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Weitere Entscheidung unten: EGMR, 16.05.2002

Rechtsprechung
   EGMR, 17.04.2003 - 52853/99   

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https://dejure.org/2003,564
EGMR, 17.04.2003 - 52853/99 (https://dejure.org/2003,564)
EGMR, Entscheidung vom 17.04.2003 - 52853/99 (https://dejure.org/2003,564)
EGMR, Entscheidung vom 17. April 2003 - 52853/99 (https://dejure.org/2003,564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Regelausweisung eines Ausländers wegen der Begehung mehrerer Straftaten; Möglichkeit des Absehens von der Ausweisung bei der Begehung einzelner schwerer Straftaten; Befristung einer Ausweisungsmaßnahme oder Abschiebungsmaßnahme bei Erreichung der mit der Ausweisung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EMRK Art. 8; EMRK Art. 41; AuslG § 47 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 2; AuslG § 48 Abs. 1
    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Deutsche Kinder, Beurteilungszeitpunkt, Sperrwirkung, nachträgliche Befristung, Immaterieller Schaden, Schadensersatz

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    YILMAZ c. ALLEMAGNE

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 8 Préjudice moral - réparation pécuniaire (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2147
 
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Wird zitiert von ... (184)Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84
    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Die Tatsache jedoch, dass sie ohne Befristung verfügt wurde, stellt angesichts der Umstände des vorliegenden Falles, nämlich einerseits der Familiensituation des Beschwerdeführers, insbesondere der Geburt seines Sohnes im Februar 1999 sowie dessen jungen Alters (siehe die Urteile Berrehab ./. Niederlande vom 21. Juni 1988, Serie A, Band 138, S. 16, Nr. 29, und Mehemi ./. Frankreich vom 26. September 1997, Sammlung 1997-VI, S. 1972, Nr. 37 in fine ), und andererseits der Tatsache, dass er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besaß, als die Ausweisung verfügt wurde (siehe hingegen Jakupovic ./. Österreich , Nr. 36757/97, 6. Februar 2003, Nr. 28), einen unverhältnismäßigen Eingriff dar.
  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97
    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Er weist im Übrigen darauf hin, dass der Beschwerdeführer nicht wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurde, wobei es sich um einen Bereich handelt, bei dem der Gerichtshof Verständnis dafür hat, dass die Vertragsstaaten in Bezug auf diejenigen, die zur Verbreitung dieser Plage beitragen, entschlossen durchgreifen (Urteile C. ./. Belgien vom 7. August 1996, Sammlung 1996-III, S. 924, Nr. 35, Dalia ./. Frankreich vom 19. Februar 1998, Sammlung 1998-I, S. 92, Nr. 54, und Baghli ./. Frankreich , Nr. 34374/97, 30. November 1999, CEDH 1999-VIII, Nr. 48 in fine , und Jankov ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 35112/97, 13. Januar 2000).
  • EGMR, 06.02.2003 - 36757/97
    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Die Tatsache jedoch, dass sie ohne Befristung verfügt wurde, stellt angesichts der Umstände des vorliegenden Falles, nämlich einerseits der Familiensituation des Beschwerdeführers, insbesondere der Geburt seines Sohnes im Februar 1999 sowie dessen jungen Alters (siehe die Urteile Berrehab ./. Niederlande vom 21. Juni 1988, Serie A, Band 138, S. 16, Nr. 29, und Mehemi ./. Frankreich vom 26. September 1997, Sammlung 1997-VI, S. 1972, Nr. 37 in fine ), und andererseits der Tatsache, dass er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besaß, als die Ausweisung verfügt wurde (siehe hingegen Jakupovic ./. Österreich , Nr. 36757/97, 6. Februar 2003, Nr. 28), einen unverhältnismäßigen Eingriff dar.
  • EGMR, 13.01.2000 - 35112/97

    JANKOV contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Er weist im Übrigen darauf hin, dass der Beschwerdeführer nicht wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurde, wobei es sich um einen Bereich handelt, bei dem der Gerichtshof Verständnis dafür hat, dass die Vertragsstaaten in Bezug auf diejenigen, die zur Verbreitung dieser Plage beitragen, entschlossen durchgreifen (Urteile C. ./. Belgien vom 7. August 1996, Sammlung 1996-III, S. 924, Nr. 35, Dalia ./. Frankreich vom 19. Februar 1998, Sammlung 1998-I, S. 92, Nr. 54, und Baghli ./. Frankreich , Nr. 34374/97, 30. November 1999, CEDH 1999-VIII, Nr. 48 in fine , und Jankov ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 35112/97, 13. Januar 2000).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Einigen Verfassern zufolge, die anerkennen, dass grundsätzlich ein Antrag seitens des Ausländers vorliegen muss, damit die Verwaltungsbehörden das Aufenthaltsverbot aufgrund einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme befristen können, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese von Amts wegen die Frage prüfen, ob eine Befristung in einem Einzelfall geboten ist (…s. beispielsweise Günter Renner - Ausländerrecht , 7. Aufl. 1999, § 8 Nr. 17, und Kay Hailbronner - Ausländerrecht , Band 1, 31. Neuauflage August 2002, § 8 Nr. 48) Sie verweisen insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1979 (Az. 1 BvR 650/77) und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 (Az. 1 B 853/80).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Jedoch kann die Ausweisung einer Person aus einem Land, in dem seine nächsten Verwandten wohnen, einen Eingriff in das in Artikel 8 Abs. 1 der Konvention verankerte Recht auf Achtung des Familienlebens darstellen ( Moustaquim ./. Belgien , Urteil vom 18. Februar 1991, Serie A, Band 193, S. 18, Nr. 16).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit schließt nicht aus, dass eine solche Befristung gleichzeitig mit einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme einhergehen kann (siehe beispielsweise die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2000, Az. 1 C 5/00, des Oberverwaltungsgerichts Baden-Württemberg (20. Februar 2002, Az. 11 S 2734/01) und des Oberverwaltungsgerichts Bremen (28. September 1995, Az. 1 B 55/95), und die Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2002, Az. 11 K 1914/01 und 11 K 2455/01).
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86
    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen, denen überdies keine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zugrunde lägen, hebt der Beschwerdeführer hervor, dass seine dreijährige Freiheitsstrafe sicherlich nicht unbedeutend gewesen sei, dass jedoch die Beschwerdeführer in den Sachen Beljoudi, Nasri und Mehemi ./. Frankreich (Urteil vom 26. März 1992, Serie A, Band 234-A, Urteil vom 13. Juli 1995, Serie A, Band 320-B, bzw. Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI), in denen der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention festgestellt habe, zu sehr viel schwereren Strafen verurteilt worden seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01

    Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit schließt nicht aus, dass eine solche Befristung gleichzeitig mit einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme einhergehen kann (siehe beispielsweise die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2000, Az. 1 C 5/00, des Oberverwaltungsgerichts Baden-Württemberg (20. Februar 2002, Az. 11 S 2734/01) und des Oberverwaltungsgerichts Bremen (28. September 1995, Az. 1 B 55/95), und die Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2002, Az. 11 K 1914/01 und 11 K 2455/01).
  • EGMR, 13.02.2001 - 47160/99

    EZZOUHDI c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    In diesem Zusammenhang erinnert der Gerichtshof daran, dass die Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht unbedingt in den Genuss des Schutzes nach Artikel 8 der Konvention gelangen, ohne dass nachgewiesen ist, dass zusätzliche Abhängigkeitsaspekte vorliegen, bei denen es sich nicht um die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen handelt( Ezzouhdi ./. Frankreich , Nr. 47160/99, 13. Februar 2001, CEDH 2001- ..., Nr. 34, und Kwakie-Nti und Dufie ./. Niederlande (Entsch.), Nr. 31519/96, 7. November 2000, nicht veröffentlicht).
  • EGMR, 04.10.2001 - 43359/98

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Straftäters in die Türkei; …

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97
  • EGMR, 13.07.1995 - 19465/92
  • EGMR, 07.11.2000 - 31519/96

    KWAKYE-NTI ET DUFIE contre les PAYS-BAS

  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie …

  • OVG Bremen, 28.09.1995 - 1 B 55/95

    Ausländerbehörde ; Erlaß einer Ausweisungsverfügung; Befristung der Ausweisung

  • VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 1914/01

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Schutz der Familie

  • VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung im Regelfall

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Selbst wenn Artikel 8 der Konvention unter diesen Umständen irgendeiner Kategorie von Ausländern kein absolutes Recht auf Nichtausweisung verleiht, stellt die Rechtsprechung des Gerichtshofs umfassend unter Beweis, dass es Umstände gibt, unter denen die Ausweisung eines Ausländers gleichwohl eine Verletzung dieser Bestimmung darstellt (s. z.B. die genannten Urteile Moustaquim ./. Belgien , Beldjoudi ./. Frankreich und Boultif ./. Schweiz ; s. auch Amrollahi ./. Dänemark , Nr. 56811/00, 11. Juli 2002, Yilmaz ./. Deutschland , Nr. 52853/99, 17. April 2003, und Keles ./. Deutschland , Nr. 32231/02, 27. Oktober 2005).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

    Unverheiratete und kinderlose Ausländer genießen einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Schutz (vgl. einerseits EGMR, Urteil vom 29. Januar 1997 - 112/1995/618/708 - Fall Bouchelkia;… Zulässigkeitsentscheidung vom 4. Oktober 2001 - 43359/98 - Fall Adam, EuGRZ 2002, S. 582;… andererseits Urteil vom 26. September 1997 - 85/1996/704/896 - Fall Mehemi, InfAuslR 1997, S. 430; Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz).

    Daneben werden zwar auch die Bindungen zu den im Inland lebenden Eltern und Geschwistern berücksichtigt, diese sind aber von geringerem Gewicht, wenn der erwachsene Ausländer nicht auf Grund besonderer Umstände auf deren Unterstützung und Hilfe angewiesen ist (vgl. EGMR…, Urteil vom 13. Juli 1995 - 18/1994/465/564 - Fall Nasri, InfAuslR 1996, S. 1; Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz).

    Denn sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 80, 81 ) als auch des EGMR (vgl. Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz) lassen die Beziehungen zwischen einem erwachsenen Kind und seinen Eltern keinen weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Schutz durch Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK angezeigt erscheinen, wenn nicht das erwachsene Kind auf die Hilfe der Eltern angewiesen ist und sich diese Hilfe nur im Inland erbringen lässt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der …

    Rn. 56 Damit ist sichergestellt, dass auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierten Anforderungen berücksichtigt werden können, wonach die Befristung einer Ausweisungsentscheidung ein maßgebliches Kriterium für deren Rechtmäßigkeit am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK ist (…vgl. EGMR, Urteile vom 25.03.2010 - 40601/05 -, Rn. 56 ff., vom 22.03.2007 - 1638/03 -, Rn. 98 f., vom 27.10.2005 - 32231/02 -, Rn. 66, und vom 17.04.2003 - 52853/99 -, Rn. 48 f.).
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Rechtsprechung
   EGMR, 16.05.2002 - 52853/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36158
EGMR, 16.05.2002 - 52853/99 (https://dejure.org/2002,36158)
EGMR, Entscheidung vom 16.05.2002 - 52853/99 (https://dejure.org/2002,36158)
EGMR, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 52853/99 (https://dejure.org/2002,36158)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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