar 1980 - III ZR 185/78 -, Rn. 10, juris;… Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für NRW, 15. Aufl. 2008, Vorb. §§ 30, 31 Rz. 1).

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Dieses "Mehr" kann der gestörte Eigentümer von dem Störer jedoch nicht nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB, sondern nur nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 99/03 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Insofern ist der Fall nicht anders zu beurteilen als bei Vorhandensein von Sachen auf einem fremden Grundstück; in diesem Fall hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Entfernung aus § 1004 BGB (vgl. etwa BGHZ 110, 313).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Rn. 101 Es ist allgemein anerkannt, dass die Vorschriften über den Grenzabstand nicht allein öffentlich-rechtliche Belange wahren sollen, sondern auch die Interessen der Nachbarn (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 -, Rn. 39; BGH…, Urteil vom 11.10.1996 - V ZR 3/96 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14

    Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Denn die Gefahrenlage realisiert sich ständig neu (BGH, Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Anders ist dies ausnahmsweise dann, wenn nur eine bestimmte Maßnahme die Beseitigung gewährleistet oder andere Maßnahmen nicht ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (BGH NJW 04, 1035).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2017 - 5 U 146/16
    Im Rahmen eines Klageantrages nach § 1004 BGB müssen die zu beseitigenden oder unterlassenden Beeinträchtigungen grundsätzlich so konkret angegeben werden, dass für die Zwangsvollstreckung die notwendige Bestimmtheit (auch unter Heranziehung der Urteilsgründe) gesichert ist (BGH NJW 13, 1809 Rz. 7).
  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 292/12

    Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer …

  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 108/77

    Ästhetische Beeinträchtigung einer Grundstückseinfriedigung

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75

    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines …

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 106/77

    Ortsübliche Einfriedigung

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch …

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …

  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Diese vom Gericht erfolgte Einschränkung ist nämlich kein Verstoß gegen § 308 ZPO, sondern nur ein "Minus" bezüglich des vom Kläger insoweit begehrten Beseitigungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 13.01.2005, Az.: V ZR 83/04; BGH, Urteil vom 18.04.1997, Az.: V ZR 28/96; OLG Hamm, Urteil vom 09.10.2017, Az.: 5 U 146/16).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2025 - 9 U 188/23

    Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, …

    Eine solche dürfte hier allerdings schon deshalb nicht anzunehmen sein, weil hierunter nur eine Grenzeinrichtung zu verstehen ist, die auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks auf der gemeinsamen Grenze errichtet wird (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Mai 1992, V ZR 93/91, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil vom 9. Oktober 2017, 1-5 U 146/16, Rn. 62 - jeweils zitiert nach juris;… vgl. dazu auch Schäfer/Fink-Jamann/Peter, a.a.O., § 31 Rn. 11 und § 32 Rn. 6ff. - zitiert nach beck-online) und die Gabionen im Streitfall ausschließlich auf dem Klägergrundstück stehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10006
OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16 (https://dejure.org/2019,10006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2019 - 5 U 146/16 (https://dejure.org/2019,10006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 5 U 146/16 (https://dejure.org/2019,10006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH bestehe zudem eine tatsächliche Vermutung für die Schutzfähigkeit bei komplexen Programmen (BGH CR 2005, 854, 855 - Fash 2000).

    Voraussetzung für eine Miturheberschaft ist eine einheitliche Schöpfung, die einen entsprechenden natürlichen Handlungswillen der beteiligten Urheber voraussetzt; bei zeitlich gestaffelten Beiträgen ist eine Miturheberschaft zwar nicht ausgeschlossen, sie setzt jedoch voraus, dass jeder Beteiligte seinen schöpferischen Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbracht hat (BGH GRUR 2005, 860, 862 f. - Fash 2000).

