Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73c StGB; 73e Abs. 1 StGB; § 366 BGB
Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten; Teilleistung eines gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz haftenden Mittäters an den Geschädigten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a.: Anrechnung von Ersatzleistungen ohne Tilgungsbestimmung im Rahmen der Einziehungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 BGB, § 366 Abs 1 BGB, § 366 Abs 2 BGB, § 422 Abs 1 S 1 BGB, § 426 Abs 2 S 1 BGB
Strafverurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a.: Anrechnung von Ersatzleistungen ohne Tilgungsbestimmung im Rahmen der Einziehungsentscheidung - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 73c Satz 1 StGB, § 840 Abs. 1 BGB, § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 366 Abs. 2 BGB, § 266 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 366 BGB, § 366 Abs. 1 BGB, § 459h Abs. 2 StPO, § 111e StPO, § 459k StPO
- Wolters Kluwer
Schutzwürdiges Interesse der Geschädigten an der Aufrechterhaltung der Forderung im Umfang der Einziehung im Fall von zur Befriedigung der Schadensersatzforderung nicht ausreichenden Teilleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzwürdiges Interesse der Geschädigten an der Aufrechterhaltung der Forderung im Umfang der Einziehung im Fall von zur Befriedigung der Schadensersatzforderung nicht ausreichenden Teilleistungen
- rechtsportal.de
Schutzwürdiges Interesse der Geschädigten an der Aufrechterhaltung der Forderung im Umfang der Einziehung im Fall von zur Befriedigung der Schadensersatzforderung nicht ausreichenden Teilleistungen
- datenbank.nwb.de
Strafverurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a.: Anrechnung von Ersatzleistungen ohne Tilgungsbestimmung im Rahmen der Einziehungsentscheidung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.11.2021 - 2 KLs 10/21
- BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20
Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …
Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
In solchen Fällen wäre es unvereinbar mit dem Ziel, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (vgl. BT-Drucks. 18/9525, 58, 66; BGH Urteil vom 28. Juli 2021 ? 1 StR 519/20, NStZ 2022, 176 Rn. 142), wenn jede Teilleistung an den Geschädigten sämtlichen Tatbeteiligten zugutekäme, nur weil sie im Außenverhältnis dem Geschädigten gegenüber jeweils in voller Höhe auf Schadensersatz haften. - BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
(2) Mangels ausdrücklicher oder stillschweigender Tilgungsbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99, BGHZ 146, 37, 48) im Sinne von § 366 Abs. 1 BGB ist in entsprechender Anwendung von § 366 Abs. 2 BGB darauf abzustellen, welcher Teil der fälligen Schuld dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet. - BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18
Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (Verfahrenshindernis: …
Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
Denn der Forderungsübergang nach § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB macht den leistenden Tatbeteiligten nicht zum Verletzten oder zu dessen Rechtsnachfolger im einziehungsrechtlichen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18).
- BGH, 16.12.1996 - II ZR 242/95
Rechtsfolgen einer quotalen Haftungsbeschränkung durch die Gesellschafter einer …
Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
Erbringt ein Gesamtschuldner eine Leistung, die bezogen auf den gesamten Anspruch des Gläubigers als Teilleistung anzusehen ist, ergibt sich der Umfang der Gesamtwirkung (§ 422 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Teilzahlung aus einer entsprechenden Anwendung des § 366 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - II ZR 242/95, BGHZ 134, 224, 228;… MüKo-BGB/Heinemeyer, 9. Aufl. 2022, § 422 Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 11.11.1994 - 22 U 73/94
Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
Diese unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Wertung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2565, 2566;… Staudinger/Kern, BGB, 2022, § 366 Rn. 45) ergibt hier Folgendes: Die Teilleistungen J. s und des Nichtrevidenten im Sinne von § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB werden nur insoweit auf die gegen die Angeklagte S. bestehende Schadensersatzforderung angerechnet, wie dieser Forderungsteil nicht bereits durch die Einziehungsentscheidung gesichert ist. - BGH, 16.11.2021 - 6 StR 483/21
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Nichtberücksichtigung geleisteter …
Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
Da der Nichtrevident insgesamt 14.531,01 Euro als Wiedergutmachung zahlte, erloschen die gegen ihn und J. als Gesamtschuldner gerichteten Schadensersatzansprüche in entsprechender Höhe (§ 422 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - 6 StR 483/21).
- BGH, 12.03.2024 - 4 StR 173/23
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Auslegung von …
Der von ihr bestimmte (anteilige) Forderungsübergang auf den die Entschädigung leistenden Gesamtschuldner macht diesen nicht zum Verletzten oder zu dessen Rechtsnachfolger (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 6 StR 196/22 Rn. 8; Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18). - BGH, 10.03.2025 - 5 StR 705/24 Es hat jedoch nicht bedacht, dass die Einziehung nach § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ausgeschlossen ist, soweit der dem Geschädigten aus der Tat erwachsene Ersatzanspruch erloschen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2022 - 6 StR 196/22, Rn. 5; …und vom 27. August 2024 - 2 StR 164/24, Rn. 4).
- BGH, 30.07.2024 - 2 StR 499/23
Handeltreiben mit Cannabis
Durch den Verzicht der gesamtschuldnerisch haftenden Mitangeklagten erlischt der staatliche Zahlungsanspruch aus § 73c Satz 1 StGB auch zugunsten des mithaftenden Gesamtschuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 6 StR 196/22, wistra 2023, 120).
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