Rechtsprechung
| KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 Nr 1 UWG
Schadensersatzansprüche bei unerwünschten Kundenzufriedenheitsumfragen zwischen Unternehmern; Verfahrenswert - IWW
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 12 GG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, DSGVO Art. 15 Abs. 1, § 11 UWG
BGB, GG, UWG
- kanzlei.biz
Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam
- internetrechtsiegen.de
Vorsicht bei Werbeinhalt in gewerblicher Email - SPAM! Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anruf zu Werbezwecken Werbung per elektronischer Post Verhinderung des Eindringens des Werbenden in eine geschäftliche Sphäre Ungestörtheit der Betriebsabläufe des Empfängers Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unzulässige Werbe-Mail bei Werbe-Zusatz ohne Einwilligung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zweizeiliger werblicher Zusatz im Footer macht E-Mail zu rechtswidrigem Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bereits dann unerlaubte E-Mail-Werbung, wenn lediglich Zweizeiler im Footer
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.02.2020 - 16 O 175/19
- KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (37)
- BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der …
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Damit soll auch weiteren Geschäftsabschlüssen der Weg geebnet und hierfür geworben werden (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 18, juris).Rn. 35 c) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert und ist von ihr, die keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, nicht ausgeräumt worden (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 29, juris;… Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 25 f., juris - Empfehlungs-E-Mail;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 7 Rn. 119).
Nach der Rechtsprechung des BGH ist in solchen Konstellationen für die Annahme, die Nutzung der elektronischen Post sei durch den zulässigen Teil der E-Mail insgesamt gerechtfertigt, "kein Raum" (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 20, juris;… Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 -, Rn. 19, juris).
Rn. 53 (1) Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 25, juris) reicht es nicht aus, wenn die unerwünschte Werbung die Interessen des Klägers nur vergleichsweise geringfügig beeinträchtigt.
Rn. 56 c) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert und ist von ihr, die keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, nicht ausgeräumt worden (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 29, juris;… Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 25 f., juris - Empfehlungs-E-Mail;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 7 Rn. 119).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 -, Rn. 16, juris;… Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 17, juris - Empfehlungs-E-Mail).Denn wegen der Eigenart des erstgenannten Rechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden Belange bestimmt werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 -, Rn. 21, juris).
Nach der Rechtsprechung des BGH ist in solchen Konstellationen für die Annahme, die Nutzung der elektronischen Post sei durch den zulässigen Teil der E-Mail insgesamt gerechtfertigt, "kein Raum" (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 20, juris; Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 -, Rn. 19, juris).
Rn. 55 Es besteht auch, worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat, ein Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des BGH vom 15. Dezember 2015 (VI ZR 134/15) zugrundelag.
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14
Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei …
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Rn. 20 aa) Gegenstand des Schutzes ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des Empfängers; es soll verhindert werden, dass diesem Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren und mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14 -, Rn. 16, juris - Lebens-Kost).Diese Abwägung, bei der die Maßstäbe des § 7 UWG zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zur Anwendung kommen (BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14 -, Rn. 16, juris - Lebens-Kost), geht zu Lasten der Beklagten aus, wie der Wertung des § 7 Abs. 2 UWG zu entnehmen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2017 - VI ZR 721/15 -, Rn. 28, juris).
Die insoweit erforderliche Abwägung, bei der die Maßstäbe des § 7 UWG zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zur Anwendung kommen (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14 -, Rn. 16, juris - Lebens-Kost), geht zu Lasten der Beklagten aus.
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 -, Rn. 16, juris; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 17, juris - Empfehlungs-E-Mail).Rn. 35 c) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert und ist von ihr, die keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, nicht ausgeräumt worden (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 25 f., juris - Empfehlungs-E-Mail;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 7 Rn. 119).
Rn. 56 c) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert und ist von ihr, die keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, nicht ausgeräumt worden (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 25 f., juris - Empfehlungs-E-Mail;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 7 Rn. 119).