    Rn. 165 (10) Soweit sich der Kläger schließlich darauf beruft, dass bei komplexen Computerprogrammen eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung spreche (vgl. BGH GRUR 2005, 860, 861 - Fash 2000), ist dies im Ausgangspunkt zwar zutreffend, rechtfertigt im vorliegenden Fall indes keine von den landgerichtlichen und den vorstehenden Ausführungen abweichende Bewertung.

    Rn. 166 Die vom Kläger angeführte tatsächliche Vermutung knüpft, wie der BGH in der "Fash 2000"-Entscheidung (BGH GRUR 2005, 860, 861 - Fash 2000) zum Ausdruck gebracht hat, an das Vorliegen eines komplexen Computerprogramms an.

  • LG Köln, 20.10.2017 - 14 O 188/17

    Linux in Elektronikgeräten: Streit über Lizenzbedingungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16
    Entscheidend ist, dass die Umarbeitung selbst ein eigenschöpferisches Niveau erreicht (ebenso LG Köln GRUR-RR 2018, 11, 13 Rn. 65 - Linux-Kernel).

    Insoweit bleibt festzuhalten, dass die Zugänglichmachung von unter der GPL-2.0-Lizenz stehender Software ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen, ihre Wirksamkeit vorausgesetzt (…vgl. dazu Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 38, 41; Czychowski GRUR-RR 2018, 1, 4 f.), eine Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte der konkret als Bearbeiterurheber oder Miturheber mitwirkenden Programmierer darstellt (ebenso LG Köln GRUR-RR 2018, 11, 13 f. Rn. 55 ff. - Linux-Kernel).

    Macht ein Software-Entwickler an Teilen eines Software-Betriebssystems (hier: Linux-Kernel) Bearbeiterurheberrechte geltend, so muss er substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen, welche schutzfähigen Werke bzw. Werkteile er geschaffen hat (Czychowski GRUR-RR 2018, 1, 3), mithin welche Teile aus dem Programm von ihm in welcher Weise umgearbeitet worden sind und inwiefern diese Umarbeitungen die Anforderungen an ein Bearbeiterurheberrecht nach § 69c Nr. 2 S. 2 i.V.m. § 3 UrhG erfüllen, und inwiefern gerade die für ihn Schutz begründenden, umgearbeiteten Programmteile ihrerseits von dem vorgeblichen Verletzer übernommen worden sind (ebenso LG Köln GRUR-RR 2018, 11, 13 Rn. 59 - Linux-Kernel).

  • EuGH, 02.05.2012 - C-406/10

    Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16
    Der EuGH hat zur Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14.05.1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen entschieden (EuGH GRUR 2012, 814, 815 Rn. 46 - SAS Institute Inc. / World Programming Ltd.), dass ihr Art. 1 Abs. 2 dahin auszulegen ist, dass weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform dieses Programms sind und daher nicht unter den Schutz des Urheberrechts an Computerprogrammen im Sinne dieser Richtlinie fallen.

    Diesem Ausspruch vorausgehend findet sich folgende Differenzierung des EuGH (EuGH GRUR 2012, 814, 815 Rn. 42 f. - SAS Institute Inc. / World Programming Ltd.):.

  • OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11

    Die Realität III

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16
    Rn. 107 (3) Ausgehend von diesen Fragestellungen gibt es keinen Grund, hier von dem Grundsatz (vgl. auch OLG München GRUR-RR 2016, 495, 497 Rn. 32 - Die Realität III) abzuweichen, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen trägt, aus denen sich sein Anspruch herleitet; der Anspruchsgegner hat demgegenüber die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (…vgl. Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 97 Rn. 349).
  • OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 120/00

    PK 1115

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16
    Schutzfähig können auch Teile von Computerprogrammen sein, wenn diese ihrerseits die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen, was dann der Fall sein kann, wenn sie jedenfalls für den Programmablauf von nicht nur untergeordneter Bedeutung sind und eine eigene Befehlsstruktur haben, die innerhalb eines vorhandenen Gestaltungsspielraumes Ausdruck individuellen Schaffens ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.2001, Az. 3 U 120/00, Rn. 37, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht