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   BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23   

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BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23 (https://dejure.org/2024,6392)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2024 - 6 StR 276/23 (https://dejure.org/2024,6392)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 6 StR 276/23 (https://dejure.org/2024,6392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 6 Sätze 3 bis 5 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO, § 238 Abs. 1 StPO, § 34 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 241 StPO, § 217 StPO, § 229 Abs. 1 StPO, § 258 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 258 Abs. 1 StPO, § 214 Abs. 1, 2, §§ 221, 222 StPO, § 243 StPO, § 244 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 3 bis 5 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 4 Halbsatz 2 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 5 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 199 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 200 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 200 Abs. 2 StPO, §§ 214, 221, 222, 244 Abs. 2 StPO, § 214 Abs. 3, § 222 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 201 StPO, § 147 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag nach Ablauf einer gesetzten Frist - Fristsetzung muss nicht begründet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gegenüber der Anklage geänderte Sachlage - und die Hinweispflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Frist zur Anbringung von Beweisanträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Der Senat schließt sich der Ansicht und Begründung des 3. Strafsenats an (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22, Rn. 18 ff. mwN).

    Verdeutlicht wird dies überdies durch das Partizip "vorgesehen"; hierdurch wird die Erledigung des durch den Vorsitzenden bereits zu Beginn des Hauptverfahrens (vgl. § 214 Abs. 1 und 2, §§ 221, 222 StPO) geplanten und strukturierten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, 99), oder aber in späterer Prozesslage modifizierten Beweisprogramms (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22 Rn. 9; Krehl in FS Fischer, 2018, S. 705, 708; Schlothauer, aaO, S. 824; Schneider, aaO, 491) in Bezug genommen.

    Bei der teleologischen Auslegung ist zu berücksichtigen, dass die Fristsetzung nach § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO dem Tatgericht ermöglichen soll, nach Durchführung der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme den Abschluss des Verfahrens zügig herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 34; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22 Rn. 33).

    Dieser Zweck würde konterkariert, wenn die Verfahrensbeteiligten die Fristbestimmung durch sukzessives Anbringen von Beweisanträgen (vgl. Niemöller, JR 2010, 332; Tully, ZRP 2014, 45, 46) vereiteln könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22 Rn. 27, 33).

    Zwar bindet der Inhalt der Beweismittelliste weder das Gericht (vgl. §§ 214, 221, 222, 244 Abs. 2 StPO; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22 Rn. 38) noch die Staatsanwaltschaft (vgl. § 214 Abs. 3, § 222 Abs. 1 Satz 3 StPO).

  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20

    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Verdeutlicht wird dies überdies durch das Partizip "vorgesehen"; hierdurch wird die Erledigung des durch den Vorsitzenden bereits zu Beginn des Hauptverfahrens (vgl. § 214 Abs. 1 und 2, §§ 221, 222 StPO) geplanten und strukturierten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, 99), oder aber in späterer Prozesslage modifizierten Beweisprogramms (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22 Rn. 9; Krehl in FS Fischer, 2018, S. 705, 708; Schlothauer, aaO, S. 824; Schneider, aaO, 491) in Bezug genommen.

    Im Übrigen ist die hiesige Konstellation entgegen dem Revisionsvorbringen auch mit einem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 35; BVerfG, StV 2020, 805; BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, 97, 102; BeckOK-StPO/Bachler, aaO, § 244 Rn. 30; MüKo-StPO/Trüg/Habetha, aaO, 9244 Rn. 185y mwN) nicht vergleichbar.

    Dem vom Beschwerdeführer im Kern geltend gemachten Anspruch auf die Fortführung des "formalisierten Dialogs" steht die wirksam gesetzte Frist des Vorsitzenden gerade entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, Rn. 16).

    Ergibt sich allerdings aus erneuten Beweiserhebungen oder gerichtlichen Hinweisen nach Fristablauf das Bedürfnis weiterer Beweisanträge, ist gewährleistet, dass darüber wie sonst auch noch während der Hauptverhandlung befunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96 Rn. 23; vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 Rn. 5).

