Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010

Rechtsprechung
   KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4424
KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06 (https://dejure.org/2007,4424)
KG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 6 U 140/06 (https://dejure.org/2007,4424)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 6 U 140/06 (https://dejure.org/2007,4424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht bei Veräußerung von Wohnungseigentum mit vertraglicher Umbauverpflichtung - Arglist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines Veräußerers eines Wohnungseigentumsrechts für Mängel an einem von ihm vertraglich umgebauten Altbau nach Werkvertragsrecht oder Kaufrecht; Arglistvorwurf bei Verschweigen eines offenbarungspflichtigen und für einen Erwerber teilweise erkennbaren Mangels in ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 325 (Ls.)
  • ZMR 2008, 646
  • WM 2008, 105
  • BauR 2008, 1149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.03.2007 - VII ZR 130/05

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser …

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Abweichend davon haftet er für die gesamte, einschließlich der nicht von Umbauarbeiten berührten Altbausubstanz nach den Bestimmungen des Werkvertragsrechts dann, wenn die vertraglich übernommenen Bauleistungen ein Ausmaß erreichen, dass sie nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind (BGH NJW 2005, 1115, ebenso BGH BauR 2006, 99; BauR 2007, 1407; BauR 2007, 1036).

    Das ist der Fall, wenn die übernommenen baulichen Maßnahmen die gesamte geschuldete Leistung prägen, mithin eine uneingeschränkte Anwendung der werkvertraglichen Regelungen gerechtfertigt ist (i.d.S. BGH BauR 2007, 1036, a.a.O., juris-Rz. 23;… BauR 2006, 99, juris-Rz. 16).

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche, Neubauarbeiten vergleichbare Bedeutung von Baumaßnahmen regelmäßig angenommen, wenn das Leistungsversprechen eine Sanierung wesentlicher Bereiche der für den Bestand des Gebäudes bedeutsamen Teile umfasst (z.B. BGH NJW 2005, 1115; BauR 2007, 1036; BauR 2005, 542) oder aber -falls dies nicht zutraf- bei den Erwerbern aufgrund der weitreichenden Arbeiten zumindest die Erwartung begründet worden war, dass die Altbausubstanz einer grundlegenden Prüfung unterzogen war, ohne dass sich Mängel ergeben hatten (…für den Fall, dass auf die vorhandene Altbausubstanz nach Umbau zwei Geschosse aufgestockt worden waren, BGH BauR 2007, 1407, juris-Rz. 21.).

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Abweichend davon haftet er für die gesamte, einschließlich der nicht von Umbauarbeiten berührten Altbausubstanz nach den Bestimmungen des Werkvertragsrechts dann, wenn die vertraglich übernommenen Bauleistungen ein Ausmaß erreichen, dass sie nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind (BGH NJW 2005, 1115, ebenso BGH BauR 2006, 99; BauR 2007, 1407; BauR 2007, 1036).

    Allerdings ist der Umfang der Herstellungsleistungen, zu denen sich der Veräußerer eines Altbaus verpflichtet hat, nicht nur anhand der einzelnen Vertragsbestimmungen in der Vertragsurkunde zu ermitteln; richtigerweise sind unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien die gesamten Umstände, die zum Vertragsschluss geführt haben, einzubeziehen (BGH NJW 2005, 1115 m.w.N., juris-Rz. 24, 27).

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche, Neubauarbeiten vergleichbare Bedeutung von Baumaßnahmen regelmäßig angenommen, wenn das Leistungsversprechen eine Sanierung wesentlicher Bereiche der für den Bestand des Gebäudes bedeutsamen Teile umfasst (z.B. BGH NJW 2005, 1115; BauR 2007, 1036; BauR 2005, 542) oder aber -falls dies nicht zutraf- bei den Erwerbern aufgrund der weitreichenden Arbeiten zumindest die Erwartung begründet worden war, dass die Altbausubstanz einer grundlegenden Prüfung unterzogen war, ohne dass sich Mängel ergeben hatten (…für den Fall, dass auf die vorhandene Altbausubstanz nach Umbau zwei Geschosse aufgestockt worden waren, BGH BauR 2007, 1407, juris-Rz. 21.).

