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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23767
BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16 (https://dejure.org/2018,23767)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 (https://dejure.org/2018,23767)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 (https://dejure.org/2018,23767)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StPO § 81b; SächsPolG § 20 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 68 Abs. 1 Satz 1, § 79 Abs. 1 Nr. 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 114 Satz 1; VwVfG § 40
    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des Verwaltungsverfahrens; Entschließungsermessen; Ermessen; Fingerabdruck; Lichtbild; Notwendigkeit; Prognose; Sach- und Rechtslage; Strafverfolgungsvorsorge; Verhältnismäßigkeit; Widerspruchsbescheid; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wegfall der Beschuldigteneigenschaft bei Anordnung einer ED-Behandlung nach § 81b StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81b Alt 2 StPO, § 20 Abs 1 Nr 2 PolG SN, § 68 Abs 1 S 1 VwGO, § 79 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Wegfall der Beschuldigteneigenschaft bei Anordnung einer ED-Behandlung nach § 81b StPO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Beschuldigteneigenschaft des Adressaten vor Erlass des Widerspruchsbescheids i.R.d. Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen; Berücksichtigen der Gründe für den Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch die Widerspruchsbehörde bei Prüfung der ...

  • doev.de PDF

    Wegfall der Beschuldigteneigenschaft bei Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Beschuldigteneigenschaft des Adressaten vor Erlass des Widerspruchsbescheids i.R.d. Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen; Berücksichtigen der Gründe für den Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch die Widerspruchsbehörde bei Prüfung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme bei Wegfall der Beschuldigteneigenschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fingerabdrücke auch ohne Beschuldigteneigenschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fingerabdrücke auch ohne Beschuldigteneigenschaft

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung: Fingerabdrücke für später

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erkennungsdienstliche Behandlung auch nach Strafurteil

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 275
  • NJW 2018, 3194
  • DÖV 2018, 952
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Eine auf § 81b 2. Alt. StPO gestützte Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wird nicht allein dadurch rechtswidrig, dass die Beschuldigteneigenschaft des Adressaten vor Erlass des Widerspruchsbescheids wegfällt (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 81b 2. Alt. StPO wird jedoch der weite Beschuldigtenbegriff als Oberbegriff zugrunde gelegt, der - die verschiedenen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens übergreifend - auch den Angeschuldigten und Angeklagten umfasst (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 ;… vgl. auch Beulke in: Löwe-Rosenberg, Strafprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 157 StPO Rn. 2).

    Das Merkmal des Beschuldigten ändert jedoch nichts daran, dass die gesetzlichen Zwecke einer nach § 81b 2. Alt. StPO angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb des Strafverfahrens liegen, das Anlass zur Anordnung gegeben hat (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 ).

    Rn. 17 Das Bundesverwaltungsgericht hat aus der unterschiedlichen Zweckbestimmung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen in den verschiedenen Varianten des § 81b StPO den Schluss gezogen, dass die Rechtmäßigkeit einer auf die zweite Alternative gestützten Anordnung - im Gegensatz zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach der ersten Alternative - nicht dadurch berührt wird, dass der Betroffene nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens und vor dem Vollzug des Verwaltungsakts die Beschuldigteneigenschaft verliert (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 …und Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 - NVwZ-RR 2014, 848 Rn. 5).

    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also auf den Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - an (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 …und Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 - NVwZ-RR 2014, 848 Rn. 5).

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig und demgemäß auch die Aufrechterhaltung einer noch nicht vollzogenen angefochtenen Anordnung zur Aufnahme von erkennungsdienstlichen Unterlagen rechtswidrig (BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 …und vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - NJW 2006, 1225 Rn. 22).

    Des Weiteren hat es entschieden, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen des abweichenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach § 56 StGB und die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 ; Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Buchholz 306 § 81b StPO Nr. 1).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Die Datenerhebung und Speicherung dient vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der Strafverfolgungsvorsorge durch Bereitstellung sächlicher Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten als der Kriminalpolizei durch § 163 StPO zugewiesener Aufgabe (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - NJW 2006, 1225 Rn. 18;… Beschluss vom 18. Mai 2011 - 6 B 1.11 - NVwZ-RR 2011, 710 Rn. 3).