  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    a) Durch diese Regelung in der seit dem 24. August 2017 geltenden Fassung (Gesetz vom 17. August 2017, BGBl. I S. 3202) ist die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf Fälle erweitert worden, in denen sich in der Hauptverhandlung die Sachlage gegenüber der Schilderung des Sachverhalts in der zugelassenen Anklage ändert und dies zur genügenden Verteidigung vor dem Hintergrund des Gebots rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04) einen Hinweis erforderlich macht (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37; BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18).

    Die durch den Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. MüKo-StPO/Norouzi, aaO, § 265 Rn. 48 ff. mwN) sollten kodifiziert, noch weitergehende Hinweispflichten hingegen nicht eingeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18; LR/Stuckenberg, aaO, § 265 Rn. 50; Ceffinato, JR 2020, 6, 8 f.).

    Es bestehen demnach Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes, beispielsweise betreffend Tatzeit, -ort, -objekt, -opfer und -richtung oder Beteiligte, ferner bei einem ungenau gefassten konkreten Anklagesatz (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019, aaO; Beschlüsse vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; vom 15. September 2022 - 4 StR 307/22, NStZ-RR 2022, 383, 384; vom 22. November 2022 - 2 StR 262/22), wenn die Veränderung der Sachlage in ihrem Gewicht einer veränderten Rechtslage gleichkommt (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37).

    Hingegen sind Hinweise etwa hinsichtlich der Bewertung von Indizien nach dem Willen des Gesetzgebers auch nach der Neuregelung nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019, aaO, mwN).

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Es bestehen demnach Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes, beispielsweise betreffend Tatzeit, -ort, -objekt, -opfer und -richtung oder Beteiligte, ferner bei einem ungenau gefassten konkreten Anklagesatz (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019, aaO; Beschlüsse vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; vom 15. September 2022 - 4 StR 307/22, NStZ-RR 2022, 383, 384; vom 22. November 2022 - 2 StR 262/22), wenn die Veränderung der Sachlage in ihrem Gewicht einer veränderten Rechtslage gleichkommt (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37).

    aa) Der vom Anklagesatz abweichende Umstand, dass im Fall II.2 nicht nur der Lkw des Angeklagten S. zum Abtransport des Stehlguts eingesetzt wurde, vermochte als unwesentliche Konkretisierung des Tatablaufs keine Hinweispflicht auszulösen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02, StraFo 2003, 95); es fehlt bereits an dem für eine effektive Verteidigung notwendigen Gewicht (vgl. Arnoldi, NStZ 2020, 99, 101).

    Der Senat neigt allerdings dazu, bei § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO auch die Information eines Angeklagten durch den weiteren Verfahrensablauf, insbesondere durch die Inhalte der Hauptverhandlung, als bedeutsam anzusehen (vgl. ebenso BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; Arnoldi, aaO, 101; Ceffinato, aaO, 13; Schlosser, NStZ 2020, 267, 269; offengelassen von BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 2 StR 315/19 Rn. 2).

  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 153/22

    Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zum Eigendoping

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Zum einen wird damit kein tragfähiger prozessualer Anlass für die Unmöglichkeit einer fristgerechten Antragstellung vorgebracht; insbesondere begründete die vom Landgericht in seinem Ablehnungsbeschluss erwähnte Möglichkeit eines auch im Fall II.2 eingesetzten weiteren Lkw keine Hinweispflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 244 Rn. 97; nachstehend 5.).

    Ergibt sich allerdings aus erneuten Beweiserhebungen oder gerichtlichen Hinweisen nach Fristablauf das Bedürfnis weiterer Beweisanträge, ist gewährleistet, dass darüber wie sonst auch noch während der Hauptverhandlung befunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96 Rn. 23; vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 Rn. 5).

  • BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19

    Frist zum Stellen von Beweisanträgen (Wirksambleiben nach erneutem Eintreten in

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Im Übrigen ist die hiesige Konstellation entgegen dem Revisionsvorbringen auch mit einem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 35; BVerfG, StV 2020, 805; BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, 97, 102; BeckOK-StPO/Bachler, aaO, § 244 Rn. 30; MüKo-StPO/Trüg/Habetha, aaO, 9244 Rn. 185y mwN) nicht vergleichbar.

    f) Durch dieses Ergebnis wird der Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren nicht verletzt (vgl. zu etwaigen Bedenken BverfG, StV 2020, 805).

  • BGH, 12.05.2020 - 2 StR 452/18

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung)

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21; vom 28. Juni 2022 - 3 StR 128/22).

    Der Senat kann nicht ausschließen (§ 337 Abs. 1 StPO), dass das Tatgericht bei Anwendung der vorgenannten Maßgaben mildere Strafen festgesetzt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18; vom 30. März 2023 - 2 StR 288/22).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Nicht ausreichend ist die Benennung eines Beweisziels, also der Folgerung, die das Gericht nach Auffassung des Antragstellers aus von ihm nicht näher umschriebenen tatsächlichen Vorgängen oder Zuständen ziehen soll (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; vom 1. Juni 2006 - 3 StR 77/06, NStZ 2006, 712; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).

    Dies gilt insbesondere für einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; denn insoweit ist der Antragsteller vielfach nicht in der Lage, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015, aaO; Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19, NStZ 2019, 628; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 96 mwN).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Aktenkenntnis der Verteidiger (§ 147 Abs. 1 StPO) sowie deren Pflicht, ihre Mandanten grundsätzlich über die Inhalte der Akten zu unterrichten (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 102; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, StV 2015, 10, 11; SSW-StPO/Beulke, 5. Aufl., § 147 Rn. 22 mwN), war auch für die Beschwerdeführer ersichtlich, dass der Einsatz mehrerer Fahrzeuge dem angenommenen hinreichenden Tatverdacht zugrunde lag.
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
    Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Aktenkenntnis der Verteidiger (§ 147 Abs. 1 StPO) sowie deren Pflicht, ihre Mandanten grundsätzlich über die Inhalte der Akten zu unterrichten (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 102; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, StV 2015, 10, 11; SSW-StPO/Beulke, 5. Aufl., § 147 Rn. 22 mwN), war auch für die Beschwerdeführer ersichtlich, dass der Einsatz mehrerer Fahrzeuge dem angenommenen hinreichenden Tatverdacht zugrunde lag.
  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch

  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

  • BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Revisionsvortrag;

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht:

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04

    Zeitpunkt eines Hinweises gem § 265 StPO - Gewährung rechtlichen Gehörs sowie

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 262/22

    Beweiswürdigung (Misshandlung von Schutzbefohlenen; schwerer sexueller

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02

    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen;

  • BGH, 24.09.2019 - 2 StR 315/19

    Urteil (Unzulässigkeit eines Teilfreispruchs bei Aburteilung als eine Tat);

  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 333/20

    Angemessenheit der Rechtsfolge bei eigener Entscheidung des Revisionsgerichts;

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 128/22

    Einziehung von zur Begehung oder Vorbereitung der Tat genutzten Gegenständen als

  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 288/22

    Einziehung eines dem Angeklagten zustehenden Gegenstands von nicht unerheblichem

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

  • BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06

    Realschüler erneut wegen Mordes an Klassenlehrerin vor Gericht

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

  • BGH, 11.11.2004 - 1 StR 424/04

    Faires Verfahren; Gestattung von Fragen des Verletztenbeistandes im Rahmen der

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 66/12

    Bestimmtheit einer behaupteten Beweistatsache; Aufklärungspflicht des Gerichts

  • BGH, 06.03.1990 - 5 StR 71/90

    Erfordernis der Begründung einer Einschränkung des Fragerechts -

  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 204/75

    Zur Ablehnung eines Beweisantrages - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

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