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Abweichend davon haftet er für die gesamte, einschließlich der nicht von Umbauarbeiten berührten Altbausubstanz nach den Bestimmungen des Werkvertragsrechts dann, wenn die vertraglich übernommenen Bauleistungen ein Ausmaß erreichen, dass sie nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind (BGH NJW 2005, 1115, ebenso BGH BauR 2006, 99; BauR 2007, 1407; BauR 2007, 1036).

    Das ist der Fall, wenn die übernommenen baulichen Maßnahmen die gesamte geschuldete Leistung prägen, mithin eine uneingeschränkte Anwendung der werkvertraglichen Regelungen gerechtfertigt ist (…i.d.S. BGH BauR 2007, 1036, a.a.O., juris-Rz. 23; BauR 2006, 99, juris-Rz. 16).

    Diese Maßnahmen entsprechen eher denen, die der Bundesgerichtshof in einem zu entscheidenden Sachverhalt als Beispiel für einen lediglich punktuellen Eingriff genannt hat; dort hatte er die Entfernung der Badezimmereinrichtung und eines Handwaschbeckens, die Ersetzung einer Balkontür durch ein Fenster, die Anbringung eines Heizkörpers, die Einrichtung eines Rundbogens, das Einsetzen einer Abschlusstür zum Treppenhaus sowie die teilweise Erneuerung der Elektroleitungen als nicht genügend für eine umfassende Anwendung von Werkvertragsrecht bezeichnet ( BGH BauR 2006, 99, juris-Rz. 24) .

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Abweichend davon haftet er für die gesamte, einschließlich der nicht von Umbauarbeiten berührten Altbausubstanz nach den Bestimmungen des Werkvertragsrechts dann, wenn die vertraglich übernommenen Bauleistungen ein Ausmaß erreichen, dass sie nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind (BGH NJW 2005, 1115, ebenso BGH BauR 2006, 99; BauR 2007, 1407; BauR 2007, 1036).

    Angaben in einem Maklerexposé können durchaus für eine Auslegung herangezogen werden (vgl. BGH BauR 2007, 1407, juris-Rz. 3, 20, 21).

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche, Neubauarbeiten vergleichbare Bedeutung von Baumaßnahmen regelmäßig angenommen, wenn das Leistungsversprechen eine Sanierung wesentlicher Bereiche der für den Bestand des Gebäudes bedeutsamen Teile umfasst (z.B. BGH NJW 2005, 1115; BauR 2007, 1036; BauR 2005, 542) oder aber -falls dies nicht zutraf- bei den Erwerbern aufgrund der weitreichenden Arbeiten zumindest die Erwartung begründet worden war, dass die Altbausubstanz einer grundlegenden Prüfung unterzogen war, ohne dass sich Mängel ergeben hatten (für den Fall, dass auf die vorhandene Altbausubstanz nach Umbau zwei Geschosse aufgestockt worden waren, BGH BauR 2007, 1407, juris-Rz. 21.).

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Die über Jahre hindurch fortbestehende Undichtigkeit eines Gebäudes gegen von außen eintretende Feuchtigkeit, besonders im Bereich einer Dachterrasse, ist in ganz erheblichem Maß schadensträchtig, und hat damit maßgeblichen Einfluss zum "ob" und "wie" der Kaufentscheidung des Käufers einer Eigentumswohnung (…vgl. im Ergebnis ebenso zu vergleichbaren Feuchtigkeitsproblemen bei Gebäuden: BGH IBR 2002, a.a.O.;… NJW 1993, 1703, juris-Rz. 15; NJW-RR 1992, 333).