    Dem steht entgegen, dass erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge gemäß § 81b 2. Alt. StPO, der auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gestützt ist (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - NJW 2006, 1225 Rn. 18), nicht ohne weiteres als austauschbar mit präventivpolizeilichen Maßnahmen erscheinen, deren gesetzliche Ermächtigung zur Verhütung von Straftaten als Teilbereich der Gefahrenabwehr auf Art. 70 GG beruht (…vgl. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 2016, Rn. 126;… Götz/Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl. 2017 § 17 Rn. 35).

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig und demgemäß auch die Aufrechterhaltung einer noch nicht vollzogenen angefochtenen Anordnung zur Aufnahme von erkennungsdienstlichen Unterlagen rechtswidrig (BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 und vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - NJW 2006, 1225 Rn. 22).

  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Rn. 23 Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Maßstab dahingehend konkretisiert, dass das Anlassdelikt kein besonders hohes Maß an Gemeinschädlichkeit aufweisen muss (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Buchholz 306 § 81b StPO Nr. 1).

    Des Weiteren hat es entschieden, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen des abweichenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach § 56 StGB und die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 ; Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Buchholz 306 § 81b StPO Nr. 1).

  • BVerwG, 14.07.2014 - 6 B 2.14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Rn. 17 Das Bundesverwaltungsgericht hat aus der unterschiedlichen Zweckbestimmung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen in den verschiedenen Varianten des § 81b StPO den Schluss gezogen, dass die Rechtmäßigkeit einer auf die zweite Alternative gestützten Anordnung - im Gegensatz zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach der ersten Alternative - nicht dadurch berührt wird, dass der Betroffene nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens und vor dem Vollzug des Verwaltungsakts die Beschuldigteneigenschaft verliert (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 und Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 - NVwZ-RR 2014, 848 Rn. 5).

    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also auf den Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - an (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 und Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 - NVwZ-RR 2014, 848 Rn. 5).

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Mit dem Zweck der erleichterten Aufklärung künftiger Straftaten dienen sie einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Rechtspflege; einem Rechtsgut, dem ein hoher Rang zukommt (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2000:rk20001214.2bvr174199] - BVerfGE 103, 21 ).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Vielmehr sind solche Fälle unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu würdigen, wobei sich Behörden und Gerichte damit auseinandersetzen müssen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 [ECLI:DE:BVerfG:2002:rk20020516.1bvr225701] - NJW 2002, 3231 und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rk20060601.1bvr229303] - BVerfGK 8, 165 - zur Datenspeicherung auf der Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen zur Gefahrenabwehr).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Vielmehr sind solche Fälle unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu würdigen, wobei sich Behörden und Gerichte damit auseinandersetzen müssen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 [ECLI:DE:BVerfG:2002:rk20020516.1bvr225701] - NJW 2002, 3231 und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rk20060601.1bvr229303] - BVerfGK 8, 165 - zur Datenspeicherung auf der Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen zur Gefahrenabwehr).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis, …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Des Weiteren hat es entschieden, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen des abweichenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach § 56 StGB und die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 ; Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Buchholz 306 § 81b StPO Nr. 1).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Strafverfolgungsvorsorge; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Sie rügt zu Recht, dass sich prinzipiell jede verfügte Einzelmaßnahme als gesonderter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung am Übermaßverbot rechtfertigen lassen können muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2012 - 6 B 40.11 - NVwZ-RR 2012, 342 Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
    Das kann aber z.B. dann anders sein, wenn die zuständige Polizeibehörde auf bereits vorhandene erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten zurückgreifen kann, die noch hinreichend aussagekräftig sind (vgl. dazu etwa OVG Magdeburg, Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 [ECLI:DE:OVGST:2010:0818.3L372.09.0A] - StV 2011, 391 Rn. 65 ff.), so dass kein Anlass für eine erneute Anordnung besteht.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten …

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer …

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung …

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 24 B 03.695
  • OVG Berlin, 24.06.2004 - 1 S 76.03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualdelikt

    Bei Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung sind die konkret angeordneten Maßnahmen nicht als "Gesamtpaket", sondern im Einzelnen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüften; prinzipiell muss sich jede verfügte Einzelmaßnahme als gesonderter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung am Übermaßverbot rechtfertigen lassen können (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, RdNr. 26).

