Weitere Entscheidung unten: EGMR, 22.02.2017

Rechtsprechung
   EGMR, 17.04.2014 - 5709/09   

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https://dejure.org/2014,7222
EGMR, 17.04.2014 - 5709/09 (https://dejure.org/2014,7222)
EGMR, Entscheidung vom 17.04.2014 - 5709/09 (https://dejure.org/2014,7222)
EGMR, Entscheidung vom 17. April 2014 - 5709/09 (https://dejure.org/2014,7222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BROSA v. GERMANY

    Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 35, Art. 41 MRK
    Remainder inadmissible Violation of Article 10 - Freedom of expression -General (Article 10-1 - Freedom of expression) Non-pecuniary damage - award (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BROSA v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 35, Art. 41 MRK
    [DEU] Remainder inadmissible Violation of Article 10 - Freedom of expression -General (Article 10-1 - Freedom of expression) Non-pecuniary damage - award

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BROSA v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Remainder inadmissible;Violation of Article 10 - Freedom of expression -General (Article 10-1 - Freedom of expression);Non-pecuniary damage - award

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Die Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EGMR stützt Meinungsfreiheit in »Amöneburger Flugblatt Affäre«

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    EGMR schützt Meinungsfreiheit von Anti-Neonazi-Aktivisten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutschem Schmerzensgeld zugesprochen - Meinungsfreiheit in "Amöneburger Flugblatt-Affäre" verletzt

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3501
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 27.02.2001 - 26958/95

    JERUSALEM c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2014 - 5709/09
    Die Freiheit der Meinungsäußerung unterliegt den in Artikel 10 Abs. 2 aufgeführten Ausnahmen, die jedoch eng auszulegen sind (siehe u. a. Jerusalem./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 26958/95, Rdnr. 32, ECHR 2001-II).
  • EGMR, 13.11.2003 - 39394/98

    SCHARSACH ET NEWS VERLAGSGESELLSCHAFT c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2014 - 5709/09
    Aufgabe des Gerichtshof ist es jedoch nicht, bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an die Stelle der nationalen Gerichte zu treten; vielmehr hat er im Lichte des Falles als Ganzem zu überprüfen, ob die von diesen im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums getroffenen Entscheidungen mit Artikel 10 Abs. 2 der Konvention vereinbar sind, d.h. ob der in Rede stehende Eingriff in Bezug auf das rechtmäßig verfolgte Ziel verhältnismäßig war und ob die von den nationalen Gerichten zu seiner Rechtfertigung vorgebrachten Gründe "zutreffend und ausreichend" waren (siehe u.v.a. Scharsach und News Verlagsgesellschaft./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 39394/98, Rdnr. 30 (iv), ECHR 2003-XI).
  • EGMR, 12.07.2001 - 29032/95

    FELDEK c. SLOVAQUIE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2014 - 5709/09
    Gemäß dem Prüfungsmaßstab der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat der Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Eingriff in Bezug auf das rechtmäßig verfolgte Ziel verhältnismäßig war und ob die von den nationalen Behörden zu seiner Rechtfertigung vorgebrachten Gründe "zutreffend und ausreichend" waren (siehe z. B. Feldek./. Slowakei, Individualbeschwerde Nr. 29032/95, Rdnr. 73, ECHR 2001-VIII, und Karman./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 29372/02, Rdnr. 32, 14 Dezember 2006).
  • EGMR, 14.12.2006 - 29372/02

    KARMAN v. RUSSIA

    Auszug aus EGMR, 17.04.2014 - 5709/09
    Gemäß dem Prüfungsmaßstab der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat der Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Eingriff in Bezug auf das rechtmäßig verfolgte Ziel verhältnismäßig war und ob die von den nationalen Behörden zu seiner Rechtfertigung vorgebrachten Gründe "zutreffend und ausreichend" waren (siehe z. B. Feldek./. Slowakei, Individualbeschwerde Nr. 29032/95, Rdnr. 73, ECHR 2001-VIII, und Karman./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 29372/02, Rdnr. 32, 14 Dezember 2006).
  • EGMR, 20.03.2003 - 42429/98

    KRONE VERLAG GmbH & CoKG and MEDIAPRINT ZEITUNGS- UND ZEITSCHRIFTENVERLAG GmbH &

    Auszug aus EGMR, 17.04.2014 - 5709/09
    Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass der Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung und einem Werturteil letztlich darin liegt, wie hoch die Anforderungen an den zu erbringenden Tatsachenbeweis sein müssen, damit die Äußerung nach Artikel 10 als fairer Kommentar angesehen werden kann (siehe Scharsach und News Verlagsgesellschaft, a.a.O., Rdnr. 40, und Krone Verlag GmbH & Co KG und MEDIAPRINT Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG./. Österreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 42429/98, 20 März 2003).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auch die Entscheidung des EGMR vom 17.4.2014 (5709/09; NJW 2014, 3501) werde vom Landgericht falsch zitiert.

    Enthält eine Äußerung sowohl Aussagen in tatsächlicher Hinsicht als auch eine subjektive Wertung, ist sie als Werturteil zu behandeln, wenn sie in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile aufweist und sie durch die Elemente der Stellungnahme des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (BVerfG NJW 1992, 1439, 1440; BGH NJW 2007, 686 Tz. 15), wobei die Richtigkeit oder Unwahrheit der tatsächlichen Bestandteile im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG NJW 2007, 2686, 2687, NJW 2008, 358, 359 m.w.N. und NJW 2012, 1643 Tz. 34; BGH NJW 2009, 1872 Tz. 14 u. 22; für die EMRK etwa EGMR NJW 2014, 3501 Rn. 46).

    Nichts anderes gilt für den davon abgeleiteten Begriff "Neonazi" (EGMR NJW 2014, 3501 Rn. 45) und den Begriff "Neofaschist" (EGMR, ebenda, unter Hinweis auf ein Urteil vom 14.12.2000, 29372/02 Nr. 40; OLG Köln AfP 1993, 755).

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    (1) Der Vorwurf, nicht genug zur Aufklärung - vermeintlicher - Betrügereien im öffentlichen Bereich getan zu haben, umschreibt kein spezifisches, einem objektiven Wahrheitsbeweis zugängliches Verhalten (für den Begriff "decken" als Teil der Passage: "Besonders gefährlich sind die ..., die [Herr] F.G. deckt" ebenso EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 50) .

    Die Grenzen zulässiger Kritik sind gegenüber einem Politiker weiter gefasst als gegenüber einer Privatperson (zu Art. 10 Abs. 1 EMRK vgl. EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 41) .

    Durch ihre Kandidatur und ihre öffentlichen Äußerungen setzte sich die Klägerin gleichermaßen selbst der kritischen Überprüfung aus (vgl. zu diesem Kriterium EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 39) .

    Es ging - entgegen der Auffassung des Beklagten - um eine politische Frage von öffentlichem Interesse (vgl. zu diesem Kriterium EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 42) , hier das Erfordernis transparenten Verwaltungshandelns.

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    14 u. 22 - Fraport-Manila-Skandal sowie NJW 2008, 2110 Rn. 13 - Gen-Milch für die EMRK neben EGMR NJW 2006, 1345 Rn. 76 etwa EGMR NJW 2014, 3501 Rn. 46).
  • LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16

    Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter

    (Laut Duden ist ein Nationalist ein Anhänger des Nationalismus, wobei unter Nationalismus wiederum laut Duden meist abwertend ein übersteigertes Nationalbewusstsein zu verstehen ist.) Nach Einschätzung des Gerichts handelt es sich bei dieser Äußerung um keine - richtige oder falsche - Tatsachenbehauptung, sondern um eine wertende Aussage, welche als Meinungsäußerung grundrechtlich geschützt ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 17.04.2014; Az. 5709/09; NJW 2014, 3501-3503; Langtext zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 4 U 1762/15
    Die Annahme, hierbei handle es sich ausschließlich um eine innere, vollständig überprüfbare Tatsachenbehauptung über die geistige Einstellung des Antragstellers in seiner Jugendzeit, würde in unzulässiger Weise die Meinungs-und Pressefreiheit verkürzen (vgl. EGMR, Brosa ./. Deutschland, NJW 2014, 3501).
  • LG Köln, 13.07.2015 - 28 O 246/15
    Die Annahme, hierbei handle es sich ausschließlich um eine innere, vollständig überprüfbare Tatsachenbehauptung über die geistige Einstellung des Antragsstellers in seiner Jugendzeit, würde in unzulässiger Weise die Meinungs-und Pressefreiheit verkürzen (vgl. EGMR, Brosa ./. Deutschland, NJW 2014, 3501).
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Rechtsprechung
   EGMR, 22.02.2017 - 5709/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4274
EGMR, 22.02.2017 - 5709/09 (https://dejure.org/2017,4274)
EGMR, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5709/09 (https://dejure.org/2017,4274)
EGMR, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5709/09 (https://dejure.org/2017,4274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BROSA CONTRE L'ALLEMAGNE

    Informations fournies par le gouvernement concernant les mesures prises permettant d'éviter de nouvelles violations. Versement des sommes prévues dans l'arrêt (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BROSA AGAINST GERMANY

    Information given by the government concerning measures taken to prevent new violations. Payment of the sums provided for in the judgment (englisch)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EGMR, 30.05.2023 - 45066/17

    MESIC v. CROATIA (No. 2)

    However, in that regard it is important to emphasise that under the Court's case-law (see Unabhängige Initiative Informationsvielfalt v. Austria, no. 28525/95, § 46, ECHR 2002-I; and Brosa v. Germany, no. 5709/09, § 48, 17 April 2014) the degree of precision for establishing the well-foundedness of a criminal charge by a competent court can hardly be compared to that which ought to be observed by journalists when expressing opinions on matters of public concern (see paragraph 74 above).
  • EGMR, 16.11.2021 - 47695/14

    VACEAN c. ROUMANIE

    En ce qui concerne les propos de M.D., elle observe que la question posée devant les juridictions internes était celle de savoir s'ils constituaient des déclarations de fait ou des jugements de valeur (voir, par exemple, Jerusalem c. Autriche, no 26958/95, §§ 42-43, CEDH 2001 II, et Brosa c. Allemagne, no 5709/09, §§ 43-47, 17 avril 2014).
  • EGMR, 30.08.2022 - 58106/15

    WELSH AND SILVA CANHA v. PORTUGAL

    The standards applied when assessing a person's political activities in terms of morality are different from those required for establishing an offence under criminal law (compare Brosa v. Germany, no. 5709/09, § 48, 17 July 2014).
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