    Für eine Überzeugung der Beklagten, dass die Problematik endgültig beseitigt ist, hätte es verlässlicherer Maßnahmen, insbesondere der Beseitigung des Kontergefälles zur Terrassentür hin, und/ oder einer sehr viel längeren Zeitraums ohne Wassereintritte bedurfte (vgl. etwa BGH NJW-RR 1992, 333 -dort waren sieben Jahre ohne Eindringen von Feuchtigkeit nach einem Reparaturversuch verstrichen).

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Allein schon die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. (vgl. etwa BGH IBR 2002, 383, Volltext bei juris), weil die Kaufsache aus diesem Grund nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (BGH IBR 2002, 383; BauR 2001, 1431).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Dies ändert sich erst, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Rechtsverfolgung durch Gemeinschaftsbeschluss an sich zieht, was im vorliegenden Fall nicht geschehen ist (vgl. dazu BGH BauR 2007, 1221, juris-Rz. 19 m.w.N.).

    Dort ist der (sogen. kleine) Schadensersatzanspruch des Erwerbers (Bestellers) der Höhe nach nicht entsprechend seiner Beteiligungsquote am Miteigentum begrenzt; dieser Anspruch ist lediglich verfahrensmäßig derart beschränkt, dass nur die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich den Anspruch (des einzelnen Erwerbers) durchsetzen kann (BGH BauR 2007, 1221, juris-Rz.19;… BauR 2006, 979, juris-Rz. 18 f.).

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (BGH IBR 2002, 383; BauR 2001, 1431).
  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum; …

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Dort ist der (sogen. kleine) Schadensersatzanspruch des Erwerbers (Bestellers) der Höhe nach nicht entsprechend seiner Beteiligungsquote am Miteigentum begrenzt; dieser Anspruch ist lediglich verfahrensmäßig derart beschränkt, dass nur die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich den Anspruch (des einzelnen Erwerbers) durchsetzen kann (BGH BauR 2007, 1221, juris-Rz.19; BauR 2006, 979, juris-Rz. 18 f.).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
    Die über Jahre hindurch fortbestehende Undichtigkeit eines Gebäudes gegen von außen eintretende Feuchtigkeit, besonders im Bereich einer Dachterrasse, ist in ganz erheblichem Maß schadensträchtig, und hat damit maßgeblichen Einfluss zum "ob" und "wie" der Kaufentscheidung des Käufers einer Eigentumswohnung (…vgl. im Ergebnis ebenso zu vergleichbaren Feuchtigkeitsproblemen bei Gebäuden: BGH IBR 2002, a.a.O.; NJW 1993, 1703, juris-Rz. 15; NJW-RR 1992, 333).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer …

  • OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00

    Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum …

  • OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99

    Zulässigkeit der Änderung des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren; …

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der …

    Während dies überwiegend ohne nähere Begründung bejaht wird (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1993, 121 f.;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 13 Rn. 44;… wohl auch Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 720;… vgl. auch Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 5. Aufl., Rn. 994 ff. mit Blick auf den nunmehr auch dem Käufer zustehenden Nacherfüllungsanspruch), verneint das OLG Düsseldorf diese Frage (OLGR 2001, 310, 312; der Sache nach wohl auch KG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 6 U 140/06, NJOZ 2008, 1590, 1597 f.) unter Hinweis darauf, dass der Erwerber von Wohnungseigentum kaufrechtliche Ansprüche auf Minderung oder "kleinen" Schadensersatz mit Blick auf am Gemeinschaftseigentum aufgetretene Mängel nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil verlangen könne.

    Daran hat sich durch die Schuldrechtsreform nichts geändert (KG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 6 U 140/06, NJOZ 2008, 1590, 1597 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 12. März 2010 - V ZR 147/09, NZM 2010, 444, 445).

