Rechtsprechung
| OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Oberlandesgericht Bremen
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2270, 2271, 2274
Ausschlagung der Erbschaft durch überlebenden Ehegatten; Wegfall der Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament; Widerruf durch einen in Prozessvergleich enthaltenen Erbvertrag
- erbrechtsiegen.de
Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2274; BGB § 2270; BGB § 2271
Wirksamkeit der Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich bei Abwesenheit der Ehegatten; Rechtsfolgen der Ausschlagung der Erbschaft aus einem gemeinschaftlichen Testament hinsichtlich früher getroffener letztwilliger Verfügungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Gemeinschaftliches Ehegattentestament - Ausschlagung der Erbschaft nach Tod des Ehepartners
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erschaftsausschlagung bei gemeinschaftlichem Testament beseitigt Bindungswirkung der gemeinsamen Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formwirksamkeit der Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich bei Abwesenheit des Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Bremen, 04.08.2010 - 36 VI 19/12
- OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 661
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09
Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den …
Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
Vielmehr war es erforderlich, dass der Ehemann gemäß § 2271 Abs. 2 BGB von seiner wieder gewonnenen Testierfreiheit Gebrauch machte durch eine von der bisherigen wechselbezüglichen Verfügung abweichende neue Verfügung (vgl. BGH NJW 2011, 1353;… Palandt- Weidlich, a.a.O., § 2271, Rdn. 17). - OLG Düsseldorf, 24.10.2006 - 3 Wx 185/06
Wirksamkeit eines vor Gericht abgeschlossenen Erbvertrages
Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
Diese ist vielmehr wegen § 2274 BGB unverzichtbar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2007, 1290; BayObLG … - BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
Soweit die Auffassung vertreten wird, ein Prozessvergleich ersetze "jede für das Rechtsgeschäft vorgesehene Beurkundungsform, einschließlich der gleichzeitig und in Anwesenheit beider Teile vor der Urkundsbehörde abzugebenden Erklärungen" (BGHZ 14, 381; OLG Köln, OLGZ 70, 114), bedeutet dies lediglich, dass die notarielle Beurkundungsform durch den Vergleich ersetzt werden kann, nicht jedoch, dass die persönliche Anwesenheit der Beteiligten beim Abschluss eines Erbvertrages entbehrlich wäre. - RG, 11.11.1935 - IV 160/35
Zur Auslegung des § 2271 Abs. 1 BGB.
Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
Damit verlor allerdings nicht nur auch die wechselseitige bindende testamentarische Verfügung der Erblasserin ihre Wirksamkeit gemäß § 2270 Abs. 1 BGB, sondern auch der Wirksamkeit der seitens der Erblasserin zunächst unwirksam getroffenen letztwilligen Verfügungen stand kein Hindernis mehr entgegen (so bereits ausdrücklich das Reichsgericht, RGZ 65, 271 und RGZ 149, 200;… Staudinger- Kanzleiter, BGB, 1998, § 2270, Rdn. 34;… ferner Keim, ZEV 1999, S. 413, 415).
- OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach …
1b Z 4/65">NJW 1965, 1276, zitiert nach Beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2006, Az. 3 Wx 185/06, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 5 W 18/12 jeweils zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2274, Rn. 8; Weidlich in Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2276, Rn. 1). - OLG Brandenburg, 28.07.2026 - 3 U 76/24
Zustimmungserteilung zur Auszahlung der Pachteinnahmen; Auflassung und …
Allerdings ist oder wird eine einseitige Verfügung von Todes wegen, die der überlebende Ehegatte vor (OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1026) oder nach dem Tode des Erstverstorbenen im Widerspruch zu einer wechselbezüglichen Verfügung errichtet, wirksam, wenn sie durch den vorzeitigen Tod des von dem überlebenden Ehegatten bedachten Ehegatten oder Dritten (§§ 1923, 2160 BGB), durch Ausschlagung der Zuwendung (§§ 1953, 2180 Abs. 3 BGB), durch Erbverzicht (§§ 2346 ff BGB) oder Erbunwürdigkeit (§ 2344 BGB) gegenstandslos ist oder wird (RGZ 130, 213; 149, 200; RG WarnR 1918 Nr. 124; KG JW 1938, 681; OLGE 44, 104; BayObLGZ 22, 120; 32, 411; OLG Celle ErbR 2018, 269; OLG Hamm FamRZ 1982, 203; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1026; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349, 1351; OLG Bremen FamRZ 2013, 661; OLG Braunschweig 31.5.2021 - 3 W 53/21, ErbR 2021, 790 [791]; Senat, Beschl v 31.05.2021 - 3 W 53/21 -, ErbR 2021, 790 = BeckRS 2021, 14873). - OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21
Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in …
