Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen der Grundsatzrüge; Protestaktion; Schwangerschaft; Mangel der Vorentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 Abs 3 S 3 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 577 Abs 2 ZPO
Anforderungen der Grundsatzrüge; Protestaktion; Schwangerschaft; Mangel der Vorentscheidung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsache i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und eines Verfahrensfehlers nach § 137 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsache i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und eines Verfahrensfehlers nach § 137 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
- datenbank.nwb.de
Anforderungen der Grundsatzrüge; Protestaktion; Schwangerschaft; Mangel der Vorentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 01.12.2011 - 4 K 1112/11
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12
- BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
Das musste sich den Beteiligten aber auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis aufdrängen (Beschluss vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 Rn. 27 ff.).Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist nicht dafür da, den Beteiligten Gelegenheit zu geben, in der mündlichen Verhandlung Versäumtes nachzuholen (Beschluss vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 Rn. 29 ff.).
- BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 10.09
Rechtmäßigkeit einer Unterwerfung von Ansprüchen aus einer Berufungsvereinbarung …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer revisionsgerichtlich bislang nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (Beschluss vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 10.09 - juris Rn. 2).Es muss hierbei dargelegt werden, dass und inwiefern die jeweils angeführten bundesrechtlichen Maßgaben Rechtsfragen aufwerfen, die sich nicht auf Grund der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (Beschluss vom 17. August 2009 a.a.O. Rn. 7).
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf eine in den Grundzügen vergleichbare Konstellation in seinem Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 - ausgeführt hat, vor dem Hintergrund, dass Art. 5 Abs. 1 GG nicht Tätigkeiten schütze, mit denen anderen eine Meinung aufgedrängt werden solle, erscheine es nicht ausgeschlossen, auf den Gesichtspunkt, dass Patientinnen sich auf dem Weg in eine Arztpraxis durch Protestaktionen gleichsam einem Spießroutenlauf ausgesetzt sehen könnten, ein verfassungsrechtlich tragfähiges Verbot von bestimmten Formen von Protestaktionen zu stützen (…juris Rn. 23). - BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
In der Regel bleiben die Beweiswürdigung, das daraus folgende Beweisergebnis und die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen der Schlussberatung vorbehalten und entziehen sich deshalb einer vorherigen Erörterung mit den Beteiligten (Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 255.97
Aussetzung des Verfahrens; Ermessen; Aussetzungspflicht wegen anhängiger …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
Eine Verfahrensrüge, die im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhoben wird, ist deshalb nur dann zulässig, wenn sie sich nicht unmittelbar gegen die revisionsgerichtlich nicht nachprüfbare Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaftet; andernfalls würde der gesetzlich angeordnete Beschwerdeausschluss umgangen und damit die aus prozessökonomischen Gründen vorgesehene Bindungswirkung des § 557 Abs. 2 ZPO missachtet werden können (Beschluss vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16 S. 12).
- BVerwG, 23.05.2023 - 6 B 33.22
40-tägige Versammlung zum Schutz des ungeborenen Lebens vor einer Beratungsstelle …
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist tatrichterlich anhand der jeweils maßgeblichen - von Fall zu Fall unterschiedlichen - Einzelumstände zu klären und entzieht sich generalisierender Festlegungen auf einer fallübergreifenden Ebene (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 6 zu "Gehsteigberatungen"). - BVerwG, 26.07.2021 - 4 B 32.20
Rücksichtnahmegebot bei bereits vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen; …
Dahinstehen kann, ob dies schon daraus folgt, dass die Beiladung unanfechtbar (§ 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und der Beurteilung durch das Revisionsgericht daher grundsätzlich entzogen ist (§ 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 16). - VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384
Berufungszulassung (abgelehnt)
- BVerwG, 04.05.2016 - 9 B 72.15
Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Nichtzulassungsbeschwerde; ernstliche Zweifel; …
Rn. 6 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine abstrakte, für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 4 …und vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6). - VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der …
Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist nicht dafür da, den Beteiligten Gelegenheit zu geben, in der mündlichen Verhandlung Versäumtes - hier die Stellung eines förmlichen Beweisantrags - nachzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2013 - 6 B 3.13 - juris Rn. 19 mwN). - VGH Bayern, 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Verwaltungsgebäude …
- BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15
