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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 13.09.2022

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4861
OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22 (https://dejure.org/2023,4861)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2023 - 5 U 28/22 (https://dejure.org/2023,4861)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 5 U 28/22 (https://dejure.org/2023,4861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    BOSS

    Art 9 Abs 2 Buchst b EUV 2015/2424, Art 9 Abs 2 Buchst c EUV 2015/2424, § 286 ZPO
    Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch Verwendung der Marke "BOSS" in sog. Fun-Sprüchen auf Bekleidung; Umfang der Prüfung einer gedanklichen Verknüpfung; Zeichen- und Warenidentität; Bekanntheitsschutz und Beeinträchtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 9 Abs. 2 Buchst. c)
    Verletzung der Unionswortmarke "BOSS"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verletzung der BOSS-Marke durch Aufdrucke auf Bekleidung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung der bekannten BOSS-Marke des Bekleidungsherstellers HUGO BOSS durch Aufdruck THE REAL BOSS bzw. I AM THE BOSS auf Hoodies und Jogginghosen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    HUGO BOSS gegen "THE REAL BOSS" und "I AM THE BOSS"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 253
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 173/16

    Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Dazu rechnet auch, dass die Marke während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (BGH GRUR 2020, 401 Rn. 21 - ÖKO-TEST I;… Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 131 - Telekom-T).

    Der erforderliche Grad an Bekanntheit beim maßgeblichen Publikum ist vorliegend überwiegend wahrscheinlich gegeben, wobei es - wie ausgeführt - nicht auf einen bestimmten Prozentsatz ankommt, sondern es genügt, wenn ein bedeutender Teil des maßgeblichen Publikums in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets, das dem Gebiet eines Mitgliedsstaates entsprechen kann, das Zeichen kennt, ohne dass ihm dessen Eintragung als Marke bekannt sein muss (vgl. BGH GRUR 2020, 401 Rn. 19 - ÖKO-TEST I).

    Die Frage, ob eine gedankliche Verknüpfung zwischen zwei Kennzeichen stattfindet, ist unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falls zu beurteilen, zu denen der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, die Art der fraglichen Waren und Dienstleistungen einschließlich des Grades ihrer Nähe, das Ausmaß der Bekanntheit der älteren Marke, ihre originäre oder durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft und (ohne dass dies erforderlich wäre) das Bestehen von Verwechslungsgefahr zählen (BGH GRUR 2020, 401 Rn. 28 - ÖKO-Test I).

    Bei fehlender Zeichenähnlichkeit kommt ein Anspruch nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV nicht in Betracht (BGH GRUR 2020, 401 Rn. 28 - ÖKO-Test I).

    Die Beurteilung der Frage, ob eine gedankliche Verknüpfung gegeben ist, obliegt dem Tatrichter (BGH GRUR 2020, 401 Rn. 28 - ÖKO-Test I).

    Die Anforderungen an die (potentielle) Änderung des Verbraucherverhaltens sind nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht hoch; die Gefahr, dass eine Marke einen Bedeutungsverlust erleidet und damit einhergehend für den Verkehr von abnehmender Relevanz ist, ist für eine solche Annahme bereits ausreichend (vgl. BGH GRUR 2020, 401 Rn. 47 - ÖKO-TEST I;… Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 138 - Telekom-T).

    Leidet das Ansehen der Marke, so folgt hieraus ohne Weiteres eine hinreichende Gefahr, dass Verbraucher sich bei ihrer Kaufentscheidung in abnehmendem Maße vom Logo der Klägerin beeinflussen lassen (BGH GRUR 2020, 401 Rn. 47 - ÖKO-TEST I).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Eine markenmäßige Benutzung i.S. des Bekanntheitsschutzes (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) ist gegeben, wenn der Verkehr eine gedankliche Verknüpfung mit der bekannten Marke vornehmen wird (BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2011, 170, 171 - Blechschilder).

    Auch ohne gedankliche Partizipation an etwaigen mit der Marke verbundenen Gütevorstellungen kann eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft in der Weise erfolgen, dass sich der Verletzer den Aufmerksamkeitswert der Marke zunutze macht (sog. Aufmerksamkeitsausbeutung vgl. BGH, NJW 2005, 2856, 2857 - Lila Postkarte).

