Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 862 Abs 1 BGB, § 906 Abs 2 BGB, § 1004 BGB
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch infolge eines Brandes: Zuweisung des sog. Werkstatt- und Prognoserisikos - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 906 Abs. 2 ; BGB § 1004
Höhe des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 21.11.2017 - 4 O 54/17
- OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
Rn. 7 Dagegen verteidigt die Klägerin das Urteil und verweist u.a. auf das Urteil des BGH vom 9.2.2018, V ZR 311/16.Mit seiner Entscheidung vom 9.2.2018, V ZR 311/16, hat der BGH außerdem klargestellt, dass eine Haftung nach § 906 Abs. 2 BGB analog dabei keinen Sorgfaltspflichtverstoß des Grundstücksberechtigten voraussetzt.
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
Rn. 16 Das sog. Werkstatt- oder Prognoserisikos trägt der Schädiger (BGHZ 115, 364).Dies gilt nur dann nicht, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden bei der Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen durch einen Dritten oder der Auswahl des Gutachters, der die Erforderlichkeit der Maßnahmen ermittelt hat, trifft (BGHZ 115, 364).
- BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02
Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
Rn. 11 Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gem. §§ 1004 Absatz 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 155, 99). - BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07
Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
Sie gehören mit zu den ersatzfähigen Folgekosten der Einwirkung (BGH, NJW 2008, 992). - BGH, 26.04.2018 - III ZR 367/16
Amtshaftung: Falschauskunft gegenüber dem Vertragspartner des von einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
Sollte ein fehlerhaftes Sachverständigengutachten des TÜV erstellt worden sein, das zur Abwälzung des Prognoserisikos auf die Beklagte geführt hat, so hat die Beklagte ggf. Schadenersatzansprüche gegen den Gutachter aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vgl hierzu auch BGH, Urteil vom 26.04.2018, III ZR 367/16).
- OLG Hamm, 18.11.2021 - 24 U 74/16
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln?
Rn. 157 Der Inhalt und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestimmt sich unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung; der Anspruch ist kein Schadensersatzanspruch, der sich - jedenfalls unmittelbar - nach den §§ 249 ff. BGB richtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 - zitiert nach juris).Er kann daher je nach Art und Weise der Einwirkung gleichwohl auf vollen Schadensersatz gehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 - zitiert nach juris).
Rn. 202 Die Anwaltskosten sind durch die einwirkungsbedingte rechtliche Auseinandersetzung entstanden und gehören mit zu den ersatzfähigen Folgekosten der Einwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 2008 - V ZR 47/07 - NJW 2008, 992; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 - zitiert nach juris).
- LG Frankenthal, 22.11.2022 - 8 O 66/21
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ersatz eines landwirtschaftlichen …
Diese gehören mit zu den ersatzfähigen Folgekosten der Einwirkung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 -, Rn. 13 m.w.N., juris). - AG Gifhorn, 01.04.2022 - 33 C 639/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Dies gilt selbst dann, wenn sich während der Reparatur herausstellt, dass der Schaden umfangreicher ist, als im Gutachten festgestellt oder die Reparatur länger dauert (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.04.2019, Az. I-1 U 108/18;… AG Köln, Urt. v. 09.01.2019, Az. 265 C 72/19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.06.2018, Az. 5 U 85/17;… BGH, Urt. v. 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2017 - 14 O 128/15
- OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
- BGH, 25.06.2020 - IX ZR 47/19
- LG Ellwangen/Jagst, 02.01.2025 - 4 O 114/24
- OLG Stuttgart, 25.03.2025 - 3 W 11/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.07.2018 - IX ZR 167/15
Insolvenzverfahren: Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Eine Forderungsanmeldung, welcher es an der gebotenen Darlegung des Grundes mangelt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 05. Juli 2018 - IX ZR 167/15 -, juris Rz. 7 m. w. N.).Die Forderung muss daher zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert sein (BGH, Urteil vom 05. Juli 2018, a. a. O., Rz. 9 m. w. N.).