    Rn. 29 1. Der Kläger war zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16 - juris, RdNr. 14) am 21. April 2015 Beschuldigter eines Strafverfahrens.

    Die Rechtmäßigkeit einer auf § 81b Alt. 2 StPO gestützten Anordnung wird nicht dadurch berührt, dass der Betroffene nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens und vor dem Vollzug des Verwaltungsakts die Beschuldigteneigenschaft verliert (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 17, m.w.N.).

    Dieses in § 81b StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal, in dem das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden hat, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff voller gerichtlicher Kontrolle; damit werden im Anwendungsbereich des § 81b 2. Alt. StPO Fälle ausgefiltert, in denen eine erkennungsdienstliche Behandlung zu Zwecken der Strafverfolgungsvorsorge insbesondere aus dem Ergebnis des gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Anlassstrafverfahrens bereits dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 21, m.w.N.).

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig und demgemäß auch die Aufrechterhaltung einer noch nicht vollzogenen angefochtenen Anordnung zur Aufnahme von erkennungsdienstlichen Unterlagen rechtswidrig (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 22, m.w.N.; Urt. d. Senats v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris, RdNr. 46).

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen des abweichenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach § 56 StGB und die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO lassen die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen; vielmehr sind solche Fälle unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu würdigen, wobei sich Behörden und Gerichte damit auseinandersetzen müssen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 23, m.w.N.).

    Das Entschließungsermessen der Behörde ist angesichts des bereits bejahten Tatbestandsmerkmals der Notwendigkeit weitgehend in Richtung auf den Erlass einer Anordnung determiniert (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 25).

    Das kann zwar etwa dann anders sein, wenn die zuständige Polizeibehörde auf bereits vorhandene erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten zurückgreifen kann, die noch hinreichend aussagekräftig sind (…vgl. dazu etwa Urt. d. Senats v. 18. August 2010, a.a.O., RdNr. 65 ff.), so dass kein Anlass für eine erneute Anordnung besteht (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 25).

    Rn. 56 Bei Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung sind die konkret angeordneten Maßnahmen nicht als "Gesamtpaket", sondern im Einzelnen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüften; prinzipiell muss sich jede verfügte Einzelmaßnahme als gesonderter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung am Übermaßverbot rechtfertigen lassen können (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ergehen, wobei der Betroffene nur bei Ergehen der Anordnung und nicht auch noch bei Erlass des Widerspruchsbescheides Beschuldigter gewesen sein muss (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris, Rn. 13).

    Damit werden im Anwendungsbereich des § 81b Alt. 2 StPO Fälle ausgefiltert, in denen eine erkennungsdienstliche Behandlung zu Zwecken der Strafverfolgungsvorsorge, insbesondere nach dem Ergebnis des gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Anlassverfahrens, bereits dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris, Rn. 21).

  • VG Hamburg, 29.05.2024 - 2 E 171/24

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag gegen Anordnungen und Vorladungen zu …

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, genügt es, dass die betroffene Person im Zeitpunkt der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung Beschuldigter war (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 14; so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2022, 4 Bs 92/22, n.v.;… anders noch OVG Hamburg, Urt. v. 11.4.2013, 4 Bf 141/11 , juris Rn. 37 ff.).

    Im Rahmen von § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO wird die der Strafverfolgungsvorsorge dienende Anordnung nur anlässlich des laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahrens getroffen, nicht aber zu dessen Förderung, so dass ihre Rechtmäßigkeit nicht vom Fortbestand der Beschuldigteneigenschaft bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids abhängt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 14 ff., insb. Rn. 16 f.).