    Rn. 88 Sodann ist dem Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der Unterscheidungskraft die Unlauterkeit immanent, wenn die Marke in identischer oder ähnlicher Form benutzt wird (vgl. BGH GRUR 2005, 583 Rn. 22 - Lila-Postkarte;… OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26;… Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 143 - Telekom-T;… Senat GRUR-RS 2023, 831 Rn. 136).

  • OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19

    Kochbücher für "Thermomix" - Aufschrift "Thermomix" kann trotz Markenschutz …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Rn. 87 (2) Aus einer - wie hier - blickfangmäßigen Verwendung / Herausstellung des Zeichen(-bestandteil)s "BOSS" in den konkreten Verwendungen kann auf eine bewusste Aufmerksamkeitserregung auch im Hinblick auf "BOSS" geschlossen werden (vgl. hierzu OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26).

    Mit dieser bewussten Aufmerksamkeitserregung hat sich die Antragsgegnerin die Werbe- und Kommunikationsfunktion der bekannten Verfügungsmarke "BOSS" zu eigen gemacht und sich in deren Sogwirkung begeben, um von dem fremden guten Ruf zugunsten des eigenen Absatzes zu profitieren (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26).

    Rn. 88 Sodann ist dem Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der Unterscheidungskraft die Unlauterkeit immanent, wenn die Marke in identischer oder ähnlicher Form benutzt wird (…vgl. BGH GRUR 2005, 583 Rn. 22 - Lila-Postkarte; OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26;… Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 143 - Telekom-T;… Senat GRUR-RS 2023, 831 Rn. 136).

  • BPatG, 25.05.2022 - 25 W (pat) 2/21

    Markenbeschwerdeverfahren - "dOCUMENTA" (Wort-/Bildmarke) / "documenta" / "a mit …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Es ist festzustellen, ob der Verkehr zwischen dem angegriffenen Zeichen und der bekannten Marke eine gedankliche Verknüpfung vornimmt bzw. ob jenes geeignet ist, die bekannte Marke in Erinnerung zu rufen (…Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 388; BPatG GRUR 2022, 1753 Rn. 21 - dOCUMENTA).

    Im Rahmen des Bekanntheitsschutzes ist aber, anders als bei Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV, - wie ausgeführt - nicht erforderlich, dass eine Verwechslungsgefahr oder Herkunftstäuschung besteht (vgl. BPatG GRUR 2022, 1753 Rn. 22 - dOCUMENTA).

    Es ist vielmehr ausreichend, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem angegriffenen Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gedankliche Verknüpfung zwischen den Zeichen bewirkt (vgl. BPatG GRUR 2022, 1753 Rn. 22 - dOCUMENTA).

  • LG Hamburg, 08.10.2021 - 315 O 235/21

    Markenverletzung: Verwendung der Bezeichnungen "THE REAL BOSS" und "I AM THE REAL …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Rn. 7 Auf den Verfügungsantrag vom 04.10.2021 erließ das Landgericht Hamburg am 08.10.2021 zum Aktenzeichen 315 O 235/21 eine einstweilige Verfügung.

    Rn. 11 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 08.10.2021, Az. 315 O 235/21 , aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen,.

    Rn. 27 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2022, 406 HKO 117/21 , in Bezug auf Tenor Ziffer 1 abzuändern, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 08.10.2021, Az. 315 O 235/21 , in Bezug auf Tenor Ziffer 1 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Dies folgt aus dem Prinzip der Einheitlichkeit der Unionsmarke nach Art. 1 Abs. 2 UMV, wonach sich die Wirkungen der Unionsmarke auf die gesamte Gemeinschaft erstrecken, und aus der einheitlichen Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte (vgl. BGH GRUR 2008, 254 Rn. 39 - THE HOME STORE;… vgl. zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster BGH GRUR 2012, 512 Rn. 49 - Kinderwagen).

    Eine Verletzungshandlung, die in einem Mitgliedstaat begangen wird, begründet in der Regel eine Begehungsgefahr für das gesamte Gebiet der Europäischen Union (BGH GRUR 2008, 254 Rn. 39 - THE HOME STORE).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Erforderlich ist eine ernsthafte Benutzung der Marke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist und es muss sich um eine Benutzung handeln, die der Hauptfunktion der Marke entspricht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität einer Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem ihm ermöglicht wird, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 2013, 925 Rn. 36 - VOODOO;… Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 85 - Telekom-T).