Soweit die Anmeldung Grundlage der Teilnahme am Insolvenzverfahren ist, hat der Gläubiger nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf die Funktionen der Anmeldung im Insolvenzverfahren einen Lebenssachverhalt darzulegen, der in Verbindung mit einem - nicht notwendig ebenfalls vorzutragenden - Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 05. Juli 2018, a. a. O., Rz. 11 m. w. N.).
Der Gläubiger kann zur Darlegung seiner Forderung zwar auf beigefügte Unterlagen Bezug nehmen, wenn daraus der Grund der Forderung hervorgeht (BGH, Urteil vom 05. Juli 2018, a. a. O., Rz. 10 m. w. N.).
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Eine ohne vorherige Anmeldung und Prüfung der Forderung erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen (BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 -, juris Rz. 20; BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - a. a. O.; BGH…, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 221/05 -, BGHZ 173, 103-116 und juris, Rz. 12).Entspricht die Anmeldung einer Forderung, wie hier die ursprüngliche Anmeldung vom 23. Mai 2016, nicht den zu beachtenden Mindestanforderungen oder wird der Forderungsgrund nach der Anmeldung ausgetauscht, erfordert die Zulässigkeit der Forderungsfeststellungsklage sowohl eine Neuanmeldung als auch die Durchführung eines hierauf bezogenen Prüfungstermins (BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 -, juris Rz. 17 m. w. N.).
Eine Heilung von wesentlichen Mängeln einer Anmeldung ist aber ohne die Durchführung eines Prüfungstermins nicht möglich (BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 - a. a. O. m.w.N).
Die ursprüngliche Anmeldung der verfahrensgegenständlichen Ansprüche ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, weshalb es an einer notwendigen Sachurteilsvoraussetzung für eine Feststellungsklage nach § 180 Abs. 1 InsO fehlt (BGH…, Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZR 313/14- juris Rz. 3; BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08 - a. a. O. Rz. 8 ff m. w. N.; BGH…, Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, juris Rz. 9f).
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2017 - 14 O 128/15
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil der 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.07.2017, Aktenzeichen 3-14 O 128/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes einschließlich der erstinstanzlich gestellten Anträge wird verwiesen auf das angefochtene Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.07.2017, Aktenzeichen 3-14 O 128/15, (Bl. 337 - 348 d. A.).
das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.07.2017 zu Aktenzeichen 3-14 O 128/15 wird dahingehend abgeändert, dass der Anspruch des Klägers auf Zahlung von EUR 6.513.014,60 für den Ausfall zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Y KG festgestellt wird.
- OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12
Insolvenzverfahren: Sammelanmeldung mehrerer Forderungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Selbst eine etwaige Kenntnis des Insolvenzverwalters, beispielsweise im Zusammenhang mit einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betriebenen Gerichtsverfahren, kann Mängel bei der Darstellung des Lebenssachverhalts, aus dem sich in Verbindung mit einem Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt, nicht ausgleichen, da die Kenntnis des Insolvenzverwalters die Kenntnis der Insolvenzgläubiger nicht zu ersetzen vermag (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2013 - 2 U 554/12 -, Rz. 42 juris). - BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12
Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Diese Regelung verweist die Insolvenzgläubiger auf das Anmeldeverfahren nach §§ 174 ff InsO (BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 92/12, juris Rz. 21). - BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05
Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Eine ohne vorherige Anmeldung und Prüfung der Forderung erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen (BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 -, juris Rz. 20; BGH…, Urteil vom 22. Januar 2009 - a. a. O.; BGH, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 221/05 -, BGHZ 173, 103-116 und juris, Rz. 12). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Eine ohne vorherige Anmeldung und Prüfung der Forderung erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 -, juris Rz. 20; BGH…, Urteil vom 22. Januar 2009 - a. a. O.; BGH…, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 221/05 -, BGHZ 173, 103-116 und juris, Rz. 12). - BGH, 12.11.2015 - IX ZR 313/14
