Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
AEUV Art. 2 Abs. 1 und 6, Art. ... 3 Abs. 1 Buchst. c, Art. 128 Abs. 1, Art. 133, Art. 267, Art. 288 Abs. 5; Satzung des ESZB und der EZB Art. 16 Abs. 1; Verordnung (EG) Nr. 974/98 Art. 10 Satz 2; GG Art. 31; BGB §§ 286, 293; BBankG § 14 Abs. 1; RBStV § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 10; Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks § 10 Abs. 2
Annahmeverpflichtung; Annahmeverzug; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Ausschluss der Barzahlung; Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Beitragssatzung; Empfehlung der Kommission über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als ...
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Vorabentscheidungsersuchen; Rundfunkbeitrag; Annahmepflicht für Euro-Banknoten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 AEUV, Art 2 Abs 6 AEUV, Art 3 Abs 1 Buchst c AEUV, Art 128 Abs 1 AEUV, Art 133 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen; Rundfunkbeitrag; Annahmepflicht für Euro-Banknoten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren; Rundfunkbeitrag; öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt; Beitragssatzung; Ausschluss der Barzahlung; Festsetzungsbescheid; Rückständigkeit der Beiträge; Verzug; Annahmeverzug; Euro-Banknoten; ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16
- VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 2903/15
- VGH Hessen, 13.02.2018 - 10 A 116/17
- VGH Hessen, 13.02.2018 - 10 A 2929/16
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19
- EuGH, 26.01.2021 - C-422/19
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 2.21
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 5.18
Papierfundstellen
- BVerwGE 165, 99
- NVwZ 2019, 974
- EuZW 2019, 604
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12 [ECLI:EU:C:2012:756], Pringle - Rn. 53 ff., vom 16. Juni 2015 - C-62/14 [ECLI:EU:C:2015:400], Gauweiler u.a. - Rn. 42 ff. …und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17 [ECLI:EU:C:2018:1000], Weiss u.a. - Rn. 50 ff.) enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine genaue Definition der Währungspolitik, sondern legt zugleich die Ziele der Währungspolitik und die Mittel fest, über die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur Ausführung dieser Politik verfügt.Ferner führt das Kapitel IV des Protokolls über das ESZB und die EZB die Instrumente auf, derer sich das ESZB im Rahmen der Währungspolitik bedienen kann (EuGH, Urteile vom 16. Juni 2015 - C-62/14, Gauweiler u.a. - Rn. 45 …und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17, Weiss u.a. - Rn. 52).
Schließlich hat der Gerichtshof klargestellt, dass es zur Qualifizierung als währungspolitische Maßnahme nicht ausreicht, wenn eine Maßnahme mittelbare Auswirkungen auf die Stabilität des Euro haben kann (…EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12, Pringle - Rn. 56, 97 und vom 16. Juni 2015 - C-62/14, Gauweiler u.a. - Rn. 52).
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12 [ECLI:EU:C:2012:756], Pringle - Rn. 53 ff., vom 16. Juni 2015 - C-62/14 [ECLI:EU:C:2015:400], Gauweiler u.a. - Rn. 42 ff. …und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17 [ECLI:EU:C:2018:1000], Weiss u.a. - Rn. 50 ff.) enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine genaue Definition der Währungspolitik, sondern legt zugleich die Ziele der Währungspolitik und die Mittel fest, über die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur Ausführung dieser Politik verfügt.Mittel zur Gewährleistung der Preisstabilität sind z.B. die Festsetzung der Leitzinssätze für das Euro-Währungsgebiet sowie die Ausgabe von Euro-Münzen oder -Banknoten (EuGH, Urteil vom 27. November 2012 - C-370/12, Pringle - Rn. 96).
Schließlich hat der Gerichtshof klargestellt, dass es zur Qualifizierung als währungspolitische Maßnahme nicht ausreicht, wenn eine Maßnahme mittelbare Auswirkungen auf die Stabilität des Euro haben kann (EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12, Pringle - Rn. 56, 97 …und vom 16. Juni 2015 - C-62/14, Gauweiler u.a. - Rn. 52).
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12 [ECLI:EU:C:2012:756], Pringle - Rn. 53 ff., vom 16. Juni 2015 - C-62/14 [ECLI:EU:C:2015:400], Gauweiler u.a. - Rn. 42 ff. und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17 [ECLI:EU:C:2018:1000], Weiss u.a. - Rn. 50 ff.) enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine genaue Definition der Währungspolitik, sondern legt zugleich die Ziele der Währungspolitik und die Mittel fest, über die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur Ausführung dieser Politik verfügt.Ferner führt das Kapitel IV des Protokolls über das ESZB und die EZB die Instrumente auf, derer sich das ESZB im Rahmen der Währungspolitik bedienen kann (…EuGH, Urteile vom 16. Juni 2015 - C-62/14, Gauweiler u.a. - Rn. 45 und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17, Weiss u.a. - Rn. 52).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Die im privaten Bereich an Wohnungen anknüpfende Rundfunkbeitragspflicht ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - NJW 2018, 3223 Rn. 49 ff.). - EuGH, 15.07.1964 - 6/64
Costa / E.N.E.L.