Zugangsbegehren zu der Kalkulation des Nahwärmepreises in einem Neubaugebiet auf …
Eine Verfahrensrüge, die im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhoben wird, ist deshalb nur dann zulässig, wenn sie sich nicht unmittelbar gegen die revisionsgerichtlich nicht nachprüfbare Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaftet; andernfalls würde der gesetzlich angeordnete Beschwerdeausschluss umgangen und damit die aus prozessökonomischen Gründen vorgesehene Bindungswirkung des § 557 Abs. 2 ZPO missachtet werden können (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 16). - BVerwG, 01.07.2024 - 11 B 4.23
Anforderungen aus § 43 Abs. 1 Satz 1 EnWG an die Zuweisung der Zuständigkeit als …
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6;… Beschlüsse vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7 und vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 19) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 - juris Rn. 5 m. w. N., vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10 …und vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 28). - BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 44.13
Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums bei der richterlichen Überprüfung …
Es muss hierbei dargelegt werden, dass und inwiefern die jeweils angeführten bundesrechtlichen Maßgaben Rechtsfragen aufwerfen, die sich nicht aufgrund der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (…Beschlüsse vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 10.09 - juris Rn. 7 und vom 22. Juli 2013 - BVerwG 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 4). - BVerwG, 01.07.2024 - 11 B 3.23
Anforderungen aus § 43 Abs. 1 Satz 1 EnWG an die Zuweisung der Zuständigkeit als …
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6;… Beschlüsse vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7 und vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 19) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 - juris Rn. 5 m. w. N., vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10 …und vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 28). - BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13
Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im …
- BVerwG, 05.02.2019 - 6 B 1.19
Darlegungsanforderungen für den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen …
- BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 43.13
Rechtmäßigkeit des Ordnungsrufs gegenüber einem Ratsmitglied in der öffentlichen …
- BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 62.13
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 3.13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56 Abs 1 S 1 Nr 1 FFG 2010, § 2 FilmDigitV, § 3 FilmDigitV, § 4 FilmDigitV, Art 3 Abs 1 GG
Vereinbarkeit der Gewährung von Förderhilfen zur (Erst-) Digitalisierung von Filmtheatern mit höherrangigem Recht, insbesondere Europarecht - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 113 Abs 5 S 1 VwGO, § ... 1 Abs 1 FFG 2010, § 2 Abs 1 Nr 2 FFG 2010, § 32 FFG 2010, § 56 Abs 1 S 2 FFG 2010, § 56 Abs 1 S 3 FFG 2010, § 56 Abs 1 S 1 Nr 1 FFG 2010, § 56 Abs 1 S 1 Nr 1 FFG 2010, § 66 FFG 2010, § 66a FFG 2010, § 67 FFG 2010, § 68 Abs 1 Nr 5 FFG 2010, § 2 FilmDigitV, § 3 FilmDigitV, § 4 FilmDigitV, Art 3 Abs 1 GG, Art 107 AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, Art 2 Abs 1 Abs 2 UAbs 2 S 1 "De-minimis"-Beihilfenverordnung
Filmförderung; Filmabspielförderung; (Erst-) Digitalisierung; Förderungshilfen; Kriterienkinos; Marktkinos; Filmtheaterdigitalisierungsverordnung; Modernisierung und Verbesserung; Gleichbehandlung; Europäisches Beihilferecht; Begünstigung; Gemeinschaftsbezug; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.12.2012 - 21 K 260.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 3.13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 3.13
An der gedeihlichen Struktur der deutschen Filmwirtschaft und am Erfolg des deutschen Films haben auch die Filmtheaterbetreiber ein Interesse, das es rechtfertigt, sie gemeinsam mit dem Programmanbietern und den Fernsehveranstaltern mit der Filmabgabe zu belasten, die eine Sonderabgabe darstellt, aus der die Fördermittel gespeist werden (BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, EuGRZ 2014, S. 98 ff., Rn. 131 bei juris).bb) Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. - (EuGRZ 2014, S. 98 ff., Rn. 153 bei juris) folgt entgegen der Auffassung der Klägerinnen nicht anderes.
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 3.13
[...] Gruppennützige Verwendung besagt allerdings nicht, daß das Aufkommen im spezifischen Interesse jedes einzelnen Abgabepflichtigen zu verwenden ist; es genügt, wenn es überwiegend im Interesse der Gesamtgruppe verwendet wird" (Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. -, BVerfGE 82, 159 ff., Rn. 95 bei juris). - EuG, 27.09.2012 - T-139/09
Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, in der diese die von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 3.13
Das EuG weist im Urteil vom 27. September 2012 - T-139/09 - auf die Rechtsprechung des EuGH hin, wonach Artikel 87 Abs. 1 EG (jetzt: Artikel 107 Abs. 1 AEUV) sämtliche Geldmittel erfasse, die die öffentlichen Stellen tatsächlich zur Unterstützung von Wirtschaftsteilnehmern verwenden könnten, ohne dass es darauf ankomme, dass diese Mittel dauerhaft zum Vermögen dieser öffentlichen Stellen gehörten.
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