    Von einem Austausch der Rechtsgrundlage, der unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl auch nicht unproblematisch wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 19), geht die Kammer vor diesem Hintergrund nicht aus.

    Rn. 19 (1) Beschuldigter im Sinne von § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO ist eine verdächtige Person, gegen die im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ein Straf- oder Ermittlungsverfahren schwebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 14;… Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29.79, BVerwGE 66, 192, juris Rn. 25; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2022, 4 Bs 92/22, n.v.).

    Vielmehr sind solche Fälle unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls sorgfältig zu würdigen, wobei sich Behörden und Gerichte damit auseinandersetzen müssen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (s. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 21 ff.;… Beschl. v. 25.3.2019, 6 B 163/.18, juris Rn. 10).

    Rn. 23 Das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit unterliegt dabei als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 21).

    Rn. 24 Für die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen kommt es im Falle einer noch nicht vollzogenen Anordnung auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 20), hier also auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.

    Dies kann etwa dann anders sein, wenn die zuständige Polizeibehörde auf bereits vorhandene erkennungsdienstliche Unterlagen der betroffenen Person zurückgreifen kann, die noch hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 25).

    Insbesondere lassen sich alle verfügten Einzelmaßnahmen, die jeweils gesonderte Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 26), am Übermaßverbot rechtfertigen.

    Eine effektive Aufklärung von Straftaten dient einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Strafrechtspflege und damit einem Rechtsgut, dem ein hoher Rang zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39.16, BVerwGE 162, 275, juris Rn. 27).

  • VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige …

    Hierbei ist es unerheblich, in welchem Verfahrensstadium sich das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren befand, da im Rahmen des § 81 b Alt. 2 StPO ein weiter Beschuldigtenbegriff zugrunde gelegt wird, welcher auch den Angeschuldigten und Angeklagten umfasst (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, BVerwGE 162, 275 = NJW 2018, 3194 ).

    Dass das Strafverfahren gegen den Kläger mittlerweile beendet ist, ist insofern ohne Bedeutung, da es für die Rechtmäßigkeit einer auf § 81 b Alt. 2 StPO gestützten Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ausreicht, dass der Betroffene im Anordnungszeitpunkt Beschuldigter war (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ).

    Rn. 20 aa) Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Rn. 21 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. juris Rn. 21).

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.; zu § 170 Abs. 2 StPO auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Auf Grund der unterschiedlichen an die Prognoseentscheidung zu richtenden Maßstäbe können zudem Strafaussetzungen zur Bewährung nach § 56 StGB die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 ; jeweils m.w.N.).

    Allerdings ist in allen diesen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ), was im Falle einer Verfahrenseinstellung eine Berücksichtigung der Gründe für diese Einstellung erfordert (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Rn. 31 Das Entschließungsermessen der Behörde ist angesichts der bestehenden Notwendigkeit weitestgehend in Richtung der Anordnung der Maßnahmen determiniert, wobei sich etwas anderes unter anderem dann ergeben kann, wenn noch aussagekräftige erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten vorliegen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ).

  • VG Stuttgart, 18.06.2020 - 1 K 2196/19

    Notwendigkeit der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; häufige, …

    Hierbei ist es unerheblich, in welchem Verfahrensstadium sich das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren befand, da im Rahmen des § 81 b Alt. 2 StPO ein weiter Beschuldigtenbegriff zugrunde gelegt wird, welcher auch den Angeschuldigten und Angeklagten umfasst (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, BVerwGE 162, 275 = NJW 2018, 3194 ).

    Dass das Strafverfahren gegen die Klägerin mittlerweile beendet ist, ist insofern ohne Bedeutung, da es für die Rechtmäßigkeit einer auf § 81 b Alt. 2 StPO gestützten Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ausreicht, dass der Betroffene im Anordnungszeitpunkt Beschuldigter war (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ).

    Rn. 22 a) Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Rn. 23 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. juris Rn. 21).