Insolvenzforderung: Anmeldung einer Forderung aus mangelhaftem Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Die ursprüngliche Anmeldung der verfahrensgegenständlichen Ansprüche ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, weshalb es an einer notwendigen Sachurteilsvoraussetzung für eine Feststellungsklage nach § 180 Abs. 1 InsO fehlt (BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZR 313/14- juris Rz. 3; BGH…, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08 - a. a. O. Rz. 8 ff m. w. N.; BGH…, Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, juris Rz. 9f). - BGH, 11.10.2018 - IX ZR 217/17
Insolvenzverfahren: Anmeldung eines Anspruchs auf Abschluss eines Vertrages mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Der Gläubiger hat bei der Anmeldung den Lebenssachverhalt darzulegen, der in Verbindung mit einem - nicht notwendig ebenfalls vorzutragenden - Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - IX ZR 217/17 -, juris Rz. 14 m. w. N.). - BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 5 U 85/17
Die ursprüngliche Anmeldung der verfahrensgegenständlichen Ansprüche ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, weshalb es an einer notwendigen Sachurteilsvoraussetzung für eine Feststellungsklage nach § 180 Abs. 1 InsO fehlt (BGH…, Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZR 313/14- juris Rz. 3; BGH…, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08 - a. a. O. Rz. 8 ff m. w. N.; BGH, Urteil vom 27.09.2001 - IX ZR 71/00, juris Rz. 9f).
- BAG, 20.02.2025 - 6 AZR 32/24
Insolvenzanmeldung - Bestimmtheit - Schriftlichkeit
Ein etwaiges Sonderwissen des Insolvenzverwalters ist unbeachtlich, da § 174 Abs. 2 InsO nicht nur ihm, sondern auch den übrigen Insolvenzgläubigern ermöglichen will, über die Berechtigung oder Nichtberechtigung der angemeldeten Forderung zu entscheiden (…vgl. zB BGH 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19 - Rn. 23;… 11. Oktober 2018 - IX ZR 217/17 - Rn. 14;… 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 - Rn. 10; OLG Frankfurt 22. Januar 2019 - 5 U 85/17 - Rn. 46;… vgl. aber auch K. Schmidt/Jungmann 20. Aufl. InsO § 174 Rn. 46).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.04.2018 - 5 U 85/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 1
Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfall für ein beschädigtes Fahrzeug - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.05.2017 - 11 O 386/16
- OLG Köln, 16.04.2018 - 5 U 85/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 5 U 85/17
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Nutzungsausfall für ein beschädigtes Fahrzeug nicht gefordert werden kann, wenn dem Geschädigten ein zweites Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweiser Einsatz zumutbar ist (BGH NJW 1976, 286 f), kommt es entscheidend auf die Frage an, ob dem Kläger der Einsatz seines Zweitwagens, einem 18 Jahre alten Pkw der Marke C, zumutbar war. - LG Aachen, 23.05.2017 - 11 O 386/16
Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei "fühlbarer" …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 5 U 85/17
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 386/16 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
- OLG Stuttgart, 24.02.2026 - 12 U 48/25
Nichtigkeit beim Sale-and-Rent-Back: Wertersatz und Folgen bei Wucher
Erforderlich bleibt aber, dass es sich um ein fahrfähiges Fahrzeug handelt (…OLG Hamburg, Urt. v. 28.10.2022 - 14 U 168/21, a.a.O., Rdnr. 7; OLG Köln, Hinweisbeschl v. 16.04.2018 - 5 U 85/17, BeckRS 2018, 21354, Rdnr. 3, beck-online;… Hentschel/König/König, 48. Aufl. 2025, StVG § 12, Rdnr. 132, beck-online).Der Geschädigte hat aber im Rahmen einer sekundären Darlegungslast vorzutragen, wenn sich das Fahrzeug nicht in einem fahrbereiten Zustand oder sich nicht mehr im Besitz befunden hat (…OLG München, Urt. v. 24.03.2021 - 10 U 6761/19, BeckRS 2021, 5699 Rdnr. 41; vgl. zum Vorliegen von Verkehrsunsicherheit auch: OLG Köln, Hinweisbeschl v. 16.04.2018 - 5 U 85/17, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 3 U 6/19
Wertminderung infolge der verspäteten Auslieferung eines Fahrzeugs