    Sein Schaden wird durch die nach seinem Miteigentumsanteil bestimmte Quote des insgesamt bestehenden Minderwertes bestimmt (Senat, Urteil vom 22. Dezember 1995 - V ZR 52/95, NJW 1996, 1056, 1057; KG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 6 U 140/06, NJOZ 2008, 1590, 1597 f.).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2019 - 24 U 202/17

    Schadensersatz aus einem Grundstückskaufvertrag wegen Feuchtigkeit

    Der Veräußerer eines Altbaus haftet für Sachmängel der gesamten Bausubstanz dann nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts, wenn er vertragliche Bauleistungen übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (…BGH, Urt. v. 06.10.2005, VII ZR 117/04, NJW 2006, 214; KG, Urt. v. 16.10.2007 - 6 U 140/06, NJOZ 2008, 1590).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2020 - 23 U 28/20

    Erhöhte Feuchtigkeit der erdberührenden Kellerwände eines Hauses als Sachmangel

    Allein schon die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, weil die Kaufsache aus diesem Grund nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (KG, Urteil vom 16.10.2007 - 6 U 140/06 - NJOZ 2008, 1590, beck-online).
  • LG Essen, 04.01.2011 - 17 O 61/08

    Schadensersatz für Mangelbeseitigungskosten für Feuchtigkeit, Schimmel und …

    Rn. 55 Allein schon die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, weil die Kaufsache aus diesem Grund nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (KG Berlin, U. v. 16.10.2007, Az. 6 U 140/06, BauR 2008, 1149).
  • OLG München, 25.01.2012 - 27 U 501/10

    Andere Konstruktion ausgeführt: Haftung noch 17 Jahre nach Abnahme!

    Allein entscheidend ist, ob sich aus dem Inhalt, dem Zweck und der Bedeutung des Vertrages sowie aus der Interessenlage der Parteien die Verpflichtung des Veräußerers ergibt, ein mangelfreies Bauwerk herzustellen und zu übereignen (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BauR 1985, 314 ff.; KG BauR 2008, 1149).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30895
LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 140/06 (https://dejure.org/2010,30895)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.09.2010 - L 6 U 140/06 (https://dejure.org/2010,30895)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. September 2010 - L 6 U 140/06 (https://dejure.org/2010,30895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,30895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06

    Anspruch auf Hörgeräte in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 140/06
    Wird das Ziel der Heilbehandlung hingegen durch ein Hilfsmittel mit Festbetrag nicht erreicht, so bleibt der Unfallversicherungsträger zur vollen Kostenerstattung verpflichtet; denn er hat nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII die Heilbehandlung durch alle geeigneten Mittel zu erbringen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 - NZS 2007, 160; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - L 8 U 80/01 - HVBG-INFO 2002, 729).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - L 8 U 80/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - analoges Hörgerät - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 140/06
    Wird das Ziel der Heilbehandlung hingegen durch ein Hilfsmittel mit Festbetrag nicht erreicht, so bleibt der Unfallversicherungsträger zur vollen Kostenerstattung verpflichtet; denn er hat nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII die Heilbehandlung durch alle geeigneten Mittel zu erbringen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 - NZS 2007, 160; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - L 8 U 80/01 - HVBG-INFO 2002, 729).
  • SG Mannheim, 19.10.2011 - S 14 U 2090/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung - …

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass die HilfsM-RL überhaupt nicht heranzuziehen seien (LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010, L 6 U 140/06) kann dem nicht gefolgt werden.

    Insbesondere verlangen weder das Königsteiner Merkblatt, noch die UV-Hilfsmittelrichtlinien eine geringgradigen Schwerhörigkeit mit einem bestimmten prozentualen Hörverlust (so auch LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010, L 6 U 140/06).

  • SG Karlsruhe, 14.06.2012 - S 4 U 3837/10

    Berufsgenossenschaftliche Hörgeräteversorgung bei geringgradiger …

    Bei dem Vorliegen einer berufslärmbedingten geringgradigen Hochtoninnenohrschwerhörigkeit - wie sie beim Kläger vorliegt - kommt es mithin - entgegen den Ausführungen von Beratungsarzt B. (zuletzt vom 26. Mai 2012) - nicht auf den Nachweis eines bestimmten prozentualen Hörverlusts an (vgl. so auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. September 2010, L 6 U 140/06, JURIS Rn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Sachsen-Anhalt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht