Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
GRC Art. 7, 8; DSGVO Art. 2, 4, 5, 6, 58, 95; Richtlinie 2002/58/EG Art. 13; VwVfG §§ 48, 49, 51; UWG § 7; BDSG a. F. §§ 4, 28, 38; BDSG n. F. § 40
Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne Einwilligung
- rechtsinformationen.bund.de
Verarbeitung öffentlich zugänglicher Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne Einwilligung; Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen Änderung der Rechtslage
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 UAbs 1 Buchst f EUV 2016/679, Art 58 Abs 2 EUV 2016/679, Art 95 EUV 2016/679, § 4 Abs 1 BDSG vom 14.08.2009, § 28 Abs 3 BDSG vom 14.08.2009
Verarbeitung öffentlich zugänglicher Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne Einwilligung; Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen Änderung der Rechtslage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne Einwilligung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne (mutmaßliche) Einwilligung unzulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verarbeitung von Telefonnummern aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen zum Zweck von nach § 7 UWG unzulässiger Telefonwerbung nicht von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gedeckt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Telefonwerbung - und die allgemein zugänglichen Telefonnummern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kontaktdaten aus den "Gelben Seiten" - und ihre Nutzung zur Telefonwerbung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die geänderte Rechtslage - und das Wiederaufgreifen des Verfahrens
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Werbung für Zahngold-Ankauf: Auch im Telefonbuch lauert die DS-GVO
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne (mutmaßliche) Einwilligung unzulässig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne (mutmaßliche) Einwilligung unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Datenerhebung aus allgemein zugänglichen Quellen für Telefonmarketing nur dann erlaubt, wenn Opt-In für Call vorliegt
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 461/20
- OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
- OVG Saarland, 20.08.2023 - 2 A 111/22
- BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (40)
- EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Das Vorgehen der Klägerin muss daher mit den in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang stehen und in Anbetracht des in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO vorgesehenen Grundsatzes der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung eine der in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Oktober 2022 - C-77/21 [ECLI:EU:C:2022:805], Digi - Rn. 49 und vom 7. Dezember 2023 - C-634/21 [ECLI:EU:C:2023:957], SCHUFA Holding - Rn. 67).Gegen eine solche generelle Berücksichtigung spricht, dass die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des EuGH nicht befugt sind, ergänzende Vorschriften für die Anwendung der in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a, b und f DSGVO genannten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit zu erlassen, da eine solche Befugnis nach Art. 6 Abs. 3 DSGVO auf die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c und e DSGVO genannten Gründe beschränkt ist (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 - C-634/21 - Rn. 69).
Ohne eine enge Begrenzung der Regelungsbefugnis der Mitgliedstaaten könnte das Ziel der Harmonisierung des Rechts im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten vereitelt werden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe vom 16. März 2023 - C-634/21 [ECLI:EU:C:2023:220], SCHUFA Holding - Rn. 69).
In Bezug auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO hat der EuGH ferner klargestellt, dass die Mitgliedstaaten nicht das Ergebnis der Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen abschließend vorschreiben dürfen (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 - C-634/21 - Rn. 70).
- EuGH, 26.09.2024 - C-768/21
Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, in …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Der Aufsichtsbehörde obliegt es, unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls das geeignete und erforderliche Mittel zu wählen (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 2020 - C-311/18 [ECLI:EU:C:2020:559], Facebook Ireland und Schrems - Rn. 112…, vom 7. Dezember 2023 - C-26 und 64/22 - Rn. 68 und vom 26. September 2024 - C-768/21 [ECLI:EU:C:2024:785], Land Hessen - Rn. 37).Dabei hat sie das Erfordernis zu berücksichtigen, über die umfassende Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu wachen und durch einen klar durchsetzbaren Rechtsrahmen ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-768/21 - Rn. 38 und 40).
Zwar kann die Aufsichtsbehörde ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Falls vom Ergreifen einer Abhilfemaßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO absehen, sofern der Situation, die einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung begründete, bereits abgeholfen wurde, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dieser Verordnung durch den hierfür Verantwortlichen gewährleistet ist und ein solches Nichteinschreiten der Aufsichtsbehörde nicht geeignet ist, das Erfordernis eines klar durchsetzbaren Rechtsrahmens zu beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-768/21 - Rn. 43 und 46).
Dem Erfordernis, durch einen klar durchsetzbaren Rechtsrahmen ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-768/21 - Rn. 38 und 40), kann daher nur im Wege der Begründung einer vollziehbaren Rechtspflicht der Klägerin, die Verarbeitung abzustellen, hinreichend Rechnung getragen werden.
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Dies gilt auch dann, wenn sie sich an Gewerbetreibende oder Freiberufler richten (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 - NJW 2016, 870 Rn. 9, 14).Die Einbeziehung von Nachfragehandlungen, die sich auf den Bezug der Waren oder Dienstleistungen richten, die ein Unternehmen für seine eigene Geschäftstätigkeit auf dem Markt benötigt, steht im Einklang mit einem am Ziel der Absatzförderung orientierten Verständnis des Begriffs der Werbung (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 - NJW 2016, 870 Rn. 12 f.).
Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Direktwerbung gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt, sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 - NJW 2016, 870 Rn. 16).
- EuGH, 04.10.2024 - C-21/23
DSGVO: Die Mitgliedstaaten können Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers von …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
So hat der EuGH festgestellt, dass der Verstoß gegen eine Vorschrift zum Schutz personenbezogener Daten gleichzeitig den Verstoß gegen Vorschriften über den Verbraucherschutz oder unlautere Geschäftspraktiken nach sich ziehen und es zur Wahrung eines lauteren Wettbewerbs erforderlich sein kann, bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und der Regeln über unlautere Geschäftspraktiken die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-21/23 [ECLI:EU:C:2024:846], Lindenapotheke - Rn. 55 f.).Durch eine Koexistenz von datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Rechtsbehelfen sei keine Gefahr für die einheitliche Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu befürchten (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-21/23 - Rn. 67).
Dabei stellt der EuGH maßgeblich auf die praktische Wirksamkeit der materiellen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und deren Ziel ab, ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-21/23 - Rn. 62 ff., 71).
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18
Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Rn. 21 a) Die Klägerin war ohne grobes Verschulden außerstande, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen (§ 51 Abs. 2 SVwVfG), weil es in dem sich an das Verwaltungsverfahren anschließenden gerichtlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen datenschutzrechtlichen Anordnung auf die Rechtslage ankam, die zum Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung im Januar 2017 galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 - BVerwGE 165, 111 Rn. 11 f.).Dass auf § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a. F. gestützte datenschutzrechtliche Anordnungen grundsätzlich auf Dauer angelegt sind, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 - BVerwGE 165, 111 Rn. 10;… Beschluss vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 14).
Darauf, dass die Regelungskonzepte der auf die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb der Europäischen Union abzielenden Datenschutz-Grundverordnung grundlegend von den bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten abweichen können, hat der Senat bereits früher hingewiesen (BVerwG, Urteil vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 - BVerwGE 165, 111 Rn. 37).
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (…BGH, Urteile vom 20. September 2007 - I ZR 88/05 - GRUR 2008, 189 Rn. 14 f. und vom 11. März 2010 - I ZR 27/08 - NJW 2010, 3239 Rn. 20 f.).Der anzurufende Gewerbetreibende muss dementsprechend mutmaßlich (gerade) auch mit einer telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden sein (BGH, Urteile vom 24. Januar 1991 - I ZR 133/89 - BGHZ 113, 282 , vom 5. Februar 2004 - I ZR 87/02 - GRUR 2004, 520 und vom 11. März 2010 - I ZR 27/08 - NJW 2010, 3239 Rn. 32).
- BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Rn. 35 aa) Eine Änderung der Rechtslage wirkt sich dann - wie nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG erforderlich - zu Gunsten des Betroffenen aus, wenn die Änderung der für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen dazu führt, dass eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erforderlich oder doch möglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 55…, vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13…, vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 41 Rn. 15…, vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24 und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 16).Dementsprechend ist in Bezug auf den in § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG geregelten Wiederaufgreifensgrund des Vorliegens neuer Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel so beschaffen sein muss, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsaktes erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zu Gunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 31; Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 …und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8).
- EuGH, 04.07.2023 - C-252/21
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Diese Bestimmung enthält eine erschöpfende und abschließende Liste der Fälle, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann (EuGH, Urteile vom 4. Juli 2023 - C-252/21 [ECLI:EU:C:2023:537], Meta Platforms u. a.- Rn. 90…, vom 12. September 2024 - C-17 und 18/22 [ECLI:EU:C:2024:738], HTB Neunte Immobilien Portfolio geschlossene Investment UG & Co. KG - Rn. 34 …und vom 4. Oktober 2024 - C-200/23 [ECLI:EU:C:2024:827], Agentsia po vpisvaniyata - Rn. 94). Außerdem können nach dem 47. Erwägungsgrund der DSGVO die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person das Interesse des Verantwortlichen insbesondere dann überwiegen, wenn personenbezogene Daten in Situationen verarbeitet werden, in denen eine betroffene Person vernünftigerweise nicht mit einer solchen Verarbeitung rechnet (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Juli 2023 - C-252/21 - Rn. 106 ff., vom 7. Dezember 2023 - C-26 und 64/22 [ECLI:EU:C:2023:958], SCHUFA Holding - Rn. 76 ff. …und vom 12. September 2024 - C-17 und 18/22 - Rn. 49 ff.).
- EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Diese Bestimmung enthält eine erschöpfende und abschließende Liste der Fälle, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann (…EuGH, Urteile vom 4. Juli 2023 - C-252/21 [ECLI:EU:C:2023:537], Meta Platforms u. a.- Rn. 90 …, vom 12. September 2024 - C-17 und 18/22 [ECLI:EU:C:2024:738], HTB Neunte Immobilien Portfolio geschlossene Investment UG & Co. KG - Rn. 34 und vom 4. Oktober 2024 - C-200/23 [ECLI:EU:C:2024:827], Agentsia po vpisvaniyata - Rn. 94).Rn. 45 (c) Liegt keine Einwilligung der betroffenen Person zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a DSGVO vor oder wurde die Einwilligung nicht freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich im Sinne von Art. 4 Nr. 11 DSGVO erteilt, ist eine solche Verarbeitung gleichwohl gerechtfertigt, wenn sie eine der in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b bis f genannten Voraussetzungen in Bezug auf die Erforderlichkeit erfüllt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-200/23 - Rn. 95 m. w. N.).
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Der mit dem Antrag geltend gemachte Wiederaufnahmegrund nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG, der den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung bestimmt und begrenzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 12 …und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 20; Beschluss vom 11. Dezember 1989 - 9 B 320.89 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 24), liegt nicht vor.Rn. 35 aa) Eine Änderung der Rechtslage wirkt sich dann - wie nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG erforderlich - zu Gunsten des Betroffenen aus, wenn die Änderung der für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen dazu führt, dass eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erforderlich oder doch möglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 55, vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13…, vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 41 Rn. 15…, vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24 …und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 16).
- BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 1.20
Fehlender Wiederaufgreifensgrund für bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren …
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
- BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der …
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
- EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
Suchmaschineneintrag
- EuGH, 20.10.2022 - C-77/21
Digi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
- EuGH, 04.10.2024 - C-621/22
Koninklijke Nederlandse Lawn Tennisbond - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-634/21
Generalanwalt Pikamäe: Die automatisierte Erstellung eines …
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02
Telefonwerbung für Zusatzeintrag
- BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10
Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; …
- BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …
- EuGH, 10.09.2024 - C-351/22
Restriktive Maßnahmen gegen Russland: Die Einziehung des gesamten Erlöses aus …
- BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19
Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf …
- BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung …
- BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99
Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die …
- BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche …
- BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit …
- BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16
Einwilligung in die Speicherung von Cookies
- EuGH, 12.09.2024 - C-17/22
HTB Neunte Immobilien Portfolio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07
Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
- OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher …
- BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18
Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg; …
- BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens …
- BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89
Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - …
- VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17
Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß …
- BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86
Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt - …
- BVerwG, 12.06.2024 - 6 C 9.22
Postrechtliche Genehmigung der Entgelte für Universaldienstleistungen
- BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der …
- BVerwG, 06.03.2026 - 6 C 7.24
Keine Verarbeitung der Diagnosen in zur Erstattung eingereichten Rechnungen durch …
Die Voraussetzung der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung ist gemeinsam mit dem sogenannten Grundsatz der "Datenminimierung" zu prüfen, der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO verankert ist und verlangt, dass personenbezogene Daten "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt" sind (…EuGH, Urteile vom 4. Juli 2023 - C-252/21 - Rn. 106 ff., vom 7. Dezember 2023 - C-26 und 64/22 [ECLI:EU:C:2023:958], SCHUFA Holding - Rn. 76 ff. …und vom 12. September 2024 - C-17 und 18/22 [ECLI:EU:C:2024:738], HTB Neunte Immobilien Portfolio geschlossene Investment UG & Co. KG - Rn. 49 ff.; vgl. hierzu auch bereits BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - BVerwGE 184, 315 Rn. 32).Bei der Verhängung einer vorübergehenden oder endgültigen Beschränkung der Verarbeitung einschließlich eines Verbots (Art. 58 Abs. 2 Buchst. f DSGVO) oder einer Geldbuße (Art. 58 Abs. 2 Buchst. i DSGVO) handelt es sich nicht um gegenüber der Verwarnung und der Anweisung weniger eingriffsintensive Maßnahmen, zumal die Geldbuße auch zusätzlich verhängt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - BVerwGE 184, 315 Rn. 66).
- VG Bremen, 23.04.2025 - 4 K 2873/23
Nachvertragliche Haustürwerbung und DSGVO
Rn. 37 (1) Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen datenschutzrechtlichen Anordnung ist die Sach- und Rechtslage, die zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung im November 2023 galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 21).Außerdem können nach dem 47. Erwägungsgrund der DSGVO die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person das Interesse des Verantwortlichen insbesondere dann überwiegen, wenn personenbezogene Daten in Situationen verarbeitet werden, in denen eine betroffene Person vernünftigerweise nicht mit einer solchen Verarbeitung rechnet (BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 32;… mit Nennung von: EuGH, Urteile vom 04.07.2023 - C-252/21, Rn. 106 ff., vom 07.12.2023 - C-26 und 64/22, Rn. 76 ff. …und vom 12.09.2024 - C-17 und 18/22, Rn. 49 ff.).
Direktwerbung ist gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt, sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail (BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 57).
Aus dem jeweiligen Kontext der genannten Entscheidungen lässt sich schließen, dass der EuGH von dem "anwendbaren Rechtsrahmen" auch das nationale Recht mitumfasst sieht (BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 51 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 12.09.2024 - C-17 und 18/22, NJW 2024, 3637, Rn. 56 f.).
Rn. 59 Die Werbung in Form der Haustürbesuche verstößt nicht gegen die Rechtsordnung, sondern wird von dieser im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG gebilligt (dazu auch: BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 50 ff.).
Da hier keine telefonische Werbung streitgegenständlich ist, sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 UWG hier nicht zu beachten (abweichend zu BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 56 ff.).