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.; zu § 170 Abs. 2 StPO auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Auf Grund der unterschiedlichen an die Prognoseentscheidung zu richtenden Maßstäbe können zudem Strafaussetzungen zur Bewährung nach § 56 StGB die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 ; jeweils m.w.N.).

    Allerdings ist in allen diesen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ), was im Falle einer Verfahrenseinstellung eine Berücksichtigung der Gründe für diese Einstellung erfordert (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen …

    Für das Vorliegen der Beschuldigteneigenschaft muss gegen den Betroffenen im Zeitpunkt der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung - hier am 16. Februar 2021 - ein Straf- oder Ermittlungsverfahren geschwebt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 14).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme bemisst sich dementsprechend danach, ob sich aus dem Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, dass der Betroffene mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer anderen noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 22;… Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, juris Rn. 22).

    Anders als der Antragsteller offenbar zum Ausdruck bringen will, wenn er ausführt, die ihm vorgeworfenen Straftaten erschienen nicht als hinreichend "schwerwiegend", um die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu begründen, muss das Anlassdelikt im Rahmen des § 81b Alt. 2 StPO dabei kein besonders hohes Maß an Gemeinschädlichkeit aufweisen (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 23; Beschl. v. 6.7.1988, 1 B 61/88, CR 1989, 416, 417).

    Das Tatbestandsmerkmal "notwendig" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 21).

    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es für die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an - hier also auf den Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 20).

    Hinsichtlich der Ausübung des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein sog. intendiertes Ermessen handelt, bei dem nach dem maßgeblichen Fachrecht für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 25;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17;… OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 40 f.).

    Der mit ihnen verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 20 m.w.N.) ist von nur geringer Intensität.

  • VG Düsseldorf, 17.07.2024 - 18 K 4185/22

    KCanG, erkennungsdienstliche Behandlung, Auswirkungen KCanG, Gefahrenprognose

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2/14 -, juris, Rn. 4; ständige Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. etwa Beschlüsse vom 16. August 2022 - 5 E 954/21 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; vom 4. Februar 2022 - 5 A 2686/20 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks (n.v.); und vom 22. September 2021 - 5 E 527/21 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks (n.v.).

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 20.

    Rn. 33 Ständige Rechtsprechung des BVerwG und des OVG NRW, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. März 2019 - 6 B 163/18, 6 PKH 10/18 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. November 2022 - 5 A 3238/21 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks (n.v.); vom 10. Oktober 2022 - 5 A 1480/21 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks (n.v.); und vom 16. August 2022 - 5 E 954/21 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks.

    Rn. 37 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks (n.v.).

    Rn. 47 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2019 - 6 B 163/18, 6 PKH 10/18 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 23; ständige Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. etwa Beschlüsse vom 21. November 2022 - 5 A 3238/21 -, S. 5. des Entscheidungsabdrucks (n.v.), vom 10. Oktober 2022 - 5 A 1480/21 -, S. 5 des Entscheidungsabdrucks (n.v.), und vom 16. August 2022 - 5 E 954/21 -, S. 5 f. des Entscheidungsabdrucks.

    Rn. 82 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 10. Oktober 2022 - 5 A 1480/21 -, S. 7 des Entscheidungsabdrucks (n.v.), vom 16. August 2022 - 5 E 954/21 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks, und vom 20. April 2022 - 5 A 2551/20 -, S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks (n.v.).

  • VG Düsseldorf, 29.01.2020 - 18 K 15017/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose; Wiederholungsgefahr; Obdachlosigkeit

    Rn. 28 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 -, juris, Rn. 4; OVG NRW in dem Beschwerdeverfahren bzgl. der Prozesskostenhilfe im hiesigen Verfahren, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 E 75/19 -,.

    Rn. 32 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 20.

    Rn. 34 Ständige Rechtsprechung des BVerwG und des OVG NRW, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. März 2019 - 6 B 163/18, 6 PKH 10/18 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG NRW in dem Beschwerdeverfahren bzgl. der Prozesskostenhilfe im hiesigen Verfahren, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 E 75/19 - Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 6 f. m.w.N aus der älteren, gefestigten Rechtsprechung.

    Rn. 43 vgl. wohl nur in Bezug auf das Anlassverfahren BVerwG, Beschluss vom 25. März 2019 - 6 B 163/18, 6 PKH 10/18 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 23; in Bezug auf Ermittlungsverfahren im Übrigen OVG NRW in dem Beschwerdeverfahren bzgl. der Prozesskostenhilfe im hiesigen Verfahren, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 E 75/19 -,.

  • VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ergehen, wobei der Betroffene nur bei Ergehen der Anordnung und nicht auch noch bei Erlass des Widerspruchsbescheides Beschuldigter gewesen sein muss (vgl. OVG RP…, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256.18.OVG -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 13).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018, a. a. O. und vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris m. w. N.).

    Die noch nicht vollzogene Anordnung in Bezug auf die Klägerin, die - wie vorstehend ausgeführt - trotz ihres Umzugs weiterhin erkennbare Bezugspunkte zum Raum Trier aufweist, ist zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018, a. a. O., Rn. 20) auch notwendig i. S. d. § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden …

    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ergehen, wobei der Betroffene nur bei Ergehen der Anordnung und nicht auch noch bei Erlass des Widerspruchsbescheides Beschuldigter gewesen sein muss (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.2019 - 6 B 163.18

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeit; …

  • VG Freiburg, 26.01.2024 - 6 K 4402/23

    Strafverfolgungsvorsorge - Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen

  • OVG Sachsen, 23.08.2022 - 6 A 772/20

    Kein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz; Notwendigkeit der …

  • VG Berlin, 20.12.2024 - 1 L 483.24

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Vorladung zur …

  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt; …

  • OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Warenkreditbetrug im Internet

  • VG Berlin, 29.01.2025 - 1 L 561.24
  • VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei; Anhörung zur nachträglichen …

  • VG Berlin, 11.03.2024 - 1 L 49.24
  • VGH Bayern, 05.02.2020 - 10 ZB 19.2459

    Zumutbarer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - …

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 5 E 954/21

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2022 - 5 A 2551/20

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines …

  • VG Neustadt, 04.02.2019 - 5 K 718/18

    Austausch der Rechtsgrundlage bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen- Handel mit …

  • VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
  • OVG Sachsen, 27.09.2021 - 6 A 425/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; …

  • VG Trier, 28.06.2023 - 8 K 1152/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2026 - 5 A 434/24
  • OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 304/20

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2021 - 5 A 3822/18

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines …

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 10 ZB 21.779

    Anlassdelikt für eine erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Berlin, 06.11.2018 - 1 L 200.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Düsseldorf, 21.09.2018 - 18 K 7946/17
  • VG Potsdam, 14.02.2024 - 3 L 67/24

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen, Vielzahl von Ermittlungsverfahren (u.a. wegen …

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …

  • OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit der …

  • OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; …

  • VG Frankfurt/Main, 20.09.2023 - 5 K 3240/21

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO

  • VG Regensburg, 12.05.2021 - RO 4 K 20.995

    Erfolglose Klage gegen polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen …

  • OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; Notwendigkeit i. S. v. § 81b 2. Alt. …

  • OVG Sachsen, 29.08.2025 - 6 D 18/25

    Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Behandlung; Strafverfahren; erhobene …

  • VG Cottbus, 24.09.2024 - 3 L 506/24

    Anlasstat: Bandendiebstahl, Begründung des Sofortvollzugs ausreichend …

  • VG Schleswig, 12.12.2022 - 3 A 46/20

    Prüfung der Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach …

  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Potsdam, 08.02.2023 - 3 L 58/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2025 - 5 A 612/23

    Darlegung; Ernstliche Zweifel; Grundsatzbedeutung; Versammlungsfreiheit; …

  • BVerwG, 16.01.2019 - 6 B 136.18

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Entgeltgenehmigung auf …

  • VG Schleswig, 21.12.2022 - 3 A 291/20

    Rechtswidrige Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 5 A 2062/22

    Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen …

  • OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20

    Erkennungsdienstliche Anordnung; Anfertigung eines Spezialbildes; hinreichende …

  • VGH Bayern, 27.06.2022 - 10 ZB 22.719

    Anlassdelikt (hier: Volksverhetzung) für eine erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
  • OVG Sachsen, 27.12.2023 - 6 A 628/21