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Allein die zeitliche Beanspruchung für die Rechtsverfolgung reicht nicht aus, um die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten zu begründen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 175/05 -, Rn. 17, juris).Rn. 91 (2) Die Abmahnungen stellten für den Kläger, der gerichtsbekannt schon vielfach als Partei in ähnlich gelagerten Fällen einer unerwünschten Werbung aufgetreten ist, ein reines Routinegeschäft dar (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 175/05 -, Rn. 15, juris), das keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
Selbstauftrag
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Rn. 88 aa) Im Wettbewerbsrecht ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Abmahnungen nicht erforderlich, wenn bei typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen der Abmahnende über hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 2/03 -, Rn. 10, juris - Selbstauftrag).Entsprechendes gilt für den Fall der Selbstbeauftragung (BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 2/03 -, Rn. 9, juris - Selbstauftrag; vgl. zu diesen Fragen auch Senat, Urteil vom 11. Mai 2021 - 5 U 102/19 - n. v.).
- BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15
Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers …
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Rn. 77 aa) In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass selbst dann erstmals in höheren Rechtszügen eine Erledigungserklärung erfolgen kann, wenn dies dem Kläger schon in erster Instanz möglich gewesen wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15 -, Rn. 31, juris).Rn. 79 cc) Auch an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15 -, Rn. 31, juris) und einer Beschwer (…vgl. nur Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 49) mangelt es der Berufung insoweit nicht.
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Rn. 96 bb) Der Anspruch unterliegt dem allgemeinen nationalen Haftungsregime des BGB, sodass die §§ 249 ff. BGB zur Anwendung kommen (…BeckOK DatenschutzR/Quaas, 37. Ed. 1.8.2021, DS-GVO Art. 82 Rn. 10, 28;… Nemitz in: Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 2. Aufl., Art. 82 Rn. 16;… so wohl auch Frenzel in: Paal/Pauly, DS-GVO, 3. Aufl., Art. 82 Rn. 19; zum ähnlichen Problem beim Kartellschadensersatz vgl. EuGH, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12 -, Rn. 24, juris - Kone;… Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04 -, Rn. 64, juris - Manfredi).Die dort dargestellten Grundsätze sind nicht nur dem deutschen Schadensrecht immanent und verstoßen auch nicht gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz, denn auch bei Befolgung dieser Grundsätze wird die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte weder praktisch unmöglich gemacht noch übermäßig erschwert (vgl. zum Effektivitätsgrundsatz etwa EuGH, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12 -, Rn. 24 f., juris - Kone).
- BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15
Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Diese Abwägung, bei der die Maßstäbe des § 7 UWG zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zur Anwendung kommen (BGH…, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14 -, Rn. 16, juris - Lebens-Kost), geht zu Lasten der Beklagten aus, wie der Wertung des § 7 Abs. 2 UWG zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2017 - VI ZR 721/15 -, Rn. 28, juris).Unverlangt zugesendete E-Mail-Werbung erfolgt betriebsbezogen und beeinträchtigt den Betriebsablauf im Unternehmen des Empfängers (BGH, Urteil vom 14. März 2017 - VI ZR 721/15 -, Rn. 15, juris).
- BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …
Auszug aus KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Rn. 69 cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 15. Juni 2021 (VI ZR 576/19), das der Kläger im Schriftsatz vom 15. September 2021 nennt. - BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
- BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19
EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO …
- BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
- BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18
Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines …
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
- BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19
Nichtzulassungsbeschwerde nach Klageabweisung für ein Nacherfüllungsverlangen …
- OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17
Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von …
- BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17
Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …
- BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87
Enteignung im Iran und Bürgschaft
- BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82
Anwaltsabmahnung
- BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13
Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen …
- OLG Köln, 12.11.2020 - 9 W 34/20
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Streitwert für einen auf …
- OLG Hamm, 16.02.2016 - 24 U 132/15
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Individualrechtlicher …
- KG, 19.02.2021 - 5 W 1146/20
Verfahrenswert bei Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails
- BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98
Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils
- EuGH, 28.06.2007 - C-331/05
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche …
- EuGH, 09.03.1978 - 54/77
Herpels / Kommission
- KG, 15.07.2019 - 5 W 121/19
Verfahrenswert bei einer Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Zusendung …
- OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 102/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 189 …
- LG Hamburg, 20.10.1994 - 316 S 164/94
- OLG Hamm, 23.04.1991 - 4 U 261/90
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Double-opt-in-Verfahren - Zulässigkeit von Telefonwerbung
- BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14
Facebook-Funktion "Freunde finden"
- BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17
Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
- BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03
Telefax-Werbung II
- KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21
Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener …
Stehen mehrere E-Mail-Schreiben allerdings in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ist eine Erhöhung um insgesamt 10% ausreichend, um dem erhöhten Angriffsfaktor der erneuten Belästigung durch eine weitere Zusendung mit werblichem Inhalt Rechnung zu tragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 5 W 1146/20, S. 3 f. und KG Berlin, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 22).Nichts anderes kann für einen Werbeanruf im gewerblichen oder beruflichen Umfeld gelten (anders noch Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 21).
Vielmehr ändert der Umstand, dass sich der Empfänger eines solchen Schreibens mit dessen Inhalt schon aufgrund (der Anbahnung) eines Vertragsverhältnisses zu befassen hat, nichts daran, dass der Absender die Aufmerksamkeit des Empfängers zusätzlich auf werbliche Inhalte lenkt, und kommt auch einer solchen werblichen Ansprache regelmäßig nicht nur Bagatellcharakter zu (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17, Rn. 25, juris; vgl. ferner Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 11).
Stehen mehrere E-Mail-Schreiben allerdings in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ist eine Erhöhung um insgesamt 10% ausreichend, um dem erhöhten Angriffsfaktor der erneuten Belästigung durch eine weitere Zusendung mit werblichem Inhalt Rechnung zu tragen (vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 5 W /20, S. 3 f.; Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 22).
Nichts anderes kann nach vorstehenden Grundsätzen für einen - hier nicht gegebenen - Werbeanruf im gewerblichen oder beruflichen Umfeld gelten (anders noch Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 21).
- LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Zimmervermittlungsagentur - Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in …
Die durch das rechtsverletzende Verhalten der Beklagten vermutete Wiederholungsgefahr hätte nur dadurch ausgeräumt werden können, wenn die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (…BGH, aaO Rn. 29;… Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, Rn. 25 f., juris; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2021 - 5 U 35/20, Rn. 35 mwN, juris; LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009 - 1 O 379/08, BeckRS 2010, 19721, beck). - AG Berlin-Mitte, 07.11.2024 - 6 C 88/24
Zusendung einer E-Mail als unzulässige Werbung; Überlassung und Vermittlung von …
Bei dieser Abwägung sind auch die Maßstäbe des § 7 UWG zu berücksichtigen (zu diesen Grundsätzen: vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2017 - VI ZR 721/15 -, Rn. 28, juris sowie BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 -, Rn. 21, juris; KG Berlin, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20 -, Rn. 27 , juris).Rn. 36 b) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert und ist von ihr, die keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, nicht ausgeräumt worden (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 -, Rn. 29, juris;… Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 -, Rn. 25 f., juris - Empfehlungs-E-Mail; KG Berlin, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20 -, Rn. 35 , juris).