- VG Berlin, 23.09.2025 - 1 K 334.23
Zulässigkeit des Filmens von Polizeieinsätzen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist hiernach unter drei kumulativen Voraussetzungen rechtmäßig: Erstens muss ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten wahrgenommen werden, zweitens muss die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Verwirklichung des berechtigten Interesses erforderlich sein und drittens dürfen die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Person, deren Daten geschützt werden sollen, nicht überwiegen (siehe zur Zusammenfassung der Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 -, juris, Rn. 32 unter Bezug auf EuGH, Urteile vom 4. Juli 2023 - C-252/21 -, Rn. 106 ff., vom 7. Dezember 2023 - C-26 und 64/22 - SCHUFA Holding, Rn. 76 ff. …sowie vom 12. September 2024 - C-17 und 18/22 -, Rn. 49 ff.).
- VG Berlin, 11.03.2026 - 42 K 7.25
Klage gegen eine Verwarnung der Beauftragten für Datenschutz und …
Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - 1 K 463/22 - juris Rn. 34 ).Rn. 48 Bei der Beurteilung, ob eine Datenverarbeitung zum Versand von Postwerbung zur Wahrung eines berechtigten Interesses im Sinne dieser Bestimmung erfolgt, sind zur Konkretisierung der Interessenabwägung zudem die Wertungen des § 7 Abs. 1 UWG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 51; BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 - juris Rn. 16; VG Bremen…, Urteil vom 23. April 2025 - 4 K 2873/23 - juris Rn. 59).
Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - 1 K 463/22 - juris Rn. 34 ).
Denn die Klägerin hat der Beklagten mitgeteilt, die Versendung des Informationsschreibens und ihre Reaktion auf den Löschungsantrag der Beschwerdeführerin für rechtmäßig zu halten und vertritt diese Auffassung auch weiterhin, sodass mit der Fortsetzung der von der Beklagten beanstandeten Datenverarbeitung zu rechnen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 65).
Rn. 75 Ob die Verwarnung zur Abstellung gleichgelagerter DSGVO-Verstöße der Klägerin ausreicht oder die Beklagte nicht sogar eine Untersagung nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. f DSGVO hätte aussprechen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66 f.), kann dahinstehen.
Mit dem Einwand, die Beklagte habe die Möglichkeit einer für die Klägerin ungünstigeren Entscheidung nicht in ihre Ermessenserwägungen einbezogen, könnte die Klägerin keine Aufhebung der Verwarnung erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66).
- VG Berlin, 11.03.2026 - 42 K 8.25 Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - 1 K 463/22 - juris Rn. 34 ).
Rn. 42 Bei der Beurteilung, ob eine Datenverarbeitung zum Versand von Postwerbung zur Wahrung eines berechtigten Interesses im Sinne dieser Bestimmung erfolgt, sind zur Konkretisierung der Interessenabwägung zudem die Wertungen des § 7 Abs. 1 UWG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 51; BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 - juris Rn. 16; VG Bremen…, Urteil vom 23. April 2025 - 4 K 2873/23 - juris Rn. 59).
Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - 1 K 463/22 - juris Rn. 34 ).
Denn die Klägerin hat der Beklagten mitgeteilt, die Versendung des Informationsschreibens für rechtmäßig zu halten und vertritt diese Auffassung auch weiterhin, sodass mit der Fortsetzung der von der Beklagten beanstandeten Datenverarbeitung zu rechnen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 65).
Rn. 62 Ob die Verwarnung zur Abstellung gleichgelagerter DSGVO-Verstöße der Klägerin ausreicht oder die Beklagte nicht sogar eine Anweisung nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. d DSGVO oder eine Untersagung nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. f DSGVO hätte aussprechen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66 f.), kann dahinstehen.
Mit dem Einwand, die Beklagte habe die Möglichkeit einer für die Klägerin ungünstigeren Entscheidung nicht in ihre Ermessenserwägungen einbezogen, könnte die Klägerin keine Aufhebung der Verwarnung erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66).