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Jugendlicher

  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2025 - 5 A 906/24

    Anordnung einer erkennungsdienstliche Behandlung; Notwendigkeit der Anfertigung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - 5 E 310/22

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines …

  • VG Düsseldorf, 11.01.2023 - 18 K 4007/22
  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 580/19

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Verwertbarkeit von eingestellten …

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 ZB 22.1077

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die wiederholte …

  • VG Cottbus, 24.11.2021 - 3 K 549/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2020 - 5 A 1800/19

    Notwendigkeit der Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen eines …

  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 346/20

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Einstellung mangels Tatnachweises

  • OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 250/24

    Abfallrechtliche Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer mehrerer mit Mietobjekten …

  • OVG Sachsen, 08.12.2022 - 6 A 482/20

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Neigungstat; Wiederholungsgefahr; Antrag auf …

  • VG Schwerin, 15.01.2020 - 7 A 4565/17

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
  • BVerwG, 25.10.2018 - 6 B 125.18

    Verlängerung der Wartefrist für staatliche Finanzierung einer Ersatzschule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - 6 A 88/21

    Abweisung einer Klage eines Polizeikommissars gegen seine Zurruhesetzung wegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2024 - 5 A 885/21

    Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen für Zwecke des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - 14 B 1234/22

    Festsetzung des Zwangsmittels durch die Vollzugsbehörde hinsichtlich …

  • OVG Sachsen, 22.02.2022 - 6 A 846/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 5 A 283/23

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei reiner Wiederholung des …

  • VG Köln, 08.07.2020 - 20 L 659/20

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Beschiuldigteneigenschaft, Wiederholungsgefahr

  • VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
  • VG Hamburg, 29.01.2025 - 5 K 2258/22

    Zur Verpflichtung von Privatschulen, der staatlichen Aufsicht auf Verlangen …

  • OVG Sachsen, 24.06.2024 - 6 A 526/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Behandlung; Straßenverkehrsdelikte; …

  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 638/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Notwendigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2021 - 5 A 223/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anordnung der erkennungsdienstlichen …

  • VG Augsburg, 03.01.2024 - Au 8 K 23.1224

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2026 - 5 E 783/25

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Betroffenen

  • VG Augsburg, 27.05.2024 - Au 8 K 23.1224

    Notwendigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Anordnung wegen …

  • VG Potsdam, 18.08.2022 - 3 L 490/22
  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 8 K 21.1830

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 S 21.01346

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2026 - 5 A 3511/25
  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 19 ZB 22.1125

    Keine Aufnahmezusage als jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bei …

  • OVG Sachsen, 22.02.2022 - 6 A 870/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • OVG Sachsen, 15.10.2018 - 3 B 162/18

    Fahreignungsregister; Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Tilgung; …

  • VG Berlin, 19.12.2024 - 1 L 489.24

    Keine präventive erkennungsdienstliche Behandlung verurteilter Straftäter

  • VG München, 14.12.2022 - M 29 K 20.1369

    Auskunftsanspruch gegen Buchungsplattform, kein hinreichend konkreter …

  • OVG Sachsen, 27.10.2022 - 6 A 597/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2019 - 5 K 5057/18

    Kein Automatismus bei erkennungsdienstlicher Behandlung wegen Sexualdelikts

  • VG Augsburg, 12.03.2024 - Au 8 K 21.1766

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Potsdam, 30.07.2021 - 3 K 3110/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2023 - 1 M 21.22

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anfangsverdacht

  • OVG Sachsen, 27.10.2022 - 6 A 517/21
  • OVG Sachsen, 29.04.2025 - 6 A 478/23

    Notwendigkeit von Maßnahmen zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Einstellung …

  • VG Potsdam, 29.07.2022 - 3 L 389/22
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