Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Amtshaftung: Umfang der Streupflicht der Gemeinde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB ; § 52 NStrG
Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem Gehweg; Bestehen der Amtspflicht zum Streuen gegenüber Fahrradfahrer; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle; Anspruch eines Fahrradfahrers auf glatteisfreien Fuß- und Radweg - Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; NStrG § 52
- archive.org
BGB § 823 Abs. 1, NStrG § 52
Umfang der Streu- und Räumpflicht für gemeinsame Geh- und Radwege - RA Kotz
Streupflicht der Gemeinde für Gehwege schützt keine Fahrradfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; NStrG § 52
Radfahrer unterliegen nicht dem Schutzbereich der Streupflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Streupflicht gegenüber Fahrradfahrern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Radfahrer stürzt auf glattem Weg - Schadensersatz?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Allgemeine Streupflicht auf Gehwegen besteht grundsätzlich nicht gegenüber Radfahrern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem Gehweg; Bestehen der Amtspflicht zum Streuen gegenüber Fahrradfahrer; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle; Anspruch eines Fahrradfahrers auf glatteisfreien Fuß- und Radweg
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 04.09.2002 - 5 O 1127/02
- OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
- BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 454
- DVBl 2003, 948 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89
Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1 …
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
Gefährliche Fahrbahnstellen sind nach allgemeiner Auffassung solche, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (vgl. BGHZ 112, 74, 84; BGH, VersR 1964, 335 f; VersR 1975, 349;… Wendrich, Kommentar zum NStrG, § 52 Rdn. 4 m.w.N.).Die den Gemeinden nach §§ 10 Abs. 1, 48 NStrG auferlegte Streupflicht stellt eine hoheitliche Aufgabe dar und obliegt ihnen somit als Amtspflicht, deren Verletzung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Amtshaftungsansprüche nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG auslösen kann (vgl. BGHZ 112, 74, 75 m.w.N.).
- BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94
Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders …
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg…, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01). - OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00
Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Verletzung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg…, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01). - OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Unzumutbare Belästigung durch Ansprechen im öffentlichen Bereich: Eindeutige …
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg…, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01). - BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73
Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
Gefährliche Fahrbahnstellen sind nach allgemeiner Auffassung solche, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (vgl. BGHZ 112, 74, 84; BGH, VersR 1964, 335 f; VersR 1975, 349;… Wendrich, Kommentar zum NStrG, § 52 Rdn. 4 m.w.N.).
- LG München II, 22.04.2020 - 10 O 5592/16
Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen die Räum- und Streupflicht
(OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Dezember 2002 - 6 U 150/02 -, Rn. 11, juris; BGH…, Urteil vom 09. Oktober 2003 - III ZR 8/03 -, Rn. 8, juris).Rn. 132 So ist einer der Ausgangspunkte der Abwägung zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht jeweils die sich aus dem Landesrecht ergebende Räumpflicht (z.B. § 52 NStrG in der Entscheidung des OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Dezember 2002 - 6 U 150/02 -, Rn. 11 und in der darauf ergangenen Entscheidung des BGH, Urteil vom 09. Oktober 2003 - III ZR 8/03).
- LG Osnabrück, 24.02.2003 - 1 O 2861/02
Streupflicht auf Radwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen
Von dem Schutzbereich dieser Streupflicht sind Radfahrer jedoch nicht erfasst (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6. Dezember 2002 - 6 U 150/02 -).Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verlässt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH VersR 1995, 721 (722); OLG Celle NJW-RR 2001, 596; OLG Oldenburg, Urteil vom 6.12.2002 - 6 U 150/02 -).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; BGB § ... 311 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 840; ; EGZPO § 26 Nr. 7
- rechtsportal.de
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1
Begriff der Geschäftsmäßigkeit im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorwurf unzulässiger Rechtsberatung; Erstattungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Hinweispflicht des Gerichts aus § 139 Zivilprozessordnung (ZPO); Geschäftsmäßigkeit einer Rechtsberatung; Abgrenzung zu Gefälligkeitstätigkeit; Rechtliche ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.07.2002 - 33 O 133/02
- OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1144
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98
Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater
Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