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Weiter ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs seit langem geklärt, dass das Unionsrecht Vorrang vor Gesetzgebungsakten der Mitgliedstaaten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - Rechtssache 6/64 [ECLI:EU:C:1964:66], Costa/ENEL - Slg. 1964, 1259 ). - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Ebenso ist geklärt, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Vertragsbestimmungen und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Unionsorgane in ihrem Verhältnis zum internen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge haben, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des geltenden staatlichen Rechts ohne weiteres unanwendbar wird und ein wirksames Zustandekommen neuer staatlicher Gesetzgebungsakte insoweit verhindert wird, als diese mit dem Unionsrecht unvereinbar wären (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1978 - Rechtssache 106/77 [ECLI:EU:C:1978:49], Simmenthal - Rn. 17/18). - BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ) gefährden könnte, sind nicht erkennbar. - BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Dass im Privatrechtsverkehr eine Geldschuld auch durch Zahlung von "Buchgeld" erfüllt werden kann, wenn die Parteien dies - sei es auch stillschweigend - vereinbart haben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1983 - V ZR 168/81 - BGHZ 87, 156 , vom 5. Mai 1986 - II ZR 150/85 - BGHZ 98, 24 und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 - BGHZ 185, 359 Rn. 29), steht dem nicht entgegen. - BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Dass im Privatrechtsverkehr eine Geldschuld auch durch Zahlung von "Buchgeld" erfüllt werden kann, wenn die Parteien dies - sei es auch stillschweigend - vereinbart haben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1983 - V ZR 168/81 - BGHZ 87, 156 , vom 5. Mai 1986 - II ZR 150/85 - BGHZ 98, 24 …und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 - BGHZ 185, 359 Rn. 29), steht dem nicht entgegen. - BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85
Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
Dass im Privatrechtsverkehr eine Geldschuld auch durch Zahlung von "Buchgeld" erfüllt werden kann, wenn die Parteien dies - sei es auch stillschweigend - vereinbart haben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1983 - V ZR 168/81 - BGHZ 87, 156 , vom 5. Mai 1986 - II ZR 150/85 - BGHZ 98, 24 …und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 - BGHZ 185, 359 Rn. 29), steht dem nicht entgegen. - EuGH, 15.09.2016 - C-28/15
Koninklijke KPN u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Rechtsrahmen …
- EuGH, 02.12.1964 - 24/64
Dingemans / Sociale Verzekeringsbank
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
Rn. 3 Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Verfahren mit Beschluss vom 27. März 2019 (BVerwG 6 C 6.18 ) ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eingeholt.Wie der Senat bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen (Beschluss vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - BVerwGE 165, 99 Rn. 22 ff.) näher ausgeführt hat, verpflichtet die Vorschrift öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten.
- BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20
Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine …
Rn. 21 Wenn ein mitgliedstaatliches Gericht ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV an den Gerichtshof der Europäischen Union richtet, setzt es - ebenso wie in einem Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht - das Verfahren aus (vgl. z.B. die Tenorierung in BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - BVerwGE 165, 99 Rn. 4 oder BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 6 StR 41/20 - BeckRS 2020, 8445). - VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120
Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge
Jedenfalls für einen Rechtskundigen dürfte es spätestens seit dem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - (NVwZ 2019, 974 Rn. 21) auf der Hand gelegen haben, dass es für die Prüfung der Frage, ob ein Rundfunkbeitrag rückständig ist, entscheidend darauf ankommt, ob sich der Schuldner oder der Gläubiger im Verzug befindet.Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union mit Beschluss vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - (juris) und dessen Urteil vom 26.1.2021 - C 422/19 u.a. - (juris) mit Urteil vom 27. April 2022 - 6 C 3.21 u.a. - (juris) zu § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks entschieden, dass die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten in die ausschließliche Regelungskompetenz der Europäischen Union im Bereich der Währungspolitik im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV eingreift und daher nicht anwendbar ist.
- OLG Karlsruhe, 30.06.2020 - 6 VA 24/19
Hinterlegung: Annahmeverzug der Rundfunkanstalt bei Angebot der Barzahlung des …
Entgegen der EuGH-Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Bes. v. 27. März 2019 - 6 C 6/18, NVwZ 2019, 974) setzt die Satzungsregelung des Ausschlusses einer Barzahlung durch die Rundfunkanstalt für ihre Wirksamkeit keine darüber hinausgehende Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus.Rn. 17 aa) Ohne Erfolg macht der Antragsteller geltend, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 27.3.2019 - 6 C 6/18 - stehe fest, dass die Satzungsregelung, mit der eine Barzahlung ausgeschlossen werde, rechtswidrig sei.