Diese Verfügung der Erblasserin im Einzeltestament hatte nämlich entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten zu 2 zum einen nicht deren formelle Nichtigkeit zur Folge (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2004, Az. IV ZR 135/03, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 6 W 4/18, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.07.2017, Az. 31 Wx335/16, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 5 W 18/12, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 3 W 74/89, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 130 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 130 Abs 2 InsO, § 2 Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 17a GVG, § 13 GVG
Rechtsweg: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch nach erfolgter Insolvenzanfechtung - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Klage aus Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung
- rechtsportal.de
Rechtsweg für auf Insolvenzanfechtung gestützte Rückgewähransprüche gegen die Zusatzkasse des Baugewerbes
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechtsweg für auf Insolvenzanfechtung gestützte Rückgewähransprüche gegen die Zusatzkasse des Baugewerbes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 18.04.2012 - 11 O 30/11
- OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
- BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 1880
- AnwBl 2012, 224
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
Der Beklagte hat die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit gerügt und die Auffassung vertreten, dass es sich um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Nr. 4 lit. b ArbGG handele, wobei sich der Beklagte auf einen Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, S. 105 ff) bezieht.Rn. 8 Im Gegensatz zu der Auffassung des Landgerichts Wiesbaden in dem angefochtenen Beschluss sowie des 4. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 30.12.2011 (4 W 35/11, nicht veröffentlicht), jedoch entsprechend der Auffassung der 23. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (…Beschluss vom 23.05.2011, 23 W 24/11, zit. nach Juris, 'Rn. 7 ff.) steht demnach der Auffassung des Senats auch nicht der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (GMS-OGB 1/09, BGHZ 187, S. 105 ff, zitiert nach Juris) entgegen.
- OLG Frankfurt, 30.12.2011 - 4 W 35/11
Rechtsweg bei auf Insolvenzanfechtung gestütztem Rückgewähranspruch
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
Rn. 8 Im Gegensatz zu der Auffassung des Landgerichts Wiesbaden in dem angefochtenen Beschluss sowie des 4. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 30.12.2011 (4 W 35/11, nicht veröffentlicht), jedoch entsprechend der Auffassung der 23. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (…Beschluss vom 23.05.2011, 23 W 24/11, zit. nach Juris, 'Rn. 7 ff.) steht demnach der Auffassung des Senats auch nicht der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (…GMS-OGB 1/09, BGHZ 187, S. 105 ff, zitiert nach Juris) entgegen.Rn. 10 Im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des 4. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.12.2011 (4 W 35/11) wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zugelassen, §§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
- BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09
Insolvenzanfechtung: Gezielte Auffüllung des Kassenbestandes zur Ermöglichung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
In seinem Anwendungsbereich verdrängt er die allgemeineren Regeln der zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisse, weswegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anfechtungsrechtsstreit als bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreit gemäß § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört (BGH, Beschluss vom 24.03.2011, IX ZB 36/09, WM 2011, S. 501 ff, zitiert nach Juris, Rn 5, 6 m.w.N.). - BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09
Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
In seinem Anwendungsbereich verdrängt er die allgemeineren Regeln der zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisse, weswegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anfechtungsrechtsstreit als bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreit gemäß § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört (BGH, Beschluss vom 24.03.2011, IX ZB 36/09, WM 2011, S. 501 ff, zitiert nach Juris, Rn 5, 6 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 23.05.2011 - 23 W 24/11
Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
Rn. 8 Im Gegensatz zu der Auffassung des Landgerichts Wiesbaden in dem angefochtenen Beschluss sowie des 4. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 30.12.2011 (4 W 35/11, nicht veröffentlicht), jedoch entsprechend der Auffassung der 23. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 23.05.2011, 23 W 24/11, zit. nach Juris, 'Rn. 7 ff.) steht demnach der Auffassung des Senats auch nicht der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (…GMS-OGB 1/09, BGHZ 187, S. 105 ff, zitiert nach Juris) entgegen.
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