Geschäftsmäßigkeit setzt eine selbständige, mit Wiederholungsabsicht erfolgende Tätigkeit voraus, die nicht nur aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt wird (BGH NJW 2000, 1560, 1561; 2001, 3541, 3542), z.B. wegen verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Beziehungen. - BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
Zwischen Abmahnendem und zu Unrecht Abgemahntem entsteht keine Rechte und Pflichten auslösende Sonderrechtsbeziehung (BGH GRUR 1995, 167 "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; OLG Köln GRUR 2001, 525;… Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., 41. Kap., Rn. 57 ff). - BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00
Rechtsberatung unter Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
Geschäftsmäßigkeit setzt eine selbständige, mit Wiederholungsabsicht erfolgende Tätigkeit voraus, die nicht nur aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt wird (BGH NJW 2000, 1560, 1561; 2001, 3541, 3542), z.B. wegen verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Beziehungen. - OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
"Online" als Firmenbestandteil - Unterscheidungskraft - Verwechlungsgefahr - …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
Zwischen Abmahnendem und zu Unrecht Abgemahntem entsteht keine Rechte und Pflichten auslösende Sonderrechtsbeziehung (BGH GRUR 1995, 167 "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; OLG Köln GRUR 2001, 525;… Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., 41. Kap., Rn. 57 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB §§ 21 ff.; ; BGB § 31; ; BGB § 54 Satz 1; ; BGB § 54 Satz 2; ; BGB § 145; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB §§ 631 ff. a.F.; ; BGB §§ 705 ff.; ; BGB § 831; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; HGB § 128
- rechtsportal.de
Werkvertrag zwischen einer Druckerei und dem Mitglied einer losen Personenvereinigung
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechnungsversand an eine in Großbritannien ansässige Gesellschaft; Notwendigkeit der Ermittelbarkeit eines tatsächlichen Verwaltungssitzes; Vereine und Wirtschaftsgesellschaften nach Schweizer Zivilrecht; Voraussetzungen zur Annahme einer Außengesellschaft bürgerlichen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.09.2002 - 11 O 334/01
- OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Seitdem der Bundesgerichtshof die Parteifähigkeit der Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt hat (NJW 2001, 1056; NJW 2002, 1207), ist auch anerkannt, daß Gesellschafter einer GbR entsprechend den Regelungen des § 128 HGB neben oder unabhängig von der Gesellschaft aus Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können.Der Bundesgerichtshof hat seine neue Rechtsprechung zur Eigenhaftung des GbR-Gesellschafters bei einer bauwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft entwickelt (NJW 2001, 1056), die gewerblich und in Gewinnerzielungsabsicht handelt.
- BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00
Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Sie haften im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand persönlich und der Höhe nach unbeschränkt (BGH NJW 2002, 1642).Der BGH hat denn auch seine in diesem Urteil aufgestellten Grundsätze bereits hinsichtlich einer besonderen Form der GbR wieder eingeschränkt (Urteil vom 21.1.2002 II ZR 2/00, NJW 2002, 1642: keine volle gesamtschuldnerische, sondern nur anteilige Haftung von Anlagegesellschaftern geschlossener Immobilienfonds).
- BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Seitdem der Bundesgerichtshof die Parteifähigkeit der Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt hat (NJW 2001, 1056; NJW 2002, 1207), ist auch anerkannt, daß Gesellschafter einer GbR entsprechend den Regelungen des § 128 HGB neben oder unabhängig von der Gesellschaft aus Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können.
- BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89
Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Dieser Auffassung steht nicht die Entscheidung des BGH vom 1.6.1990 (NJW 1990, 2682) entgegen, wie die Beklagte meint. - BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98
Rechtsstellung eines Zweckverbands im Gründungsstadium und seiner Mitglieder
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Nach allgemeiner Auffassung ist § 54 Satz 1 BGB, der auf das Recht der GbR verweist, auf einen nicht rechtsfähigen Idealverein nicht anzuwenden (anderes gilt für den nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein, BGH NJW 2001, 748). - BGH, 07.04.1993 - XII ZR 266/91
Anwendung des internationalen Privatrechts von Amts wegen
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Der Richter muß, wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen prüfen, ob das deutsche internationale Privatrecht die Anwendung deutschen Rechts oder eines ausländischen Rechts vorschreibt (BGH NJW 1993, 2305, 2306). - BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96
Wirksamkeit eines Schiedsvertrages zwischen einem deutschen und einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Eine analoge Anwendung von Art. 12 EGBGB ist für juristische Personen erwogen worden (offengelassen in BGH NJW 1998, 2452), aber jedenfalls für nicht rechtsfähige ausländische Gesellschaften unzulässig. - OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 22 U 219/97
Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
In einem derartigen Fall ist für die Ermittlung des Personalstatuts einer Gesellschaft auf die Gründungstheorie zurückzugreifen (so auch OLG Frankfurt, RIW 1999, 783).
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