    Rn. 65 Im Hinblick auf das Territorium der Benutzung gilt, dass von einer ernsthaften Benutzung einer Unionsmarke auch dann auszugehen ist, wenn ihre Benutzung auf das Hoheitsgebiet eines einzelnen Mitgliedstaates beschränkt ist (BGH GRUR 2013, 925 Rn. 38 - VOODOO).

  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).

    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug genommen wird und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Verstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Der EuGH legt bei der Beurteilung des Bekanntheitsschutzes anstelle der Verwechslungsgefahr ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der gedanklichen Verknüpfung zu Grunde (EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 36 - L'Oréal/Bellure).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    keine-vorwerk-vertretung - Markenrechtsverletzung: Verwendung einer bekannten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
    Rn. 86 (1) Die Frage, ob durch die Benutzung des angegriffenen Zeichens die Unterscheidungskraft einer Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt wird, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen, zu denen das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft der Marke, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sowie die Art der betroffenen Waren und Dienstleistungen und der Grad ihrer Nähe gehören (BGH GRUR 2019, 165 Rn. 22 - keine-vorwerk-vertretung).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten …

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14

    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke …

  • EuGH, 11.04.2019 - C-690/17

    ÖKO-Test Verlag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Marken - …

  • EuGH, 22.10.2020 - C-720/18

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie …

  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a - …

  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 117/17

    Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei …

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines …

  • EuGH, 22.09.2016 - C-223/15

    combit Software - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …

  • EuGH, 03.09.2015 - C-125/14

    Iron & Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Anmeldung einer …

  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

  • EuGH, 20.07.2017 - C-93/16

    Ornua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Unionsmarke - …

  • OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10

    Markenverletzung durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern ("Blechschild")

  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf; …

  • OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09

    Zulässigkeit eines erneuten Eilantrags trotz materieller Rechtskraft der ersten …

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung …

  • OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 U 45/24

    Unterlassung bestimmter Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angebot von …

    Denn selbst wenn hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und prozessuale Waffengleichheit angenommen würde, so führt dies nicht zur Aufhebung der vorliegenden einstweiligen Verfügung (…vgl. OLG Köln GRUR 2021, 505, 507 Rn. 50 ff. - Dairygold; Senat GRUR-RR 2023, 253, 255 Rn. 45 , m.w.N.).

    Rn. 66 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn das Begehren des Antragstellers dringlich ist und ihm nicht zugemutet werden kann, den Weg des Hauptsacheverfahrens einzuschlagen und in diesem auf den Erlass eines Vollstreckungstitels zu warten (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 39 - BOSS).

    Als besondere Form des Rechtsschutzinteresses und damit als Prozessvoraussetzung ist der Verfügungsgrund bzw. die objektive Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) der Sache für den Antragsteller von Amts wegen zu prüfen, maßgebender Zeitpunkt ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 39 - BOSS).

    Hierbei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Hamburger Gerichte nicht auf starre Fristen an, sondern es ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, eine Gesamtbetrachtung ihres vorprozessualen und prozessualen Verhaltens geboten (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 40 - BOSS, m.w.N.).

    Der Antragsgegnerin obliegt die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung (Senat GRUR-RR 2023, 253, 254 Rn. 40 - BOSS).

  • OLG Hamburg, 12.06.2024 - 5 U 106/23

    Unterlassung des Vertriebs von parallelimportierten Kraftfahrzeugen wegen …

    Hierbei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Hamburger Gerichte nicht auf starre Fristen an, sondern es ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, eine Gesamtbetrachtung ihres vorprozessualen und prozessualen Verhaltens geboten (Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 40 - BOSS).

    Ein Beklagter bzw. hier Antragsgegner kann den Einwand des Art. 127 Abs. 3 UMV auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erheben (Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 50 - BOSS).

    Denn ist ein markenrechtlicher Verletzungsfall festgestellt, erstreckt sich der Unterlassungsanspruch eines Klägers auf alle markenmäßigen Benutzungshandlungen des angegriffenen Zeichens (…BGH GRUR 2018, 417 Rn. 56 - Resistograph; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 87 - BOSS).

    Der Unterlassungsanspruch erstreckt sich auf alle Handlungsmodalitäten, auch wenn bisher nicht alle verwirklicht worden sind (…BGH GRUR 2016, 197 Rn. 47 - Bounty; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 87 - BOSS).