Der Anspruch entfällt indes, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Köln, 5 U 85/17, Beschluss vom 16. April 2018, zitiert nach juris; BGH NJW 1976, 286;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 42).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17 |
Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 355 Abs 1 BGB vom 02.12.2004, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 02.12.2004, § 14 Abs 1 BGB-InfoV vom 05.08.2002, § 14 Abs 3 BGB-InfoV vom 05.08.2002
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs zweier Altverträge; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung
Verfahrensgang
- LG Halle, 12.06.2017 - 4 O 275/15
- OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Unter dem Begriff der "Anschrift" im Sinne des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. war nicht die Hausanschrift, sondern die Postanschrift zu verstehen, die den Verbraucher in gleicher Weise wie die Mitteilung der Hausanschrift in die Lage setzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, XI ZR 564/15, Rn. 16, juris).Rn. 43 Schließlich ist der Hinweis, nach dem bei mehreren Darlehensnehmern jeder seine Erklärung gesondert widerrufen kann, rechtlich zutreffend (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, XI ZR 564/15, Rn. 17 und 18) und nicht verwirrend.
- BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Die hierin liegende Verlängerung der Widerrufsfrist stellt eine Abweichung zu Gunsten des Verbrauchers dar und ist daher zulässig (BGH, Urteile vom 22. November 2016, XI ZR 434/15, Rn. 29 …und vom 26. Mai 2009, XI ZR 242/08, Rn. 16, juris). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (BGH, Urteil vom 10. März 2009, XI ZR 33/08) kann die hier erteilte Belehrung von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht dahin verstanden werden, dass die Widerrufsfrist unabhängig von seiner Erklärung bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots der Bank in Gang gesetzt werden könnte.
- BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV a. F. grundsätzlich nur ein, wenn der Unternehmer ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung, mithin in jeder Hinsicht vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 18. März 2014, II ZR 109/13). - OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Anders als beispielsweise § 312 Abs. 2 BGB a. F. hinsichtlich der Haustürwiderrufsgeschäfte war ein Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB a. F. hier nicht vorgesehen (so auch OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016, 13 U 84/15;… Rn. 67, juris). - BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Anderenfalls geht die einseitige Erledigungserklärung ins Leere (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992, I ZR 35/90, Rn. 16, juris). - OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14
Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Rn. 40 Soweit sich in der Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit der E-Mail-Adresse, die verwendet werden kann, statt des Wortes "Widerruf" das Wort "Widerspruch" findet, handelt es sich für den aufmerksamen Leser um ein offensichtliches Schreibversehen (OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015, 13 U 168/14, Anlage B 17). - BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 351/96
Zur Unterschrift des Verbrauchers unter Widerrufsbelehrung des Kreditgebers
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Es reicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst (BGH, Urteil vom 5. November 1997, VIII ZR 351/96, Rn. 22). - BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten müssen die Hinweise danach beurteilt werden, welche Bedeutung ihnen aus der Sicht des üblicherweise angesprochenen Kundenkreises unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zukommt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, XI ZR 509/07, Rn. 14). - BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17
Die hierin liegende Verlängerung der Widerrufsfrist stellt eine Abweichung zu Gunsten des Verbrauchers dar und ist daher zulässig (…BGH, Urteile vom 22. November 2016, XI ZR 434/15, Rn. 29 und vom 26. Mai 2009, XI ZR 242/08, Rn. 16, juris). - BGH, 13.01.2009 - XI ZR 54/08
Anforderungen des § 2 Abs. 1 S. 2 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) a.F.; Wirksamkeit …
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