Der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht seinem Vorlagebeschluss v. 27.3.2019 - 6 C 6/18 eine abweichende Auslegung zugrunde gelegt hat, steht dem wegen der Vorläufigkeit der Rechtsauffassung nicht entgegen (…siehe auch BVerfG, GRUR 2020, 419 Rn. 11).
- LSG Sachsen, 29.10.2020 - L 7 AS 1170/19 Da die Auszahlscheine mit Barcode bei feststehenden Akzeptanzstellen innerhalb ihrer Gültigkeit ohne weitere Bedingungen eingelöst werden können (vgl. A. 1 Abs. 4 der Anlage 11 zu den KEBest) und damit dem Antragsbegehren nach Auszahlung ohne Vorlage eines gültigen Personalausweises entsprochen ist, kann dahinstehen, ob der Antragsteller aus den von ihm genannten Gründen ein Recht auf Banknoten (zu Euro-Banknoten als einzige Banknoten, die in der EU als gesetzliches Zahlungsmittel gelten vgl. Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV) als einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG) hat (zur Zuständigkeit der EU in Bezug auf die Währungspolitik, zu nationalen Regelungen über die Modalitäten der Erfüllung auch öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten und u.a. zum Bargeld als Element der sozialen Eingliederung insb. schutzbedürftiger Menschen vgl. ausführlich letztens Schlussanträge des Generalanwalts Giovanni v. 29.09.2020 in den Verfahren C-422/10 und 423/19 zu den Vorlagen des BVerwG v. 27.03.2019 - 6 C 5/18 und 6 C 6/18 über die Annahmepflicht für Euro-Banknoten in Verfahren zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen).
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 7 BV 21.1442
Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
§ 10 der Rundfunkbeitragssatzung verstoße nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - (juris) gegen § 14 BBankG und damit gegen höherrangiges Recht; die Norm schließe die Möglichkeit aus, den Rundfunkbeitrag bar zu begleichen. - VGH Bayern, 11.03.2025 - 7 ZB 24.1524
Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Verfahrensmangel, Barzahlungsausschluss, …
Rn. 5 Das hiergegen gerichtete Zulassungsvorbringen des Klägers, das im Wesentlichen den im erstinstanzlichen Verfahren erhobenen Einwand wiederholt, er habe die Zahlung der Rundfunkbeiträge ab 2021 zu Recht mit dem Hinweis auf seine Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit verweigern können, da das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - (juris) festgestellt habe, dass die in der Rundfunkbeitragssatzung vorgesehene Pflicht zur Barzahlung nicht mit § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG vereinbar sei, greift nicht durch.Im Hinblick auf Bedenken über die Wirksamkeit des in § 10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks gleichlautend normierten Ausschlusses der Barzahlungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht mit Vorabentscheidungsersuchen vom 27. März 2019 - 6 C 6.18 - (juris) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu eingeholt, ob § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Union im Bereich der Währungspolitik (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV) in Einklang steht, ob Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV oder andere Normen des geltenden materiellen Unionsrechts ein Verbot für öffentliche Stellen eines Mitgliedstaats enthält, die Erfüllung einer hoheitlich auferlegten Geldleistungspflicht mit Euro-Banknoten abzulehnen, und ob § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG angewendet werden kann, soweit und solange die Union von der ihr gegebenenfalls zustehenden ausschließlichen Zuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
- VG München, 25.03.2024 - M 6 K 23.4858
Rundfunkbeitrag, Barzahlung, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten
Rn. 3 Mit Schreiben vom … August 2020 und … Januar 2021 kündigte der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019, Az. 6 C 6.18, sowie § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG dem Beklagten an, seine Beitragszahlungen für 2021 aufgrund fehlender Barzahlungsmöglichkeit einzustellen.Rn. 73 Entgegen der Auffassung des Klägers bestand durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019, Az. 6 C 6.18 für den Kläger keine Berechtigung die Beiträge mit Bargeld zu entrichten.
- VGH Bayern, 17.02.2026 - 7 ZB 25.624
Erfolglose Anhörungsrüge in einem rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren
Nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts im Vorlagebeschluss vom 27. März 2019 (gemeint wohl BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.3.2019 - 6 C 6.18 - juris Rn. 6 ff.) hätten auf der Grundlage allein der Vorschriften des nationalen Rechts die Voraussetzungen für den Erlass des im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Festsetzungsbescheids vom 12. April 2016 nicht vorgelegen. - VG Würzburg, 04.05.2020 - W 3 K 18.757
Bescheid, Leistungen, Anfechtungsklage, Annahmeverzug, Widerspruch, …
Da die Leistungszeit jedenfalls mittelbar nach dem Kalender bestimmt ist, ist eine Mahnung für den Eintritt des Verzugs entbehrlich (vgl. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 27.3.2019 - 6 C 6/18 - juris Rn. 20).
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