    Wenn hinsichtlich der konkret gegenständlichen Verwendungsformen - wie hier - über den Verletzungstatbestand der Werbung eine Begehungsgefahr begründet worden ist, so erstreckt sich das Verbot auf alle beispielhaft in Art. 9 Abs. 3 UMV genannten Verwertungshandlungen, sofern nicht nach den Umständen des Einzelfalls durchgreifende rechtliche Erwägungen für die Herausnahme einzelner Verletzungshandlungen sprechen (Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 88 - BOSS).

  • OLG Koblenz, 08.07.2025 - 9 U 443/25

    Vorliegen von irreführenden Spitzenstellungsangaben bei einer Werbung für …

    Rn. 27 Ein - als Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. Senat, Urteil vom 14. Mai 2024 - 9 U 33/24 - OLG Schleswig…, Urteil vom 5. Juni 2025 - 6 U 3/25 -, juris, Rdnr. 38; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 20. Juni 2024 - 4 W 67/24 -, juris, Rdnr. 16; OLG Hamburg, Urteil vom 22. Februar 2023 - 5 U 28/22 -, juris, Rdnr. 48; OLG Dresden…, Beschluss vom 5. Dezember 2022 - 4 U 1856/22 -, juris, Rdnr. 4; OLG München…, Beschluss vom 16. September 2021 - 29 U 3437/21 Kart -, juris, Rdnr. 3;… OLG Köln, GRUR 2017, 1048, 1048, Rdnr. 19, m.w.N.;… Köhler/Feddersen-Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 12, Rdnr. 2.12, m.w.N.;… Ohly/Sosnitza-Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, § 12, Rdnr. 77, m.w.N.;… MünchKomm-Schlingloff, Lauterkeitsrecht, 3. Aufl. 2022, § 12 UWG, Rdnr. 56, m.w.N.;… Retzer in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 12, Rdnr. 61, m.w.N.) von Amts wegen zu prüfender (…vgl. Senat, a.a.O.;… OLG Schleswig, a.a.O.;… OLG Stuttgart, a.a.O.;… OLG Hamburg, a.a.O.;… OLG München, a.a.O.;… OLG Köln, a.a.O., m.w.N.;… Köhler/Feddersen-Köhler/Feddersen, a.a.O., m.w.N.;… Ohly/Sosnitza-Sosnitza, a.a.O., m.w.N.;… MünchKomm- Schlingloff, a.a.O.;… Retzer, a.a.O., m.w.N.) - Verfügungsgrund ist zu bejahen.
  • OLG Hamburg, 24.11.2023 - 5 W 23/23

    VW im Kreis - Markenrechtswidrige Bewerbung für den chinesischen Markt bestimmter …

    Hierbei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Hamburger Gerichte nicht auf starre Fristen an, sondern es ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, eine Gesamtbetrachtung ihres vorprozessualen und prozessualen Verhaltens geboten (Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 40 - BOSS).

    Denn ist ein markenrechtlicher Verletzungsfall festgestellt, erstreckt sich der Unterlassungsanspruch eines Klägers auf alle markenmäßigen Benutzungshandlungen des angegriffenen Zeichens (…BGH GRUR 2018, 417 Rn. 56 - Resistograph; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 87 - BOSS).

    Der Unterlassungsanspruch erstreckt sich auf alle Handlungsmodalitäten, auch wenn bisher nicht alle verwirklicht worden sind (…BGH GRUR 2016, 197 Rn. 47 - Bounty; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 87 - BOSS).

    Wenn hinsichtlich der konkret gegenständlichen Verwendungsformen - wie hier - über den Verletzungstatbestand der Werbung eine Begehungsgefahr begründet worden ist, so erstreckt sich das Verbot auf alle beispielhaft in Art. 9 Abs. 3 UMV genannten Verwertungshandlungen, sofern nicht nach den Umständen des Einzelfalls durchgreifende rechtliche Erwägungen für die Herausnahme einzelner Verletzungshandlungen sprechen (Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 88 - BOSS).

  • OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23

    MONEYPENNY - Werktitelschutz für "MONEYPENNY"

    Denn ist ein (markenrechtlicher) Verletzungsfall festgestellt, erstreckt sich der Unterlassungsanspruch eines Klägers auf alle markenmäßigen Benutzungshandlungen des angegriffenen Zeichens (…BGH GRUR 2018, 417 Rn. 56 - Resistograph; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 87 - BOSS;… Senat GRUR 2024, 767 Rn. 28 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.03.2024 - 19 O 7323/22

    Streitwertfestsetzung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verwechslungsgefahr, …

    Mithin würde auch die Benutzung einer Unionsmarke ausschließlich in Deutschland eine ausreichende ernsthafte Benutzung darstellen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2023, 253, Rn. 57).