- LG Dortmund, 26.06.2024 - 8 O 35/22 Nicht berücksichtigt werden dürfen in solchen Fällen aber auch bei Gewährung einer Schriftsatzfrist geänderte oder neue Sachanträge oder sonstige prozessuale Erklärungen, durch die der Streitgegenstand geändert wird (…allgemeine Auffassung, vgl. insbesondere Wieczorek/Schütze-Assmann, 5. Auflage, § 283 ZPO Rn. 35 sowie BGH 7.11.2017 - XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092 Rdn. 6; BGH 14.3.1979 - IV ZR 80/78, FamRZ 1979, 573, 575; BGH 2.6.1966 - VII ZR 41/64, NJW 1966, 1657, 1658; KG 15.9.2021 - 5 U 35/20, GRUR-RS 2021, 45808 Rdn. 56; OLG München MDR 1981, 502;… LAG Chemnitz Urt. v. 19.2.2003 - 3 Sa 1064/01 und Fischer NJW 1994, 1315, 1319).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2023 - 19 O 1485/23
Unzumutbare Belästigungen durch Telefonanrufe und E-Mails gegen den …
Rn. 41 (iii) Überdies ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bereits ein einziger Werbeanruf, der nicht nach § 7 UWG gerechtfertigt ist, einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des angerufenen Unternehmens darstellt, vgl. KG Berlin, Urteil vom 14.09.2021, Az. 5 U 35/20, Rn. 34 (abrufbar über juris).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 630e BGB; § 139 ZPO
Anforderungen an die Substantiierung einer Arzthaftungsklage wegen fehlerhafter Aufklärung vor einer Operation - rechtsportal.de
BGB § 630e; ZPO § 139
1) Stützt die Patientenseite die Haftung auf eine angeblich unzureichende Belehrung über eine konservative Behandlung als Alternative zur streitgegenständlichen OP, muss sie sich mit Blick auf die unter-schiedlichen Kausalverläufe entscheiden, ob mit der Rüge die ... - rechtsportal.de
BGB § 630e; ZPO § 139
Anforderungen an die Substantiierung einer Arzthaftungsklage wegen fehlerhafter Aufklärung vor einer Operation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 11.03.2020 - 2 O 1360/19
- OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20
Da es sich wegen der gänzlich unterschiedlichen Kausalverläufe um zwei unterschiedliche Angriffsmittel handelt, die in einem Prozess gleichzeitig nur im Wege des Haupt- und Hilfsvorbringens zur Kausalität geltend gemacht werden könnten, musste das Landgericht den Kläger auch nicht auf diesen Umstand hinweisen, denn das Gericht muss nach § 139 ZPO nur auf Unvollständigkeiten innerhalb eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels hinweisen; es verletzte demgegenüber seine Verpflichtung zur Neutralität, wenn es durch den Hinweis neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel in den Prozess einführt (BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2003 - V ZB 22/03 -, BGHZ 156, 269-274 - zitiert nach Juris Rn.7; Senat NJW 2015, 1831). - BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13
Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Tatsache, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, gibt dabei das von dem Arzt und dem Patienten unterzeichnete Formular, mit dem der Patient sein Einverständnis zu dem ärztlichen Eingriff gegeben hat(vgl. nur zuletzt BGH vom 24.01.2014, VI ZR 143/13 -Juris Rn.13). - OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 3 U 29/14
Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2020 - 5 U 35/20
Da es sich wegen der gänzlich unterschiedlichen Kausalverläufe um zwei unterschiedliche Angriffsmittel handelt, die in einem Prozess gleichzeitig nur im Wege des Haupt- und Hilfsvorbringens zur Kausalität geltend gemacht werden könnten, musste das Landgericht den Kläger auch nicht auf diesen Umstand hinweisen, denn das Gericht muss nach § 139 ZPO nur auf Unvollständigkeiten innerhalb eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels hinweisen; es verletzte demgegenüber seine Verpflichtung zur Neutralität, wenn es durch den Hinweis neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel in den Prozess einführt (BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2003 - V ZB 22/03 -, BGHZ 156, 269-274 - zitiert nach Juris Rn.7; Senat NJW 2015, 1831).
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