- VG Berlin, 28.05.2026 - 42 K 56.25 Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG…, Urteil vom 6. März 2026 - 6 C 7.24 - juris Rn. 50 f.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - VG 1 K 463/22 - juris Rn. 34).
Mit dem Einwand, die Beklagte habe die Möglichkeit einer für die Klägerin ungünstigeren Entscheidung nicht in ihre Ermessenserwägungen einbezogen, kann die Klägerin keine Aufhebung der Verwarnung erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66).
- VG Bremen, 21.05.2025 - 4 K 3063/23
Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Verwarnung gegenüber einem …
Auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist jedenfalls nicht abzustellen, da Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen datenschutzrechtlichen Anordnung die Sach- und Rechtslage ist, die zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 21).Was schließlich die Voraussetzung betrifft, dass die Interessen oder Grundfreiheiten und Grundrechte der Person, deren Daten geschützt werden sollen, gegenüber dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten nicht überwiegen, so hat der EuGH entschieden, dass diese Voraussetzung eine Abwägung der jeweiligen einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen gebietet, die grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, und dass es daher Sache des vorlegenden Gerichts ist, diese Abwägung unter Berücksichtigung dieser spezifischen Umstände vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 32;… mit Nennung von: EuGH, Urteile vom 04.07.2023 - C-252/21, Rn. 106 ff., vom 07.12.2023 - C-26/22 und 64/22, Rn. 76 ff. …und vom 12.09.2024 - C-17 und 18/22, Rn. 49 ff.).
Aus dem jeweiligen Kontext der genannten Entscheidungen lässt sich schließen, dass der EuGH von dem "anwendbaren Rechtsrahmen" auch das nationale Recht mitumfasst sieht (BVerwG, Urteil vom 29.01.2025 - 6 C 3.23, BeckRS 2025, 608, Rn. 51 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 12.09.2024 - C-17 und 18/22, NJW 2024, 3637, Rn. 56 f.).
- VG Berlin, 28.05.2026 - 42 K 98.26
Verwarnung durch Datenschutzbehörde wegen unzureichender Werbeeinwilligung ist …
Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG…, Urteil vom 6. März 2026 - 6 C 7.24 - juris Rn. 50 f.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - VG 1 K 463/22 - juris Rn. 34).Mit dem Einwand, die Beklagte habe die Möglichkeit einer für die Klägerin ungünstigeren Entscheidung nicht in ihre Ermessenserwägungen einbezogen, kann die Klägerin keine Aufhebung der Verwarnung erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66).
- VG Hannover, 05.06.2025 - 10 A 4017/23
Berechtigtes Interesse; datenschutzrechtliche Verwarnung; Datenverarbeitung; …
Die unter dem Buchstaben A ausgesprochene Verwarnung ist nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage, die zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3/23 -, juris Rn. 21), rechtswidrig. - VG Berlin, 28.05.2026 - 42 K 69.25 Liegt ein DSGVO-Verstoß vor, besteht ein intendiertes Ermessen der Aufsichtsbehörde zugunsten des Ergreifens einer Abhilfemaßnahme (BVerwG…, Urteil vom 6. März 2026 - 6 C 7.24 - juris Rn. 50 f.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 64 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Mai 2025 - 12 B 14.23 - juris Rn. 70 ; VG Berlin…, Urteil vom 9. Oktober 2025 - VG 1 K 463/22 - juris Rn. 34).
Mit dem Einwand, die Beklagte habe die Möglichkeit einer für die Klägerin ungünstigeren Entscheidung nicht in ihre Ermessenserwägungen einbezogen, kann die Klägerin keine Aufhebung der Verwarnung erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2025 - 6 C 3.23 - juris Rn. 66).
- VG Hannover, 07.08.2026 - 10 A 5144/23
Videoüberwachung; Datenschutzrechtliche Verwarnung; Grundsatz der …
- VG Berlin, 17.06.2026 - 42 K 31.25
- VG Düsseldorf, 05.03.2026 - 29 L 4014/25
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