    Rn. 58 Dem Markeninhaber wird nach Art. 18 Abs. 2 UMV auch die Benutzung durch Dritte (hier der Floret Trading B.V.) zugerechnet, wenn er dieser Drittnutzung zugestimmt hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2023, 253, Rn. 58).

  • LG Hamburg, 29.09.2023 - 315 O 244/22

    Markenschutz: Vorrang der markenrechtlichen Vorschriften vor dem Namensschutz

    Erforderlich ist eine ernsthafte Benutzung der Marke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist und es muss sich um eine Benutzung handeln, die der Hauptfunktion der Marke entspricht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität einer Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem ihm ermöglicht wird, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (Hanseatisches Oberlandesgericht, GRUR-RR 2023, 253 Rn. 52 zu Art. 18 UMV - BOSS).

    Rn. 148 Insoweit ist festzustellen, ob der Verkehr zwischen dem angegriffenen Zeichen und der bekannten Marke eine gedankliche Verknüpfung vornimmt bzw. ob jenes geeignet ist, die bekannte Marke in Erinnerung zu rufen (Hanseatisches Oberlandesgericht, GRUR-RR 2023, 253 Rn. 66 m.w.N. - BOSS).

  • KG, 07.06.2024 - 2 W 10/24

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Rn. 52 Cccc) Solche Umstände wie sie in anderen Entscheidungen dazu geführt haben, dass trotz Versäumung der Vollziehungsfrist noch Dringlichkeit angenommen wurde (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 22. Februar 2023 - 5 U 28/22 -, Rn. 52, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 8 U 10/09 -, Rn. 6, juris), fehlen hier.
  • OLG Hamburg, 02.05.2024 - 5 U 106/22

    Einstweilige Verfügung in einer Markenrechtssache: Widerlegung der …

    Sie hat daher auch eine frühere Kenntnis der Antragstellerin von den Verletzungshandlungen darzulegen (…vgl. Senat Urt. v. 29.09.2022, Az. 5 U 91/21 , GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 68-70 - Telekom-T; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 40 - BOSS).
  • OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 62/22

    gläserner Totenkopf - Markenverletzung hinsichtlich 3 D-Marke "Totenkopfflasche" …

    Rn. 101 Der Nichtbenutzungseinwand gem. Art. 127 Abs. 3 UMV kann nur noch auf den Verfall wegen mangelnder Benutzung (Art. 58 Abs. 1 lit. a) UMV) gestützt werden (…Müller in BeckOK UMV, Büscher/Kochendörfer, 30. Ed., Art. 127 Rn. 23; Senat GRUR-RR 2023, 253 Rn. 51 - BOSS).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.09.2022 - 5 U 28/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,47539
OLG Zweibrücken, 13.09.2022 - 5 U 28/22 (https://dejure.org/2022,47539)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.09.2022 - 5 U 28/22 (https://dejure.org/2022,47539)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. September 2022 - 5 U 28/22 (https://dejure.org/2022,47539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 661a; EuGVVO 1215/2012 Art. 17; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EVÜ Art. 5; Rom I-VO 593/2008 Art. 3; Rom I-VO 593/2008 Art. 5; Rom I-VO 593/2008 Art. 6
    Vertragliche Schuldverhältnisse --> Verbraucherrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • LG Frankenthal, 10.02.2022 - 8 O 90/21

    Ansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen; Rückerstattung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.09.2022 - 5 U 28/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10.02.2022 - 8 O 90/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte, die ihre Berufung am 28.12.2021 eingelegte Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10.02.2022 - 8 O 90/21 - mit Schriftsatz vom 22.04.2022 zurückgenommen hat, wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt, § 516 Abs. 3 ZPO.

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Tätigkeitsausrichtung bei internationalem Verbrauchergerichtsstand und …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.09.2022 - 5 U 28/22
    Allein entscheidend sei, ob bereits vor dem Vertragsschluss mit dem konkreten Verbraucher objektive Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern in dem Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers tätigen wollte, und zwar in dem Sinne, dass der Unternehmer zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2017 - IX ZR 9/16, BeckRS 2017, 103612 Rn. 14 f. beck-online, m.w.N.).
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